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alzi

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  1. die Erlaubnis nach §27 SprengG interessiert ein waffenrechtliches Bedürfnis nicht die Bohne! und es sind 6 Monate......richtig, die stehen nicht im WaffG ....sondern im SprengG!
  2. da folgt noch was nach, und zwar das Wichtigste überhaupt... ...zitier bitte vollständig!! ...dann weiß der TE auch was er machen muss....denn da steht das drin! @Lys: nur weil Beiträge "älter" sind, muss der Inhalt nicht nutzlos sein, mir haben sie geholfen den blöden Eintrag loszuwerden! ...das kann man btw. auch in einem "älteren" Beitrag lesen.....sogar das WIE...
  3. ist extrem logisch......WENN SCHON, dann würde nicht antworten Sinn machen...... zu antworten dass das eine Person bearbeitet ist genau soviel Aufwand wie zu schreiben, wie lange es momentan dauert.... sehr sehr sinnvoll! die Sache mit dem Dienst am Kunden ( hier Mitglied) habe die wohl noch nicht so ganz verstanden.
  4. man muss nicht alles persönlich nehmen.....oder zu einem persönlichen Problem machen...... "wer hat den Größten" können wir uns hier doch sparen. es ging um eine Analogie ( einen Vergleich) aus einem anderen (hinsichtlich des Themas) Lebensbereich.....in recht allgemeiner Form...muss man ja jetzt nicht in jeder Einzelheit ausdröseln.... ...mir hatte sich der Sinn dieses Vergleiches erschlossen.....
  5. vielleicht solltest Du Dich mal wirklich mit diesen 3 "Organisationen" auseinandersetzen, dann kannst Du auch erfahren, was diese jeweils TATSÄCHLICH tun. ...mit deucht Du bist da nicht wirklich im Bilde! das verdeutlicht sich auch durch Deine Einschätzungen hinsichtlich der Tätigkeitsfelder die Du vorgenommen hast in hier liegen - den mir bekannten Informationen zufolge - doch einige Fehleinschätzungen deinerseits vor. manchmal ist nicht drin, was drauf steht und manchmal bekommt man mehr als man erwarten würde! ....zudem ist Deine Zusammenstellung nicht vollständig.... auch hier würde ich empfehlen....mach Dich doch erstmal schlau, was ist....und vergleich das dann nochmal mit dem was Du beabsichtigst..... und wenn Du dann noch Deine eigenen Vorgaben beherzigst, die da waren.... .....solltest Du einige Deiner eigenen Äußerungen evtl. nochmals überdenken so ganz allgemein: Dein Ansatz ist ja nicht schlecht......man merkt aber dass Du Dich noch nicht wirklich intensiv mit der Thematik beschäftigt hast......sonst wäre Dir sicherlich nicht entgangen, dass schon viele andere vor Dir diese Idee hatten......auch DIESES Forum ist voll davon.....
  6. ...auf dem Papier haben sie die, das reicht doch... .....ist wie mit dem Sachkundenachweis und der Sachkunde.
  7. ...der war gut....... ..ich hol mal Chips und Cola......
  8. er meinte wohl eher, dass manche von vermeintlichen bzw. theoretischen Kenntnissen zehren und belehren, während andere die Praxis täglich leben. beim Rest bin ich aber ganz bei Dir
  9. zu einem AUSTAUSCH bedarf es aber einen vergleichbaren Wissensstand, sonst versteht nämlich der Eine nicht was der Andere ihm mitteilen will......oder auf seine Fragen antwortet. und hier habe ich den Eindruck, dass Du die Antworten nicht verstehen kannst..... es fehlt Dir das Grundwissen! ...und das Grundverständnis.....
  10. Du glänzt mit fundiertem Halbwissen. irgendwie bissl richtig und trotzdem in der von Dir genannten Form immer falsch. informier Dich halt mal richtig im Originaltext und bastel Dir nix aus irgenwelchen "hab mal gehört", "war da und dort zu lesen" und "hat der/die gesagt". es bringt nix, wie man ja sieht! ... das kann man Dir hier auch nicht Alles beibringen (ist auch nicht Zweck dieses Forums), da musst Du schon selbst mal ran!
  11. das ist falsch. falsch. nicht in D! genau da liegt das Problem, was zählt ist das deutsche WaffG! Raiden hats sogar zitiert, Petman hats Dir nochmal erklärt! und da ist schnuppe ob en Pistole zum Repetierer wird. lies das mal intensiv durch und lass das mit dem querdenken, bringt hier nix! Das mit dem Bedürfnis und der Erlaubnispflicht (im Allgemeinen) solltest Du als LWB eigentlich draufhaben.
  12. Du bringst da extrem viel durcheinander! in der Form wie Du das schreibst ist das aber nicht richtig. betrachte mal jeden Fall für sich ganz genau......dann wirst Du Deine Wissenslücken selbst finden.
  13. also hast Du schon ..... nein, doch nicht..... .........shizo kommt ned so wirklich toll als Troll jetzt hast Du es versaut!
  14. hast Du eben nicht. Deine Antwot auf obigen Link hinichtlich WaffG..... .....nicht wirklich, denn sonst wäre Deine Aussage (1. Zitat) nicht falsch! einfach mal den Beitrag vor diesem lesen........da steht nämlich drin warum.
  15. manche Leute haben Probleme........echt unglaublich.....
  16. Du möchtest eine Rechtsberatung? bezahl einen Anwalt!
  17. also so langsam kann man den Troll aber nimmer übersehen! apropos... die Bundesrepublik sucht noch nen Bundespräsidenten...... diesem Nutzer glauch nicht mal dass er hier angemeldet ist.
  18. alzi

    WBK beantragen

    und gilt auch nur im dienstlichen Rahmen, denn nur in diesem sind sie vom WaffG ausgenommen. also was hat der Offz jetzt privat, als Sportschütze, davon? Bingo! ...... weiß bloß kaum einer........ privat ist der Offz genau so ans WaffG gebunden wie jeder andere Bürger auch! er ist also nix besonderes, im WaffG gibt es keine Offiziere.
  19. SprengG ? zeig mal bitte!
  20. das EP hat er ergänzt ( Beitragsnummern gibts ja nimmer, sonst häte ich die jetzt genannt), und selbst ohne diese Ergänzung wäre Dein "NEIN!" noch falsch. die Informationen genügen um Dein pauschales "NEIN!" als falsch zu bezeichnen, ebenso wie die Behauptungen vom Fyodor und Tyr in der jeweils o.g. Form! ihre Behauptungen sind, wie getätigt, eben nicht zutreffend, sondern nur unter bestimmten Bedingungen und diese sind HIER ( d.h. in diesem Fall) eben nicht erfüllt! mittel Forensuche, bzw. Quellenstudium lässt sich auch herausfinden inwiefern das zutrifft, bzw. eben nicht.
  21. und nochmal falsch! nutzt doch bitte endlich die Forensuche, es wurde schon mehrfach dargelegt, inwiefern das Überlassen von wiedergeladener Munition zulässig ist und unter welchen Bedingungen! HIER gehts sogar um gewerblich wiedergeladene Munition und diese sollte ALLE rechtlichen Vorgaben erfüllen, wo ist also das Problem?
  22. alzi

    WBK beantragen

    weil Du das als ziviler/privater Waffenbesitzer eben zu erfüllen hast! da fällst Du unters WaffG (und das haben "die" nunmal so gemacht), bei der Bundeswehr nicht.
  23. wo ist dann das Problem? dann sollte doch allen Vorschriften entsprochen worden sein......
  24. auch falsch, zumindest in der Form!
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