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knight

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  1. Hier geht es weiter: http://forum.waffen-online.de/topic/445726-desert-eagle-geld-zurück-recht/ bye knight
  2. Meiner Wahrnehmung war der Ursprung der Diskussion nicht das "müssen" sondern das "dürfen" und das insbesondere frei von Repressalien. Dass jemand, der eine SSW offen führt, die Aufmerksamkeit der Polizei auf sich zieht, dürfte niemanden verwundern. Wenn die Polizei die Papiere kontrolliert hat und alles in Ordnung ist, dann ist eben alles in Ordnung. Dann darf es nicht sein, dass die Waffe eingezogen wird, weil man zwanghaft eine Owi daraus konstruiert. bye knight
  3. Keine Ahnung. Magst du uns die Frage beantworten?
  4. Siehe http://forum.waffen-online.de/topic/445226-bundesverwaltungsgericht-und-halbautomaten-fur-jaeger/?p=2335199 und http://forum.waffen-online.de/topic/445226-bundesverwaltungsgericht-und-halbautomaten-fur-jaeger/?p=2337427 und http://forum.waffen-online.de/topic/445226-bundesverwaltungsgericht-und-halbautomaten-fur-jaeger/?p=2337261 und http://forum.waffen-online.de/topic/445226-bundesverwaltungsgericht-und-halbautomaten-fur-jaeger/?p=2336387 und http://forum.waffen-online.de/topic/445226-bundesverwaltungsgericht-und-halbautomaten-fur-jaeger/?p=2336378 Wobei ich gerne zugebe, dass etwas konkretere Anleitung und auch Koordination für die Masse sicher hilfreich wäre. bye knight
  5. Doch gibt es da wohl. Zurück oder nicht, es ist das selbe Thema. Und es hat nichts mit Waffen Allgemein zu tun. Deswegen ist hier Schluss und dort geht es weiter.
  6. Sechs Monate, nicht drei Jahre. Evtl. nach Bundesland unterschiedlich.
  7. Ich packe es mal zu Waffen Allgemein, obwohl es eigentlich um Jagd geht. Aber wie man sieht, kann der Spiegel auch ideologiefrei arbeiten, wenn er nur will. Vielleicht klappt es ja mit Waffen auch irgendwann mal: http://www.spiegel.tv/#/filme/frauen-auf-der-jagd/ Dauert ca. 1 Stunde. bye knight
  8. Mal eine Frage an die Rechtsgelehrten hier: Wenn der BFH ein Urteil pro Steuerzahler fällt, dann ist Ruck-Zuck ein Nichtanwendungserlass da. Gibt es das Mittel nur im Steuerrecht? Oder hätte ein Minister (welcher?) auch hier die Möglichkeit eines solchen Erlasses? bye knight
  9. Die Diskussion finde ich sogar mehr als müßig. Wenn jemand nichts auf das Konto der GRA spenden möchte, dann soll er es halt lassen. Zwingt ihn ja keiner. Aber diejenigen, die nun mal spenden möchten, könnte man ja auch einfach mal machen lassen.
  10. Eigentlich wollte ich ja dazu nichts schreiben, weil wegen Geheimdiplomatie und so... Da aber heute bei mir der Vorschlag des FWR über Email reinkam, habe ich doch wieder einen inneren Drang hier Gegenrede zu halten. Es geht um diesen Vorschlag, wobei das FWR in der Email immerhin bloß davon spricht, dass so eine Neuregelung aussehen könnte (Hervorhebung durch mich): Ich erkenne an, dass das FWR was tut. Ich erkenne auch an, dass sie uns informieren. Ich würde jetzt nicht so weit gehen, das als miserabel zu bezeichnen. Aber mal ehrlich: Das kam nach wie vielen Wochen Beratungszeit heraus? Dass hier von Übungsschießen auf wild lebende Tiere die Rede ist, wurde ja schon thematisiert. Übungsschießen auf dem Schießstand gibt diese Regelung semantisch gar nicht her und sie würde auch systematisch gar nicht in eine Ausnahme von jagdlichen Verboten rein passen. Allerdings verstehe ich, dass man wegen der Rahmenbedingungen irgendwie gezwungen ist, diese Kurve zu nehmen... Das ist ein Punkt, der eigentlich im WaffG geregelt werden müsste, aber die Baustelle ist nun mal nicht offen. Aber wie will man aus der Formulierung heraus einem Gericht erklären, dass hier das Übungsschießen auf dem Stand gemeint ist. Es ist doch klar als Ausnahme vom Schuss auf Wild formuliert. Und Übungsschießen auf Wild gibt es nicht, also kann man auch kein Bedürfnis daraus konstruieren. In den Ausnahmen fehlt der Fangschuss. Da steht zwar Nachsuche, aber eben nicht Fangschuss. Weiterhin wird versucht, mit der Einschränkung des Verbotes auf Langwaffen die Pistolen aus der Regelung herauszunehmen. In der Berner Konvention ist aber nunmal von halbautomatischen Waffen (nicht Langwaffen die Rede). Im Falle eines Falles bräuchte ein Gericht lediglich zu argumentieren, dass der Gesetzgeber gar nicht vor hatte, die Berner Konvention in diesem Punkt außer Kraft zu setzen und das Verbot daher auch Kurzwaffen betrifft. Die werden schon was finden, wie sie es darstellen. Wenn man den erwartet, dass möglicher Weise ein Gericht vom Ergebnis her zurück argumentiert, dann muss das besser werden. Meiner ganz bescheidenen Ansicht nach, muss die Berner Konvetion vollständig formuliert sein. Da sollte auch wie formuliert auf das konkret verwendete Magazin Bezug genommen werden. Dem stimme ich völlig zu. Und darüber hinaus macht die BRD dann von ihrem Recht gebrauch, Ausnahmen von den 2er-Mags zuzulassen. Das ist ja nach Artikel 5(?) explizit so vorgesehen. Da könnte man dann auch reinschreiben, dass das Verbot nicht gilt, wenn beim Schuss auf Wild max. 2 Schuss im Magazin geladen sind. Und eine gute Argumentation hätte man auch zur Hand, weil das einfach viel sicherer ist. Die Jäger müssen sowieso wegen der UVV dauernd laden und entladen. Drei Schuss ins Mag und Verschluss zu ist halt sicherer, als 2 Schuss rein, Verschluss zu, Magazin raus, geladene Waffe irgendwie komisch halten oder ablegen, eine Patrone ins Magazin nachladen, geladene Waffe wieder aufnehmen, Magazin wieder rein. Sollte ja nicht so schwer zu verstehen sein. bye knight
  11. Hier muss ich die Verbände und das FWR mal in Schutz nehmen. Die Waffenrechtsschutzversicherung, die über das FWR angeboten wird, ist doch letztlich nichts anderes als eine finanzielle Unterstützung der Gemeinschaft für die diejenigen, die eben auch mal kontra geben wollen. Gleiches gilt natürlich für die Versicherungsangebote von anderen Verbänden. Da kann man jetzt darüber streiten, ob das der richtige Weg ist oder ob das ein ausreichender Weg ist. Grundsätzlich wird damit auch Unterstützung für alle angeboten und nicht nur für Leuchtturmklagen. Wenn es darüber hinaus sinnvoll ist, könnte das FWR oder ein Verband selbstredend von weiteren Möglichkeiten gebrauch machen. bye knight
  12. Eine Klage vor dem Verfassungsgericht würde den Behörden auch eine angenehme Rückzugsposition ermöglichen damit sie erst mal alles beim alten belassen können. Bis das Verfassungsgericht sich mal bewegt hat, ist die Sache hoffentlich politisch über die Bühne und im Jagdgesetz klargestellt. Dann ist auch der Klagegrund entfallen, was dem Verfassungsgericht es noch einfacher macht, nichts zu entscheiden. bye knight
  13. Jetzt mal ehrlich: Diese Leier ist doch abgespielt. Wenn das FWR bei 30.000 Fördermitgliedern mal 12 Euro im Jahr rumgammelt, dann hat das doch Gründe. Es wäre für die Verbände doch ein leichtes, an jeden Mitgliedsantrag den Fördermitgliedsantrag vom FWR dran zu tackern. Es wäre für die Verbände doch ein leichtes von oben die klare Ansage zu bringen, dass man diese Mitgliedschaft nicht vorschreiben kann, aber dass man sie eben erwartet. Es wäre für die Verbände doch ein leichtes, diese Info zwei mal im Jahr in den eigenen Bekanntmachungen an die Mitglieder zu verteilen. Wenn die Verbände Fördermitglieder wirklich wollten, dann würden sie die auch aufsammeln. Im Gegenzug darf das FWR dann aber auch nicht eine nebulöse Instanz sein, für die man dann im Jahr Betrag x bezahlt, aber irgendwie nicht richtig erkennen kann, was man dafür überhaupt bekommt.
  14. Meinen die damit wirklich alles, was zum Funktionieren nötig ist? Auch Schlagbolzen? Hammer? Federn? Abzugszüngel?
  15. Daraus zitiert (Hervorhebung durch mich): Dazu passend zitiert aus http://forum.waffen-online.de/topic/445226-bundesverwaltungsgericht-und-halbautomaten-fur-jaeger/?p=2328296 (Hervorhebung wieder durch mich): Der Tenor des Urteils besagt lediglich, dass die Klage gegen die Bemerkung "2-schüssig" in der WBK abgelehnt wurde. Und die Rechtskraft besteht lediglich zwischen den Streitparteien. Der Rest ist in der Begründung. Das ist zwar immer noch schlimm genug, aber ich habe den Eindruck, hier sind ein paar Ministerien recht voreilig am Werk. Eine Agilität in einer Art und Weise, wie man sie bei so manchen Urteilen des Bundesfinanzhofes mit der Lupe lange suchen kann. bye knight
  16. Mit einem Vorwurf wäre ich sicher auch vorsichtig. Aber die Frage, ob und wie Bundesrichter für das was sie an Arbeitsergebnissen liefern, auch verantwortlich sind und verantwortlich gemacht werden können, diese Frage drängt sich hier schon auf. bye knight
  17. Und im Wesentlichen ums Bundesjagdgesetz und da liegt die Federführung beim Landwirtschaftsminister. Ich gehe aber davon aus, dass der sich mit dem Innenminister abstimmen wird, weil Waffenrecht zumindest tangiert ist.
  18. Wenn sie das Urteil so stehen lassen wollten, würde das keinen Sinn machen. Insofern sehe ich das als gute Nachricht. Ich würde das eher andersrum sehen: Dieses Urteil hat doch mal 1a gezeigt, dass eine Regulierungstiefe, so wie sie aktuell im Waffenrecht vorhanden ist, nur zu unvorhersehbaren Tretminen und damit der Kriminalisierung hundertausender rechtschaffender Bürger führt. Die Konsequenz wäre daher die Forderung, das Waffenrecht zu entschlacken, besser noch: zu entkernen und auf die wesentlichen Regulierungen zu reduzieren: So du bist Sportschütze / Jäger / Waffensammler? Na dann kaufe dir halt, was du meinst, was du brauchst. Ich will nur noch wissen, was du wann von wem gekauft hast und ob du es sicher aufbewahren kannst. Ansonsten viel Spaß mit deinem Hobby. Alles was darüber hinausgeht, bringt doch eh keinen Sicherheitsgewinn, sondern nur Fallstricke, in denen sich der Bürger verfängt. bye knight
  19. @JasperBeardley; Nun komm mal wieder runter. Der Verband kann ja schlecht die Leute in (potenzielle) Himmelfahrtskommandos schicken. Was die im Moment machen, ist ganz einfach Risikobegrenzung. Die Unsicherheit ist groß, also auch das Risiko. Und wenn es blöd kommt, ist der Schaden bei illegalem Waffenführen dann gleich heftig. Da muss man auch mal mit Bedacht agieren. Die Aufforderung, etwaige Widerrufe der Genehmigung mit Klage zu kontern, spricht doch schon einen deutlichen Tenor. Da die Ursache für den Schlamassel aus dem BJagdG herauserfundeninterpretiert wurde, ist der sinnvollste Ansatz eben das Problem dort mit einer Formulierung zu lösen, die sogar Bundesrichter verstehen. Eine ergänzende Klarstellung im WaffG wäre natürlich auch hilfreich. Das wird aber nicht erfolgreicher sein, je mehr Wirbelwind gemacht wird. Mit etwas Wind an der richtigen Stelle kann man sicher auch der richtigen Bewegung nachhelfen.
  20. Natürlich gibt es in Deutschland noch den Transportbegriff. Im WaffG ist das kein feststehender Begriff - wahrscheinlich meinst du das so. Aber Deutschland ist auch mehr als WaffG oder (was meiner Erfahrung nach besonders Juristen schwer fällt zu verstehen) auch mehr als Rechtskonstrukte überhaupt. Darauf wird es rauslaufen, nur ohne "Minority" sondern bloß "Report". bye knight
  21. Ja, wir sind von einem Rechtsstaat in einen Präventivstaat abgedrifftet. Verboten ist heute nicht das Verbrechen sondern die Vorboten des Verbrechens - oder das was man dafür hält. Er hat die Erlaubnis zum Führen, auch zum offenen Führen. Und was man dann macht ist, wischiwaschi-Paragrafen herzunehmen, die stark auslegbar sind, um anschließend das zu sanktionieren, was zwar erlaubt ist, was man aber lieber gerne verboten hätte, aber dafür gerade keinen Paragrafen zur Hand hat. So spart man sich das übliche Prozedere über eine Gesetzesinitiative und einen Beschluss der dafür vorgesehenen und legitimierten(!) Institutionen. Man etabliert dann ein Parallelrecht, dass keiner nachlesen kann, von dem aber jeder weiß, dass er davon betroffen ist, wenn er sich nicht angepasst verhält. bye knight
  22. Ich denke, das wird nur beim waffenrechtlichen Erwerb / Besitz weiter helfen. Aber die Benutzung zur Jagd muss ja auch drin sein. Da würde man die gleiche Baustelle mit den gleichen Argumenten wieder haben - nur halt in der BArtSchV geregelt. Oder habe ich dich falsch verstanden?
  23. Ich kann dich (und Fritz) gut verstehen. Aber so einfach ist es auch wieder nicht. Es gibt nun mal einen massiven Vertrauensverlust der (politisch aktiven) Basis an die Verbände, was die Vertretung unserer Interessen bezgl. des Waffenrechts angeht. Das kann man doch nicht verkennen. Und die Lösung kann ja dann nicht sein, das zu ignorieren oder zu kritisieren. Da muss man sich eben aktiv öffnen und wieder Vertrauen aufbauen. Dass die Basis hier sofort mit Petitionen an Abgeordnete und Ausschüsse loslegt, ist doch wirklich nicht unvorhersehbar gewesen. Das ist das Standardwerkzeug, wenn wieder irgendwo was brennt (wobei es ja öfters so ist, dass es vorher schon geglimmt und geraucht hat - das trifft hier allerdings nicht zu, da wir alle gleichsam von diesem epochalen Fehlurteil überrascht wurden). Und auf der Europaseite hat man ja noch die Petitionen großflächig unterstützt und um Zeichnung gebeten. Gab es denn eine gute kommunizierte Handlungsanweisung an die Basis, ruhig zu bleiben? Wurde nachvollziehbar erklärt, dass man das wieder gerade bekommen wird? Dass Geheimdiplomatie für viele kein Verkaufsargument mehr ist, sollte mittlerweile an den Verbandsspitzen angekommen sein. Dass man in Zeiten des Internets nicht mehr so lahm(a*schig) kommunizieren kann wie früher, sollte auch jeder mitbekommen haben. Das ist nun mal so, auch wenn sich viele das nicht wünschen und nicht gut finden (ich auch nicht!). Und so eine Info muss ja nicht eine ausgearbeitete Seminararbeit sein. Ein Vierzeiler, dass man selbst überrascht wurde, dass man sich erst mal sammelt, in wenigen Tagen mehr berichtet und bittet bis dahin Ruhe zu bewahren, wäre jetzt nicht so das große Hexenwerk. bye knight
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