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Das finde ich äußerst interessant! Das sehe ich anders. Nur in Verboszonen nach 42(6). In Verbotszonen nach 42(5) ändert sich nichts.
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Das ist meiner bescheidenen Ansicht nach im Kern völlig verfehlt. Der Bundespräsident prüft das nicht inhaltlich, sondern nur, ob es auch verfassungsgemäß zustande kam. Da gibt es allerdings auch Ansätze, das zu bezweifeln. Ich bin mir nur nicht sicher, ob die Änderungen, die dadurch rein kamen, nicht sogar langfristiges mehr Potenzial für unsere Interessen haben, als sie kurzfristig schaden.
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Es gibt viel zu tun - das neue sportliche Kontingent
knight antwortete auf Gruger's Thema in Waffenrecht
Bei Erwerb auf grüne WBK muss man in den 12 Monaten vorher 12/18 nachweisen, allerdings nicht zwingend mit der Disziplin, für die man eine neue Waffe erwerben möchte. Das war aber vorher auch schon so.- 130 Antworten
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Lies das bitte noch mal und frage dich, warum du davon ausgehst, die hätten irgendwas sinnvolles gewollt. Gewollt war irgendwas zu verbieten, nicht das was sinnvolles dabei raus kommt. Das war aber auch schon in Brüssel so.
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Bola Wrap - neue SV aus den USA mit Lasso/Wurfseil !!
knight antwortete auf Schwarzwälder's Thema in Allgemein
Ich nehme mal an, die Frage ist rhetorisch gestellt und du erwartest nicht wirklich eine Sachantwort, oder? Wenn es Hautabschürfungen gibt, dann gibt es Verletzungen, dann ist es eine Waffe. Der Bundesrat tobt gerade. Ich sehe das Gesetz schon im Vermittlungsauschuss wegen dringendem Anpassungsbedarf. Oder anders herum formuliert: Du glaubst doch nicht, dass hier irgendwas erlaubt wird, mit dem man sich verteidigen kann?- 35 Antworten
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Informationsveranstaltung zum Waffengesetz am 13.12.2019
knight antwortete auf Katechont's Thema in Waffenrecht
Politisch gesehen - und die ticken da nun mal so - ist eine Enthaltung eine Ablehnung, nur halt eben eine politisch korrekte Ablehnung, so dass man ihm nicht direkt was vorwerfen und seine Karriere beenden kann. Genau das ist die Botschaft. Schon der Regierungsentwurf enthielt genau das. -
Du verwechselst Staatsvolk und Bevölkerung. Ein Ausländer, der sich hier befindet, hat natürlich Bürgerrechte, wie zum Beispiel Meinungsfreiheit oder Pressefreiheit. Er hat aber keine staatsbürgerlichen Rechte, wie etwa das Wahlrecht. Wir entfernen uns damit aber arg vom Topic...
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Informationsveranstaltung zum Waffengesetz am 13.12.2019
knight antwortete auf Katechont's Thema in Waffenrecht
Ich verstehe nicht, was du von mir willst. Ich habe nicht geschrieben, dass Henrichmann im Innenministerium ist. Ich habe geschrieben, dass er gegen das Verbot von Magazinen war, aber die SPD und das Innenministerium (das anscheinend trotzdem am Verhandlungstisch saß, obwohl der Vorgang im Parlament liegt - auch eine wichtige Info!) das unbedingt wollten. -
Ich bin auch ein "Dorfkind" und mein erste Messer bekam ich sogar von meiner Mutter geschenkt. Ich kann mich schon gar nicht mehr erinnern, wie jung ich damals war... Ich habe immer ein Messer dabei: Warum? Weil man es hin und wieder einfach braucht. Deswegen. Der Kernpunkt ist ein ganz anderer und der ist psychologisch (oder psychosomatisch? Vielleicht weiß @Mausebaer das besser ) : Für normal sozialisierte Leute ist ein Messer einfach nur ein Werkzeug. Ein Tool, das hilfreich ist, dann wenn man es braucht. Und wenn man es in diesem Moment zur Hand hat, dann entfalltet es seine Nützlichkeit. So wie für uns eine Schusswaffe ein Gegenstand ist, den wir öfter in der Hand halten, als andere Leute einen Schraubendreher. Für andere Leute ist ein Messer oder eine Schusswaffe ein Tötungswerkzeug. Und daraus entsteht der Drang nach Verboten. In unserer Sicht auf die Dinge sehen wir ein Messer oder eine Schusswaffe gerade nicht als eine Waffe im Sinne von "damit kann man nur Menschen töten". In deren Sicht ist es genau das.
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Informationsveranstaltung zum Waffengesetz am 13.12.2019
knight antwortete auf Katechont's Thema in Waffenrecht
Ich glaube, das muss man "politisch" bewerten. Man muss das mal aus dem anderen Blickwinkel sehen. Da hilft auch sein Schreiben an das FWR, diesen einzunehmen. Marc Henrichmann war der Berichterstatter der CDU/CSU-Fraktion für dieses Gesetz. Er selbst war z.B. kalr gegen das Magazinverbot. Es war die SPD und das Innenministerium, die das unbedingt wollten. Er wollte auch keine Waffenverbotszonen, sondern lieber individuelle Messerverbote. Bei den Nachtsichtgeräten hat er eine andere Ansicht. Die muss man nicht teilen, aber er kann sie zumindest sachlich begründen. Und was für ihn das Fass zum Überlaufen brachte, war der Widerspruch, Magazine unsinnigerweise zu verbieten und - aus seiner Sicht - Nachtsichtgeräte ohne Gefährdungsanalyse frei zu geben. Wie geschrieben, er war der Berichterstatter der CDU/CSU. Und jetzt zitiere ich mal aus seinem offenen Brief: Das heißt klipp und klar, dass es die Fraktion war, die ihn auflaufen lassen hat und einfach was ganz anderes beschlossen hat. Und wenn er sich dann bei "seinem eigenen Baby" enthält, dann ist das poltisch ein offenes Statement einer Gegenstimme, gegen das, was die Fraktion im da ins Nest gelegt hat. Wenn sich also demnächst die CDU/CSU-Politiker bei euch zurück melden mit dem üblichen Einheitsschreiben, dass dies eine für die Sportschützen und Jäger zufriedenstellende Lösung sei, dann muss man ihnen sofort parieren, dass es die Fraktion war, die entgegen den vernünftigen Vorschlägen des Berichterstatters alles nur schlimmer gemacht hat und die Fraktion / Partei bei den nächsten Wahlen die Verantwortung dafür kassiert. -
Mit Rationalität (Vernunft, ein durch Denken bestimmtes geistiges menschliches Vermögen zur Erkenntnis) hat das alles nichts zu tun, da es an der Erkenntnis fehlt - alternativ auch am Vermögen zur selbigen. Die bundesteutsche Kausalkette ist ganz einfach: Die EU hats verboten. Für die erlaubten Ausnahmen sehen wir (damit sind nicht "wir" sondern "die" gemeint) keinen Grund. Also verbieten wir es. Das war es schon. Ist eine rein juristische Behandlung des Themas, losgelöst von jeder Realität und erst recht jeder Sinnhaftigkeit. Selbst die ehem. Luxemburger EU Komissarin Viviane Reding hat sich mal darüber beschwert, dass Deutschland die EU Richtlininien immer verkompliziert.
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Nachtrag: Nachdem ich mir die Begründung angesehen habe, ist die Aussage mit der zweiten gelben WBK so leider nicht haltbar. Gemeint ist ganz sicher, dass nur 10 Waffen auf gelbe WBK erworben werden können und die 11. auf die grüne muss. Aber so wie es formuliert ist, steht das halt tatsächlich nicht da. => Murks.
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Sie saß immerhin im Innenausschuss und hat für unsere Sache gekämpft. Ihr Einsatz während der EU Geschichte sollte auch nicht unerwähnt bleiben. Von allen, die (angeblich) für uns kämpfen ist ihr Einsatz zumindest der Einsatz, der am besten sichtbar ist. Von mir bekommt sie einen ganz großen Daumen dafür
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Hhhmmm.... Guter Punkt.... Da der Erwerbsvorgang zeitlich punktuell und danach abgeschlossen ist, steht man nach 10 Erwerbsvorgängen und anschließend drei Veräußerungen immer noch bei 10 Erwerbsvorgängen und nicht bei sieben. Sieben wäre die Anzahl der besessenen Waffen, aber die reguliert Abs (6) nicht (der alte Abs (4) übrigens auch nicht). So gesehen könnte man das auch so lesen, dass nach 10 Erwerbsvorgängen auf gelbe WBK durch eine Befürwortung vom Verband eine neue gelbe WBK für 10 weitere Erwerbsvorgänge ausgestellt wird. Allerdings widerspricht diese Auslegung wiederum einigen Aussagen von Politikern, wonach der Erwerb ab der 11. auf grüne WBK erfolgen soll. Da gibt es wohl noch einigen Klärungsbedarf. Und wenn es blöd läuft, auch Stoff für Gerichtsverfahren, die dann wieder gegen uns entscheiden werden.
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Eigentlich gehören die Dinger medienwirksam vor Moscheen verschenkt. Wenn sich jemand findet, der sie annimt, der wird Freude daran empfinden. Das dient der Integration und man selbst darf sie ja nicht mehr haben. Win-Win-Situation. Grün ist alle und wer Sarkasmus findet, darf ihn behalten. Und wer die tatsächlich vor einer Mosche verschenken will, wird von mir nicht daran gehindert.
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Die FDP ist sicher keine Rumespartei, was das Waffenrecht angeht. Aber bei der Evaluierung war es die FDP, die - ich meine 2007 - im Bundestag nachgefragt hat, wo die denn endlich bleibt. Und die Regierung hat sogar geantwortet: Ich könnte wetten, die haben damals glatt gelogen. Und wenn ich die FDP gewesen wäre, hätte ich genau deswegen auch da nachgebohrt.
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Der wusste vorher auch nicht, ob bei dir 2/6 schon ausgeschöpft ist.
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Es waren irgendwas um die 145. Und das auch noch Altbestand vor 2003. Der andere Fall ging auf Jagdschein. Und so nebenbei haben die "Sachverständigen" völlig vergessen zu erwähnen, dass die Waffen der gelben WBK deliktisch völlig uninteressant sind (gerade deswegen existiert doch die gelbe WBK!), dass es Einzellader und Repetierer sind, dass diese der Kat C in der EU FWR entsprechen und nach dem Willen der EU lediglich meldepflichtig sind, die in Deutschland hingegen sogar schon seit zig Jahren genehmigungspflichtig sind und damit strenger reguliert werden, also die EU das fordert und man daher im Sinne einer EU weiten Harmonisierung (wer das nicht will, der ist für Krieg!!!!) hier eigentlich zu liberalisieren hätte. Das war reine Verarsche und die anderen Experten wurden davon überrumpelt. Das kann man ihnen nicht übel nehmen. Und das ganze Verfahren wird regelmäßig so gewählt, dass kurz vor Toresschluss noch irgendein Unsinn aufgenommen wird, zu dem man dann nicht mehr reagieren kann. Genauso wie es bewusst vom Ministerium so lange verschleppt wurde, dass die Parlamentarier kaum zeitlichen Spielraum hatten, das sauber wieder gerade zu biegen. Alles Absicht. Alles die beste Demokratie, die wir auf deutschem Boden je hatten.
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Wir werden es noch erfahren. Da der Verband als "maßgeblich" bezeichnet wurde, kann man spekulieren, welcher der Verbände denn maßgeblich sein soll.
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Wie kommst du darauf? Ich lese das so: Wenn die gelbe WBK mit 10 Waffen voll ist, dann muss man die 11. über die grüne WBK erwerben. Und das heißt die ganze Ochsentour mit 12/18, Erforderlichkeit usw. Außerdem kann der Verband nur Waffen für seine eigene Sportordnung befürworten. Wäre die Waffe nur in einem anderen Verband zugelassen, gibt es kein Bedürfnis vom Verband. Ganz nebenbei ist der Erwerb über die grüne WBK auch von den Gebühren her erheblich teuerer und man braucht ggf. noch extra den (kostenpflichtigen) Stempel für den MEB.
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Das ist schon ein Hammer. Es war nicht der Berichterstatter, der uns das eingebrockt hat, sondern die CDU/CSU Fraktion
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Informationsveranstaltung zum Waffengesetz am 13.12.2019
knight antwortete auf Katechont's Thema in Waffenrecht
Wenn in der Satzung drin steht, dass der Verein / Verband überparteilich ist, dann sehe ich Wahlempfehlungen schwierig. Aber man könnte die Wahlprüfsteine intelligenter formulieren und darstellen. Das machen die Gewerkschaften seit Jahrzehnten so. Die sind in SPD-Rot und in Grünen-Grün gehalten und enthalten Formulierungen aus deren Programm. Da weiß auch so jeder was Sache ist. Der allererste Wahlrpüfstein in der Liste hat zu sein: 1.) Die Partei hat bei der Waffenrechtsänderung für unsere Interessen gestimmt. und der 2.) Die Partei hat bei der EU FWR für unsere Interessen gestimmt. oder z.B. 3.) Die Partei hat sich im Gesetzgebungsprozess fair und offen verhalten 4.) Die Partei fordert Deregulierung des Waffenrechtes. 5.) Die Partei sieht Legalwaffenbesitzer als ehrenwerte Leute. Da kann man schon was aufstellen, was die Kreuze an der richtigen Stelle auftauchen lässt. Wenn man denn will. -
Nix vorm Landtag auflaufen. Mit dem Auto (vorzugsweise Diesel) in die Bundeshauptstadt fahren und mal nicht ganz so schnell unterwegs sein. So 30 oder 20 fahren. Man ist ja fremd und muss sich orientieren. Es muss weh tun!
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Du hast behauptet: Im Sinne von "10 Jahre für jede einzelne Waffe" - das war jedenfalls der Bezug, auf den du geantwortet hast. Diesen Entwurf gibt es. Der ist hier oft genug verlinkt worden. Den habe ich gerade nochmal nachgelesen. In der BMI-Sitzung wurde das inhaltlich auf Nachfrage exakt so bestätigt. Die Meinung des BMI hat nichts mit Massenhysterie zu tun. Für weitere Diskussionen zu dem Thema musst du dir jemand anderen suchen.
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Klar. Deswegen haben von jetzt auf gleich alle Verbände einen Brandbrief an die Mitglieder geschickt und darum gebeten sich an die Abgeordneten zu wenden. Wegen einer Massenhysterie auf WO. Klar. Die Drucksache ist bekannt, die Stelle ist bekannt, die Interpretation des Ministerium ist bekannt und die hat sich auf Nachfrage auch nicht geändert. Und weil es das alles nicht gab, brüsten sich jetzt die Berichterstatter im Bundestag, dass sie genau das, was es nicht gab, nun verhindert haben. Früher war einfach nur regelmäßiges Training gefordert. Das hat entsprechenden Spielraum ermöglicht. Aber es wurde auch von mancher Behörde und manchem Gericht weit gegen uns ausgelegt und es gab Handlungsbedarf. Die Quelle für die neue Regelung ist die hier verlinkte Drucksache. Dort wird gefordert, dass man die letzten 24 Monate vor Prüfung des Bedürfnisses jedes Quartal mindestens einmal geschossen hat (geht nicht bei Schwangerschaft) oder innerhalb jedes 12 Monatszeitraums der letzten 24 Monate (so lese ich das) mindestens sechs Mal. Und zwar mit einer eigenen(!) Waffe, nicht mit einer Leihwaffe. Bei Lang- und Kurzwaffen verdoppelt sich das entsprechend. Und jetzt kannst du dir das Beispiel Schwangerschaft selbst so legen, dass die Anforderung nicht erfüllt wird. Das sollte nicht so schwer sein. Knackpunkt ist, dass die Kriterien jetzt hart formuliert sind und keinen Spielraum nach unten lassen. Es ist jetzt gesetzlich geregelt, dass fünf Mal nicht reicht. Was soll ein Sachbearbeiter da deiner Meinung nach machen? Gegen das Gesetz verstoßen?