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knight

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  1. https://www.n-tv.de/wirtschaft/H-K-steht-Schicksalsjahr-bevor-article21475256.html Bei 900 Mitarbeitern sind das 263 TSD Euro je Mitarbeiter, die getilgt werden müssen, plus die Zinsen darauf. Das finde ich schon heftig. Da darf man gespannt sein...
  2. Weil einige Leser hier das vielleicht im Nachbarthread nicht mitkriegen, verlinke ich noch mal ein interessantes Post von Schwarzwälder hier zur Dokumentation: https://forum.waffen-online.de/topic/459879-neues-modell-volle-waffenrechte-behalten-für-8-std-kostenlosen-gemeindedienstmonat/?do=findComment&comment=2909994 Ob man sich den Schuh des 20(4) in der geplanten Verfassungsklage anzieht, muss natürlich wohl überlegt sein.
  3. Vielleicht gehen die auch an die "Unsere Gebete wurden erhört"-Fraktion. Die lachen sich auch gerade kaputt. Zwischendrin ruft noch einer "Danke Mama Merkel!"
  4. Nochmal was zum On Topic für den Threadstarter: Ich rate dazu, auch mal die EU Richtlinie in konsolidierter Form zu besorgen und zu lesen. Ich konnte nur Änderungstexte finden, aber die kann ja kein Mensch lesen. Es gab mal die Diskussion, ob die Richtlinie tatsächlich regelmäßige Bedürfnisüberprüfungen verlangt und wenn ja, ob sie für alle Kategorien A - C gilt. Das sollte mal professionell überprüft werden. Es wurde damals behauptet, die regelmäßige Bedürfnisüberprüfungen gelten nur für Kat. A Waffen. Wirklich regelmäßige Überprüfungen beträfen nur die Zuverlässigkeit. Evtl. ergibt sich hier noch ein Ansatzpunkt.
  5. Ich glaube, da sollte man vorher erst mal ein Stapel Kommentare zu dem Paragrafen lesen, um mal ein Meinungsbild zu erhalten und zu bewerten, ob sowas nicht auch nach hinten losgehen kann. Wobei ich noch nie ausgiebige Kommentare dazu gefunden habe. Das kann aber auch sein, dass mir keine Jura-Bibliothek zur Verfügung steht.
  6. Mit dem was sie im Moment treiben fahren sie die Leute sauer und reduzieren das freiwilliges Engagement. Ich gebe jedenfalls nach den Hl. drei Königen (so lange lasse ich die Kollegen noch Weihnachten und das Neue Jahr feiern) alle meine Ehrenämter ab.
  7. @Schwarzwälder Deine Suche nach Lösungsansätzen in allen Ehren, aber.... Schon echte Vollzeitpolizisten haben in keinem Bundesland deswegen einen Freifahrtsschein für privaten Waffenbesitz. und dann sollen den Hilfspolizisten bekommen? Meinen / unseren Segen hast du mit sowas recht schnell. Aber das ist nicht der Maßstab. Der Maßstab hat eine verlogene (oder ist verbogene das richtige Wort? Ich weiß es im Moment nicht...) Skala. Da kannst du kein gerades Lineal anlegen.
  8. Mit 1:1 Umsetzungsstaatsekretär Mayer könnte er anfangen. Da könnte er gleich noch andere Fragen mit stellen.
  9. Art. 20 (4) unterliegt nicht der Ewigkeitsgarantie. Nur Absätze 1 bis 3 tun das. Der Bundestag kann Artikel mit Ewigkeitsgarantie nicht ändern, hinzufügen oder streichen. Nur das Volk kann das. Das ist ja Sinn und Zweck einer Ewigkeitsgarantie. Da Abs. 4 vom Bundestag hinzugefügt wurde, kann er nicht der Ewigkeitsgarantie unterliegen. Und ob das Bundesverfassungsgericht aus Abs. 4 ein Recht auf Waffen ableiten würde, weil der sonst sinnlos wäre? Ich sag mal so: Auch das Gericht ist politisch besetzt, auch wenn die tatsächlich durchaus gegen die Regierung entscheiden. Das ist also keines Wegs sicher. Es ist aber auch nicht schwer sich auszumalen, was danach passiert. Dann wird eine breite Mehrheit im Bundestag den Abs. 4 entsprechend ändern. Andererseits: Viel zu verlieren wäre ja eh nicht. Man sollte aber im Blick haben, dass dieser Punkt entsprechend gut ausgearbeitet werden muss. Viele Versuche dafür wird man nämlich auch nicht haben.
  10. und Ich weiß echt nicht mehr, wie ich dir das verständlich machen kann. Vielleicht fragst du mal 1:1 Umsetzungsstaatssekretär Mayer, wo in der Richtlinie Magazingehäuse reguliert werden? ES GEHT NICHT UM ARGUMENTE!!! Ich habe nie ein einziges Argument gehört, wie man mit einem Magazinverbot Terroranschläge verhindern will. Aber ich kann sogar in der Begründung des Regierungsentwurfs nachlesen, dass von den Magazinen keine Gefahr ausgeht. Fünf von sechs Sachverständigen im Innenausschuss haben sich gegen das Magazinverbot ausgesprochen. Alle Länder um uns herum regulieren das wesentlich schonender. Kein einziges Land verbietet Magazingehäuse. Es gab unzählige Eingaben von Schützen. Die Verbände sind für ihre Verhältnisse sogar richtig laut geworden. Und jetzt kommst du mit "Argumenten"??? Ernsthaft??? Wenn uns diese Waffenrechtsänderung eins gelernt hat, dann dass es nie auf Argumente ankam, dass die ganzen demokratischen Wege der Einflussnahme wie Petitionen, Verbandsvertretungen, Sachverständigenanhörungen, also alles das, was auf Agrumentation, was auf den Austausch von Argumenten hinausläuft, sogar das Parlamentarische Verfahren an sich völlig sinnlos sind, weil die Abgeordneten am Ende doch nur das ins Gesetz geschrieben haben, was das Ministerium ihnen erlaubt hat. Wie soll man sonst die vielen Äußerungen von den beteiligten Politikern verstehen, dass "das Ministerium in diesem Punkt nicht nachgeben wollte." Vergiss das Sozialkundebuch. Die wollen das so, die machen das so. So läuft das hier. Das letzte demokratische Mittel, auf das nun alles hinausläuft, und das muss jetzt jedem bewusst sein, ist die Wahlurne, damit anschließend da mal kräftig durchgekehrt wird!
  11. Kannst mal bei Danisch die endlosen Blogartikel zu dem Thema lesen. Der ist auch mit einer Richterin (Achtung Wortspiel) hart ins Gericht gegangen Was ich empfehlen kann ist: https://www.amazon.de/Europa-welches-Verfassung-europäischen-Demokratie/dp/3406688691 Ein Buch eines ehem. Verfassungsrichters. Nicht ganz leicht zu lesen, was aber daran liegt, dass es nicht wirklich ein Buch ist, sondern eine Aneinanderreihung vieler einzelner Veröffentlichungen. Daher wiederholt sich vieles. Jedenfalls ist dem Verfassungsgericht das Problem des nicht konstituierten Bundesstaates EU sehr gut bekannt. Nach der Lektüre versteht man die Zusammenhänge von Volk, Staat, Konstitution, Sourveränität, Verfassung usw. auch viel besser. Jedenfalls fantastilliardenmal besser, als es uns Qualitätsjournalisten je erklären würden, sonst würden sie nämlich nicht so einen unreflektierten Quatsch schreiben. Allerdings machst du dir nach der Lektüre ganz andere Sorgen, als vorher. Hat was von roter Pille und blauer Pille
  12. Was ich mir schon vorstellen kann(!) ist CCW unter Aufsicht der Polizei, indem man die waffenbezogene (und nur diese) Ausbildung der Polizei eben als Privatmann absolviert und vielleicht noch etwas spezielles oben drauf, was für zivile First Responder sinnvoll ist. Wenn man sich so mal ansieht, wie schnell man zum Wachpolizisten ausgebildet werden kann, der dann auch Waffen trägt, dann kann das alles nicht so kompliziert sein. Wenn man sich ansieht, wie viele Schuss ein echter Polizist im Jahr abgeben muss, dann kann das alles nicht so kompliziert sein. Das aber auch nur, um erst mal einen Einstieg in die Thematik zu bekommen, weil man unter so einer Konstruktion auf weniger Vorbehalte stoßen wird. Von Waffenbesitz für im Gegenzug zwei Stunden Objektschutz und bei Kälte Beine in den Bauch stehen für ausgerechnet diejenigen, die uns die Waffen wegnehmen wollen, damit die in Ruhe ihre Cohiba genießen können, davon halte ich nix. Und der Freiwillige Polizeidienst ist doch eh bloß eine Verzweiflungstat, weil man schon damals nicht genug Personal hatte. Da hat man eben was günstiges billiges gesucht, um die Polizei von den Tätigkeiten zu entlasten, die wenig Anforderung stellen, aber sehr zeitintensiv sind. Und wie im Internet beim Datenteilen: Die Bürger machen das sogar freiwillig. BW ist soweit ich weiß das einzige Land, in dem der Freiweillige Polizeidienst Waffen bekommt. In allen anderen Ländern (wenn es ihn dort übehaupt gibt) wird ja geradezu herausgestellt, dass die eben keine Waffen haben. Da macht man sich nur selbst zur Zielscheibe. Und wer mir Magazine verbietet und gelbe WBKs stutzt, der kann seinen Kram sowieso alleine machen. Ich habe hier bei mir einmal zwei freiwillige Polizistinnen erlebt. Die sind hier durch die Gegend gelaufen (tschuldigung Patroullie gelaufen) und haben das gemacht, was zwei Damen eben machen, wenn sie unter sich sind: Schnatter, Schnatter, Schnatter, Schnatter ... und dabei auf einen imaginären Punkt zehn Meter weiter auf dem Gehweg geguckt. Die hört man hundert Meter gegen den Wind und mitbekommen tun die auch nix. Kann man sich schenken.
  13. Da wir jetzt gelernt haben, dass eine mehr oder weniger prominente SPD Bundestagsabgeordnete aus dem Innenausschuss auch Vizepräsidentin im DSB ist, dürfen wir jetzt alle zusammen mal raten, ob in den nächsten Whalprüfsteinen ein einziges wahres Wort über die AfD stehen wird.
  14. Gerade erst am Anfang??? Der erst große Schnitt kam vor fast 50 Jahren. Vor fast 20 Jahren gab es eine große Änderung, die viele Verschlechterungen, aber auch die ein oder andere Verbesserung enthielt. Und seit dem gibt es im Rhythmus von wenigen Jahren ständig nur noch abgeschnittene Scheiben. Was ist denn die Begründung der Sanktionsfreiheit des Magazinverbots anderes, als das Eingeständnis, dass man die LWBs schickanieren will? Und im Grunde war das schon bei der neuen Tresorpflicht nicht anders. "Das Gesetz ist gut wie es ist, aber wir verschärfen es. Alle sind dagegen, aber wir sind dafür, also machen wir das." Die haben längst einen Masterplan, der alle paar Jahre einen kleinen Einschnitt vorsieht, den man mit den üblichen Floskeln verargumentiert und der für die Allgemeinheit zu unbedeutend ist, als dass er einen genaueren Blick der Beachtung bekäme. Und so geht es Schnitt für Schnitt weiter. Das ist ja nicht nur bei den LWBs so, das ist in vielen Branchen so. Das was gerade gelaufen ist, mit den Magazinverboten, mit der gelben WBK, auch schon mit den Tresoren vorher, das ist der Beweis dafür, dass es nie auf Argumente ankam und das heißt, es wird auch in Zukunft mit diesen Leuten nie auf Argumente ankommen. Das war ja auch schon auf EU-Ebene so klar erkennbar. Nur auf EU-Ebene gab es halt noch Parlamentarier, die mit Sachverstand da Kontra gegeben haben. Selbst davon war in Deutschland ja wenig zu merken. Vielleicht gibt es da einen Zusammenhang, dass die meisten Kontra-Politiker in der EU nicht aus Deutschland kamen?
  15. Dass unsere Möglichkeiten beschränkt sind, wissen wir alle. Dass ich aber dafür diejenigen auch noch belohnen soll, die mich hier ständig verarschen, da mache ich nicht mit. Wenn die SPD das erste mal aus einem Landtag fliegt, mache ich so eine Sause, soviel Soli können die mir gar nicht abziehen und so viele Magazine können die mir gar nicht weg nehmen.
  16. Der Grund ist ein anderer und wurde hier bei WO schon erwähnt, wobei man den Grund nie offiziell erfahren wird. Er ist allerdings genauso offensichtlich. Man kann also schon selbst drauf kommen.
  17. Dann ist es ja auch völlig ok, wenn diese unbedeutenden dann was anderes wählen. Es gibt z.B. eine einzige Partei, die uns in der EU und im Bundestag vorbehaltlos vertreten hat. Wenn das für die SPD ok ist, dann spricht aus SPD-Sicht ja nichts dagegen, eben diese Partei zu wählen. Dann sind ja alle zufrieden.
  18. Soweit ich mich dunkel erinnern kann, hat damals bei der Einführung der Vorratsdatenspeicherung Irland gegen die Richtlinie geklagt. Die Vorratsdatenspeicherung war der gleiche Betrug, wie bei der Waffenrichtlinie: Begründet wurde es mit Terrorismusbekämpfung, also einer Sicherheitsgeschichte. Geregelt wurde es aber als Marktharmonisierung, weil die Einstimmigkeit im Rat für eine Sicherheitsrichtlinie nie und nimmer zustande gekommen wäre. Kein Mensch hat damals gefordert, dass ein Telco aus dem einen Land hinsichtlich der Vorratsdatenspeicherung den Telcos aus anderen Ländern gleich gestellt werden müsse, um gleiche wirtschaftliche Bedingungen zu schaffen. Jedenfalls wollte Irland damlas länger(!) speichern, als es die Richtlinie erlaubt hatte und hat daher geklagt. Ein Argument (und das muss jetzt nicht so stimmen, das ist alles so aus meiner Erinngerung, ich kann hier nur den Tipp geben, aber das nachlesen müsst ihr dann leider selbst) war tatsächlich, dass sie mit der Marktharmonisierung den falschen Weg genommen hatten und sie eigentlich eine Sicherheitsrichtlinie daraus hätten machen müssen. Die Richter am EuGH haben das gemacht, was sie immer machen und die Klage abgewiesen. Die haben gesagt: Die Richtlinie reguliert den Markt und damit hat alles seine Richtigkeit. Formal ist damit die ganze Vertragsgrundlage der EU in diesem Punkt sinnlos, denn alles ist immer irgendwie "Markt". Da kann man sich den ganzen anderen Kram auch sparen. Politisch ist das natürlich Betrug am Volk, denn denen hat man in den Verträgen ja versprochen, Sicherheitsrichtlinien nur mit Einstimmigkeit zu beschließen. Damit ist dann sichergestellt, dass sowas nicht gegen den Willen eines Landes durchgedrückt wird. Wird es aber. Und die Bevölkerung dieses Landes hat in ihren Wahlen keinen Einfluss darauf. D.h. über sie wird von den Regierungen anderer Länder bestimmt, die sie nicht gewählt haben und die sie nicht abwählen können. Die Bevölkerung kann sich auch keine Regierung wählen, die das wieder kündigt. In der Praxis wird das Verfassungsgericht zu diesem Argument sagen "Doch, könnt ihr." Dass wir dann bei sowas im Prinzip aus der EU rausfliegen und dass deswegen nie und nimmer irgendwer das so durchziehen wird, ist auch klar. Denn der Vergleich einer einzelnen Richtlinie zu der Gesamtheit, was die EU Mitgliedschaft bedeutet, die geht IMMER pro EU Mitgliedschaft aus. Das war ja auch letztlich das zentrale Argument bei der Volksabstimmung in der Schweiz. Und so wird Stück für Stück die nationale Souveränität abgeschafft und durch einen EU Zentralstaat ersetzt. Das weiß das Verfassungsgericht auch. Und es weiß auch, dass es nahezu nichts dagegen unternehmen kann, weil weder Volk (= Sourverän, Wähler) noch Politiker als eigentlich zuständige hier was unternehmen bzw. das Problem überhaupt auf dem Radar haben. Wenn man die EU angreifen will, dann frontal. Dann würde ich die eklatante Verletzung der Demokratieprinzipien anprangern. In allen Ländern gab es viel Gegenwehr gegen diese Richtlinie. Nachdem die beschlossen wurde, mussten die nationalen Parlamente umsetzen. Damit verlieren die Wahlen zum Bundestag an Bedeutung, was eine Verletzung des Wahlrechts ist. Demokratisch problematisch wird das im Zusammenhang damit, dass der Weg der demokratischen Einflussnahme in der EU nicht wirklich gegeben ist, da dem Parlament ein Initiativrecht fehlt. Selbst wenn die nächste EU Wahl so ausgehen sollte, dass nur die Parteien gewählt werden, die diese Richtlinie wieder abschaffen wollen, so fehlt dem Parlament das Recht, so eine Initiative zu starten. Es kann die EU Kommission darum bitten, aber die muss dem nicht nachkommen, wie man ja bei der Regulierung der einheitlichen Deaktivierungsrichtlinien gesehen hat. Da hat die Kommission ja acht Jahre geschlafen. Wenn es die gegeben hätte, hätten wir die Diskussion um die Pariser Anschläge und den Amoklauf in München so nicht gehabt. Man kann sich sicher auch noch mal den Beschluss des Bundesrates ansehen, der eine Zuständigkeit der EU für nationale Erwerbsregeln abgelehnt hat. Außerdem kann man die EU Richtlinie auch umgekehrt als Hebel nutzen. Dadurch, dass anderen Ländern was erlaubt ist, was hier verboten ist, wird der Markt verzerrt, was gegen EU Recht verstößt. Da kann man die Marktharmonisierung auch mal andersherum durchdrücken. ob es dafür Hebel gibt, kann ich aber nicht beurteilen. Die eigene Bevölkerung zu benachteiligen ist in der EU ja erlaubt. So eine Demokratie kannste dir gar nicht ausdenken.
  19. Falls ihr euch mal fragt, wer hier so alles über unser Leben entscheidet: https://de.wikipedia.org/wiki/Helge_Lindh Wenn ich mich da nicht verzählt habe, werden acht Studiengänge aufgezählt (davon einer in gleich zwei Versuchen) und es wird ein Abschluss erwähnt.
  20. Keine Ahnung was du mir sagen willst und was du mit "wehren" meinst oder wo ich was von "nicht wehren" geschrieben haben soll. Es ging um die Forderung gesetzlich klar zu stellen, wann ein Schießbuch anerkannt wird. Und von dieser Forderung halte ich nix, weil mir deucht, wie das ausgehen wird.
  21. Das stelle ich nicht in Abrede. Der Zustand jetzt ist aller Erfahrung nach aber besser als der Zustand nach der nächsten Gesetzesänderung.
  22. Das wäre schön. Aber wenn man sich ansieht, wie die Politik gegen alle Argumente ihre Vergrähmungsgesetzgebung durchzieht, halte ich sowas für hoffnungslos illusorisch. Wenn sowas käme, dann mit vielen negativen Überraschungen.
  23. Das eine ist es, ein Schießbuch zu führen. Das andere ist es, es der Behörde vorzulegen. Wenn dein SB so entspannt ist und einfach nur Einträge zählt und dann zufrieden ist, dann ist das ein eher hilfreicher Vorgang. Es gibt SB, die zählen nicht nur, die suchen manisch, ob der Schütze 12/18 mit jeder Waffe nachweisen kann, weil sie die ein Gerichte auf ihrer Seite sehen. In so einem Fall ist ein Schießbuch dann gleich ein Beleg dafür, dass das Bedürfnis widerufen werden kann und dann steht der Schütze ganz schön dumm da, denn er hat quasi selbst genau diesen Nachweis geführt. Diese Behörde schreibt sogar die Schützen an und fordert zur Vorlage des Schießbuchs auf, was die meisten wohl machen werden, weil es ist ja die Behörde! Und da man nie weiß, an wen man gerät und man auch nicht weiß, was mit Kopien in ein paar Monaten oder Jahren angestellt wird, gilt die Standardregel, dass man Schießbücher nie der Behörde vorlegen soll. So wie ein Fahrtenbuch Es hilft halt, wenn die Unterschrift von jemand anderem ist. Und Stempel kommen bei Behörden auch immer gut.
  24. https://www.amazon.de/Lügen-Macht-Erfinderisch-Ricky-Gervais/dp/B00I84HNIW
  25. Ich kenne einen Fall in der Nähe von ... ach ihr wisst schon, über die Behörde gibt es hier genug Threads, die akzeptieren nichts, was sie nicht wollen - weder Schießbuch noch Schießklade. Wegen denen wurde sogar kürzlich das Gesetz geändert. Und ich wette, die brüten gerade Strategien aus, wie sie das wieder aushebeln können.
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