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Nur unwesentlich, die Differenz beträgt nur 0,06 mm, kann also vernachlässigt werden. 7,92x57 IS (8x57IS) 7,62x51NATO (.308 Win.) CM
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Um mit diesem hier mehrfach behaupteten Unsinn mal aufzuräumen: - wird bereits im Zuge der Anfangsermittlungen der Straftatverdacht ausgeräumt, so stellt die zuständige StA das Verfahren unverzüglich nach § 170 (2) StPO ein (i.dR. binnen 48 Std.). Besteht zum fraglichen Zeitpunkt bereits ein Eintrag im zentralen staatsanwaltschaftlichen Verfahrensregister, so wird dieser Eintrag mit dem Tag der Einstellungsverfügung aus dem Register entfernt (und zwar "rückstandsfrei"!). CM
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Deutschland ist wieder etwas sichererer geworden
cartridgemaster antwortete auf Mausebaer's Thema in Allgemein
Doch, natürlich, ich habe mich ja auch gleich nach meinem Ausscheiden aus dem aktiven Dienst beim hiesigen Ordnungsamt beworben. Dort hat man meine spontane Hilfsbereitschaft sehr gelobt, aber dann haben sie gesagt, dass ich mit meinem Rollator wohl nicht mehr schnell genug wäre, um nötigenfalls die Rechtsbrecher in flagranti zu verfolgen. Ich darf aber weiterhin Parkrowdies von meinem Küchenfenster aus fotografieren. Hier ein besonders abschreckendes Beispiel: - unzulässiges Parken vor einer Einfahrt, Verstoß geg. § 12 Abs. 3 Nr. 3 sowie Nr. 5 StVO (20,00 €), - unzulässiges Parken entgegen der Fahrtrichtung, Verstoß geg. § 12, Abs. 4 StVO (15,00 €), - unzulässiges Parken auf dem Gehweg, Verstoß geg. § 12 Abs. 4 StVO (20,00 €). Macht in summa 55,00 €, weil alle Einzelverstöße auch einzeln "berechnet" werden. So kommt Geld in das Stadtsäckl. Man ist ja schon dankbar, wenn man wenigstens einen kleinen Beitrag für Recht und Ordnung in unserem Land leisten kann. CM- 1.040 Antworten
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Deutschland ist wieder etwas sichererer geworden
cartridgemaster antwortete auf Mausebaer's Thema in Allgemein
Na, das nenne ich doch mal ein Musterbeispiel für einen aufmerksamen Mitbürger! Leider gibt es noch immer viel zu wenige, die einem solchen vorbildlichen Verhalten folgen. CM- 1.040 Antworten
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Deutschland ist wieder etwas sichererer geworden
cartridgemaster antwortete auf Mausebaer's Thema in Allgemein
Ich hoffe, Du hast den Betreiber dieser Lottobude sofort wg. des Handels mit illegalen Waffen zur Anzeige gebracht, oder? CM- 1.040 Antworten
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Verschärfung des Waffenrechts u.a. wegen "Reichsbürger"
cartridgemaster antwortete auf Elektronengehirn's Thema in Waffenrecht
Ich sehe diese Bemerkung als herabwürdigendes persönliches Werturteil, das ganz klar gegen die Foren-Nettiquette verstößt. Da ich in diesem Forenbereich keine Eingriffsmöglichkeit habe, muss es erst mal so stehen bleiben. Ich halte den betroffenen User eher für ideologisch verblendet und absolut faktenresistent, was für einen typischen GRÜNEN-Wähler spricht. "Verwirren Sie mich nicht mit Fakten, meine Meinung steht sowieso schon fest!" (Zwischenruf Renate Künast, B90/Die Grünen, im Deutschen Bundestag) CM -
Haben die nicht ganz früher mal Jagd- u. Sportwaffen verkauft? Ich meine vor OTTO-Versand. CM
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Einkauf von Zündhütchen in Niederland und Transport nach Deutschland erlaubt?
cartridgemaster antwortete auf Stefank's Thema in Allgemein
... weil sog. "massenexplosionsfahig". Wem schon mal so ein komplettes Zünderröhrchen in der Ladepresse hochgegangen ist, der kann ein Lied davon singen. Passiert nicht oft (Gott sei Dank!), aber es passiert. Nur gut, wenn es ohne körperliche Schäden ausgeht. CM- 8 Antworten
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Einkauf von Zündhütchen in Niederland und Transport nach Deutschland erlaubt?
cartridgemaster antwortete auf Stefank's Thema in Allgemein
Besser nicht. Die sind in dieser Hinsicht so "kompetent", die machen aus 'ner Schachtel Zündis einen Gefahrguttransport. CM- 8 Antworten
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Dann kann er sich den Text vorlesen lassen und anschließend macht er seine drei Kreuze (Name, DstGrd, Einh) oder einen Daumenabdruck aufs Papier. Es geht alles, man muss es nur wollen. CM
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Auch in Kenntnis der besonderen Gefahren im öffentlichen Raum gelingt es nicht immer der Bananenschale rechtzeitig auszuweichen. CM
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Mit Tätigkeitsschwerpunkt Strafrecht, Strafprozessrecht, Jagd-/Waffenrecht u. Verwaltungsrecht. CM
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Dir mangelt es ganz offensichtlich an der nötigen Rechtskenntnis, da Du die Begriffe "Eigentum" und "Besitz" in waffenrechtlichem Zusammenhang nicht voneinander unterscheiden kannst. CM
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Danke für diesen wertvollen Hinweis! Diese gesetzliche Regelung des BGB hatte auch meine rechtsberatende Instanz nicht auf dem Schirm, es eröffnet mir aktuell neue Handlungsmöglichkeiten gegenüber der Behörde. Ich werde Dich über den Fortgang auf dem Laufenden halten. Nochmals meinen persönlichen Dank. CM
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Das ist zur Beantwortung der Eingangsfrage richtig, kann aber in besonderen Einzelfällen auch falsch sein. Genau dieser Umstand hat mir vor einigen Wochen gegenüber meiner Erlaubnisbehörde quasi "das Genick gebrochen". Fall: Aufgrund einer baulichen Maßnahme, auf deren Durchführungstermin ich keinen Einfluss nehmen konnte, musste ich 2 A/B-Schränke samt Inhalt für etwa 4 Wochen (17.06. - 12.07.) "ausquartieren". Ein langjährig befreundeter Jagd- u. Schützenkollege stellte dazu den erforderlichen Raum befristet zur Verfügung. Die Maßnahme war mit der Behörde abgesprochen, um für den Fall einer Kontrolle im relevanten Zeitraum keine Unstimmigkeiten entstehen zu lassen. Nach Abschluss der Maßnahme wurden die Schränke wieder an ihren alten Platz gestellt und die Behörde entsprechend informiert. Dort teilte man mir mit, dass ich diese Schränke nun nicht weiter nutzen könne, weil sie sich zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der neuen gesetzlichen Regelung (06. Jul. 2017) "... nicht in meinem Besitz befunden hätten". Für die Neuanschaffung eines gesetzeskonformen 0/1er Schrankes wurde mir ein Zeitraum von 4 Wochen eingeräumt, woraus Folgekosten in Höhe von mehr als 1.000,00 € entstanden. Man hätte dies, insbesondere unter Berücksichtigung der vorangegangenen Absprache, im Rahmen des behördlichen Ermessens auch kulant regeln können. Dies ist wieder ein Paradebeispiel, wie behördliches Ermessen willentlich zum Nachteil des Betroffen ausgelegt wird. Nach anwaltlicher Beratung wurde mir von einer Verwaltungsklage wg. Aussichtslosigkeit abgeraten. Auch falsch. Ein in meinem Bestand vorhandener B-Schrank, in dem bis dato nur erlaubnisfreie Waffen (einschüssige Perkussions-, Steinschloss- u. Druckluftwaffen) gelagert wurden, darf lt. meiner Behörde zukünftig auch weiter genutzt werden, dann auch zur Aufbewahrung erlaubnispflichtiger Waffen. Entscheidend sei einzig der Umstand, dass der vorhandene Schrank bereits vor dem Inkrafttreten der neuen Regelung zur Aufbewahrung von "Waffen" genutzt wurde, insofern sei hier der Bestandsschutz gewährleistet. Irgend einer muss immer die A-Karte ziehen, dieses Mal war ich dran. CM
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Nur mit dem Unterschied, dass man heute im Westen Ost-Nachrichten schauen muss, um gute Nachrichten zu erhalten. CM
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Soviel zum Thema Datenschutz und Tilgungsfristen
cartridgemaster antwortete auf Thema in Waffenrecht
... die nach einer Frist von längstens 5 Jahren aus den Akten zu entfernen bzw. in digitalen Akten zu löschen sind. Ein Blick in das VerwVerfG des jeweiligen Bundeslandes gibt hier entsprechende Aufklärung. CM -
Soviel zum Thema Datenschutz und Tilgungsfristen
cartridgemaster antwortete auf Thema in Waffenrecht
Dazu empfehle ich einen Blick in das Bundeszentralregistergesetz (BZRG). Ergänzend zum § 51 (Verwertungsverbot) sollte man auch den § 52 "Ausnahmen" kennen: Da ja bereits obergerichtlich festgestellt wurde, dass von privatem Waffenbesitz eine grundsätzliche Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgeht, muss eine Erlaubnisbehörde sich im Bedarfsfall nicht einmal besonders anstrengen um ein "no go" zu verhängen. CM -
Es sei denn, die Ausführung einer solchen rechtswidrigen Anweisung führt zu einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit. CM
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Nein, ist es nicht. Werden seitens einer vorgesetzten Behörde Anweisungen an eine nachgeordnete Behörde erteilt, mit denen die nachgeordnete Behörde zu vorschriften- oder gesetzwidrigem Handeln angewiesen wird. so ist die nachgeordnete Behörde verpflichtet die vorgesetzte Behörde darüber in Kenntnis zu setzen, dass die getroffene Anweisung vorschriften- oder gesetzwidrig ist. Man nennt das "Remonstrationspflicht". https://de.wikipedia.org/wiki/Remonstration CM
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Wenn man sich die Mühe macht, sich den oben verlinkten Nachrichtenbeitrag auch anzusehen, dann trägt dies wesentlich zum besseren Gesamtverständnis bei. Das Mädchen hat keinen sog. "Migrationshintergrund", ist urdeutsch und fühlte sich lediglich berufen, aus welchen unerfindlichen Gründen auch immer, zum Islam zu konvertieren. Daran ist ja auch nichts Verwerfliches, das ist doch schließlich die Religion des Friedens. Allerdings werden ihre gegenwärtigen Ansichten zu den Themen Gleichberechtigung (auch der Geschlechter), Meinungs- u. Religionsfreiheit gegenüber der reinen Lehre des Korans nicht lange Bestand haben. Aber man kann ja nötigenfalls "zurück"-konvertieren, für die Anhänger der strikten Lehre wird sie dann aber auch "zum Abschuss freigegeben" (natürlich nur im übertragenen Sinne, ist ja die Religion des Friedens). CM
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WBK nur gegen persönliches Erscheinen?
cartridgemaster antwortete auf Black Dodge's Thema in Waffenrecht
Wieso? Stimmt doch! zum Thema: wir sollten uns in DE so langsam mal die dauernde Fragerei warum? wieso? weshalb? im Zusammenhang mit obrigkeitsstaatlichen Anordnungen abgewöhnen. Sie haben da gefälligst persönlich zu erscheinen und damit basta. Komm'se nich' kriegen 'se auch keine WBK, fertich. Während der Amtsstunden wegen Arbeit verhindert? Dann müssen 'se sich eben mal 'nen Tach frei nehmen oder sich von Ihrem Arbeitgeber stundenweise freistellen lassen, Sie könne ja auch 'nen Tach krankmachen. Und sie brauchen hier auch nich' dreimal die Woche anrufen, wenns soweit is' kriegen 'se Bescheid. Wiederhören. CM -
ISIS Terrorakte ohne Tote: passive Bewaffnung macht's möglich!
cartridgemaster antwortete auf Schwarzwälder's Thema in Allgemein
Stimmt. CM -
Einsicht in Waffenbesitz-Akte - möglich?
cartridgemaster antwortete auf LARgeGun's Thema in Waffenrecht
Gott sei Dank haben sie den erwischt. Deutschland ist wieder ein Stück weit sicherer geworden. Grün war aus. CM