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knight

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  1. Nein, bist du nicht. Die Angelegenheit zu hinterfragen - gerade im Failed State Berlin und gerade zufällig zu der Zeit, wo der Referentenentwurf zu der EU Richtlinie vorgelegt wurde, die genau das anders regeln soll, das muss schon erlaubt sein. Dass die Presse die Steilvorlage nicht aufgreift könnte darauf hindeuten, dass möglicher Weise im Failed State doch mal was funktioniert hat und es sich hier um keine Inszenierung handelt. Das war anscheinend die Aufgabe des Büchsenmachers. Wenn man wollte, dann könnte man. Schau dir an, mit welchen Winkelzügen man uns im WaffG traktiert. Da wird fein zwischen Eigentum und Besitz, ja sogar Funktionalität unterschieden. Da gibt es sogar Blockiersysteme! Kannst du dir das vorstellen??? Blockiersysteme!!! Wenn ich sehe, wie schnell Politiker eine mentale Mauer aufbauen und super schnell mit "da kann man nichts machen" dabei sind, und wie versessen, ja geradezu besessen und in der Folge dann kreativ sie sind, wenn es darum geht, uns zu ärgern und zu vergrämen, dann kriege ich das blanke
  2. Hat schon jemand die Stelle in der EU-Richtlinie gefunden, wonach Magazingehäuse zu regulieren sind?
  3. Erinnert sich noch wer an die Antwort aus dem Ministerium, dass man nur und wirklich nur die EU Richtlinie umsetzen wollte und darüber hinaus keine Verschärfungen geplant seien? Nicht das hier noch jemand glaubt, wir würden nicht pausenlos vera....
  4. Das war schon so, als der 42a eingeführt wurde. Die Strategie war: Wenn man die Taten nicht verhindern kann, dann muss man eben die Tatmittel verbannen. Dass da jede Menge Kollateralschäden angerichtet werden, ist ... naja ... ein Problem anderer Leute. Für sich selbst schreiben sie ja jede Menge Ausnahmen rein.
  5. Ich denke bei diesem Thema schon, denn da ist von Anfang an klar, dass dagegen geklagt würde und das Bundesverfassungsgericht das einkassieren würde. Deshalb läuft das ja alles viel subtiler, in vielen kleinen Salamischritten, mit denen auf der Praxisebene Stück für Stück Hoheitsrechte an die EU abgetreten werden und so wird ein Gebilde manifestiert, aus dem es kein Zurück mehr riskiert wird, weil das zu schmerzhaft ist. Die Briten haben sozusagen noch rechtzeitig die Kurve bekommen. Aber die Diskussion wird hier off topic, dafür gibt es in Politik viel detaillierteres von mir dazu.
  6. Wie hat Frankreich das umgesetzt? Wie haben andere Länder das sinnvoll umgesetzt? Das wäre ja schon mal eine Vorlage, gegen die die andere Seite schwer anargumentieren können wird. Ob das was bringt, weil die da ja eh machen was sie wollen, ist eine andere Frage.
  7. Das ist nicht nur verquer, das ist glatt verfassungswidrig und zwar im allerinnersten Kernbereich der Verfassung. Die Regierung darf Hoheitsrechte an Brüssel übertragen (Art 23 GG), aber keine Sourveränität. Da ist Art 20 im Weg und der ist durch Art 79 GG von der Ewigkeitsgarantie erfasst. Eine Übertragung von Souveränität an die EU ist unter dem GG unmöglich. Das wurde vom Verfassungsgericht ausdrücklich klar gestellt.
  8. Sie sagen, das Urteil gilt nur für den einen, der hier widersprochen hat und für alle anderen ändert sich nichts. Wie das halt so ist in der besten Demokratie auf deutschem Boden, die wir je hatten
  9. Pressemitteilung hier: https://www.berlin.de/gerichte/verwaltungsgericht/presse/pressemitteilungen/pressemitteilung.775648.php Aktenzeichen: VG 1 L 363.18 Hervorhebung durch mich.
  10. Das ist ja so mit eins der größten Probleme unserer besten Demokratie auf deutschem Boden, die wir je hatten (gilt für Europa analog, vielleicht sogar noch mehr): Es geht wenig um die Sache, es geht viel um Eitelkeiten und Selbstdarstellung. Dadurch, dass wir da vorne hauptsächlich Berufspolitiker sitzen haben, aus deren persönlicher Lebensplanung die Wiederwahl alternativlos ist, dadurch müssen die uns ständig die Mär von großen Visionären vorleben, die sofort beim ersten Wort die perfekte Lösung für ein Problem haben. Das gilt natürlich auch, wenn sich gar nicht um ein Problem handelt. Aber jedes Korrigieren wird eben als Zurückrudern und damit als Rückzug und so letztlich als Niederlage gewertet. Also rudert niemand zurück und versucht mit der Brechstange sich als großen Macher darzustellen und das durchzusetzen, was er/sie irgendwann mal losgeplappert hat. Da kommen dann so Visionen dabei raus, wie Stoppschilder im Internet.
  11. Hat schon jemand die Kommentarfunktion gefunden? Bei der FAZ das Gleiche.
  12. Ich bin ja nicht derjenige, der diese Argumentation aufgebracht hat. Du hast halt auf einen Beitrag von mir geantwortet und ich kann in deiner Antwort keinen Bezug zu meinem Post sehen. Sei's drum: https://de.wikipedia.org/wiki/Wiedereinsetzung_in_den_vorigen_Stand#Wirkung_und_Bedeutung Wenn ein Sachbearbeiter das in den hier zur Debatte stehenden Fällen so zulässt, warum sollte man ihm diesen Weg verbauen wollen? Alles gut.
  13. Weil hier manche am Rad drehen Gerade das "Grundkontingent" könnte man locker auf die gelbe WBK packen. Und man würde feststellen, das Deutschland am nächsten Tag immer noch steht. Schockschwerenot!
  14. Und? Was willst du nun damit sagen? Ich schrieb Was ist daran "nicht sofort"? Und meinst du, ich klappere dann alle möglichen Händler in D ab, ob die zufällig die bestellte Waffe in exakt dieser Konfiguration auf Lager haben? Oder ich spekuliere darauf, dass das Werk die Waffe für einen anderen Händler schneller produziert, also mal eben die Maschinen nur für diesen Händler umrüstet? Und dem anderen sag ich dann: Wir haben zwar einen Vertrag - interessiert mich aber nicht weiter? Etwas Gutes hätte das aber: Ich könnte dann sagen, ich MUSSTE ja irgendwas kaufen, damit der Voreintrag nicht verfällt und das ist ja im Interesse des WaffG. Aber das Bedürfnis für die eigentliche Waffe, das habe ich immer noch: Bitte hier den neuen Voreintrag eintragen. Das Bedürfnis für die eilig gekaufte Waffe ist dann, sich waffengesetzkonform zu verhalten.
  15. Bei mir hat es mal fast 10 Monate gedauert zwischen Bestellung und Lieferung. Die kam so zwei Wochen, bevor der Voreintrag ablief. Man hört so Geschichten im Custom-LW Bereich, da kommen auch schon mal 1,5 Jahre oder noch mehr zusammen. Wobei sich dort die Frage wegen der gelben WBK eher nicht stellt.
  16. Manchmal kommt es halt anders als man plant. Umzug, neuer Job, familiäre Umbrüche, usw. - sind alles wichtiger als eine neue KW. So what?
  17. Wenn sich dein KW-Bedürfnis aus dem Jagdschein ergibt, dann spielt es nicht so wirklich die Rolle, ob der Voreintrag abläuft oder nicht. Den Grund für die Neuerteilung eines Voreintrages hast du ja weiterhin durch den Jagdschein. Die einzige sinnvolle Antwort ist eh, dass du dich hierzu an deine Behörde wendest. Wenn die vom Ergebnis her denkt, dann verlängert sie ihn halt um ein Jahr ohne, dass du dafür extra zahlen musst und gut ist. Wenn die vom Prozess her denkt, dann verlängert sie den Eintrag, indem sie einen neuen Voreintrag erteilt, sich und dir Arbeit macht und dir darüber hinaus noch Kosten. Ich hatte mal den Fall, dass ein Voreintrag fast abgelaufen wäre. Die Waffe war seit Monaten bestellt, aber halt nicht geliefert. Da hat der Händler das mit der Behörde geklärt. Am Ende hat es gerade so gereicht, aber die Behörde hätte den Voreintrag auch verlängert, wenn es notwendig gewesen wäre. Ich persönlich würde eher die Verlängerung anstreben oder zur Not einen neuen Voreintrag beantragen, als einen Schnellschuss (Achtung, Wortspiel ;) ) zu machen und dann hinterher neben dem neuen Voreintrag noch den Wertverlust für einen Fehlkauf zu haben.
  18. Frag das die vielen Bahnreisenden, die sich plötzlich mit erratisch auftauchenden Waffenverbotszonen auseinander setzen müssen. Frag das die vielen, die ein Taschenmesser mit Daumennagelabbruchrille statt was ordentlichem bei sich tragen müssen. Frag das diejenigen, die ein Multitool führen möchten. Frag das die jungen Soldaten, die bei der BW am Hindukusch hinter dem MG liegen, die hier aber keine GK-Waffe bekommen und sich sogar vom Innenministerium anhören können, sie seien nicht geistig gefestigt genug, um außerhalb ihrer Dienstzeit ein Taschenmesser zu führen. Frag das die (ehemaligen) Besitzer einer PSM. Frag das diejenigen, die gerne eine FiveSeven hätten. Frag das die vielen, die es mit Behörden mit Sendungsbewusstsein zu tun haben. Frag das diejenigen, die gerne ein größeres Wechselsystem kaufen wollen und kein kleineres. Frag das diejenigen, die wegen 2/6 ein gutes Angebot sausen lassen müssen. Frag das diejenigen, die gerne ein .22lfb Wechselsystem für ihr AR 15 wollen. Frag das diejenigen, die ... Nicht eingeschränkt heißt für mich: Wenn ich zuverlässig und meinetwegen sachkundig bin, wenn ich die Gerätschaften ordentlich aufbewahren kann und meinetwegen auch, wenn etwas Nachvollziehbarkeitspapierkram anfällt, dann kann ich in den Laden gehen und das, das und das kaufen. Einfach so. Kein Zirkus mit Zwölf Monaten, kein Zirkus mit der Farbe der WBK, kein Zirkus mit Sportordnung und schon gar nicht, mit der Genehmigung von Sportordnungen, kein Zirkus mit ist das Wechselsystem kleiner oder größer, kein Zirkus mit kann man die Munition wirklich damit verschießen?, kein Zirkus mit 2/6, kein Zirkus mit aber du hast doch schon eine 9mm, kein Zirkus mit kann man die Waffe überhaupt auf dem Schießstand deines Vereins schießen, kein Zirkus mit enthält dein Zeugnis auch die Befähigung zur Standaufsicht, kein Zirkus mit steht im Aktenordner des Vereins im Kapitel Standaufsicht dein Name drin, kein Zirkus mit Magazingrößen, kein Zirkus mit Lauflängen, kein Zirkus mit Klappschaften, kein Zirkus mit Bullpup und Anschein, kein Zirkus mit aber die Nummer gehört zum Kriegswaffen-Nummernkreis, kein Zirkus mit Anhäufen ist kein Sammeln, kein Zirkus mit wozu mehr als 2 KW für Jäger?, kein Zirkus mit Schalldämpfern, kein Zirkus mit LR 410, kein Zirkus mit Vereins- und Verbandszwang, kein Zirkus mit Feststellungsbescheiden, ... Ich habe durchaus Verständnis dafür, dass nicht jeder x-beliebige einfach so zu Schusswaffen kommt, indem man die im Automaten gegen Bitcoins ziehen kann. Aber das allermeiste, mit dem wir uns täglich rummschlagen, halte ich für reine Knüppel-zwischen-die-Beine-schmeißen und Vergrämungsgesetzgebung statt einem Interesse an wirklicher innerer oder öffentlicher Sicherheit. Würden die ganzen Beamten, die so sinnvolle Dinge prüfen, wie ob die WBK die richtige Farbe hat und ob 2/6 eingehalten wurde und ob das Wechselsystem wirklich kleiner ist, von diesem ganzen Kram entlastet und würde man die frei werdenden Ressourcen (kapazitätsmäßig, nicht direkt das Personal) zur Bekämpfung des illegalen Waffenhandels einsetzen, dann wäre der Sicherheit wesentlich mehr gedient, als jetzt. Aber anscheinend ist es wichtiger, dass man ordentliche Leute drangsalieren kann statt Verbrechen zu bekämpfen. Muss damit zu tun haben, dass sich manche in der Politik hinterher besser fühlen, wenn sie konkreten Bürgern was verwehren können als unkonkreten Verbrechern.
  19. Haben sie ja gemacht - sie sind stark nach USA ausgewischen und zwar zu Recht. Und dann kam die BW und wollte ein neues Stgw, dass aber keine ITAR-Teile enthält. Da stellte sich dann raus, dass der Standort hier doch wieder Vorteile hat. Die wären wahrscheinlich besser nach Tschechien gegangen, aber ob da das Personal mitzieht? Und hinterher weiß man das sowieso immer besser. Dass die BW jetzt keine Auswahl bei der Neubeschaffung hat, das wird der ein oder andere gemerkt haben. Ob die richtigen dabei waren, da habe ich meine Zweifel und ob die richtigen Schlussfolgerungen daraus gezogen und umgesetzt werden, daran erst Recht.
  20. Nach meinem Rechtsverständnis - das mag überholt sein - sollte sich das besser aus dem ergeben, was der Händler gepostet hat. EOD.
  21. Woraus leitest du das ab? Das müsste sich ja dann mit Zitat-Beispielen des Händlers belegen lassen.
  22. Liest du eigentlich, was du da schreibst? Da steht vorne, dass er "Verteidigung ohne Ansehung der konkreten Situation befürwortet". Und im nächsten Satz steht, dass er dass im Zusammenhang mit Straftaten getan hat, was so ziemlich das exakte Gegenteil von "ohne Ansehen der konkreten Situation" ist. Und dann sollen einem bei so einem Urteil keine Fragezeichen kommen???
  23. Den meisten hier dürfte passiert sein, dass 2002, nach einem Einzelfall, die Zügel für sie innerhalb von vier Wochen stark und völlig unsinnig angezogen wurden. Den meisten hier dürfte passiert sein, dass 2009, nach einem Einzelfall, das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung für sie eingeschränkt wurde und sie sich jetzt anhören können, dass für wildfremde Leute die Grundrechte keine Obergrenze kennen. Die meisten hier dürften sich daran erinnern, wie Berichterstattung aussieht, wenn es sie betrifft (häufig: Probleme aber keine Chancen) und wie sie aussieht, wenn es Migration betrifft (häufig: Chancen aber keine Probleme). Die meisten hier werden zustimmend zugehört haben, als es 2015 nach dem Bataclan hieß, dass man nun keinen Generalverdacht gegen alle Muslime hegen dürfe. Und die meisten hier dürften drei Tage später erstaunt und mit <das müsst ihr euch jetzt denken> gehört haben, dass der Grund dafür nun plötzlich was mit IHNEN zu tun haben soll. Die meisten hier wissen, wie wenig man sich als LWB erlauben kann. Und die meisten hier dürften erstaunt über den vorgeschlagenen Punktekatalog gelesen haben, was man sich denn künftig alles erlauben darf, bevor man das Aufenthaltsrecht in diesem Land verliert. Die meisten hier dürften einfach die Nase voll haben. Da stellt sich doch glatt die Frage, woher die Behörden das Datenmaterial für diese Auswertungen haben?
  24. Da wir in Deutschland nur das Parlament und nicht die Regierung wählen, haben wir hier also nach deiner Definition keine Demokratie. Im Ergebnis besteht dann wohl Einigkeit mit der Ansicht einiger anderer hier (was meine Ansicht dazu ist, habe ich damit nicht geschrieben). Das kann man sogar aus der Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichtes direkt ableiten. Seit zig Jahren gibt es den Wesentlichkeitsvorbehalt des Bundestages. Die Regierung darf gar keine Entscheidungen alleine treffen, sie so weit reichende Konsequenzen haben, so viel Geld kosten oder so irreversibel sind. Das sind schon drei Gründe, weshalb gegen diesen Verfassungsgrundsatz verstoßen wurde. Noch dazu ist ja bis heute völlig unklar, was damals eigentlich gelaufen ist. Die Regierung ist auch zur Nachvollziehbarkeit verpflichtet. Das heißt, es muss irgendwo ein Dokument geben, in dem steht, dass Herr xy in seiner Eigenschaft als Beamter xyz folgendes anordnet: Blah Blah Blah. Da muss ein Datum drauf stehen, da muss eine Rechtsgrundlage drauf stehen, da muss ein Name drauf stehen, da muss eine Unterschrift drauf sein, da muss ein Amtssiegel drauf sein. Das Dokument will ich gerne sehen! Dass es so ein Dokument nicht gibt, ist allen klar. Das ergibt sich schon aus der Tatsache, dass man zuerst die Grenzöffnung damit begründet hat, dass das Grundgesetz keine Obergrenze kenne und später dann umgeschwenkt ist auf das Selbsteintrittsrecht nach Dublin III. Das ist ein sehr wichtiger Punkt! Aus gutem Grund hat das Bundesverfassungsgericht in seiner Lissabonentscheidung in einem Ober Dictum klargestellt, dass das Wahlrecht nach dem Grundgesetz in Deutschland auch(!) beinhaltet, dass der Ausgang der Wahl etwas bewirken muss, dass Wahlen Konsequenzen haben müssen. Wenn der Bundestag nur noch das absegnet, was aus Brüssel kommt, dann kann man da auch einen Verwaltungsbeamten hinsetzen, der das einfach nur noch abhakt. In diesem Sinne sind wir noch weniger in der Lage, unsere Regierung zu wählen, als das Heletz oben beschrieben hat. Es gibt nicht wenige, die unseren Staat in einer "Postdemokratie" sehen, weil Entscheidungen nicht mehr in den Parlamenten gefällt werden, sondern auf der einen Seite durch internationale Abkommen institutionalisiert werden (das Parlamanet muss(!) zustimmen, denn wir haben uns in dem Abkommen dazu verpflichtet), auf der anderen Seite tausende Seiten starke Beschlüsse im Eilverfahren durchgepeitscht werden, deren Inhalt selbst von Experten kaum in Gänze zu verstehen ist (das Parlament ist gar nicht in der Lage, das ordentlich zu debattieren) und auf der dritten Seite die Medien ständig mit der Skandalisierung von irgendwem drohen, der sich tatsächlich mal zu etwas positioniert, also Inhalt liefert (der einzelne Parlamentarier wird unterschwellig unter Druck gesetzt und versucht sich medienkonform zu verhalten). Und um noch mal die Kurve ungefähr zum On Topic zu kriegen: Die EU ist in der Lage Magazinverbote für Besitzer von Kat A, B, C Waffen zu regulieren und begründet das mit der Vereinheitlichung (sprich Vereinfachung) von Handelsregeln, was schon extrem weit her geholt ist (um nicht zu sagen eine glatte Lüge). Aber bei sowas einfachem wie dass ein Erlaubnisinhaber ohne großen Papierkram auch in einem anderen Land einkaufen kann, da kriegen sie die Vereinheitlichung nicht hin. Die Wahrheit ist doch, dass es gar nicht mehr um Sachfragen geht. Es geht darum, dass man etwas will oder nicht will und dann in einer (pseudo)demokratischen Show so tut, als sei das von irgendwelchen Sachinhalten getriggert.
  25. Moderativer Hinweis: Dieser Faden geht um den konkreten Fall und das konkrete Urteil. Für allgemeine Diksussionen zum Thema Migration und Asyl benutzt bitte die Threads im Politikbereich. Danke!
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