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Tyr13

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  1. Nö, ist schon OK. Ich komme aber wieder darauf zurück, daß mit erheblichem Getöse gegen Reichsbürger vorgegangen wird. Und daß in einer Vielzahl von Fällen die waffenrechtliche Zuverlässigkeit aufgrund der Gesinnung in Frage gestellt wird, nicht aufgrund von Handlungen. Daß Du Deine Zeit darauf verschwendest, jeden Winkel des Netzes nach Reichsbürger-Geschichten zu durchforsten (ist das eigentlich automatisiert ?) und hier zu posten, ist Deine Sache. Aber der letzte, mühsam gefundene Fall bezieht sich auf einen Knallpatronen-Schein. Das gehört dann doch ins "frei-ab-18" Oder ?
  2. DANKE !!! Ich denke, aus den Wortmeldungen hier im Thread kann man mehr Erkenntnisse gewinnen als aus einem schlechten Fragebogen, der mit copy-paste entstanden ist.
  3. Dies ist keine Rechtsberatung sondern meine Meinung: - Die Sportliche Nutzung ist möglich, weil kein "Anschein" vorliegt. Ich schieße mit meiner Beretta CX4 sportlich, deren Lauf nur 12" hat. - Modifikation ist kritisch zu sehen. Schubschaft, Quadrail, MFD/Komp -> Anschein -> Ausschluss vom sportlichen Schießen -> Bedürfnisgrundlage weg -> unerlaubter Waffenbesitz... - Veräußern geht, solange die Waffe eben "sportlich" aussieht an Sportschützen, sonst an Sammler / Jäger. Die Waffe ist vermutlich ähnlich zu sehen wie eine Colt Sporter Carbine, die hatte auch nur einen 16" Lauff afair.
  4. In der letzten Fassung sind A7 aber nur Halbautomaten für Zentralfeuer-Mun. B5 sind wie A7, nur mit kleineren Magazinen. Die Repetierer bleiben C1. auch mit einem Magazin von 10+. Ich war da auch etwas verwirrt. Handwerklich Scheixxe sieht man dann an Artikel 10, dort darf dann eine lange UHR-Büchse nur mit Ausnahmegenehmigung erworben werden.
  5. Wie ist es zu sehen, daß die Kategorie D ersatzlos gestrichen wird ? Es gibt somit keine Feuerwaffen mehr, die nicht meldepflichtig wären. Bisher waren das in Deutschland immerhin noch die einschüssigen Vorderlader, die Deko und die Salut-Waffen (sofern umgebaut). Die deutschen Regelungen zu SRS-Pistolen werden dadurch etwas überflüssig, daß diese Gegenstände nicht mehr als Waffen definiert werden. Schwachsinn...
  6. Super Idee. Dann wird das Magazin auf der WBK eingetragen und eine Nummer eingeschlagen. Für den Neukauf eines Magazins braucht man eine Verbandsbescheinigung. Kapier's doch: Das ist als Schikane gegen Private WB gedacht. Jeder Terrorist darf weiter alles haben....Ist wie Abwehr beim Fußball: Ball oder Gegner darf man durchlassen, aber nicht beides.
  7. Genau. Wegen der Verwirrung begrenzen wir KW-Magazine auf 10 Schuss (IPSC ist sowieso Combat-Schießen), behalten bei Langwaffen den deutschen Standard von max. 10 Schuss, verdeutlichen, daß es sowohl für Rand- als auch Zentralfeuer-Zündung geht. Achja, Magazine dürfen nicht mit üblichem Werkstattgerät (Stanzpresse, CNC-Zentrum) zu einer Kapazität von mehr als 10 Schuss umgebaut werden können. Dann verbieten wir im §6 AWaffV gleich ganz Halbautomaten, wie das Bremen ja wollte, verbieten den Schuss auf Tiere mit Halbautomaten (die Jäger benutzen eh nur Kipplauf-Waffen) und entziehen alle waffenrechtlichen Erlaubnisse für Personen, die Magazine bedienen können. Private Sammlungen von Waffen, die militärähnliche Verschlusssysteme besitzen, müssen nach der neuesten Richtlinie zu DEKO-Waffen umgebaut werden. ACHJA, bei der nächsten Verschärfung in 2020 werden sämtliche Schusswaffen und ihnen gleichgestellte tragbare Gegenstände für Privatpersonen verboten, Die Jäger werden zur unentgeltlichen Hegefron herangezogen und die Rechnung für den Umbau der Sammlungen wird über eine Sonderabgabe sozialisiert, die Einnahmen gehen in den "Fonds deutscher Gesellschaftsumbau"
  8. Ich habe einen "Lightning" Nachbau. Mal sehen wie viele Patronen passen. Falls 11+, dann werde ich wohl eine Ausnahme-Genehmigung brauchen. Denn: ich habe B7-Halbautomaten UND mindestens ein Magazin mit 10+.... OW Mann
  9. Wahrscheinlich erst neue BT-Periode also unter Weiterso-Merkel oder Gerechtigkeits-St.Martin Schulz in allen Abwandlungen von GroKo über RRG zu Kenia. Die BR- Initiative Hessens/Bremens ist im Wesentlichen abgelehnt, der Kabinetts-Entwurf mit 0-er Schränken ist ja zurück in die Ausschüsse verwiesen, Falls das noch beschlossen wird vor der Wahl im Herbst rechne ich mit der Umsetzung von EU-RL in nationales Recht im Frühjahr 2018. Aber das ist Sterndeuterei.
  10. Nein. Falls Du im Besitz einer Kat B Waffe bist (B7~Ar-15) Und Du hast ein Magazin>10 (hier wäre ein blockiertes 20er eine interessante Sache: Was ist es ?), das in einen HA oder einen Rep. passt, verlierst Du Deine Besitzerlaubnis. Ein Sportschütze, der im Ausland an IPSC Matches teilnimmt, könnte eine Ausnahmegenehmigung beantragen für die Besitzlizenz auf A7, dann wären die Magazine wieder OK. Das ist aber alles nur die Grundlage. Es kommt auf die nationale Umsetzung an. Wir haben bisher schon ein Überwachungssystem für ärztliche Gutachten. Aber mit der EU-Richtlinie wäre jetzt ein deutsches WaffG denkbar, das turnusmäßig eine MPU (jedes Jahr ?) verlangt. Wartet mal ab, was da umgesetzt wird, und wirkt auf Eure Abgeordneten ein.
  11. OK, ich hab' die Bedenken und Unsicherheiten verstanden. Ich kann Euch versichern: Das ist Absicht. Zum Problem des Umwegs: Das Führen ist ja nur OK, wenn es zum bedürfnisumfassten Zweck oder im Zusammenhang damit erfolgt. Der eigentliche Zweck ist "Löcher in Pappe machen". Im Zusammenhang wäre dann: besuch beim Büxer/Tuner, Trockentraining, Putzen, Zeigen usw. Wie beim Tennisspielen wäre also nicht nur der Besuch auf dem Platz i.O. sondern auch der besuch von Tennisgeschäften, von Kumpels mit Tennisschlägern... Führen geht erlaubnisfrei nur im öffentlichen Bereich. Sobald man in den Bereich eines anderen Hausrechts kommt, braucht man "eigentlich" die Zustimmung zum Führen. Beim Hotel wär's vermutlich eingeschlossen (Waffe gehört zum Gepäck), im fremden Restaurant eher nicht. Also müsstest Du die Waffe vorübergehend aufbewahren, wenn Du den eiligen Feinschmecker heimsuchst. Und da kommen wir wieder zu dem Prinzip, was ich oben andeutete: Du musst Vorkehrungen treffen, damit nix in unrechte Hände fällt. Passiert's trotzdem, waren die Vorkehrungen nicht ausreichend, Du bist schuld. Meine Bewertung: Den Kumpel heimzufahren erfolgt im Zusammenhang. Auch der Stop beim Mäckes erfolgt im Zusammenhang. Da wird aber neben dem Führen auch eine vorübergehende Aufbewahrung notwendig. Mach Dir nicht zu sehr einen Kopf. Und spiele das mit dem Kontrolleur mal gedanklich durch: 1. Wann würdest Du kontrolliert ? Schleierfahndung, Verkehrskontrolle, Auffälligkeit ? 2. Wird nach Waffen gefragt ? Warum sollte es ? Warum solltest Du die Sprache darauf bringen ? 3. Wie (und warum) sollten unangenehme Fragen gestellt werden ? Kennt sich der Polizist besser aus als Du ? Schlimmster Fall: Du baust auf dem Parkplatz einen Unfall. Du musst die Polizei rufen, um den Unfallgegner zu ermitteln. Weil Dein Wagen abgeschleppt werden muss, nimmst Du die Rangebag aus dem Auto, um besser drauf aufzupassen. Die Polizei fragt Dich: "Was haben Sie denn da in der Tasche ?" "Meine Sportsachen." "Sind da Waffen dabei ?" (Dazu müsste der PB aber schon irgendwas "typisches" sehen können.) "Ja." "Dann zeigen Sie doch mal die WBK und Ihren Personalausweis"(gemacht, getan) "Wollten Sie noch zum Stand" "Nein, ich war beim Büxer" "Hatten Sie die Waffe auch mit im Restaurant ?" "Nein, hatte ich solange im Kofferraum eingeschlossen." Damit ist so ziemlich alles abgeklopft. Führen war erlaubnisfrei, vorübergehende Aufbewahrung erfolgt, kein Führen ohne Zustimmung, Ausweispflichten erfüllt. Und da müsste schon extrem viel passieren, bis soweit überhaupt nachgeforscht wird. Der Polizeibeamte wird sicher nicht Google Maps anwerfen, um die Abweichung von der Luftlinie zu ermitteln und bei mehr als 50% Umweg-Länge eine Anzeige wegen unerlaubtem Führen schreiben. Du musstest anhalten um zu pinkeln, dir war schwummerig vor Hunger, du warst müde und brauchtest ein Pause.
  12. Kann sein. Ist vermutlich auch so, wenn Du erwartet hattest, das man Dir Deine Meinung bestätigt. Tatsächlich ist es aber so, daß es ein paar Grundprinzipien gibt. Handlungen, die diesen Prinzipien zuwider-laufen werden sanktioniert. Unsere Gesetze sind leider ausreichend kompliziert. Speziell bei Aufbewahrung "auf Reisen" und beim Bedürfnisumfassten Führen (Und, @Rene2109, Es ist sehr wohl Führen...) läuft es auf Folgendes hinaus: Wenn Waffen oder Munition in falsche Hände geraten, bist Du schuld, egal was Du getan hast, um es zu verhindern. Lass Dich nicht "bewaffnet" erwischen, sonst entwaffnet Dich die Staatsmacht. Damit ergibt sich für Dich die folgende Aufgabenstellung: Schätze das Risiko ab, handle entsprechend. Die bange Frage, was der Kontrolleur für eine Meinung hat (oder wir für eine Meinung haben, was der Kontrolleur meinen sollte), tut erst einmal nichts zur Sache. Wichtig ist: - Nur das absolut Notwendige sagen. - Ruhig und freundlich bleiben, kooperieren (Streit gibt's erst hinterher) - Gut vorbereitet sein: Papiere dabei (Ausweis & WBK), Führen wie gefordert: nicht zugriffsbereit und nicht schussbereit. Jeder muss letztendlich selbst entscheiden. Wenn ich mir den Eingangspost vornehme, dann sind da einige Fehl-Einschätzungen drin, @HBM hatte genau das schon angesprochen. Du führst Deine Waffen, zum Zweck des sportlichen Schießens. Alles gut, solange Du die Bedingungen des erlaubnisfreien Führens (Transport) einhältst.
  13. Genau das passiert: Die Einführung des MiniWahr als Zensurstelle für Fake News unter Federführung von der AA Stiftung ist nichts anderes als das, was in Orwells Fiktion beschrieben wird. Die Geisteshaltung dahinter ist ja auch wieder bezeichnend: "Ihr Wahlvolk seid zu dumm, um Fehler zu erkennen, deshalb beschützen wir Euch vor den Lügen (der Anderen)."
  14. Dann hättest Du drei Anlaufstellen, die Dir eine Verbandsbescheinigung ausstellen könnten. Für den BDS ist der Landesverband zuständig, je nach Land gibt es unterschiedliche Richtlinien, beispielsweise hier in NRW müsste für die 3. Kurzwaffe nachgewiesen werden: Teilnahme an den Vereinsmeisterschaften des eigenen Vereins Für die DSU hat Dir @Computerfritze schon die richtige Stelle zitiert, jetzt fehlt nur noch der Hinweis vom DSB-Landesverband Wo bist Du organisiert ?
  15. Als Interessierter Betroffener staune ich nur darüber, wie die aus drei Richtungen kommenden Vorschläge sich auftürmen. Niemand kommt auf die Idee zu sagen: Das kann rausgelassen werden. Alles wird kumuliert: - Die EU-Kommission will die HA von B7 nach A7 verschieben, also verbieten, Das Parlament und die Ausschüsse der EU entschärfen das gerade noch so, mit dem Magazin-Kapazitäts-Quatsch. Der BR bringt's wieder zurück, aus der Bremer Initiative - Das Kabinett macht der Tresor-Industrie ein Geschenk und verpflichtet zur neuen Norm, der BR schafft Bestandsschutz, aber die vernünftige Norm wird weiter ignoriert - In der EU-Richtlinie wird medizinische Überwachung gefordert, daraus macht Bremen dann wiederkehrende Prüfungen. Mir kommt das vor, als ob ein Wettbewerb laufen würde, "Wer kann am Besten verbieten ?"
  16. Bitte ? Er hat "formal" nichts damit zu tun. Die Formulierungen der Ausschuss-Empfehlungen sind wortwörtlich abgekupfert. Kein Wunder. Es sind dieselben handelnden Personen. Tu doch nicht so, als müssten wir unsere Hosen mit der Kneifzange zumachen. Hier hat ein findiges SPD-Mitglied den Vorschlag aus Bremen direkt abgeschrieben und in die Ausschussempfehlung eingefügt.
  17. Das zeigt zunächst mal nur die Verwirrtheit der Macher einer Reality-Show. Das soll nicht richtig sein, sondern einen cleveren, sexy, Obrigkeitsstaat zeigen, der den tumben Verbrechern mit aller Härte auf die Schliche kommt. Da setzen die Kontrolleure sich ja auch durch, das ist wie bei Pornos, mit erlebter Wirklichkeit hat des nix mehr zu tun. Aber die Fernseh-Show ist daran schuldlos, die kann einfach nicht anders. Damit will ich nicht in Abrede stellen, daß Zöllner nicht immer ganz genau übers WaffG Bescheid wissen. Oder daß das WaffG verwirrt, verwirrend und komplex ist.
  18. Sag' mal, Ist für Dich eine "Waffe" jetzt immer eine "legal erworbene, in Privathand befindliche, behördlich registrierte Schusswaffe der Kategorien B-D lt. EU-91/477" Atomraketen sind bestimmt auch keine Waffen, unterliegen ja nicht dem WaffG... In diesem Fall war's übrigens die Tat, nicht die Nähe zum Reichsbürgertum. Solange ist das alles OK, auch für mich. Aber interessant ist es schon, wenn die Zahl der Reichsbürger plötzlich so dermaßen explodiert. Frühere Einschätzungen sprach von ca. 1.000 Bundesweit und jetzt hat Bayern alleine plötzlich 1.700. Mücke-> Elefant, völlig normale Ereignisse werden durch das Beschwören der geheimnisvollen, unerkannten, Räächten Gefahr der Reichsbürger-Weltverschwörung interessant gemacht. Titten hätten wahrscheinlich genauso gewirkt.
  19. Tyr13

    IWA 2017

    Fotos oder es ist nicht passiert... Und was habt Ihr eigentlich gegen Affen ?
  20. Auf der ZDF-Seite selbst lässt sich das nachlesen: Fabrikat Vugrek Modell Agram 2000 Hier der Link Offenbar eine Weiterentwicklung/Kopie der Beretta 12, Masseverschluss, zuschießend (die Beretta)
  21. Bisher sind die Gesetzes-Verschärfungen immer dem Prinzip der Salamitaktik gefolgt. Ein Frosch, der in kochendes Wasser geworfen wird, wehrt sich nach Kräften und hüpft heraus. Wenn man denselben Frosch ganz langsam erwärmt, gibt's ohne Widerstand Froschsuppe. Daher kommen immer wieder Initiativen, die immer nur dünne Scheibchen von den bisherigen Möglichkeiten abschneiden. Der Wegfall des §37 in 2003 war da die rühmliche Ausnahme, wurde aber sofort durch den neuen §6 AWaffV ersetzt. Es wird immer wieder Angriffe auf Waffen in privater Hand geben. Kein GK, Kapazität, Erschwernisse beim Erwerb, maßlose Anforderungen an die Aufbewahrung, Kontrollen, Gebühren, Führverbote. In dieser Richtung wird es weitergehen.
  22. Ich gebe mal wieder meine Meinung zu den Aufbewahrungsvorschriften zum Besten: Sie richten sich: a ) gegen den rechtmäßigen, mehrfach überprüften, ständig überwachten Besitzer b ) gegen beiläufige Wegnahme durch Mitbewohner oder Gäste c ) gegen den Diebstahl von Gelegenheits-Einbrechern (Junkies etc.) Die im Moment vorgeschriebenen Behältnisse sind wie Vorhänge-Schlösser: Sie halten ehrliche Menschen ehrlich. Ein wirklich motivierter Schwerverbrecher kann entweder den Tresor vor Ort öffnen, wenn er genügend Zeit hat, den Tresor zum Öffnen abtransportieren oder den Besitzer zum Öffnen zwingen. Glücklicherweise haben die wenigsten Schwerkriminellen überhaupt Bock auf registrierte Waffen. Einbruchsdiebstahl ist doch im Moment ein nicht-verfolgtes Delikt, weil einfach keine Kapazität da ist. Wenn jetzt zum Einbruch & Diebstahl noch illegale Waffen hinzukommen, dann steigt der Fahndungsdruck ganz schlagartig an und plötzlich gibt's auch Bullen mit Interesse, die wissen, daß sie Bewaffnete jagen. Vor dem Hintergrund ist ein Aufkleber "Vorsicht Waffen" auf einem Juwelentresor wahrscheinlich eine gute Vorsichtsmaßnahme zum Täuschen, Tarnen und Irreführen. Insofern wundert mich Dein Streben nach Über-Erfüllung der Normen. Ich halte mich an die Mindest-Vorschriften (Die sind im Gesetz, genauer in §13AWaffV definiert, das ist auch die Antwort auf Deine Entscheidende Frage) und gebe darüber hinaus keinen Cent meines Geldes aus. Glaubst Du, mit Eifer könntest Du gegenüber der Waffenbehörde Fleiß-Punkte sammeln ? Es gibt doch pro Jahr vielleicht 0,001 % Verlust von den registrierten Waffen in privater Hand, die Behörden verlieren Jährlich ein Mehrfaches aus ihrem Bestand und ansonsten speist sich der illegale Markt durch Schmuggel. Vor diesem Hintergrund ist die Überarbeitung der Aufbewahrungs-Regeln laut dem Kabinetts-Entwurf auch eigentlich nur ein Indiz, daß sich der Innenminister von der Tresor-Lobby in Geldscheine hat einwickeln lassen. Es wäre mMn cool, wenn Du das alte Schätzchen reaktivieren könntest und so Deine Aufbewahrung regelst. Aber selbst wenn der Tresor gleichwertig zu 0, 1 oder 2 wäre: Wenn Du als Besitzer vernünftig handelst, wäre eine Waffe im abgeschlossenen Kleiderschrank praktisch genauso sicher.
  23. Zertifizierungen werden kommerziell vom Verein der Sachversicherer VdS durchgeführt. Danach weißt Du, welche Werte Du darin verstauen darfst, die beurteilen auch nicht nur die Einbruchs-Widerstandsklasse sondern auch die Feuersicherheit. Das kostet vermutlich ebensoviel wie ein Baumarkt-Schrank. Afaik führt aber auch die kriminalpolizeiliche Beratungsstelle eine Begutachtung durch, für lau. Wenn die Kollegen von dort ein OK an den Verwaltungsmenschen von der Waffenbehörde geben, sollte das in Ordnung gehen.
  24. Also ist es jetzt Zeit auf seinen EU-Parlaments-abgeordneten einzuwirken.
  25. Du musst schon sehr viel Mut zusammennehmen, um dich mit einer Taschenpistole mehreren Attentätern mit Sturmgewehren entgegenzustellen. Aber: selbst wenn die Täter nur gebunden werden, ist viel erreicht. Und Hilfe ist dann eben nicht 10 Minuten weg, sondern weniger. Attentäter müssen sich eben genau damit auseinandersetzen, sie müssen länger planen, mehr Täter organisieren, Bewaffnung verstärken usw. Das gibt ihren Gegenspielern bei der Polizei Gelegenheit sie aufzuspüren. Wehrhafte Bürger wären auch anderswo sinnvoll, zum Beispiel bei Wohnungseinbruch, dunklen Gassen auf dem Nachhauseweg usw. Vor Allem: Es gibt mehr Lebensqualität. Ein Bewaffneter Bürger muss nicht mehr denken und fühlen wie ein Kaninchen.
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