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ASE

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  1. Darf man den Threadersteller fragen, warum auch immer jemand seinen Waffenkoffer mit einem Kabelbinder verschließen möchte? Legal ist es definitiv, nur...warum??? Ich persönlich nehme ja lieber Epoxidkleber, am Anfang den Endfest von Uhu, aber da war mir die stundenlange Warterei vor der Fahrt ins Schützenhaus dann zu lange und ich bin auf den 5-min- Schnellfest umgestiegern.....
  2. ASE

    AR15 Upper und Lower

    Es widerspricht der Logik eines führenden Teiles und dem erkennbaren willen des GG. Und nicht nur neue Waffe, sondern, erlaubnispflichtige Herstellung einer solchen. Das war ja gerade der Clou an der Gesetzesänderung. Was erlaubt ist: Zwei Lower, die jeweils führendes teil einer Waffe sind, mit anderen WS paaren, z.b. .223 und .22 Ar15 vorhanden, jetzt kann man auch ein weiteres .223 auf den .22 lower setzen, den: Druch richtige auswahl der Selbstlader bzw der Lowe und WS (9mm mit .223 lower, 223,22) kann man auch im Kontigent 3x3 kalibergleiche Waffen haben.
  3. Meines Wissens wurden da schon welche an die Behörden geschickt, so zumindest aussage meiner Behörde
  4. Danke schonmal, @Zordus Und was sind die Absoluten noGos, also wo darf ich die magazine laden, sichrheitsfahne rausnehmen etc? Sorry in meinem Verein gibts da kein tradiertes Wissen zu trotz BDS-Gruppe.
  5. Frage zum Laden der Waffe: Pistole: Mit wieviel Schuss lädt man seine Magazine und lädt man die alle gleich? Revolver: Speedloader mit 6 oder mit 5? Und braucht man auch Einzelpatronen zum nachladen?
  6. Lauf erhitzen, Dorn kühlen(CO2) und schmieren schmieren
  7. Wen interessieren bei mißbräuchlicher Verwendung ein paar Riefen im Lauf? Es wird wohl kaum einer mit seine Erbwaffe zum Pistolen-benchrest gehen. Züge und Felder sind völlig überbewertet in diesem Anwendungsfeld... Vorsicht: nachfolgend staatsfeindlicher Hasssprech: Die ganze Blockiersache ist im Grunde Grundgesetzwidrig: Weder gab es hierfür eine kriminalistische Notwendigkeit im Sinne der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, noch konnte daraus folgend irgendein Effekt auf Kriminalstatisktiken erzielt werden. Unser Grundgesetz soll aber gerade das verhindern: Das sich Politiker&Lobbyheinies in sicherheitspolitischer Paranoia und Raffgier an Freiheit und Geldbeutel des Bürgers vergehen, ohne das es dafür eine objektive Notwendigkeit gibt. Aber solche verfassungrechtlichen Feinheiten bleiben den Zivilversagern& Studienabbrechern in Berlin natürlich auf ewig ein Buch mit sieben Siegeln.
  8. Das ist doch Neuland...
  9. Das ändert nichts. Von einem Widerruf und der damit verbundenn Anordung die WBK binnen Frist zurückzugeben, konnte ein Händler bis dato auch nichts wissen. Glaskuglen muss der nicht, widerrufen ist sie, wenn widerrufen drinsteht
  10. @Katechont Nein, es gilt für alle Waffenbesitzer gleichermaßen §4 WaffG. Aus der Genesis des §4 ist der GG-Wille klar ersichtlich: da die 3 Jahresregel und die danach erfolgende fakultative Prüfung des Bedürfnisses wurde abgeschafft zugunsten einer permanenten 5-Jahres-Prüfung. Für eine Prüfung nach 3 Jahren oder so, gibt es schlicht keine rechtliche Grundlage mehr. Ein entsprechender Passus in der WaffVwV ist schlicht keine Grundlage mehr. Strenggenommen darf diese Verwaltungsvorschrift gar nicht mehr angewendet werden, zumindest was die geänderten Normen anbelangt.
  11. Das ist ein kleiner Unterschied. Das Gericht muss nachweislich aus eigener Überzeugung dazu gelangen und zwar auf Grundlage des materiellen Rechts und nicht irgendwie, weil sie gerade Bock auf die Auslegung haben. Die Diskussion hier doch wieder völlig am Entgleisen: Der GG hat explizit mit zum 1.9. klargestellt wie und wann das Bedürfnis zu prüfen ist, und zwar genau wegen des WaffVvW-Geschwurbels das sich in den vergangenen Jahren entsponnen hat. Prä 1.9 war es nämlich nirgendwo definiert was "regelmäßig" bedeutet und welche Anlässe es wohl zur Bedürfnisprüfng geben könnte. Die Verwaltungsvorschrift (2012!) hat lediglich aufgeschrieben was die Verbände sich seit (2003!) dazu ausgedacht haben. Übrigens nicht der vom Grundgesetz vorgesehene gesetzgeberische Prozess, das nur mal am Rande. Das jetzt hier @Katechont irgendwie meint, das seine nicht aktualisierte Verwaltungsvorschrift die neuen, expliziten Buchstaben des §14 und des §4 aushebelt, sorry, aber irgendwo wird es dann lächerlich mit der WaffG-Paranoia Also Lieber @Tauri, wie soll denn ein Gericht entscheiden aufgrund der Definitionen des §14 und des §4?
  12. Belege bitte. Mein Gegenargument vorab: BVerwG 26.06.2002 - 8 C 30/01 und BVerwG 8 C 16.96
  13. Ja. @Katechont Wann wird sich die Erkenntnis durchsetzen, das die WaffVvW unbeachtlich ist, da sie keinen Gesetzes oder Verordnungscharakter hat? Abgesehen davon muss die WaffVvW dem geltenden Recht entsprechen, nicht die anwendung, oder in diesem Falle besser die Verbiegung des Rechts der Verwaltungsvorschrift.
  14. Klares Jein: Vorgeschrieben ja, die Verantwortung zur Einhaltung wird hier dem Schützen auferlegt. Im Grunde versicherungsrechtliche Angelegenheit.
  15. CO2 sinkt aufgrund seiner dichte zu Boden und füllt von unten auf, die sind dann zuerst dran...*duckundweg*
  16. dann bin ich mit 420 420 ja safe ^^
  17. Das ist in meinen Augen auch der Unfug der Zahlenschlösser: Ein Passwortgeschütztes Schloss wäre um Welten sicherer. Bei den Zahlenschlössern hat man 1:1000000(Eins-zu-Einer Million) wahrscheinlichkeit durch Raten zu treffen, i.d.R. sogar noch kleiner verhältnis, weil 123456 und die homogenen Kombinationen ala 000000 nicht benutzt werden. Bei einem Passwort gleicher länge mit Klein-, Großbuchstaben zahlen 0-9 und einem Sonderzeichen als Großbuchstabenäquivalent bei den Zahlen wären es schon rund 1x10^56 (1 mit 56 nullen) Kombinationen. Und wenn wie üblich die Länge des Passwortes nicht bekannt ist.... viel spaß. Hier wäre die Abschreckungswirkung größer, da bei 1:1Mio kann man es ja mal probieren ein paar Zahlen einzutippen. Aber: a-posteriori betrachtet nützt das alle nichts, der Missetäter kann den Raum betreten und beim ersten mal richtig raten.
  18. Es ist vollkommen ok, wenn man Kriminalpräventionstips gibt. Aber mir der Unzuverlässigkeit drohen, da sollte man dann etwas Substanz in form von gesetzlichen Normen vorweisen können.
  19. Beide Sätze sind grammatikalisch so richtig, wie sie inhaltlich keinen Sinn machen. Ein Schrank nur aus Glas wäre auch ein Behältnis.... Zudem: a) Waffen sind weitaus weniger begehrlich, als sich das der Autor jener Zeilen vorstellt. Nicht rückverfolgbare Wertsachen, Bargeld etc, die sind begehrlich. b) Ein Tresor weist per se darauf hin, dass er etwas Begehrliches enthält.... Das ist so undurchdacht, dass kann nur von einem Grünen stammen. Welche Annahme soll ein Einbrecher in Anbetracht eines 1,60m x 0,6m x0. 6m Tresores haben außer, dass sich darin Gewehre befinden? Was soll da sonst drin sein, der längste Goldbarren der Welt? Der Türrahmen des Bernsteinzimmers? Die Schriftrolle, die minutiös erklärt, wie ganz offenkundig Ahnungslose doch in ministeriale Posten befördert werden können?
  20. Lol, viel Spaß vor dem Verwaltungsgericht. Einzig die Werkskombination darf nicht mehr eingestellt sein. Alle anderen Kombinationen besitzen die gleiche Wahrscheinlichkeit geraten zu werden. Es gibt keine "Schweren" oder "leichten" Kombinationen, das ist kryptographischer Bullshit der hier verzapft wird
  21. Auf welcher Grundlage sollte dieser Brief verfasst werden? Rechstgrundlage, Zittierstelle, statt Aluhut. Und die Registrierung ist Grundlage der Enteignung- Versschwörungs-Show ist in Deutschland eine wiederkehrende Lächerlichkeit. Die Argumentation zieht nur dort, wo Waffen an sich nicht registriert sind. Und nicht mal dort, denn was ist jetzt mit Pfeilabschussgeräten.... Die Waffen für die man die Magazine braucht, sind seit 1976 registriert......
  22. Im jetzigen Waffengesetz.... also das seit bald 20 Jahren in kraft ist. Im WaffG 1976 fand sich definitv so ein Passus unter §28 Abs 4 Nr 3 -> https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?start=%2F%2F*[%40attr_id%3D'bgbl176s0432.pdf']#__bgbl__%2F%2F*[%40attr_id%3D'bgbl176s0432.pdf']__1601372091650 Heute(seit 2003...) geht das nicht mehr! Straftat!
  23. Tja, jahrelange Woke-Ness und Bessermenschlichkeit haben eben ihren Preis und wenn es da Leben der eigenen Kinder ist.
  24. Was sollte denn nicht möglich sein? Gib mal Beispiele. Waffentechnisch sollte jede Waffe mit einem gesondert nach §8 geführten Nachweis möglich sein. Man verzichtet nur auf die Priviligierung nach §14 Abs 6.
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