

ASE
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Mit anderen worten: Heisse Luft. Wo ist der Gesetztentwurf, welcher deine Behauptung stützt? Der im Bundestag in Lesung befindliche gibt die behauptungen der Verbände nicht her.
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Was solldas? Ad Personam? Also wo ist der Gesetzesentwurf. Lege den doch vor. Art 76 Grundgesetz ist dir sicherlich bekannt,oder? Vorleigend ist nur ein Entwurf so wie ein Änderungswunsch des Bundesrats, welcher die Behauptungen der Verbände nicht stützt.Sondern das exakte Gegenteil.. Vllt mal lesen bevor man bruddelt: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/138/1913839.pdf
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a) Von wem haben sie sich das erklären lassen? b) Was war der Inhalt der Erklärung c) Protokoll? d) Wo ist der Gesetzesentwurf? Ist das so schwer zu verstehen, das die Erklärung massiv unprofessionell ist? In zeiten grassierender Fake-News ein echtes No-GO
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Das der Entwurf ein Käse ist und das behauptete Problem nicht lösen kann...geschenkt. Aber die Detaillbehauptunge bezüglich des §14 sind schlicht und ergreifend nicht wahr und nicht anhand der vorgelegten Gesetzesentwürfe durch die Bank nicht zu belegen. Es werden von unseren eigenen Verbänden Dinge behauptet, die darauf schliessen lassen das man sich den Entwurf nicht durchgelesen hat, oder schlicht nicht verstanden hat. Stattdessen bläst man sich auf mit irgendwelchen angeblichen Aussagen des Wendehorsts. Habt ihr den Mann schonmal live beiobachtet? Der wirkt mit allem überfordert. Vermutlich hat er keine Ahnung was im Entwurf seines Hauses steht. Lass mal gut sein Opa, wir schreiben das schon.
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Beinhaltet die Erklärung irgendetwas substanzielles, ausser der Behauptung an sich? Nein. Merkste was? Deswegen Fake-News. Dann sollen sie die Bundesdrucksache mit einem Gesetzesentwurf vorlegen, der die wilden Thesen stützt. Es wid behauptet das BMI wolle jetzt verschärfen, bei Nacht und Nebel sapperlott! Das ist dermaßen dummes Zeug. Zur Abstimmung kommt eine Kabinettsentwurf, da ist das BMI nur eine von vielen Würsten... Langsam entsteht bei mir der Eindruck, das die Epmfänger meiner Verbandsabgaben wesentliches über das Gesetztgebungsverfahren der BRD an sich nicht verstanden haben.....
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Erforderlich steht bereits im aktuellen Waffengesetz: Es geht hier um die Kontingentswaffen. Hast du eine und keine weiteren Wettkämpfe geschossen, erlischt eben dein Bedrüfnis. So einfach ist das.
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Dann hast du jetzt den ersten Fall. Ansonsten soll er zu seiner Entlasung schriftliches Vorlegen. Der Gesetzesentwurf beinhaltet nichts, was seine wilden Behauptungen stützen könne.
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Der Entwurf des Bundeskabinetts. Hier leitet sich kein Training mit jeder Waffe ab. Gegenvorschlag des Bundesrats Hapert es wirklich dermaßen mit dem Leseverstehen? Wo steht dort, das mit jeder Waffe trainiert werden müsse? Wo steht das die 10 Jahresreglung für jede Waffe einzeln gelte? AUf jeden fall nicht im Vorschlag des Kabinetts und uch nicht in der Erwiderung des Bundesrates.... Es ist furchtbar. Die Leute sehen sofort rot und regen sich über irgendwelche Fake-News, die von Verbandsgrößen gestreut weden, anstatt quellenarbeit zu betreiben. Hier Lesen, Nachdenken, verstehen, und dann erst posten: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/138/1913839.pdf Pure Panikmache, vermutlich will man den Eindruck erwecken, man habe was unternommen....
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Das mit den Reservisten ist eine gut Idee. Warum sollte sich ein Bürger in Uniform als potentiellen Terroristen behandeln lassen, wenn er die Uniform nicht trägt, ergo im Privatleben mit Waffen dem Sport nachgehen möchte. Solche Heuchelei verdient bestraft zu werden. Prinzipien vor Prestige. Erinnert mich an den Piloten der Landshut, der sein BVK zurückgegeben hat, weil er eine Auszeichnung eines Staates nicht mehr tragen wollte, der einen ungeläuterten kommunistischen Mörder, der seine Taten als Wegbereiter eines genauso verbrecherischen kommunistischen Regimes sah und sieht, in die Freiheit entlässt.
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Immer noch keiner, der sich den Änderungstext mal durchgelesen hat? Zustimmung erhalten von mir diejenigen, die eine schärfere politische Gegenwehr, anstelle Last-Minute-Panikmache, einfordern. Mann hätte ja so schöne Ansatzpunkte gehabt: - Was nützen Verbote gegen Selbstmordattentäter? Bei jedem der so etwas propagiert, ist die Bezeichung Idiot keine Beleidigung sondern Zustandbeschreibung. Bei denen, welche die Sprenggläubigen nach absolvierter Ausbildung als Direktimport heimholen möchten, wäre das Präfix "krimineller" vor Idiot angebacht. - Spendenaktion an den Bundestag: 10000 3D-Gedruckte AR15 Magazine an den Bundestag, 3D-Drucker und Anleitung den Steinzeitmenschen dort mitgegeben, haben sie was zu staunen wie einfach das geht. - Nachhaken: Waren das überhaupt Deko-Waffen bei den Attentaten zu Paris und Brüssel? War es nicht wahrscheinlicher, das die nur auf Papierwege zu "Deko" wurden? - Was ist mit dem Treppenwitz der Sicherheitspolitik, das man zwar wegen der Terroristen ganz ganz genau den Weg Waffe vom Schmelzofen bis zur Schrottpresse nachvollziehen will aber keine Ahnung hat, wer hiernach belieben aus den Terrorgebieten einreist, ausgenommen hier. natürlich die fertig ausgebildeten IS-Kombatanen, die möchte man natürlich direkt abholen. Hat einer von der "Waffenlobby" diese Heuchelei mal in kleine Scheiben geschnitten? Stattdessen die alte Leier vom "Rechtschaffenen Sportschützen" blablalba. Was haben die in Berlin gelacht. Newsflash: Das mit den Rechtschaffenen hat sogar der SPD-Heini betont. Das die Reglungen des Waffenrechts nur eben diese Treffen werden ist so einem doch egal. Retroflash: Hat es 1971 auch geheissen, das mit nicht den rechtschaffenen Bürger..blabla. Dieses Gesetz wird von Lügnern gemacht. Warum spricht man das als "Waffenlobby" nicht offen aus?
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Aluhut sitzt noch korrekt? Widerlege meine Aussagen anhand Textstellten des "§14 neu"
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Hat der Herr Geppert mal dargelegt, wer die nebulösen Vertreter des Innenministeriums sein sollen? Behaupten kann er viel. Bis er ein Protokoll vorlegt, für mich Wichtigtuerei. Ganz abgesehen davon, das die ominösen Vertreter nicht den "Willen des Gesetzgebers" repräsentieren, das ist nämlich die Legislative, vulgo das Parlament... Der Gesetzestext nach Änderung gibt seine freie Interpretation und jene seiner angeblichen Gesprächspartner zudem nicht her. Sollten die sofern überhaupt existent, folgendes Dokument nicht gelesen, oder ersatzweise nicht verstanden haben? http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/138/1913839.pdf Speziell den "mit allen Waffen trainieren"-Blödsinn. Ausführungen hierzu findet man genug, ggf einfach mal nachsehen was tatsächlich im Entwurf steht, was vom Verband beim Bedürfnisnachweis für den Besitz zu bescheinigen ist. Spoiler-Alarm: Training mit jeder Waffe ist es nicht. Aber heutzutage ist Emotion wichtiger als Leseverstehen... Noch nicht mal die Vorschläge des Bundesrats, welchem z.B. die "Nach zehn Jahren alles in Butter" Reglung nicht gepasst hat gibt das her. Der fordert nämlich auch nur, das fürderhin die "Ü-10er" in 3 Jahren vor der Bedürfnisprüfung 18 mal ein einem Schießsportlichen Training teilgenommen haben müssen( wieder nix mit jeder Waffe...)Man lehne den Entwurf der Bundesregierung in diesem ab, da nach 10 Jahren sonst allein die Mitgliedschaft Bedürfnis für Waffenbesitz darstellte(sic!) Die Bundesregierung erwidert, man wolle den Vorschlag im Gesetzgebungsverfahren prüfen... Einziger valider Diskussionspunkt ist: in §14 Abs 4 (zukünftig) soll der durch einer Waffe ersetzt werden. Der DSB hat das gefordert und auch der Bundesrat: Jedoch wie bereits erwähnt: der Gesetzestext gibt das mit dem Training mit jeder Waffe auch hier nicht her. Siehe Entwurf. Aber was red ich mir den Mund fusslig, die Apokalyptiker unter den Waffenbesitzern wollen den Grusel einfach fühlen, das gehört irgendwie dazu...
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Lass es sein, spar dir die Mühe. die wollen es nicht verstehen... Ob Sie so konsequent sind und alle ihre Waffen verkaufen, die der eigenen Proklamierten Meinung nach überschüssig sind?
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Aktuelles Urteil - Widerruf der WBK trotz regelmäßigem Training?!
ASE antwortete auf Sgt.Tackleberry's Thema in Waffenrecht
@Schwarzwälder es gibt keine "gerichtliche Realität" in Deutschland, wir haben keine Präzedenzfallreglugung auch wenn du dir das einbildest. Du kommst ein ums andere mal mit deiner Darmstädter Kammelle ums Eck und kaperst damit gefühlt jeden Thread. Hier geht es aber nicht um den Dackel mit seiner Vorrechnerei vor Gericht das er ja garnicht schiessen konnte etc.pp Thema verfehlt, setzen. Es ging hier um ein Urteil, in dem zu Recht festegestellt wurde, das ein Bedürfnis nicht auf dem Butterbrotpapier nachgewiesen werden kann => "Umfang und Art der Schießübungen nicht aus Bescheinigung ersichtlicht". Damit ist alles klar auch ohne ausführliche Urteilsbegründung. Ist natürlich gerade mal 10 Jahre her, also meiner Erfahrung nach gerdadezu brandneu für die ganzen Schlaubis, neu dass man Training seit neues™ mit erlaubnispflichtigen Waffen nachweisen muss. Gaubst du ernsthaft,man hat sich hier noch minutiös gerichtliche Gedanken um den Umfang gemacht, wenn die Prämisse der Art schon nicht stimmt? Man hätte natürlich auf wiederholte Auffordrung einfach eine geeignete Bescheinigung, idealerweise vom Verband, nachreichen können, aber das wird dann wieder so eine bockiger Besserwisser samt seinem Vorstand gewesen sein, die es der Behörde mal so richtig zeigen wol.....gescheit, gescheiter, gescheitert.. Und auch das ändert nichts daran, das bei begründeten Klagen die Behörde im hessischen Hinterland dann zur Ordnung gerufen werden wird. Die bisherigen Prozese waren nämlich samt und sonders dazu nicht geeignet, weil es sich eben nich um normale Sportschützen mit gewissenhafter Schießbuchführerei gehandelt hat, dene eine ausgeflippte Behörde ans Zeug flicken wollte, weils ihr gerade fad war, sondern um ein paar "ganz gscheite" welche sie an der Nase herumführen wollten. Der Beweis ist trivial. Wo sind dann die anderen widerrufenen WBKs aus betreffenden Kreisen? Kann nämlich garkeiner schaffen,, mit jeder Waffe 12/18, müsste also ein größer Posten kaum Gebrauchtes auf egun aufgetaucht sein. Wie? ist nicht so? Woran das wohl liegt... Und noch ein Tip: Die eigene Einbildung ersetzt nicht die Tatsachen.Die Verschwörungstheorie mit den Verbänden hat nun wirklich Trollcharakter. Das sollte sich so ein Amtmännchen mal getrauen, nur damit ich mich über die Show amüsieren kann. Es könnten nämlich Gerüchten zu folgen sein, das die Verbände im Gegensatz zu den oben zitierten Hanswursterln kompetente Fachanwälte für Waffenrecht haben, die die sogenante "Argumentation" der Gegenseite in kleine Scheibchen schneiden werden Ich kann dir indes sagen was da passieren würde: garnichts. in BaWü gab es fälle, in denen die Sachkunde nicht ordentlich nach Verbandsvorgaben durchgeführt wurde und es ruchbar wurde: Rücknahme der WBKs, teilweise Anzeigen wegen Urkundenfälschung. Der Verband hat vorbildlich und konsequent gehandelt. Das ein Verband eine unzutreffende Bedrüfnisbescheinigung erstell wie du haluzinierst, kommt maximal ohne Verschulden und auch nur dann vor, wenn ihm gefälschte Schießbucheinträge vorgelegt werden -> Ukundenfälschung, schwerer Verstoß gegen das Waffenrrecht seitens des bald nichtmehr-Schützen Es ist völlig absurdes Dahergerede, geradzu waffenrechtlicher Dadaismus in völliger Unkenntnis der verwaltungsrechtlichen Situation, sich jetzt öffentlich auszumalen, wie das hinterhessische Kaschperlgericht jetz den Verbänden die Zulassunge entzei......bla bla bla bla. Notiz am Rande des Unfungs: Da sind das Bundesverwaltungsamt, das Bundesinnenministerium und Bundesgerichte zuständig. Nach der Änderung des WaffG werde ich dich dann mitsamt allen Apokalyptiker hier kräftig auslachen, weil der Unfung offensichtlihc wird. Im Gegenzug darfst du das natürliche auch, aber das Risiko ist für mich gering... -
Aktuelles Urteil - Widerruf der WBK trotz regelmäßigem Training?!
ASE antwortete auf Sgt.Tackleberry's Thema in Waffenrecht
Nun, lohnt sich für sowas ein eigener Thread? Ich würde ihn auf Eis legen bis Näheres bekannt ist um dem Gerüchtegenerator den Treibtoff zu nehmen -
Das wurde hier schon zum Erbrechen durchgekaut, das es sich bei dem Urteil um einen Sonderfall handelt. Nochmal Kurztelegram: durch Tatsachen über Jahre (!) die Annahme gerechtfertigt, das das Bedürfnis garnicht besteht. Außerdem eben keine Bescheinigung des Verbandes vorgelegt, hätte der Schlaubi das gemacht, gäbs dieser Urteil nicht. Weil die Behörde es nicht wagt, eine Bescheinigung eines anerkannten Sportverbandes in Frage zu stellen. Funfact am Rande: auch hier gibt es so etwas wie den "subjektiven Tatbestand": Wenn ich der Behörde den Wisch vom Verband auf den Tisch lege mit den Worten "eigentlich mache ich das nur um Waffen zu horten" kann Sie die Eintragung verweigern. Wer der Behörde also vorrechnet, das er garkeine Zeit hat mit der Waffe zu schiessen.... Oh si tacuisses....Der Schlaubi hat der Behörde das juristische Schießpulver geliefert und hätte damit sogar eine Bescheinigung entwertet....lächeln, schweigen, Verbandsbescheinigung heist die Devise. Können wir das jetzt mal sein lassen, jede Diskussion zu dem Thema mit diesem Sonderfall entgleisen lassen zu wollen? Ferner beziehst du dich auf einen Kommentar Erläuterung im Kabinettsentwurf. Das ist zu dünn, die gesetzliche Formulierung hingegen ist eindeutig, bezüglich der einen einzureichenden Bescheinigung des Verbandes. Mit anderen Worten, jemand hat eine Erläuterung im Kabinettsentwurf geschrieben, die sich nicht nur nicht mit dem deckt, was in der Norm steht, sondern im direkten Widerspruch dazu steht. Relevant ist aber nacher die Norm. Kommentare wie du sie meinst, sind juristische Kommentare, häufig von Hochschullehrern(Jura) zu bestehenden Gesetzestexten verfasst werden wenn Auslegungsbedarf besteht.(Klassiker: was ist zumutbarkeit, was besondere Härte) Dr besteht hier ab durch die Verbindung der zukünftigen Normen §10 Abs 1, §14 Abs 1-6 eben gerade nicht. Aber die Lust am Grusel vor der Apokalypse ist halt so groß, dafür würde man sie glatt in kauf nehmen.. @Raiden Erkläre doch mal deine Aussage mit dem "Humbug" Ich gebe dir einen Tip §8 Satz 1 Nr. 1 und §14 WaffG ... da kannst du was über besondere Erlaubnistatbestände und privilegierte Personengruppen lernen bei denen Kraft Gesetzes grundsätzlich das Bedürfnis unterstellt wird. Wäre deine Aussage zutreffend, was sie nicht ist, müsstest du nämlich jetzt schon bei jeder Waffe die du auf Gelb kaufst, nachweisen das du ein Bedürfnis zum Besitz, also das die Waffe erforderlich ist hast. Das wird bei dir, wie bei Jägern für Langwaffen ohne Nachweis unterstellt(vrgl. §13 WaffG..erforderlich...glaubhaft gemacht) Das haben manche Behörden, speziell in Thüringen und NRW so gesehen und haben von den Gerichten dann ein wenig Nachhilfeunterricht bekommen. Der konkrete Nachweis der Erforderlichkeit ist erst bei überschreitung des Kontingents nötig. Das hat der Gesetzgeber an den Wettkampfnachweis gekoppelt.
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Einmal Plural und eimal singular, d.h es soll dann eine Bescheinigung gefordert werden, welche bescheinigt, das: Das weist man durch Training mit erlaubnisflichtigen Schusswaffen nach, 12/18 wie gehabt. Würde die Panikmache von wegen "Mit jeder Waffe" zutreffen müsste hier stehen "mit der Waffe". Steht es aber nicht, sondern es wird Pauschal auf den Schießsport verwiesen. Mit welcher Waffe wird hier explizit nicht verlangt. Gleiche Formulierung wie beim Erwerb, auch wenn es manche Hinterbänkler anno 2019 noch immer nicht begriffen haben, das man nicht mit der zu erwerbenden Waff trainiert haben muss.... Der Verband kann nun für jede Waffe auf der Bescheinigung eine Zeile vorsehen wo steht "Waffe Nr N... zugelassen für Disziplin Nr XY" "Erforderlich" bezieht sich auf überschreitung des Kontigents, genau wie im jetzigen WaffenG auch, ergo erforderlichkeit -> Wettkampfnachweise. Waffen für die es kein Kontigent gibt, sind per se erforderlich. Woher also Leute bei Formulierungen, die bereits jetzt im WaffG enthalten sind, die Weisheit hernehmen, jetzt sei Training mit jeder Waffe nachzuweisen entzieht sich meiner Kenntnis. Das muss etwas mit Lust an der Unterwerfung unter das "ultrastrenge" Waffengesetz zu tun haben, speziell unter Reglungen welche in diesem nicht enthalten sind... Im Gegenzug erhält man dafür die Möglichkeit zum Wehklagen und das Gefühl von Privilegiertheit... oder so ähnlich.
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Du musst nur genau lesen was da steht.... dan wird dir klar das es genau so ist wie ich sage. Ich drösle es auch gerne nochmal auf, wenn Bedarf besteht.
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Solche Dramatisierung hat ihren Ursprung in den einschlägigen Foren, nicht in den Gesetzestexten.
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Vorsicht Falle! Abenteuerliche Entscheidung zum Aufbewahrungsnachweis
ASE antwortete auf 2nd_Amendment's Thema in Waffenrecht
Flickschusterei der intelektuell geschei(terte)n im Bundestag ohne Sicherheitsgewinn für die Öffentlichkeit, undurchdacht, Praktikanteniveau. Ordnungspolitischer Dadaismus. Vermutlich wären die Sprenggläubigen zu Paris & Brüssel harsch gestoppt worden, wenn nur ein deutsches Ordnungsamt ihnen den Bestandsschutz ihres Schranks der Klasse A hätte versagen können, weil sie die Nutzung vor dem dem Stichtag nicht nachweisen konnten. besessen. Ganz gewiss. Schließlich hat man deswegen ja den Zinnober mit den Schränken begonnen. Epoche der Spinner & Depperten. Wie läuft das eigentlich, wenn man mehrere Schränke vor dem Stichtag besessen hat und die Behörde nun behauptet man habe nur eines genutzt? Besitzt jeder Schrank eigentlich eine eindeutige Seriennummer, zwecks Beweiskraft eingesendeter Unterlagen? Also eindeutig im gerichtsfesten Sinne? Wie sieht es denn aus, wenn die Behörde behauptet, man habe den Nachweis garnicht geführt, weil sie die EMails oder Briefe nicht gelesen hat oder den Inhalt der Akte verschlampert hat? Alles schon passiert, manches selber erlebt. Kann jedem nur raten(inklusive mir selbst..), was für die Tresorindustrie zu zun und sich einen nuller/einser zu holen. Mit dem Bestandsschutz bietet sich ein herrliches Kriminalisierungspotential. Ob intendiert oder infolge mangelnder Durchdachtheit des Gesetzes, vulgo Stümperei, spielt da keine Rolle. Kann meiner Behörde keine Böswilligkeit attestieren, aber auch da kann es mal Personalwechsel geben, und wenn sich dann einer profilieren will.. wieviele wohl die Nutzung ihrer Schränke aktiv vor dem 6.7 der Behörde nachgewiesen haben? Prozent/ Promillbereich?- 33 Antworten
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- aufbewahrung
- nachweispflicht
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(und 3 weitere)
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Warum denkst du hat der Gesetzgeber in §14 Abs 4 ( später dann Abs 6, gelbe wbk) eine unbefristete pauschalerlaubnis eingeführt welche durch einmalige Bescheinigung erteilt wird, sowie Kontingentsregeln für die restlichen Waffen, die ohne besonderen Schießsportlichen Nachweis in Anspruch genommen werden können eingefüht. Für den Erwerb innerhalb des Kontingents benötige ich keinen Nachweis, das ich speziell mit der benantragen Waffe geschossen habe, es ist nicht mal erforderlich, mit einer Kontingentswaffe geschossen zu haben. Beispiel: 12/18 mit Einzellader .22, dann 9mm Pistole beantragen. Sage mir du jetzt: Wenn der Gesetzgeber das beim Erwerb so vorgesehen hat, kann man für den Besitz jetzt strengere Regeln ableiten? Das ist nicht möglich und liesse sich nicht mit dem Willen des Gesetzgebers vereinen. Sonst hätte er bei a) schon den Erwerb strenger reglementiert und b) wäre eine Pauschalerlaubnis wie die gelbe WBK nicht obendrein noch um zahlreiche Waffentypen erweitert worden Ferner hat der Gesetzgeber speziell bei WBK gelb vorgesehen, das die Waffen lediglich bei einem zugelassenen Verband laut zugelassener SPo gelistet sein müssen. Man muss dem Verban nicht mal selber angehören. (Gastschützenreglung) Versuche das mal mit der Bescheinigung für jede Waffe unter einen Hut zu bringen. Macht keinen Sinn, gell? Wie soll den der DSB eine Besitzbedürfnisbescheinigung für eine Waffe austellen für eine Waffe, die nicht in seiner SPo gelistet ist? Das würde also in unserem Kontext bedeuten: Erwerb:ok. Erlaubnis zum Besitz ( Eintragung innerhalb 2 Wochen):ok Erlaubnis zum Besitz 1 JAhr später widerrufen, weil keine Bedürfnisbescheinigung Spätestens hier sollte man sehen das die Idee mit dem Bedrüfnis für jede Waffe Unfug ist, insbesondere auf Gelb. Abgesehen davon: Es wird so praktiziert....permanent...
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Ja dann muss man sich aber daran halten und nicht diesen Einzelfall eines Einfältigen hier als Argument anführen. Nach dem Kabinettsentwurf ist es klar, das Fortbestehen ausgenommen Ersatz und ÜberKontingentswaffen pauschal bescheinigt wird. Bei den letzteren ist es in der tat eine Bescheinigung für jede einzelne Waffe. Betreibe ich keinen entsprechenden Wettkampfsport mehr, benötige ich die "überschüssigen" Waffen nicht mehr.
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Das steht eben nicht da. Was da steht ist, das im vorliegenden konkreten Einzelfall, die Einzelprüfung des Bedürfnisses für seine Waffen legitim war, da er durch sein "juristisches gehampel" in den Vorjahren(!) der Behörde direkt mitgeteilt hat, das er eigentlich mit dieser Waffe garnicht schiesst, weil er keine Zeit hat... Er hat ja dem Gericht(!) im Zulassungsantrag nochmal explizit vorgerechnet, das er mehr Waffen hat als er braucht.... Es ist also kein Elefant, sondern eine Maus. Ich sags nochmal, hätte er eine vernünftige Verbandsbescheinigung vorgelegt ohne rumgeeier und Ausreden wäre es nie so weit gekommen.
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Sagen wir mal so: das Problem ist, das die Zahl originär am Schießsport interessierte kleiner ist als die Zahl der "Sportschützen" die halt eine Waffe wollen. Da mache ich mir keine Illusionen drüber Liberal wie ich bin Unterschriebe ich Anträge von solchen schon, es gibt schließlich gesetzliche Vorgaben und willkür/Hosenschlitzriecherei sollte nicht Sache des Vorstandes sein. Abgesehen davon fordert das WaffG explizit die Förderung des Breitensports. Allerdings muss ich auch sagen, das die reinen "Haben Woller" diesem Namen auch alle Ehre machen, was das Engagement in Vereinsverwaltung/Arbeitseinsätze anbelangt, für mich ehrlichgesagt dämlich, denn wenn man eine Waffe haben will, warum nicht damit üben und die Vorraussetzungen dafür (Schießstand etc) erhalten. Wenn es die abschreckt, ist es irgendwo nicht ganz so schlimm....
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Tony das steht jetzt wirklich oft genug da. Es ist klar definiert was auf der Verbandsbescheinigung stehen muss, und da steht nichts von Training mit eder waffe siehe bitte meinen post weiter oben.