Zum Inhalt springen

knight

WO Moderatoren
  • Gesamte Inhalte

    16.435
  • Benutzer seit

  • Letzter Besuch

Alle Inhalte von knight

  1. Das Problem dabei ist nur: Das ist jedes Mal so und jedes Mal erzählen sie uns, es war ein Verfolg, dass wir schlimmeres verhindert haben und jedes Mal legt das Ministerium sein komplettes Wunschkonzert an Drangsalierungsmaßnahmen auf und wir machen ständig nur Rückzugsgefechte. In diesem Modus ist jede Schlacht verloren.
  2. Sorry, ich finde die gar nicht so gut. Die vorgebrachten Punkte sind tendenziell schon valide. Aber was der Stellungnahme komplett fehlt, sind Forderungen, wo denn im aktuellen Waffenrecht mal wieder zurückgerudert werden muss. Wenn man das nicht laut ausspricht, bewegt sich da ganz sicher nix. Die Nummer 14 (4) 2 im neuen Vorschlag könnte man sich komplett sparen. Und wie kommt man als Verband überhauptauf die Idee, eine Wiederholungsprüfung nach 6 und 10 Jahren zu fordern? Vorher reiten sie auf "kann" und "soll" rumm und in ihrem eigenen Vorschlag ist das dann sogar ein "muss", auch wenn es nicht wörtlich da steht. Als nächstes bitten sie um eine Definition von intensiv und das auch noch in der Verordnung, wo der Bundestag außen vor ist und man als Wähler keinen Einfluss geltend machen kann, ohne aber selbst einen Ankerpunkt zu setzen. Da kommt doch das Ministerium als nächstes mit seinen vier Stunden um die Ecke! Sinnvoll wäre das "intensiv" komplett zu streichen, weil es in der Entscheidungshoheit der Verbände liegt, ob die ein Training als Ausübung des Schießsports ansehen oder nicht. Zu den Magazinen sagen sie gar nix.
  3. Zu und zu Ich habe ja auch nicht geschrieben, dass es Aufgabe des BKA wäre, das Gesetz zu ändern. Ich habe geschrieben, dass das BKA dafür sorgen könnte. Damit war gemeint, dass die bei Gelegenheit, z.B. in ihren vielen Berichten, mal klar Stellung auf die Überflüssigkeit dieses Paragrafen beziehen könnten, wenn sie nur wollten. In den Berichten werden ja Maßnahmen empfohlen. Warum nicht sowas rein schreiben, wenn man will? Bei den Schalldämpfern hat das an anderer Stelle ja auch Wirkung gezeigt. Dass das alles politisch verdrahtet ist und sich heutzutage keiner ohne Rückendeckung von oben zu sowas traut, weiß ich auch. Aber dann soll man sich halt nicht über zu viel Arbeit beschweren. Wenn man der Meinung ist, dass die Ressourcen sich besser um die bösen Buben kümmern sollten, statt den anständigen Leuten Kommas auszulegen, dann kann man natürlich auch den bequemen Weg gehen und das am Geldbeutel genau dieses anständigen Bürgers auslassen. Oder man sagt halt mal nach oben, wie es ist, und stellt klar, dass das weg gehört. Wenn sie umgekehrt mehr Ermächtigungen für sich selbst haben wollen sind sie auch ganz schnell dabei mit Forderungen, wie Gesetze geändert werden sollen. Da gelten die Argumente "nicht zuständig" und "ändert keine Gesetze" genauso. Anmerkung am Rande: Das BKA habe ich bisher überweigend als eine der guten Behörden wahrgenommen. Das soll hier also keine Abwertung oder Universalschelte sein. Also für die offiziellen und inoffiziellen Mitleser des BKA hier: Das ist nicht beleidigend oder böse gemeint. Aber zum Nachdenken. Auch ihr dient dem Volk! Ich verstehe die Ironie da leider nicht. Gibt es da ein für die Sache wesentliches Urteil?
  4. Wenn das BKA für die Abschaffung des §6 gesorgt hätte, dann hätten sie noch weniger Aufwand.
  5. Das ist kein Urteil, sondern ein Beschluss. Und im Beschluss ging es darum, dass die Zulassung zur Berufung abgelehnt worden ist. Das ist also keine Entscheidung eines OVGs (in Hessen VGH genannt) in der Sache.
  6. Ich bin mir grad nicht sicher, ob ich lachen oder weinen soll. Immerhin haben Sie an eine Prüfung zum Tragenachweis gedacht. Erinnert mich an die vielen Stories, als selbst in hohen Bedrohungslagen die Bundeswehrsoldaten mit Platzpatronen auf Wache geschickt wurden.
  7. Der große Jet Protector ist mir zu groß. Den kleineren Guardian Angle habe ich öfter mal dabei. Da ich aber Pistole schieße, traue ich mir zumindest grob zu, den auch einigermaßen sinnhaft benutzen zu können. Ein untrainerter mag hier deutliche Defizite haben. Und trainieren kann man mit den Dingern nicht wirklich. Der Vorteil gegenüber Pfefferspray ist, dass die auch gegen den Wind wirken können. Ein Pfefferspray (-strahl) habe ich auch öfter dabei, sogar sichtbar. Negative Situationen gab es dazu noch keine. Eher Interesse und manchmal auch die Frage, wo man das bekommt. Einmal hat sich mir jemand als BKA Mitarbeiter vorgestellt und mir Tipps gegeben, wie ich das Pfefferspray richtig benutze. Danke!
  8. Da kann man viel spekulieren. Der beschriebene Fall der Polizei oben zeigt ja, das es nicht zwingend so ist. Genauso gibt es auch tatsächliche (Gegen)beispiele, bei denen eine Schreckschusswaffe erfolgreich zur Notwehr eingesetzt wurde. Mir ist allerdings ad hoc kein Beispiel bekannt, wo jemand von einer echten Waffe beschossen wurde, weil er eine Schreckschusswaffe vorgezeigt hat. Und gegen wirklich böse Jungs, die dann echte Waffen auspacken, hilft das Pfefferspray auch nix. Wer diese Clientel in der Bedrohungsanalyse an erster Stelle stehen hat, der wird möglicher Weise zu ganz anderen Lösungen tendieren.
  9. und Der ist recht einfach: Die Dinger taugen nix. Man kann sich ja mal einschlägige Testvideos auf Youtube ansehen. Wenn eine echte Waffe so viele Störungen produzieren würde, wie die Schreckschusswaffen, dann würde der Hersteller kein einziges Stück davon verkaufen können. Bei Verwendung von CS, CN oder Pfefferpatronen sieht das noch schlimmer aus, als bei Platzpatronen. Von den Videos, die ich mir angesehen habe (einige, aber nicht alle, auch klar) waren nur zwei dabei, die ich wirklich empfehlen könnte: Die Röhm RG96 und eine Zoraki (ich glaube 917). Die sind beide aber wegen ihrer Größe und Gewicht nicht fürs Führen geeignet, eher als "Heimverteidigung" oder als politisches Statement. Die Schreckschusswaffen, die ich habe, die teilen sich auf in "weil ich sie haben wollte" und "ok, nicht perfekt, aber ist wenigstens leicht zu führen und wer weiß wozu es mal gut ist." Aber da weiß ich um die Schwächen.
  10. Das ist richtig. Aber gibt es die auch aufgedröselt nach scharfe Waffe und Schreckschusswaffe? Und da die Alternative hier ja nicht Schreckschusswaffe und schrafe Waffe ist, sondern Schreckschusswaffe und Pfefferspray braucht man eigentlich die Vergleichsstatistik, wie oft ein Pfefferspray vorgezeigt wurde und damit die SV-Situation beendet wurde. Aber die von dir angesprochen Statistik fände ich auch interessant. Es gab mal hier einen User, der entsprechende Quellen genannt hatte. Die waren, soweit ich mich erinnere, aber nicht online, sondern irgendwelche Bibliotheksliteratur. Vielleicht kann er das ja noch mal präzieser ausführen. Er liest ja hier mit.
  11. Ich sehe die Schreckschusswaffen auch kritisch, aber aus einem völlig anderen Grund, als den, der immer so genannt wird. Dass der insbesondere von der Behördenseite nie genannt wird, spricht für mich schon Bände genug. Zur Frage selbst: Das ist alles keine universelle Rangordnung. Wenn man den Amis glauben darf, werden viele SV-Situationen alleine durch das vorzeigen der Waffe schon gelöst. Insofern wäre eine SRS sogar deutlich sinnvoller als ein Pfefferspray. Nun gut, für Deutschland werden hier belastbare Zahlen fehlen - denke ich. Aber das gilt ja dann für beide Seiten der Argumentation. Und jeder, der mit offenen Augen durch unser Land geht, wird, wenn er durch vorzeigen eine SV-Situation beenden kann, den Teufel tun und die Polizei rufen. Insofern muss die Dunkelziffer anders aussehen, als man sich das von einschlägiger Seite vorstellt. Zum berichteten Vorfall selbst: Da sieht man mal wieder, wie solche Schwarz-Weiß-Schalter ablaufen. Gerade die laufen den ganzen Tag mit einer 9mm durch die Gegend und selbst wenn sich nach der Kontrolle raus stellt, dass alles in Ordnung ist, machen sie noch einen auf übergenau - man könnte es auch Schikane nennen. Da muss man sich auch mal die Frage stellen, wer sich eigentlich von wem hier entfernt. Was hier fehlt ist die klare Ansage, dass es keinen Generalverdacht gegenüber Waffenträgern geben darf! Woanders funktioniert da ja komischer Weise. Siehe dazu auch oben. Hierzu ist mein Punkt, dass die Schreckschusswaffen mal erfunden wurden, gerade weil man damit nicht tödliche Gewalt ausübt und so ein Mittel unterhalb der scharfen Waffen hat. Das war ja gerade das Ziel der Erfindung. Und heute nun genau andersherum zu argumentieren ist eine völlige Verdrehung der Situation.
  12. "legitim" ist ein anderes Wort für "legal." Etwas was legitim ist, ist rechtmäßig. Legaler Waffenbesitz ist immer legitim und legitimer Waffenbesitz ist immer legal. Heutzutage, in Zeiten moralischer Überhöhung von linken Standpunkten, wird "legitim" allerdings zunehmend im Sinne des moralisch erlaubten verfremdet. Ziviler Ungehorsam führt zu bewussten Gesetzesübertretungen, die dann angeblich "legitim" sind, was sie definitionsgemäß niemals sein können. Außer man ändert halt die Definition, damit man sich auf eine andere Ebene der Rechtfertigung begeben kann. Moralische Überhöhung halt.
  13. Und du gehst ihnen voll auf den Leim. Den ganzen Mist, den wir im Gesetz stehen haben, der steht doch angeblich nur darin, um den illegalen Waffenbesitz einzudämmen und nicht den Sportschützen und Jäger zu drangsalieren. Die reden doch so und beschließen ganz anders. "Talk is cheap" sagen die Amerikaner. Was dann später im Gesetz steht, ist was ganz anderes.
  14. Dafür war ja auch mal das FWR gedacht. Wie viele Fördermitglieder haben die? So um die 25.000? Wenn da jeder seine 17€ im Jahr bezahlt, sind das 17€ * 25.000 = 425.000€. Dazu kommen noch die Beiträge der ordentlichen Mitglieder. Damit kann man schon ein bischen was machen. Nur kann irgendwie keiner so genau erklären, was. Es gibt da auch jemanden, der Öffentlichkeitsarbeit machen soll. Ich will ihn da nicht persönlich angreifen, ich weiß ja auch, wie sich immer mehr Arbeit auf immer weniger Leute konzentriert. Aber von dieser Öffentlichkeitsarbeit habe ich noch nichts gesehen. Und mit dem Geld wird man schon den ein oder anderen Festangestellten bezahlen können, auch wenn der ein paar Spesen im Jahr produzieren sollte.
  15. Ich verstehe deinen Punkt und aus einer rein pragmatischen Sicht stimme ich dir auch zu. Aber das was da kaputt ist, ist doch nicht, dass jemand einer Einladung auf einen Schießstand folgt, sondern dass daraus regelmäßig von oben ein Generalverdacht herbeikonstruiert wird.
  16. Das ist das eine. Das andere ist, daraus ein Verbot von Magazingehäusen abzuleiten wobei das Wort in der Richtlinie noch nicht mal auftaucht und das auch noch dreist mit der Begründung zu toppen, die Richtlinie könne sonst gar nicht umgesetzt werden, wobei genügend andere Länder (Frankreich, Italien, Österreich, Schweiz(?)) das viel unkrampfhafter und pragmatischer umgesetzt haben - also etwas was angeblich gar nicht geht, tatsächlich beweisbar real existiert und in geltendem Gesetzestext nachgelesen werden kann. Da muss man sich schon mal fragen, wie weit wir eigentlich vom Sozialkundebuch Band I - Untertitel "So wie wir Demokratie den Schülern erklären" entfernt sind. Und die einzigen, die wirklich echte Nachteile durch den Besitz dieser "Gehäuse" haben werden, sind wieder diejenigen, die das Verbot (angeblich - wir wissen es besser!) gar nicht adressiert. Das nächste ist, dass es diese Disziplin nicht gibt, weil das Verbot im sportlichen Schießen hier bei uns existiert. Da argumentiert man mit einem Zirkelschluss. Und dieses Verbot existiert eben nur in Form der Kapazität, aber eben nicht in Form der Gehäuse. Eine einfache Begrenzerlösung, so wie mit den jagdlichen 2-Schuss-Magazinen, wäre vollkommen ausreichend. Das Theater mit der Gehäuseargumentation wird doch nur deshalb durchgezogen, um den Anschein eines Sachargumentes zu wahren. In Wahrheit will man uns weitestgehend drangsalieren und eine Erdrosselungsgesetzgeung. Im Osten erinnert man sich noch an diese Neusprech-Methoden. Kein Wunder, dass die aufbegehren und das nicht schon wieder haben wollen.
  17. Ich habe mich schon lange gefragt, warum man solche Lösungen nicht öfter hier sieht. Drüben scheint das nichts ungewöhnliches zu sein.
  18. Die eigentliche Quelle wo die 4 Stunden her kommen, ist eine ganz andere. Mein Punkt war nur: Das ist eben mehr als nur ein Forenpost. Mehr will ich aus guten Gründen nicht mehr darauf rum reiten.
  19. Das mit dem belanglos ist so eine Sache. Wenn diese Behörde will dann stellt sie sich erst mal auf den Standpunkt. Und dann bist du am Zug. Und bis der Zug ankommt, fließt viel Wasser welchen Fluss auch immer runter. Und wo der Zug ankommt, weiß sowieso keiner vorher. Es ist ja nicht so, dass ich diese Meinung teile oder sogar behaupte, dass sei so im Gesetz oder in der Verordnung geregelt. Ich wollte nur mitteilen: Das ist weit mehr als ein Forenpost. Das ist für manche ein reales Ärgernis, dass ihnen zwischen die Beine geworfen wird. Die Behörde bezieht sich übrigens auf diesen "nicht existierenden" Rechtskommentar und wenn sie das schon vor über einem Jahr schrieb, dann hat sie das nicht hier aus einem Forenpost. Und diese Behörde sorgt auch dafür, dass Schießkladen viele Spalten haben (ich weiß, wie die aussehen und ich rate jedem davon ab, die auszufüllen). Dass diese Behörde - sagen wir es auch hier mal neutral - etwas besonderes ist, ist auch bekannt. Genauso wie dass viele andere Behörden nicht vergleichbar sind. Aber das war ja alles nicht mein Punkt.
  20. Zu Und zu (ich hoffe, ich habe den Zusammenhang richtig wieder gegeben, ansonsten => Entschuldigung) Ich habe ein Schriftstück einer Behörde vorliegen, die diese 4 Stunden - sagen wir mal recht neutral - als Maßstab für die Anerkennung des Bedürfnisses mitteilt. Und es ist schon mehr als ein Jahr her, als ich das bekam. Den Adressaten, dem die Behörde schrieb, kenne ich persönlich und ich habe es direkt von ihm.
  21. Eben! Dass die Lage nicht besonders rosig ist, wissen wir gut genug. Es heißt: "Tue Gutes UND rede darüber." Dann darf und sollte das also auch mal erwähnt werden. Wenn die schon so einen guten Zugang haben, dann sollten wir sie besser mit Argumenten versorgen, statt uns hier in eine Abwärtsspirale zu schreiben. Bei den Magazinen fände ich es zum Beispiel wichtig, dass man ihnen eine Aufstellung erstellt, welches Land die Regelung vorteilhaft umgesetzt hat und wie sie das getan haben. Dann kann man beweisbar darlegen, dass es eben nicht nur diesen blödsinnigen Weg über das Verbot von Magazingehäusen gibt und dass sie möglicher Weise von den Beamten im IM an der Nase herumgeführt werden. Gibt es sowas zufällig schon? Dann könnte man einfach darauf verweisen. Ansonsten wäre das auch eine kleine Aufgabe für die Runde hier.
  22. Das Thema wird im Off Topic Bereich bereits behandelt. Thread geschlossen.
  23. Ich habe jetzt auch mal mit "dem Umfeld geredet" Ich sehe keinen Grund, irgendwas an meinen bisherigen Äußerungen zu ändern. Lassen wir das mal so stehen.
  24. Worin soll denn die Sch... bestehen? Wobei sollen sie ihn denn erwischt haben? Aus dem Pressetext geht nur hervor, dass die Nachweise nicht geeignet gewesen sein sollen.
  25. Weißblaus Aussagen fundieren auf "ein wenig schlau gemacht" und da glaubst du das dann einfach so und bringst diesen Einwand nicht? Ich will jetzt Weißblau nicht angreifen. Bitte nicht falsch verstehen. Aber mal durchatmen, einen Schritt zurück gehen und das ganze etwas distanziert sehen ist manchmal auch ganz hilfreich. Was ich mit meinem Posting ausdrücken wollte: Wo sind denn die Belege für die gefälschten Dokumente? Selbst in der Pressemeldung ist mir davon kein Wort aufgefallen. Und das würde doch mit Sicherheit drin stehen, oder? Woher nimmst du das "offensichtlich"??? Gerade hier gibt es ja relativ häufig die Meinung, dass man nicht verpflichtet ist, ein Schützenbuch zu führen und es auch keine Rechtsvorschrift gibt, sich in die Schießklade einzutragen. Wenn einer vier Mal die Woche Schießaufsicht macht, dann ist der sowieso immer da und dafür braucht es dann für die im direkten Umfeld damit befassten Leute keine Belege. In der Presseinformation steht, dass der Mann eine WBK aus dem Jahr 1990 hat. Die ist jetzt dreißig Jahre alt und der macht heute vier Mal die Woche Standaufsicht (das stelle ich mir unter "in der Schießanlage tätig" vor). Da soll mir keiner erzählen, der wäre nicht sein ganzes Leben mit dem Schießsport verbunden. Da würde ich noch nicht mal zwei Sekunden über die Bedürfnisfrage nachdenken. Gesetzt den Fall (was ich jetzt wirklich nicht weiß), der war immer da, hat sich aber nie eingetragen, und die Behörde stellt sich jetzt auf den Standpunkt, wer nicht in der Liste steht, der war auch nicht da (das hat sie schon öfter gemacht, daher meine Aussage oben), dann passt das exakt. Das heißt nicht, dass es so war. Aber das ist für mich nach Okhams Razor die einfachere Erklärung, als Fälschungen, die sich noch nicht mal im Pressetext wider finden. Schade nur, dass "Fälschungen" dann für manche ohne weiteres geglaubt wird und sofort die Runde macht.
×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.