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knight

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  1. Im Moment bringt das überhaupt nix. Es hat auch vorher nix gebracht. Die ganzen Hinweis darauf, dass nach den islamistischen Anschlägen der Chor einstimmig ertönte: "Man darf jetzt keinen Generalverdacht erheben!" (was ich ja ausdrücklich auch so sehe!) und verknüpft mit der Aussage, dass auch die LWBs ein Recht auf "Kein Generalverdacht" haben, diese ganzen Hinweise waren ja nutzlos. Bei uns ist Generalverdacht mehrfach offiziel belegt und völlig ok. Und wenn das nächste Mal einer den Chor mit "Kein Generalverdacht" eröffnen will, dann kann der ohne mich singen. Ich lasse mich nämlich nicht zum Hampelmann machen.
  2. Und der Aufhänger in der EU war ein islamistischer Anschlag in Paris mit über 100 Toten. Etwas, was wir gar nicht gehabt hätten, wenn man so wie von der AfD gefordert die Grenzen geschützt hätte.
  3. Theoretisch kann so eine Sachkunde nur für bestimmte Waffen ausgestellt sein, weil andere nicht gelehrt und geprüft wurden. Meinetwegen nur Kurzwaffen oder nur Pistolen. Wenn man dann ein Gewehr beantragt, reicht diese Sachkunde formal nicht aus. Allerdings macht dieses Szenario bei einer Bedürfnisüberprüfung keinen Sinn. Da wäre es hilfreich, der Threadstarter würde die Situation präzisieren.
  4. Was will denn eine Spezialeinheit mit einer Race Gun? Über die Zuverlässigkeit der Waffe kann doch noch gar nichts bekannt sein. Zur reinen Erprobung, weil es ein neues und interessantes Konzept ist, ok. Aber für mehr?
  5. Solche Vergleiche hinken natürlich immer. Da nehme ich mich gar nicht aus. Allerdings sehe ich das hier anders. 22 Jahre ohne Führerschein fahren würde ich vergleichen mit 22 Jahre Waffe ohne WBK besitzen. Heute mit der Frage nach der Sachkunde zu kommen würde ich vergleichen mit heute nach der Frage nach dem Sehtest oder nach dem Erste Hilfe Kurs kommen oder meinetwegen nach der bestandenen Theoretischen Prüfung. Hast du noch deinen Sehtest von damals oder ein Zeugnis über die bestandene Theoretische Prüfung? Ob dieser Verwaltungsakt schwebend unwirksam ist, das halte ich für eine rein bürokratische Sichtweise. Rechtsfrieden ist auch ein hohes Gut. Die Frage nach der Sachkunde von vor 22 Jahren hat auf die heutige Welt null Bezug und daher sollte man sie erst gar nicht stellen.
  6. Bitte nicht persönlich nehmen. Das ist nicht logisch, das ist bestenfalls Beamtenlogik. Egal was vor 22 Jahren war - das ist nach Maßstäben eines jeden, der sich hier mit Alltagsproblemen beschäftigen muss, längst verjährt. Und jemand, der nach 22 Jahren WBK Inhaber ist, der hat alleine schon durch den Umstand, dass er nach 22 Jahren immer noch WBK Inhaber ist, schon dokumentiert, dass er sachkundig ist. Es ist auch nicht zu Ende gedacht. Was machen sie denn, wenn er seine Sachkunde vorlegt? Knicken, lochen, abheften. Und was machen sie, wenn nicht? Wollen sie dann seine Erlaubnis widerrufen? Mit welcher Begründung? Weil sie die Bescheinigung selbst verloren haben? Das eröffnet für so manche Behörde ja ganz neue Möglichkeiten.
  7. Ich bin mir nicht sicher, ob hieraus wirklich der Sachverhalt klar hervorgeht. Die Behörde will nach 22 Jahren nur eine "regelmäßige" Bedürfnisprüfung vornehmen? Und dann will sie dafür nochmal die Sachkunde von vor 22 Jahren bescheinigt haben? Sitzt da vielleicht jemand neues auf der Behörde, der noch nicht eingearbeitet wurde? Oder hast du nach 22 Jahren erstmalig wieder ein neues Bedürfnis zwecks neuem Voreintrag eingereicht und die Behörde will jetzt nach 22 Jahren auch eine aktuelle Sachkunde sehen?
  8. Fünftausend Dollar für die Alien sind schon heftig.
  9. Nicht scheinbar sondern anscheinend und das war völlige Absicht und so ziemlich das Einzige, was an dieser ansonsten unsäglichen Änderung positiv zu sehen ist.
  10. Haben wir schon woanders und da gehts weiter: https://forum.waffen-online.de/topic/460177-schüsse-in-rot-am-see/
  11. Das beste ist sowieso, man macht einen Spaziergang von der Feuerlinie zur Scheibe, macht ein paar Kreuze auf der Scheibe, geht wieder zurück, lässt die Scheibe kommen und freut sich über sein Ergebnis. Dazu braucht es noch nicht mal Laser.
  12. Hier noch mal der Link aus dem Nachbarthread: https://www.n-tv.de/politik/Experte-fordert-Lockerung-des-Waffenrechts-article21525118.html Ich glaube, das muss man erst mal sacken lassen. Uns allen ist klar, dass diese neue Einsicht nur aus zwei Gründen zustande kommt: 1.) Es geht nicht um die Bedrohung an sich, sondern darum, dass sie von der bösen Seite kommt. Eine Bedrohung von der guten Seite, rechtfertigt keinen Waffenschein. 2.) Priviligiert werden soll ihr eigener Stand. Was jetzt aber jeder von uns tun sollte - da wo möglich, ist in Leserbriefen zu dokumentieren, das laut Expertenmeinung eine Schusswaffe offensichtlich doch ein probates Mittel ist, eine Bedrohung abzuwehren und dass dies endlich von Experten ausgesprochen und akzeptiert wird. Und das es sehr wichtig ist, diese Erkenntnis zu akzeptieren. Damit wären wir schon mal einen Schritt weiter. Dass die ins WaffG reinschreiben, dass Bürgermeister oder Kommunalpolitiker an sich ein Recht auf einen Waffenschein haben, das glaube ich nun nicht. Wenn sie es täten, wird Karlsruhe oder der EUgH diese Priveligierung weg urteilen und den Waffenschein damit für viel mehr Bürger öffnen. In dem Sinne: Sollen sie nur! Sie müssen das irgendwie so regeln, dass die ihren bevorzugt werden, aber die unerwünschten außen vor bleiben. In der Nazizeit gab es eine Reihe von Positivkriterien, die Waffenerwerbs- und -führerlaubnis aufgrund der Position oder Mitgliedschaft her gaben. Ob man sich da an eine (Achtung, Wortspiel!) 1:1 Umsetzung ran traut? Vor einigen Jahren hätte ich noch gesagt: "Völlig unmöglich!" Aber wenn man sich mal umschaut, was die heute so alles wie selbstverständlich machen, da bin ich mir nicht mehr so sicher. Trotzdem: Wenn sie das tatsächlich so einführen, halte ich den Weg über eine Ersatzbescheinigung für wahrscheinlicher. Da kann man zwar genauso viele Fragen stellen, aber sie müssen die nicht beantworten bzw. können uns bei der Antwort wie gewohnt verarschen.
  13. Da geht es weiter: https://forum.waffen-online.de/topic/460151-sollten-politiker-leichter-an-waffen-kommen/
  14. knight

    Aktuell in Virginia

    Unabhängig von der konkreten Ausgangslage, auf die sich deine Frage bezog: Schon immer und überall auf der Welt wurde das Waffenrecht so gestalltet, dass man Waffen von den unerwünschten Leuten fern halten konnte. Bei uns waren es die Juden, in England war es "der Pöbel", in den USA waren es die Schwarzen und die Indianer. Es gab Zeiten, da konnte man das direkt so uns Gesetz schreiben. Aber selbst wenn die Verfassung / Common Law alle Menschen gleich macht und es keinen Weg mehr gibt, das direkt ins Gesetz zu schreiben, dann findet man Wege drum herum. Wenn nur der Adel jagen darf und man nur zur Jagd Waffen erwerben darf, dann ist das schon gleich wieder geregelt. Man hat auch schon den Waffenerwerb an ein Jahreseinkommen geknüpft oder nur Waffen erlaubt, die sich quasi nur wenige leisten konnten.
  15. Ich habe da mal eine Frage zum Verständnis an die Experten: Ist das was ihr da vorbereitet eine so genannte Rechtssatzverfassungsbeschwerde? Normalerweise muss man ja den Klageweg durch die Instanzen beschritten haben, bevor man das Verfassungsgericht anrufen kann. Wenn man sich das Merkblatt des Gerichts ansieht, dann sind die Hürden für diese Art der Beschwerde ebenfalls sehr hoch. https://www.bundesverfassungsgericht.de/DE/Homepage/_zielgruppeneinstieg/Merkblatt/Merkblatt_node.html Was ist der Grund, weshalb man das Gesetz hier direkt angreifen können soll, ohne den Rechtsweg vorher zu durchlaufen?
  16. Inhaltlich kann ich dem zwar nicht so ganz folgen, aber ich finde es gut, dass es Kreise zieht und dass die Regierung dabei nicht gut weg kommt.
  17. Wenn euch hier was fehlt, dann solltet ihr regelmäßig und für uns verständlich darauf hinweisen, was ihr hier genau von uns erwartet. Dass solche Threads dann auch mal abgleiten, das wird hier nicht anders als in allen anderen Threads sein. Wenn es mal ein paar User hier verstanden haben, werden die erfahrungsgemäß selbst zum on topic aufrufen oder den Meldebutton drücken. Das würde euch dann wieder entlasten.
  18. Schreib ihnen halt einen Dreizeiler: Du hättest einen kostenlosen Tipp für sie. Du hättest nämlich herausgefunden, warum sie eine 20%-Partei geworden sind. Schreib ihnen, dass der Gesetzestext meilenweit von ihrer heroischen Wunschrealität abweicht und dass jeder, der mit dem Gesetz leben muss, das auch weiß. Schreib Ihnen, dass du in Zukunft lieber Parteien wälhlst, die anpacken und deine Probleme lösen statt Parteien, die in einer Wunschrealität leben und dir deswegen nur Probleme machen. Und schreib Ihnen, dass du darauf bestehst, dass deine Antwort AKK persönlich vorgelegt wird. Und damit es auch wirklich jeder mitkriegt, hängst du diesen Brief und deine Antwort darauf am Schwarzen Brett des Schießstands auf.
  19. Ich persönlich halte weniger die Begrenzung von 10 für das Problem, als die Botschaft, die damit ausgedrückt wird. Das geht von "Europa nur dann, wenn es passt" über "wir haben überhaupt nicht verstanden, dass diese Waffen deliktisch keine Rolle spielen" bis hin zu "du bist Terrorist."
  20. Du brauchst nicht auf diesen Tag warten. Es gibt x Situationen über das Jahr hinweg, wo man das platzieren kann. Leserbriefe in den Onlinezeitungen z.B. Gespräche mit Bekannten, mit Kollegen beim Mittagessen, wo man es halt anbringen will. Wenn du während dieser Aktion Politiker aneschrieben hast, dann formuliere jetzt ein Schreiben mit Absurditäten, die auf dich zukommen (die Magazinregelung hat genug davon), den Unsinn mit der gelben WBK (europarechtlich hätte die Angleichung in die andere Richtung gehen müssen) und dass du jetzt nach den x Verschärfungsrunden der letzten Jahre einfach die Faxen dicke hast und sie jetzt so lange ohne dich auskommen müssen, bis sie endlich auch mal deine Interessen ins Gesetz geschrieben haben. Material und Argumente gibt es in diesem Thread genug. Die Sprache kann zwar heftig sein, aber ich rate immer noch dringend davon ab, beleidigend zu werden. Es mag letztlich keinen Unterschied machen, aber wenn es eines Tages doch noch mal besser werden soll, dann werden wir sie dafür brauchen.
  21. Ihr macht wieder den Fehler und glaubt, es ginge um Sachargumente.
  22. Ja klar trifft das jetzt die völlig falschen, wenn Schulklassen in Zukunft leer ausgehen. Ich will auch keine Schüler treffen, ich will auch nicht die Kameraden im Verein treffen. Eigentlich will ich überhaupt niemanden treffen. Ich will einfach nur in Ruhe und Frieden meinem Hobby nachgehen. Häufig hilft es, die Welt auch mal aus einer anderen Perspektive zu betrachten und vielleicht hilft es auch hier etwas, wenn man zur Erklärung meiner Beweggründe einfach mal die Perspektive von Staatssekretär Mayer eingeht: Denn mit meinem Rückzug aus dem Ehrenamt setzte ich das neue WaffG lediglich 1:1 um und gehe nicht darüber hinaus. Die Leistungen von gemeinnützigen Vereinen, Ehrenämtlern und von Schulklassen erkenne ich dabei ausdrücklich weiter an. Ich steuere dabei - wie auch schon in den vergangenen Jahren - einen sehr besonnen Kurs, der in ausgewogener Weise allen berechtigten Interessen Rechnung trägt, und setze die Vorgaben des Gesetzes sehr besonnen und mit Augenmaß um, so dass verhindert wird, dass die Allgemeinheit mit unnötiger Bürokratie belastet wird. Mit freundlichen Grüßen knight
  23. Ich habe diese Woche alle meine Ehrenämter eingestellt. Hat auch dazu geführt, dass die Leute jetzt mal recherchieren, was da eigentlich für ein Unsinn beschlossen wurde.
  24. Ich habe allerdings auch nicht begriffen, was genau du vorschlägst und wem genau du das vorschlägst. Ich glaube verstanden zu haben, dass du für den Fall der Totalentwaffnung der LWBs den LWB-Kollegen in BW vorschlägst, dann doch zum Freiwilligen Polizeidienst zu gehen. Was wir jetzt mit dem Vorschlag machen sollen, ist mir aber schon nicht mehr klar.
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