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knight

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  1. Die äußere Form ist ja irgendwann mal auf dem Reisbrett (ok, eigentlich in der CAD-Software) konstruiert worden. Diese Form war zu der hier in Frage kommenden Vorschrift waffengesetzkonform. Bringt jetzt jemand eine vollautomatische Kriegswaffe raus, die dieser Form ähnelt, dann wurde die Form der Kriegswaffe ähnlich zur CX4 konstruiert und nicht umgekehrt. Wenn man erlauben würde, dass durch das Herausbringen des MX4 die Form des CX4 unter Anschein fällt, würde man den Anschein auch für eine Zeit annehmen müssen, zu der es gar kein MX4 gab, denn die Form hat sich ja nicht geändert. Der Wirderspruch ist offensichtlich. Aber vielleicht ist meine Denke da auch zu sehr von der zeitlichen Invarianz der physikalischen Gesetze geprägt. Das muss ja von Juristen nicht beachtet werden. Der Trick mit dem "keine Kriegswaffe" ist natürlich auch sehr elegant und geeignet, das Thema einfach zu umschiffen. Außerdem: Die MX4 gibt es seit 2011. Das sind jetzt sieben Jahre und es war nie ein reales Problem. Die Frage kursierte schon damals. Auch da war man - jedenfalls soweit ich das mitbekommen habe, was nicht unbedingt die Referenz sein muss - der Meinung, dass die CX4 eben zuerst als Halbauto konstruiert wurde und die MX4 als nachträgliche Vollauto nicht rückwirkend die Konstruktionsbewertung der CX4 verändern kann.
  2. Das kann man rein optisch so sehen. Ich sehe das aber bedingt auf Konstruktionsmerkmale. Und da kann man die Kausalität nicht einfach umdrehen. Was das BKA draus macht, wird man abwarten müssen. Dass solche Probleme nur Auswüche einer völlig überregulierten Materie sind, ist auch klar. Siehe meine Signatur.
  3. Ich wäre da nicht ganz so pessimistisch. Wenn es um Waffenrecht geht, ist aus deutscher Perspektive das BKA noch ein Hort der Vernunft innerhalb der Behörden (und erst recht im Vergleich zur Politik). Aber klar, ein Risiko, dass die das anders sehen als ich, das besteht.
  4. Die CX4 war zuerst da. Deswegen kann die CX4 nicht den Anschein von etwas erwecken, was es zu dem Zeitpunkt noch gar nicht gab. Wir haben hier den Fall, dass eine Kriegswaffe den Anschein einer Sportwaffe hat und nicht umgekehrt. Das ist jedenfalls meine Meinung.
  5. Womit dem Threadersteller wahrscheinlich sogar mehr geholfen wäre, als mit so einem zweckentfremdeten Dokument.
  6. Das ist ein Riesenproblem. Grundsätzlich werden Bundestag und wenn betroffen auch der Bundesrat vor solchen EU Initiativen gefragt. Nur extrem selten melden die sich hier zu Wort. Und selbst dann ist die Regierung bei den Verhandlungen in Brüssel auch nicht zwingend an diese Vorgaben gebunden. Prinzipiell zwar schon. Aber es ist auch akzeptiert, dass eine eingeengte Position eine schwache Position ist. Um die Verhandlungsposition der Regierung nicht zu schwächen, hat sie daher grundsätzlich einen weiten Spielraum. Das geht sogar soweit, dass grundgesetzwidrige Regelungen akzeptiert werden, wobei auch das Grenzen hat. Aber nur mal um sich klar zu machen, wo wir mittlerweile mit der EU angekommen sind. Bei der Voratsdatenspeicherung war das so, dass der Bundestag einstimmig(!) beschlossen hat, dass er die ablehnt. Mit dem Votum im Rücken ist die Justizminsterin nach Brüssel gefahren und hat verkündet "Wir wollen das auch!" Da wählt das Volk den Bundestag, der Bundestag die Regierung und die Regierung handelt mit einem sehr großen Spielraum (man könnte auch sagen an der langen Leine und ohne Sanktionsmöglichkeiten des Bundestages) Regelungen aus, zu denen der Bundestag zwar das Recht hat "Nein" zu sagen. Aber eben nur "Ja" oder "Nein". Er kann nicht Teile der Regelung zurückweisen. Und dann sind wir an einem Punkt, dass in der Praxis ein "Nein" so schwerwiegend ist, dass notgedrungen auch die ungeliebten Teile hingenommen werden, also "Ja" gesagt wird. Und in der Tagesschau kommt dann der Verriss über die Puppenkistenparlamente in der Türkei, China oder Russland, die zu allem "Ja" sagen, was die Regierung ihnen vorlegt.
  7. Welches Bundesland? Klingt nach failed State... Ich vermute auch, dass die Behörde keine Vodrucke mehr hatte und dann einfach einen anderen genommen hat, vielleicht etwas, was sie sonst selten braucht und daher noch viele davon rum lagen. Jetzt kann man bestimmt juristische Fachseminare darüber führen, ob so ein zweckentfremdetes Dokument gültig entfalltet. Ich kann da nur vermuten, wenn die richtigen Worte durchgestrichen und andere richtige Worte eingetragen wurden, dann wird das auch so sein. Selbst wenn wird das aber im Falle einer Kontrolle keiner der kontrollierenden auf die Reihe bekommen. Es wird dir nichts anderes übrig bleiben, als bei der Behörde anzurufen und das Thema zu klären. Wenn die tatsächlich keine Vordrucke für den kleinen Waffenschein mehr haben, sollen sie halt eins von den großen zweckentfremden. Wenn sie davon keine mehr haben, dann sollen sie halt neue kaufen. Wenn sie kein Geld mehr dafür haben, ja dann willkommen in Absurdistan.
  8. Ich würde mir auch so eine Art "Importservice" wünschen. Manche Händler in Amiland verschicken nicht nach DE. Wenn die zu Brownells in USA verschicken und Brownells dann zu euch, dann wäre das ja eine Lösung. Ob sich das dann preislich für alle Beteiligten noch sinnvoll darstellen lässt, kann ich leider auch nicht sagen.
  9. Damit kann man durchkommen. Muss man aber nicht. Am Ende steht nunmal in der Gemeinverfügung was anderes drin. Und jeder, der sich das ansieht, wird der Gemeinverfügung mehr Gewicht geben, als einem Gedächtnisprotokoll eines Telefonates. Also mit "Aber am Telefon hieß es anders...." zu argumentieren, halte ich für eine sehr schwache Position. Da hätte man schon eine bessere Position, wenn der offizielle Twitteraccount der Bundespolizei irgendwelchen Unsinn schreibt, was z.B. doch erlaubt ist. Einer hatte die anlässlich einer der Verbotszonen in FFM gefragt, ob man "stabile Kugelschreiber" (gemeint sind offensichtlich Tactical Pens) mitführen dürfe. Die Bundespolizei hat auf Twitter geantwortet, dass das nur erlaubt sei, wenn sie nicht von Mr. Q geliefert wurden (wohl eine Anspielung auf James Bond). Das trifft - denke ich - auf alle im Handel befindlichen Tactical Pens zu. Weshalb man mit einem Ausdruck des Tweets schon mal eine schriftliche Grundlage hat, weshalb konkret sein eigener Tactical Pen nicht unter das Verbot fällt.
  10. Die Waffenverbotszonen an den Bahnhöfen waren Allgemeinverfügungen der Bundespolizei nach dem Bundespolizeigesetz. In den Allgemeinverfügungen gibt es auch einen Absatz über Rechtsmittel (Widerspruch) und bis wann der wo einzureichen ist. Selbstverständlich nutzt der Widerspruch erst mal nichts und hinterher hat man dann alle Zeit der Welt, sich das so zurechtzubiegen, dass es schon gepasst hat. Beispiel: http://www.presseportal.de/download/document/490750-20180523-r-agv-waffenverbot-hbfhh-25-270518.pdf Edit: Die einzige realistische (bin halt kein Jurist ) Gegenmaßnahme sehe ich darin, dass jeder auch nur annähernd Betroffene von seinem Recht, Widerspruch einzulegen, gebrauch macht und denen damit die Bearbeitungsaufwände so explodieren, dass die sich in Zukunft überlegen, auf wessen Seite sie eigentlich stehen.
  11. knight

    Neues von Armatix

    Die EU kümmert sich auch darum... Der EU-weite Handel muss nämlich reguliert werden, indem geregelt wird, wie Waffen und Munition, nachdem sie gehandelt wurden, dann aufzubewahren sind. Wobei das deutsche Recht hier weit über die EU-Vorgaben hinausgeht. DAS wiederum ist für die EU allerdings kein Problem, bei der Herstellung gleicher Marktverhältnisse in der EU.
  12. ... womit ja auch klar ist, dass es eben nicht um die Lösung des Problems geht, sondern um das Ausleben persönlicher Verbotsvorstellungen über andere Leute. Wenn Berichtverbote aus Gründen der Political Correctness den Inhalt bestimmen, wird man aber nie dazu kommen, über die hilfreichen Lösungen zu debattieren. Und so kann man dem alten weißen Mann mit seinem AR15 die Schuld dafür in die Schuhe schieben. Solche Berichte werden natürlich auch geschrieben, um Meinungen und Stimmung zu machen. Praktisch, nicht?
  13. Moderativer Hinweis: Bitte lernt endlich, Inhalte ohne Formate hier rein zu kopieren. Mit dem Radiergummi rechts oben kann man fremde Formatierungen entfernen. Danke!
  14. knight

    Neues von Armatix

    Lesen die etwa hier mit? Sagt doch mal "Hallo"
  15. Heute standen ein paar Leute vor dem NRA Hauptquartier. https://www.10tv.com/article/march-our-lives-protest-nra-headquarters-fairfax-virginia Komsicherweise war das für die Tagesschau kein regionales Ereignis... Qualitätsmedien halt.
  16. Ihr da drüben vielleicht. Hier ist das ein strategisches Staatsziel.
  17. knight

    300 Meter Bahn

    Ich möchte dir empfehlen, dass mal umgekehrt zu rechnen: Wie hoch sind eure geplanten Kosten (gerne auf dem aktuellen Planungsstand) Wie hoch sind die Betriebskosten im Jahr? Bis wann soll die Anlage ihre Kosten eingespielt haben? Mit welcher Auslastung rechnet ihr im optimistischen Fall? Und damit kann man dann mal rauf und runter spielen. Welcher Stundenpreis kommt dabei pro Bahn raus? Ist das dann noch realistisch? Wenn man den Stundenpreis begrenzt, wie weit verlängert sich dann die Amortisation? Und wenn die optimistische Auslastung nicht eintritt? Ich habe das mal für eine geplante Anlage etwas detailierter (aber nicht wesentlich) durchgespielt. Das wird sehr schnell sehr ernüchternd. Leider.
  18. Ich habe die beiden Threads zusammengefasst und von dem älteren Thread den Bezug zur Berliner S-Bahn entfernt.
  19. Update: https://www1.wdr.de/nachrichten/waffenverbot-koelner-hauptbahnhof-100.html Wie wäre es mit einem Alkohlverbot?
  20. knight

    Entwurf WaffG 2018?

    Da gab es den Vorteil, dass die EU Grundrechtecharta als Argumentationshilfe zur Verfügung stand. Da wo EU Recht (egal ob Primär- oder Sekundärrecht) und deutsches Grundgesetz konkurrieren hat EU Recht (also selbst Sekundärrecht) Anwendungsvorrang vor dem Grundgesetz.
  21. knight

    Entwurf WaffG 2018?

    Zunächsteinmal war die EU in dieser From für diese Richtlinie gar nicht zuständig. Mit juristichen Winkelzügen kann man das sicher herleiten, so wie der EuGH so vieles herleitet, um die EU zu stärken. Aus dem gesunden Volksempfinden heraus ist das 1a eine Sicherheitsregulierung. Nicht umsonst winkt das Waffengesetz in Deutschland so oft mit der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. Nur die EU meint, sie müsste daraus eine Marktregulierung machen, damit man halt bequemere Mehrheiten organisieren braucht. Niemandem da draußen wird man erklären können, dass der Markt für 30er Magazine besser funktioniert, wenn er europaweit nur noch Inhaber von Kat A Erlaubnissen bedienen darf. Niemandem wird man erklären können, dass irgendein Markt besser funktionieren wird, wenn Inhaber von Kat B und Kat C Erlaubnissen diese widerrufen bekommen, wenn sie ein Kat A Magazin besitzen. Und der gemeine Salafist von nebenan darf das Kat A Magazin aus Bestandsschutzgründen weiter besitzen und lediglich keine neuen erwerben. Weil das Paralament riskiert hat, die Richtlinie abzulehnen, hat die Kommission dann damit gedroht, die Richtlinie eben über den Weg der unbequemen Mehrheiten - die nie zustande gekommen wären - zu spielen oder gleich ganz zurückzuziehen. Aber weil 1.) man ja z.B. bei den Dekowaffen schon europaweiten Handlungsbedarf hat und 2.) das EU Parlament aufgrund des nicht vorhandenen Initiativrechts einer solchen Drohung nichts entgegensetzen konnte - sie hätten sonst den gleichen Entwurf ohne die abgelehnten Inhalte einbringen können, so wie es eben jedes nationale Parlament in der EU kann, ist das Parlament dann eingeknickt und hat letztlich einigen Unsinn abgesegnet. Jetzt kann man über die EU sicher auch viel Positives vorbringen. Aus meiner Sicht ist aber völlig offensichtlich, dass dieser Laden viel zu viel Macht hat, Schritt für Schritt immer mehr Macht an sich zieht, und diese Macht 1.) keiner ausreichenden Kontrolle unterliegt, 2.) dieser Macht kein gegenspielrisches Regulativ entgegensteht (damit meine ich die Austarrierung von Kommission, Rat, Parlament und EuGH) und obendrein in dieser Fülle über sehr sehr wenig demokratische Legitimation der europäischen Bevölkerung verfügt.
  22. knight

    Entwurf WaffG 2018?

    Es spielt halt schon eine Rolle, ob ein (ehem.) Sachbearbeiter das so sieht oder Schütze Otto Normalo... Von daher, wenn du dir die Zeit dafür freischaufeln könntest, wäre uns das eine große Hilfe!
  23. knight

    Entwurf WaffG 2018?

    Siehe https://www.tagesspiegel.de/themen/agenda/eu-trilog-wie-bruessel-im-hinterzimmer-die-demokratie-aushoehlt/11793136.html
  24. Wobei wir damit meinetwegen auch gerne wieder zurück zum Topic gehen können und jetzt keinen Krieg um Begrifflichkeiten vom Zaun brechen müssen
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