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cartridgemaster

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Alle Inhalte von cartridgemaster

  1. "deutlich außerhalb" ist relativ: CM
  2. 1. es heisst Erwerbsstreckungsgebot 2. wenn Du besagtes KK-Gewehr als Sportschütze (gelbe WBK) erworben hast, dann bist Du an das Erwerbsstreckungsgebot gem. § 14 (2) WaffG gebunden (2/6-Regel), dabei ist es unerheblich, ob Du bereits andere Waffen veräußert hast. Der Verkauf von Sportwaffen berechtigt nicht automatisch zum Neuerwerb. 3. aus Deiner gewählten Formulierung "... angehender Jäger" schließe ich, dass Du noch keine Jägerprüfung abgelegt hast und folglich auch noch nicht im Besitz eines gültigen Jahresjagdscheines bist, damit entfällt auch ein Erwerb auf der Grundlage eines jagdlichen Bedürfnisses gem. § 13 WaffG CM
  3. Man sollte so eine große Sache mit einem geplanten Investitionsvolumen von immerhin 2 Mio. EUR auch nicht überstürzen. Gut Ding will Weile haben. CM
  4. Knick-Lauf. CM
  5. Natürlich NICHT, da Du den Antrag auf Verlängerung zeitgerecht vor dem Ablauf der Gültigkeit und mit ausreichendem zeitlichen Vorlauf gestellt hast. Dass die zuständigen Verwaltungsbehörden in DE aktuell solche einfachen Dinge wie die Verlängerung einer Erlaubnis nicht innerhalb eines angemessenen Zeitraums bearbeiten, ist schließlich nicht Dein Fehler. CM
  6. cartridgemaster

    Kassel 2017

    Deshalb heisst diese Veranstaltung ja auch "Börse" (WBK) und nicht Messe, auch wenn sie auf dem Messeglände der Stadt Kassel stattfindet. CM
  7. Du solltest beim Überfahren der Grenze einfach Deine Klamotten und die gesamte Ausrüstung tragen, gerade die Dänen sollten dafür begeistertes Verständnis zeigen und Dich mit einem Reigen und Tänzen wunderschöner blondgezopfter nordischer Jungfrauen willkommen heißen. Quelle: Wikipedia https://de.wikipedia.org/wiki/Dänen Vielleicht schlägt Deine Erscheinung auch so hohe Wellen der Begeisterung, dass sie Dich zu ihrem Anführer bestimmen, das wäre dann eine wilkommene Gelegenheit in diesem sozialistisch versyphten Sauladen endlich einmal aufzuräumen. CM ... okay, war jetzt nur so'n spontaner Gedanke.
  8. Da scheint es von Gemeinde zu Gemeinde und von Amt zu Amt doch große Unterschiede zu geben. Hier wird zur erstmaligen Erteilung einer Erlaubnis gem. § 27 SprengG das Fachkundezeugnis (Lehrgangsbescheinigung) zur Einsicht/Kenntnisnahme nebst einem formlosen Antrags-Zweizeiler vorgelegt, man(n) füllt einen Vordruck zur Beschreibung der Lagerstätte (Ankreuz-Formular) und beantragter Erwerbsmenge bezogen auf den 5-Jahres-Zeitraum aus und in 5 Minuten ist die Sprengpappe ohne "Dummes-Zeug-Eintragungen" ausgedruckt. Unterschrift der/des zuständigen Sachbearbeiter(in) und Dienststempel drunter, fertig. Mit dem Schein in der Tasche gehts zur Kasse, dort wird die Gebührenkohle gegen Quittung abgedrückt und ab nach hause. Kein Bescheid zur Erteilung der Erlaubnis, kein Gebührenbescheid, keine Rechtsmittelbelehrung. Ich musste mir vor 3 Wochen eine neue Pappe holen weil die alte voll war, dabei wurde gleich ein neuer 5-Jahres-Zeitraum ab dem 8. Nov. 2017 eingetragen. Zeitaufwand für mich und für die Behörde = 10 Minuten inkl. Gang zur Kasse. Warum immer kompliziert, wenn es auch einfach geht. CM
  9. Nö. Gleich zu Beginn der Neufassung des § 36 Abs. 4 WaffG verweist der Text auf " ... § 36 Absatz 2 Satz 1 zweiter Halbsatz und Satz 2 i.d.F. des Gesetzes vom 11. Oktober 2002 ...", in dem auf die besonderen Verwahrvorschriften für " ... Schusswaffen, deren Erwerb nicht von der Erlaubnispflicht freigestellt ist, und verbotene Waffen ..." eingegangen wird. Bis zu diesem Absatz und im Weiteren formuliert das Gesetz in alter Fassung lediglich "Schusswaffen (Waffen) und Munition ...", ohne explizit nach erlaubnisfrei oder erlaubnispflichtig zu unterscheiden. Bundesgesetzblatt Jahrgang 2002 Teil I Nr.pdf Der weitergehende Verweis auf § 13 AWaffV vom 27. Okt. 2003 (BGBl I S. 2123) erfolgt erst später im Text. Es gibt auch Erlaubnisbehörden, die ausdrücklich darauf hinweisen, dass der Bestandschutz für Alt-Schränke der ehem. VdS-Klassen A, A/B u. B i.V.m. den vormaligen Aufbewahrungskriterien gewährleistet ist, unabhängig davon, ob diese Schränke bis dato zur Aufbewahrung von erlaubnispflichtigen oder erlaubnisfreien Waffen verwendet wurden. CM
  10. Genau DAS ist der Punkt. Für das Wirksamwerden des Bestandsschutzes sind nur zwei Bedingungen erforderlich: 1. der Schrank musste sich bereits vor dem Inkraftreten der WaffR-Änderung im Besitz befunden haben und 2. er musste zum fraglichen Zeitpunkt bereits für die Aufbewahrung von Schusswaffen genutzt werden, wobei der Gesetzgeber ausdrücklich NICHT zwischen erlaubnispflichtigen und erlaubnisfreien Schusswaffen unterscheidet. Das ist der denkbar schlechteste Ansatz. CM
  11. Vielleicht sollten wir doch in nächster Zeit mal eine GROOOSSE Sammelbestellung machen: CM
  12. Ins außereuropäische Ausland, ja. CM
  13. Versuche es doch selbst noch einmal und verweise bitte auf die Textstelle, in der das Einhandmesser zum "verbotenen Gegenstand" erklärt wird: Ich finde da irgendwie nix, was auf ein Besitzverbot schließen lässt. CM
  14. Fast alle. - starke Schwankungen zwischen verschiedenen Fertigungslosen der gleichen Pulversorte, - extreme Temperaturempfindlichkeit (Sommer-/Winterladungen), - ungenügende Leistungsausbeute und - zuviel Dreck, bedingt durch die Zellulosegewinnung aus Holz. Einigermaßen passabel laufen nur 3N37 in diversen KW-Patronen und die N5XX-Sorten. CM
  15. http://www.gaa.baden-wuerttemberg.de/servlet/is/16497/5_410.pdf oder http://www.enkreis.de/fileadmin/user_upload/Dokumente/32_1/MerkblattSprengstoff.pdf CM
  16. Aha. Kannst Du das irgendwie präzisieren, ich meine welche besonderen Schwierigkeiten die haben? CM
  17. gelöscht wg. Mehrfach-posting
  18. gelöscht wg. Mehrfach-posting
  19. Gerade diese Randnummer 17 enthält eine völlig an den Haaren herbei gezogene Interpretation, also genau jenen "Hirnfurz", welcher zu eben jenem verqueren Urteilsspruch geführt hat. Ich bitte die hier versammelte Juristenkompetenz darum, mir in dem auslösenden Basisdokument, nämlich der sog. "Berner Konvention", eine Textpassage aufzuzeigen, in der auf die jagdliche Verwendung von "automatischen oder halbautomatischen Schusswaffen" oder eine irgendwie geartete Schusszahlbegrenzung abgehoben wird. https://www.bfn.de/fileadmin/MDB/documents/themen/artenschutz/pdf/Berner_Konvention.pdf Der angebliche Bezug zu diesem Dokument wurde von einem BVerwG-Richter herbei fabuliert und entbehrt jeglicher rechtlichen Grundlage, geschweige denn einer juristisch-logischen Ableitung. CM
  20. Für Schlüssel-faule, keine-neue-Batterie-mehr-Haber und Gleichgesinnte: ... besser ist das. CM
  21. Das ist aber nicht Pipi Langstrumpf (A. Lindgren), sondern Christian Morgenstern! CM
  22. Nein, Sie gehen fehl, werter Herr Alfred! Ich habe (und hatte) schon immer nur einen Nick (im Gegensatz zu manchen anderen hier). Es gab allerdings um den Jahreswechsel 2001/2002 eine (sehr!) kurze Unterbrechung und Tom Marzi konnte mich seinerzeit nicht unter meinem alten Nick (MC) "reaktivieren", also wurde dann daraus CM. Immer schön bei der Wahrheit bleiben! CM
  23. Wie weit geht eigentlich hier die Archiv-Funktion zurück? Mein ältester Beitrag (noch unter einem anderen Nick), den ich noch finden kann, datiert vom 3. März 2002. Die Boardmitgliedschaft sollte aber bis mindestens 2000 zurück reichen. CM
  24. Nö, hamse nich. CM
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