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knight

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  1. Wird Zeit, dass die mal ordentliche Gesetzesänderungsprozesse etablieren, die Digitalisierungsweltmeister, Weltraumbahnhofträumer und Quantencomputerexperten.
  2. Ich melde mich dazu noch mal per PM. Ich bin nicht so sehr ein Freund davon, der Gegenseite die Argumente und die Strategie auf dem Silbertablett zu präsentieren. Was ich allerding schon mal hier vorweg schreiben kann: Ich gebe zu Bedenken, dass ein solcher Schritt sehr gut analysiert und geplant werden muss. Allzuoft kam bei sowas in der Vergangenheit für uns keine Verbesserung, sondern eine Verschlechterung dabei raus. Da muss man sehr vorsichtig sein, was man alles anführt und was passieren kann, wenn man nicht damit durch kommt.
  3. Auf der großen Skala kann man das so sehen. Ich habe "seit Merkel" geschrieben, weil man auch sehen muss, dass die Änderungen 2002 unter SPD / Schily doch einige Verbesserungen für uns gebracht hatten. In der ursprünglichen Fassung waren das sogar noch mal mehr, als dann nach Erfurt übrig blieben. Dass ausgerechnet Rot / Grün uns mehr Erleichterungen gebracht hat, als die schwarzen, die sich brüsten unsere natürliche politische Vertretung zu sein, ist zwar irgendwie nur noch historisch, weil bei den aktuellen Roten und Grünen nicht erkennbar ist, dass diese daran anknüpfen werden. Aber es ist auch ein Punkt, den man den schwarzen genau so um die Ohren hauen muss.
  4. Lass dich nicht verarschen. Sammeln wir doch mal, was wir wissen: In der Begründung des Regierungsentwurfes steht klipp und klar drin, dass von den Magazinen keine Gefahr ausgeht und dass deren Besitz daher nicht sanktioniert werden braucht. Es steht außerdem klipp und klar der Hinweis drin, dass bei einem LWB der unerlaubte Besitz die waffenrechtliche Zuverlässsigkeit in Zweifel zieht. Fünf von sechs Sachverständigen haben in der Anhörung des Innenausschusses das Magazonverbot abgelehnt. Alle Sportverbände haben es abgelehnt, es gab vielfältige Eingaben von LWBs an die Abgeordneten zu dem Thema. Selbst der Berichterstatter der CDU/CSU Fraktion, hat das abgelehnt. Es gibt viele Beispiele in der EU, wie man die Richtlinie in diesem Punkt wesentlich schonender hätte umsetzen können. Kein einziges Land in der EU hat Magazingehäuse verboten. Herr Lindh von der SPD hat mehrmals betont, dass es das Parlament ist, welches das Gesetz beschließt und nicht das Ministerium. Es gibt mehrere Kommentare von Politikern, die dabei waren oder von Funktionören, die nahe dran waren, wonach das Ministerium in diesem Punkt nicht nachgeben wollte. Die Politik verkündet das als Maßnahme im Kampf gegen den Terrorismus. Das kann man jetzt drehen und wenden, wie man will. Die hatten nie den Terrorismus als Ziel. Die wussten ganz genau, dass dieses Magazinverbot sinnlos ist. Sie haben es ja sogar in die Begründung geschrieben. Das Ministerium hat sich auf den ganzen Druck und Sachverstand hin keinen einzigen Millimeter bewegt und sogar entgegen der hochtrabenden Worte des Herrn Lindh ein Veto im Parlament(!) eingelegt. So ein Vetorecht existiert gar nicht und trotzdem haben sie es durchgesetzt. Die hatten von Anfang an nur UNS als Ziel. Die Faktenlage lässt keinen anderen Schluss zu. Von daher ist die Frage, ob die wirklich glauben, dass sie damit einen Terroranschlag verhindern, falsch gestellt. Terror interessiert hier nicht. Es geht gegen den legalen Waffenbesitz. Das ist der Masterplan und der wird seit Merkel regiert durchgezogen. Die weitere Konsequenz ist: Wenn so viele Eingaben und Petitionen ignoriert werden, wenn eine so klare Expertenmeinungsmehrheit nicht gehört wird, wenn so viele Beispiele schonenderer Umsetzung in der EU nicht fruchten, wenn sogar die eigene Meinung des Parlaments für die Abstimmung im Bundestag nichts wert ist, ja was bleibt denn dann noch? Dann bleibt als letzter Ausweg nur noch die Wahlurne.
  5. Einer hat hier ja schon seinen Parteiaustritt bekannt gegeben. Da ich schon lange ausgetreten bin, klappt das bei mir so nicht. Aber ich werde meine Ehrenämter hinschmeißen. Kommunizieren werde ich das erst nach den Feiertagen. Ich will den Vereinskollegen vor den Feiertragen nicht mit sowas kommen. Ich werde mich aber nicht mehr bei Kälte draußen für die Allgemeinheit engagieren. Das soll die Allgemeinheit gefälligst selber machen. Und der ein oder andere Politiker wird das auch noch so mitgeteilt bekommen.
  6. Ich tippe darauf, dass deine Schießtermine im NWR erfasst werden. Oder beim Verfassungsschutz.
  7. Wurden dann die 90 Jahre lang gezahlten Steuern auch ungültig und bekommt man die zurück?
  8. Ja, in der Tat. Wobei viele auch, in gewisser Weise zu recht, das für Überregulierung halten. Allerdings könnte das tatsächlich ein Einstieg in die Ausweitung des KWS auf beliebige Messer sein. Außer natürlich, meine Lesart ist nicht richtig, oder sie ist richtig, wird aber von den Gerichten verworfen. Dann bringt das alles nix.
  9. Tja. Das eine ist das, was da steht. Das andere ist, dass das WaffG vom Wesensgehalt ein "Du darfst nicht"-Gesetz ist. Und wieder was anderes ist, das insbesondere in Politik und Behörden viele denken "Es kann nicht sein, dass jemand anderes Waffen hat außer wir." Jenachdem mit welcher Brille man drauf schaut, kann man sich dann so oder so wiederfinden. Logik vermisst man auch vielen anderen Stellen im Gesetz und da wird es dann gegen uns ausgelegt. Ich persönlich würde das Argument nicht sehr hoch ansiedeln. Darum geht es nach meiner Lesart gar nicht. Der Gag an dieser Regelung ist ja gerade, dass der Inhaber einer waffenrechtlichen Erlaubnis sein Interesse nicht begründen muss, denn er hat es per Gesetz für diesen Fall zuerkannt bekommen. Ob er tatsächlich eins hat, spielt genausowenig eine Rolle, wie die Extremismusfrage bei Sportschützen und der Verfassungsschutzabfrage oder ob es Sinn und Logik beim Magazinverbot gibt. Ich will hier nicht wieder das Fass aufmachen, was Jäger alles dürfen und Sportschützen nicht. Aber was ist an diesem Fall hier anders? Nachweisbar überprüfte Personen dürfen halt. Andere eben nicht.
  10. Ich lese das so: In den neuen Verbotszonen nach 42(6) müssen(!) Ausnahmen für Personen vorgesehen werden, die ein berechtigtes Interesse haben. Kraft Gesetz haben immer ein berechtigtes Interesse => siehe die Liste. Also auch alle Inhaber einer waffenrechtlichen Erlaubnis (KWS, MEW, WBK, WS, Handelserlaubnis, Herstellungserlaubnis, ...). Bei ihnen ist das Interesse im Gesetz hinterlegt und muss nicht mehr im Einzelfall begründet werden. In dem ein oder anderen Statement von Politikern wird das damit begründet, dass Inhaber einer waffenrechtlichen Erlaubnis auf Zuverlässigkeit überprüft wurden. Wobei ich das klipp und klar leider nirgends rauslesen konnte. Das muss man auch sehen. Ich glaube, da wird es noch viel Zank und Potenzial für Streit geben. Immerhin wird es nicht auf die Behörde ankommen, sondern das Bundesland muss die Ausnahme in der Rechtsverordnung vorsehen.
  11. In diesem Land muss man mittlerweile mit allem rechnen. Da so eine Anfrage schwer nachvollziehbar ist und obendrein so ein Verfahren ansonsten unbekannt ist, lenkt das die Aufmerksamkeit in ganz andere Denkdimensionen. Eine davon könnte je nach dem wie kreativ man ist z.B. sein, dass man wegen des blinkenden W auf dem Bildschirm nun zwar weiß, dass jemand LWB ist. Aber man weiß noch nicht, was es da zu holen gibt. Das steht aber in den WBKs. Ob du das an die Kripo gibst, sei dir überlassen. Du hättest dann allerdings keinen Aufwand mehr mit der Klärung der Rechtsgrundlage, denn das übernehmen die für dich. Ob die dafür zwei Tage oder zwei Jahre brauchen, kann dir freilich keiner sagen.
  12. Als die im Jahr 2002 so intelligente Dinge beschlossen hatten, wie dass 10-jährige Kinder selbst unter Aufsicht der Eltern nicht mehr mit dem Druckluftgewehr schießen dürfen, da haben sie dafür nur vier Wochen gebraucht. Dann hat es ein halbes Jahr gedauert, bis das Gesetz im Bundesanzeiger veröffentlicht wurde. Es hat zwei Jahre gedauert, bis die Waffenverordnung heraus kam und es hat weitere(!) sieben(!) Jahre gedauert, bis die Verwaltungsvorschriften draußen waren.
  13. Dem stimme ich zu. Allerdings würde mich schon interessieren, wie du das liest und warum. Ich behaupte ja nicht, die alles umfassende Weisheit in diesem Punkt zu sein. Besonders, wo solche Gesetzesänderungen für den Normalbürger quasi nicht nachvollziehbar formuliert sind, was nun am Ende raus kommt. (Ihr erinnert euch, Herausforderungen der Digitalisierung und so weiter.) Ich kann mir vorstellen, dass die Behörden versuchen werden, vorwiegend Waffenverbotszonen nach 42(5) auszurufen, um die zwingenden Erlaubnistatbestände zu umgehen. Und ob dann jemand klagt, mit dem Ziel, die Waffenverbotszone lediglich auf 42(6) umzuwidmen - naja...
  14. Beste Spezialeinheiten der Welt gibt es wie Sand am Meer. Genauso wie beste Panzer, beste Düsenjäger, beste U-Boote, beste Sturmgewehr und beste Pommesbude.
  15. Darum geht es nicht. Bei den neuen Verbotszonen nach 42(6) ist gesetzlich geregelt, dass Inhaber einer waffenrechtlichen Erlaubnis ein berechtigtes Interesse zum Führen von Messern haben. Das ist zwar unlogisch aber diesmal ist die unlogische Regelungslogik in unserem Sinne und das sogar absichtlich. Das gilt nicht für Verbotszonen nach 42(5). Da ist es nur einen Kann-Regelung, von der die Behörden natürlich kein Gebrauch machen werden.
  16. Sie da und was da verlinkt ist: https://forum.waffen-online.de/topic/456614-referenten-entwurf-änderung-waffg/?do=findComment&comment=2905201
  17. Leute, wir brauchen hier nichts herbei zu diskutieren. In der Begründung des Regierungsentwurfs steht klipp und klar drin, dass von den Magazinen keine Gefahr ausgeht und der Besitz deswegen nicht zu sanktionieren ist. Damit sit alles gesagt. Die Sprachregelung, wonach damit Terrorismus bekämpft wird, ist nur eine Shownummer fürs verdummte Wahlvolk, damit die glauben, die Heißluftproduzenten täten tatsächlich was.
  18. Zur alten gelben siehe: https://forum.waffen-online.de/topic/357396-alte-gelbe-zur-neuen-gelben-wbk/?do=findComment&comment=1395354 Demnach könnte man auch argumentieren, dass nur Waffen mit Disziplin in genehmigter Sportordnung auf die alte gelbe erworben werden dürfen. Man könnte sogar argumentieren, dass sie and die Mitgliedschaft in einen Verband gekoppelt ist. Dann gäbe es in der Tat keinen Vorteil mehr.
  19. Soll mir ja recht sein. Aber warum gilt dann 2/6 auf die alte gelbe? Da müsste ja auch Bestandsschutz gelten. (Mal ganz abgesehen davon, dass die Politik, namentlich Staatssekretär Körper, uns damals versprochen hat, dass 2/6 auch nicht auf die neue gelbe gelten wird). Will sagen: Vor Gericht wird man das schon so drehen. Der Grund ist, dass die alte gelbe nur an die Mitgliedschaft in einem Verein gebunden ist und nicht an einen Verband. Außerdem ist sie nicht daran gebunden, dass es in irgendeinem Verband eine Disziplin für die Waffe gibt.
  20. Wie man aktuell wieder mal gesehen hat, geht es nicht immer um Argumente. Es geht oft nur darum, ob man es so darstellen kann, als gäbe es Argumente. Das ist bei den Tresoren so. Das ist bei der gelben WBK so. Das ist bei den Magazinverboten so. Das ist beim §6 AWaffV so. Das ist bei 2/6 so. Das ist bei den Waffenverbotszonen so. Das ist beim §42a so. Wurfsterne muss ich wohl nicht extra erwähnen, oder? Bei den Tresoren schreiben sie in den ersten Satz der Begründung rein, das aktuelle WaffG habe sich bewährt. Und weil es sich bewährt hat, kommen sie dann zum Schluss, es zu verschärfen. Bei den Magazinverboten posaunen sie in die Welt hinein, dass sie damit nun effektiv Terrorismus bekämpfen. Im Innenausschuss sagen fünf von sechs Experten, dass dieses Mittel nichts taugt. Und in der Begründung im gleichen Gesetz, wo sie das verbieten, schreiben sie rein, dass man den Besitz nicht sanktionieren braucht, weil von diesen Magazinen keine Gefahr ausgeht. Und die Presse schreibt nur die Pressemitteilungen ab.
  21. Auf die alte gelbe wird dann irgendwann irgendein Gericht beschließen, dass die 10er Regel auch auf diese anzuwenden ist. Genauso wie man es mit 2/6 schon gemacht hat.
  22. Das finde ich äußerst interessant! Das sehe ich anders. Nur in Verboszonen nach 42(6). In Verbotszonen nach 42(5) ändert sich nichts.
  23. Das ist meiner bescheidenen Ansicht nach im Kern völlig verfehlt. Der Bundespräsident prüft das nicht inhaltlich, sondern nur, ob es auch verfassungsgemäß zustande kam. Da gibt es allerdings auch Ansätze, das zu bezweifeln. Ich bin mir nur nicht sicher, ob die Änderungen, die dadurch rein kamen, nicht sogar langfristiges mehr Potenzial für unsere Interessen haben, als sie kurzfristig schaden.
  24. Bei Erwerb auf grüne WBK muss man in den 12 Monaten vorher 12/18 nachweisen, allerdings nicht zwingend mit der Disziplin, für die man eine neue Waffe erwerben möchte. Das war aber vorher auch schon so.
  25. Lies das bitte noch mal und frage dich, warum du davon ausgehst, die hätten irgendwas sinnvolles gewollt. Gewollt war irgendwas zu verbieten, nicht das was sinnvolles dabei raus kommt. Das war aber auch schon in Brüssel so.
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