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knight

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  1. Man braucht hier nicht rauf und runter zu spekulieren. Diese Behörde hat eine Agenda und dafür sind ihr viele Mittel recht.
  2. Ich kenne einen Fall, da ist das (so ähnlich) passiert.
  3. Bei der Verfassungsschutzabfrage geht mir genau aus diesem Grund der Hut hoch. Wenn man doch so angeblich auf Terrorismus abzielt, dann kann man ja mal fragen, wer denn in den letzten Jahren in Europa die vielen Toten und Verletzten verursacht hat. Das war ja nicht zuletzt genau der Auslöser und die Begründung für die Richtlinie. Nicht dass ich das persönlich will oder fordere - ich bin ja gegen Generalverdacht. Aber wenn irgendeiner fordern täte, dass genau diese Gruppe regelmäßig durch den Verfassungsschutz geprüft wird, dann ging der ganzen Runde im Bundestag (vielleicht bis auf eine Partei....) der Blutdruck durch die Decke. Aber bei mir ist das dann völlig in Ordnung. Da gelten diese ganzen Argumente von "kein Generalverdacht" und "nur ein Einzelfall" plötzlich nicht mehr. Und genau die behaupten dann, sie seien meine natürliche Interessenvertretung.
  4. Er mag Sammler sein. Deswegen kann er immer noch Jäger sein. Und erst recht ist er deswegen noch lange kein Problem.
  5. Anlässlich des (ich glaube) 40-jährigen bestehens der Hafenpolizei in Hamburg gab es einen Zeitungsartikel über eben diese. Darin wurde erwähnt, dass sie in den 40 Jahren keinen einzigen Schuss abgegeben hat. Da kann man schon mal die Bedürfnisfrage stellen...
  6. Danke! Download geht wie folgt: m3u-Datei von nucular1 herunterladen VLC-Player öffnen Im Menü "Medien" > "Konvertiern / Speichern" aufrufen Bei Dateiauswahl "+ Hinzufügen" anklicken und die M3U-Datei auswählen unten "Stream" asuwählen. Das Fenster ändert sich darauf. Unter Quelle sollte de M3U-Datei stehen Auf nächstes klicken Bei "Neues Ziel" Datei auswählen Hinzufügen klicken und den Zieldateinamen (ggf. inkl. Pfad mit "Durchsuchen" Button) angeben, Dateityp MP4. Nächstes Haken bei "Transkodierung aktivieren" entfernen Nächstes Und dann auf Stream klicken Sind insgesamt 5,3 GByte und ca. 2 Stunden 45 Minuten, wobei die letzte halbe Stunde Leerlauf ist. Bei mit hat es übrigens nur funktioniert, wenn ich VLC-Player frisch gestartet habe und sonst noch nichts geöffnet habe.
  7. Der Trick dabei ist ja, dass du nicht bestraft wirst, weil du in einer Datenbank des Verfassungsschutzes stehst. Du darfst halt nur keine Waffen haben. Aber das ist ja nur die Versagung eines "Privilegs" und keine Bestrafung. Dass sowas nicht mehr mit dem Gerechtigkeitsempfinden der Bervölkerung in Einklang zu bringen ist, ist wiederum nicht mit dem Rechtsempfinden von Behördendenke in Einklang zu bringen. Und wenn man das dann weiter denkt, dann ist sowas hier die logische Folge - und das ist bereits heute real angekündigt und keine Verschwörungstheorie: https://forum.waffen-online.de/topic/459336-bundestag-waffenrechtliche-erlaubnis-rechtsextremer/page/2/?tab=comments#comment-2885332
  8. Nichts gegen Herrn Heinrich persönlich. Aber als ich das alles gelesen hatte, war mir einiges klar. Wenn das die Denkweisen in den Behörden sind - ganz einfach, weil Behörden nunmal so funktionieren, dann ist auch klar warum Gesetze so verkorkst sind. Weil nämlich diese Denkweisen in die Gesetzentwürfe übertragen werden und man völlig ignoriert, dass sich außerhalb einer Behördenakte die Welt da draußen trotzdem weiter dreht, obwohl die noch nicht abgestempelt ist. Zu den Sachverständigeneingaben insgesamt: Wenn man die liest, dann steht da im Großen und Ganzen eins: Stopp! Einstampfen. Neu machen! Katja Triebel stellt korrekt den Bezug zu der Umfage der EU her. Hier fehlt ein wichtiges Detail. Ich habe damals an der Umfage teilgenommen. Alle Fragen waren in der Art formuliert: "Soll das Waffenrecht in diesem Punkt so bleiben oder soll es verschärft werden?" Die Antwortmöglichkeit, dass es vereinfacht / liberalisiert werden soll, die gab es gar nicht! Und wenn man dann den Mittelwert über die Teilnehmer bildet, dann ist ja klar, dass der in Richtung Verschärfung verschoben ist, weil nämlich die Umfrage gar keine andere Antwortmöglichkeit erlaubte.
  9. AFAIK hat das Parlament diesen "Grundsatz" nie direkt beschlossen. Die Gerichte leiten das aus dem Bedürfnisprinzip und aus dem Erwerbsstreckungsgebot ab. Wobei ich meine, dass die Ursprünge dazu sogar schon weit vor dem Waffenrecht von 1972 liegen.
  10. Die Kritik begleitet das NWR schon seit dem Aufbau. Und das zu Recht. Ich weiß nicht, wie es heute geplant ist, aber früher gab es tatsächlich mal den Plan, da auch Behördenwaffen zu registrieren. Kann aber sein, dass das nur von kurzer Dauer war und nie bis in die offiziellen Präsentationen geschafft hat. Vielleicht hat man mal überlegt, was denn passiert, wenn in einem Gerichtsprozess herauskommt, dass eine hier verwendete Waffe von der Polizei verloren wurde oder von der BW an die Peschmerga geliefert wurde. Käme sicher nicht so gut. Animal Farm und so... Nur so am Rande, weil hier eigentlich off topic: https://www.tagesspiegel.de/berlin/sek-waffe-berliner-polizei-verliert-eine-maschinenpistole/25016454.html Interessant hierbei ist ein ganz anderer Aspekt: Gerade die Polizeigewerkschaften hatten gerne so argumentiert, dass die Polizei, wenn sie zu einem Einsatz an eine Adresse gerufen wird, aus Eigenschutzgründen herausfinden können muss ob und welche Waffen dort im Haushalt sind. Das betrifft jetzt also nicht nur NWR, sondern auch der Eintrag bei den Meldebehörden. Ich habe damals zwei Polizeigewerkschaften angeschrieben und gefragt, ob sie denn nicht auch wissen wollten, ob Waffen im Haus sind, wenn sie zu einem behördlichen Waffenträger gerufen werden. Sowas kommt ja schließlich auch vor und da müsse ja auch Eigenschutz wichtig sein. Beide Gewerkschaften haben identisch geantwortet: "Nee, das muss nicht extra registriert werden. Die Polizeien wissen ja, wo ihre Kollegen wohnen und können das Wissen daher nehmen. Da braucht man nichts registrieren." (Natürlich nicht, wie konnte ich nur fragen....) Dann habe ich nachgehakt: Der letzte Polizist, mit dem ich hier mal länger geredet habe, der wohnt 40 Kilometer weit weg in einem anderen Bundesland. Ich wäre mir da nicht so sicher, ob die lokale Polizei das weiß. Und wie ist es mit Mitarbeitern von Zoll, Bundespolizei, Bundeswehr, Bundesbank, etc.? Das weiß die lokale Polizei doch garantiert nicht. Darauf haben beide Gewerkschaften wieder gleich geantwortet: Nämlich nix. Animal Farm und so...
  11. Es gibt verschiedene Abstufungen, wie sehr eine Gerichtsäußerung in die zukünftige Behandlung des Rechtes eingeht. Hier geht es um eine sehr schwache. Ich meine, die Beriffe wären rechtsweisender und rechtsprägender Charackter. Aber genau sollen das besser Juristen ausformulieren.
  12. Noch 2013 war man im Bundesrat mehrheitlich der Meinung, dass der EU in dieser Frage überhaupt keine Regelungskompetenz zusteht - auch ganz ohne AfD.
  13. Ich sehe halt, dass diese klare und begrenzenden Regeln, die aktuell gerade diskutiert werden, in gewissen Fällen gerade nicht schützen werden. Bitte nicht falsch verstehen: Dass man hier den Gerichten (und Behörden) die Grenzen zeigen muss, sehe ich auch. Aber die Lebensumstände der Menschen sind nunmal vielfälltiger als 12/18 oder 4/6. Die alte Regel bot da einfach auch Spielraum zu Gunsten der Schützen. Dass der von Behörden und Gerichten auch zu Lasten der Schützen ausgelegt wurde, ist bekannt. Wenn die erste Schützin wegen Schwangerschaft ihre Waffen abgeben muss, wird das Geschrei wieder groß sein. Dabei wird das mit Ansage passieren. Edit: Um da mehr konstruktives rein zu bringen: Beim Transport ist geregelt, dass die Waffe nicht schuss- und nicht zugriffsbereit sein darf. Und weiterhin ist geregelt, dass sie in einer abgeschlossenen Tasche als nicht zugriffsbereit gilt, auch wenn die Wortwahl da nicht so klar ist, dass da Behörden und Gerichte den Wortsinn wieder verdrehen. Aber wenn man das als Ideenvorlage nimmt, könnte man immer noch Regelmäßigkeit voraussetzen und gelichzeitig klarstellen, dass 12/18 bzw. 4/6 diese Regelmäßigkeit erfüllen, wobei man hier so formulieren muss, dass eben klar ist, dass je nach Lebensumtänden auch andere Formen von Regelmäßigkeit zulässig sind. Dass wir uns damit auf einen Zustand zubewegen, in dem die Verwaltungsvorschriften in den Gesetzestext einfließen ist auch klar. Das System fährt sich zu, nicht zuletzt, weil es von vorneherein überreguliert ist und diese Überregulierung ständig neue Detailregulierungen nach sich zieht.
  14. Ja, so wird es wohl laufen müssen. Der Punkt ist dabei nur: Dann wäre nicht Seehofer Ansprechpartner, sondern eben die Fraktionen. Gut, andererseits steht eh schon der Termin am 11. im Bundestag fest. Von daher: Doppelt gemoppelt hält besser.
  15. Ja, weil eben der Begriff "regelmäßig" unbestimmt und daher dehnbar war. Das soll ja jetzt ausdrücklich abgeschafft werden, damit die Behörden und Gerichte nicht in die andere Richtung dehnen können.
  16. Was ich ja am Rande spannend finde: Der Gesetzentwurf ist längt vom Kabinett in den Bundestag eingebracht worden. Nach meinem Verständnis (Sozialkundebuch Teil 1: "So wie es den Kindern erklärt wird und wie es mal gedacht war") schreiben jetzt nur noch die Parlamentarier am Entwurf. Eine Vereinbarung mit dem Ministerium hat keine bindende Wirkung für die Parlamentarier, das auch zu übernehmen. Die spannende Frage ist also: Wer ist da nun überhaupt im Lead, was den Inhalt angeht? Das Ministerium oder der Innenausschuss? Kann natürlich auch ganz einfach bloß "Politik" sein, denn das hier macht auch Sinn:
  17. Ich bin geneigt dir zuzustimmen, aber Jetzt stell dir vor eine Schützin wird in den fünf Jahren zwischen den Überprüfungen zweimal schwanger, am besten noch im Jahr vor der Überprüfung. Dann besteht Rechtsklarheit, dass sie ihre Waffen abgeben muss. Ich bin geneigt dir zuzustimmen, aber: Als die EU Richtlinie so formuliert wurde und wir damals dagegen angekämpft hatten, da haben uns mehr oder weniger die gleichen Politiker versichert, dass Deutschland schon mit dem jetzigen Recht die EU Richtlinie erfüllt und sich daher für uns nichts ändert. Und heute argumentieren sie, dass sich für uns was ändert, weil wir die Vorgaben der EU Richtlinie erfüllen müssen. So kann man die Leute nicht behandeln. Das muss denen doch auch mal klar werden. Ich weiß nicht, was die glauben, was wir da glauben sollen. Und ich erinnere mich noch sehr gut daran, dass im Jahr 2013 Herr Herrmann ganz vorne mit dabei war, als der Bundesrat der EU die Regelungskompetenz beim Erwerb und Besitz von Schusswaffen abgesprochen hat.
  18. Woebi man bei Focus auch vorsichtig sein sollte. Die sind gerne dabei passende Attribute zu platzieren, damit der Artikel in die gewünschte Richtung geht.
  19. https://www.deutschlandfunk.de/waffenbesitz-sammler-und-sportschuetzen-gegen-strengere.862.de.html?dram:article_id=462912 Das Aufmacherbild passt da nicht so ganz
  20. Ich verstehe nicht, was du mit "nicht korrekt" meinst. Nichts anderes habe ich hier geschrieben: https://forum.waffen-online.de/topic/459392-aufruf-an-die-vernunft/?do=findComment&comment=2887744
  21. Welche Politdiskussionen sollen das denn sein? Ich habe es bereits weiter oben erwähnt: Die Frage, wie unser zukünftiges Waffenrecht aussehen wird, ist eine rein politische Frage. Wir haben eine Gewaltenteilung und die Politik (= die Legislative) entscheidet über den Inhalt der Gesetze (jedenfalls steht es so im Sozialkundebuch, dass die Regierung als Exekutive viel zu viel bestimmt weiß ich auch). Die Frage, wie wir uns im jetzigen Gesetzgebungsverfahren positionieren, ist politisch zu diskutieren. Da führt mMn kein Weg dran vorbei. Oder anders gefragt: Wie willst du denn das jetzige Gesetzgebungsverfahren hier in einer völlig unpolitischen Art und Weise behandelt wissen? Schiebst du die Diskussion nach Politik würden viele Fragen: "Wozu gibt es denn Waffenrecht?" Die Forumsstruktur hier ist hirarchisch geordnet, aber die Themenwelt da draußen ist es nun mal nicht. Da wird es immer zu möglichen Mehrfachzuordnungen kommen. Und wenn jemand mal in einigen Jahren Beiträge raussuchen will, die über die jetzige Waffnrechtsänderung gehen, dann wird er die tendenziell eher in der Rubrik Waffenrecht suchen, als in Politik. Von daher finde ich die Zuordnung hier alles andere als verkehrt. Wenn du politische Threads hier in Waffenrecht nicht lesen willst, ja dann lies die doch einfach nicht. Da hindert dich doch keiner dran. Es gibt doch genügend unpolitische Threads zu vielen Themen hier. Systemimanent können das natürlich keine Threads über die jetzige Gesetzesänderung sein.
  22. Ich glaube, das hängt auch viel von der persönlichen Diskussions- oder Streitkultur ab. Online Foren verleiten meiner Meinung nach dazu, sich in ein "aber ich muss das letzte Wort haben, denn dann habe ich die Diskussion gewonnen" zu steigern. Davon muss man sich lösen. Wenn man seine Position dargelegt hat und sie auch idealer Weise noch gut begründen kann, dann wissen andere Leser das schon einzuordnen. Ob das nachfolgende Gegenargument dann überzeugt, hängt meiner Meinung nach nicht so sehr davon ab, ob es danach kam, sondern ob es besser war oder nicht. Das ist aber eine inhaltliche Frage. Man sollte sich auch davon lösen, jeden überzeugen zu können oder zu wollen. Es ist ja nicht so, dass nur diejenigen, die darauf antworten, den Beitrag lesen. Es gibt viel mehr Leser als Schreiber. Und die kriegen mit der Zeit schon mit, wer inhaltlich beitragen kann oder nur rum-ulkt. Dass hier häufig mit sinnlosen "das wäre dann Naahhhzzziii" Beiträgen reagiert wird, finde ich auch ärgerlich. Da werde ich in meinen Mod-Bereichen wohl mal die Zügel etwas anziehen...
  23. Ob hier Mods aktiv sind, kann man als normaler User nur begrenzt sehen. Ob sie hier mitdiskutieren oder nur moderieren, entscheiden sie ganz alleine. Weswegen renado weg ist, wissen nur renado und die Admins - manchmal auch die Mods. Ich habe es noch nie erlebt, dass jemand wegen einer Minderheitenmeinung oder einer "falschen" Meinung gesperrt wurde (wenn man mal Dinge, die klar beleidigend oder anderweitig rechtlich problematisch sind außen vor lässt). Ich habe es schon erlebt, dass die Mods Minderheitenmeinungen oder einfach nur "andere" Meinungen ausdrücklich gegen die "Forumsmehrheit" verteidigt haben. Aus meiner Sicht lässt gerade WO im Verhältnis zum Rest der Welt - insbesondere zur Welt der Leserbriefe in den Online Zeitungen - ein sehr breites Spektrum an Meinungen zu.
  24. Meinst du eine Rechtsbehelsbelehrung? AFAIK ist die nicht notwendig, um Widerspruch einzulegen.
  25. Man sollte bzgl. der Argumentation auch mal nachfragen, wo denn der Zusammenhang einer Bedürfniswiederholprüfung zu einer Handelsharmonisierung sein soll. Gekauft ist die doch längst.
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