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ASE

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Alle Inhalte von ASE

  1. Mancher munkelt, sicherheitspolitisch wäre es eben dieses auch nicht Wert. Aber solche Äußerungen sind sicher unverzeichlich und sollten rückgängig gemacht werden
  2. Bundesgesetzblatt https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav#__bgbl__%2F%2F*[%40attr_id%3D'bgbl120s0166.pdf']__1582110619919
  3. Geht nur um die Eintragung: Eintragung binnen zwei Wochen beantragen. Das ist eine redaktionelle Sache, weil die Eintragungsspflichten bei Erwerb über WBK in einen extra Paragraphen verschoben wurde. Bei Jägern muss man das mit dem Jagdschein als gleichgestelltes Dokument zum Erwerb halt in §13 reinschreiben Also Blutdruck senken
  4. Generelles Inkrafttreten 1. September 2020 Vorgezogenes Inkrafttreten für Folgende einzelne Reglungen Art 1 Nummer ab 20.2.2020 1 Inhaltsverzeichnis 3a Verfassungschutzabfrage 5 Änderung Waffenerwerb und Schalldämpfer für Jäger, 26, Nachtsichtvorsätze für Jäger 26a Verordnungsermächtigung für Verbotszonen Art 4 ab 1.Mai 2020 Änderung des Bundesmeldegesetzes in Bezug auf WaffG Art 4b ab 1. März 2020 Änderung des Aufenthaltsgesetzes in Bezug auf WaffG
  5. Nicht im Interesse der Verbände -> 10 Schuß Sportlich bei LW, Aber das kann ja die Schwarmintelligenz im Forum bereitstellen Zum Inkrafttreten: Generelles Inkrafttreten 1. September 2020 Vorgezogenes Inkrafttreten für Folgende einzelne Reglungen Art 1 Nummer ab 20.2.2020 1 Inhaltsverzeichnis 3a Verfassungschutzabfrage 5 Änderung Waffenerwerb und Schalldämpfer für Jäger, 26, Nachtsichtvorsätze für Jäger 26a Verordnungsermächtigung für Verbotszonen Art 4 ab 1.Mai 2020 Änderung des Bundesmeldegesetzes in Bezug auf WaffG Art 4b ab 1. März 2020 Änderung des Aufenthaltsgesetzes in Bezug auf WaffG
  6. https://www.umwelt-online.de/PDFBR/2019/0495_2D19B.pdf
  7. Verordnung wurde letzte Woche vom Bundesrat beschlossen
  8. Der Gesetzgeber hat die nötige Zahl der Vereinswaffen an die Ausbildung der Neumitglieder geknüpft. Alle anderen sollen eigene Waffen haben. Abgesehen davon hat der Gesetzgeber jetzt klar dokumentiert, das er künftig (wieder) geringere Anforderungen an das Bedürfnis zum Besitz stellt. Siehe Quartalsregelung und 10 Jahresregel Warum also sich rechtswidrig als Petze betätigen? Sicherheitspolitische Bedenken sind unfug. Wer waffen will macht Jagddchein, aufwändig und man muss erheblich mehr lernen, aber dann...
  9. Das Problem des deutschen Schützenwesens sind nicht die Leute, die einfach eine Waffe haben wollen. Es gibt gesetzliche Regeln für den Waffenbesitz, werden die erfüllt haben sie das Recht dazu. Waffenrechtlicht sind diese leute von den hardcore-Sportschützen ununterscheibar. Die Motivation spielt dabei keine Rolle. Und nicht selten flammt bei manchem dann der richtige sportliche Ehrgeiz auf. Vielmehr sind es die Leute, die sich vom Privilegienkomplex Waffenrecht angezogen fühlen, weil es ihnen das Gefühl von Wichtigkeit und Macht verschafft. Wie oben schon durchkam, spielt auch Möchtegern-Psychologie am Verhalten anderer Leute eine Rolle, gerade so, als ob die eigene Einbildung das Studium und die Praxis des Psychologien ersetzen würde. Diese Leute sind wie Braunkohlebagger, die sich totalitär durch den Fossilen Rohstoff der Bürgerfreiheiten fressen. Habe selber in meinem Verein gesehen wohin das führt, leere Schießstände... irgendwann werden die Supersportler nämlich alt und hören auf, die letzten Aktivitäten beschränkten sich darauf, die Ballerköppe fernzuhalten. Nach ihnen die Sinnflut. Nur weil man selber mit echten Kriegswaffen (Ordonanz..) geschossen hat, heisst das ja nicht, das jetzt auch jüngere Leute mit der mittlerweile 60 Jahre alten Ar15 konstruktion schiessen dürfen, das schadet schließlich dem Schützenwesen undüberhaupt.... Damit und mit dem Raumfahrerschiessen in Leinenklamotten zieht man auch keinen Nachwuchs mehr, viel zu hohe Einstiegskosten, viel zu steril., weswegen jetzt ironischerweise als aktive Belegschaft dann sich die pöhsen Großkaliberschützen die ja blos "Ballern" und Waffen "haben wollen" etabliert haben Die gleiche Sorte Freiheitsfeinde war auf Verbandsebene auch zu Ehrenkäsig, das sportlich-athletische potential des IPSCs zu erkennen und auch dessen Möglichkeit in der Zuschauerunterhaltung. Anstatt es sich rechtzeitig unter den Nagel zu reissen und alles möglich zu unternehmen, es zur olympischen Sportart zu entwickeln hat man es als Kampfschiessen verschmäht. Wobei es sich gerade deswegen in die restlichen olympischen Aktivitäten (Speer und Hammerwurf, Marathon, Biathlon, Tontaubeb...) die nicht selten einen militärischen oder jagdlichen Hintergrund haben, einreihen würde. Das sind die Leute, die den Schießsport erst richtig kaputt machen.
  10. Tja, wie sagte es ein guter WO-Forist einmal Wer nicht denkt, muß glauben was Andere sagen!!! Richtig, abgesehen davon, das Satzzeichen keine Rudeltiere sind.
  11. Wenigstens keinen Lack Dont' feed the troll Also ich weis was mit den A/B schränken passiert...
  12. Muss man deswegen so schreien? Wie wärs mal mit Selbststudium? Ach ne, das sollen die anderen für einen machen... Sagt es ihm nicht, der soll es sich selber raussuchen.
  13. Nun, das die Auswahl größer wird und kein US-Hersteller mehr dubbellige US-DE-Läufe bauen muss um damit ob der 20mm längeren Lauflänge teutsche Sicherheitsbedenken beruhigt werden.
  14. Es soll nur ergänzt werden, da steht dann 2012 oder 2019 Aus der angenommenen Beschlussdrucksache 495/19(B) Also keine Sorge, der gerade erst Angeschaffte Nuller/Einser bleibt legal. Positiv: die 42cm (§6) gehören der Vergangenheit an. ab jetzt internationaler Standard, sprich 16 Zoll für Sportschützen möglich. Jetzt die Verbände schubsen, damit sie Ihre Sportordnung anpassen, wo das nicht von vorneherein möglich war (Vor der Änderung halt nur mit nicht-Anscheinswaffen)
  15. Was mich interessieren würde: Wieviele der Waffen bei Behörden, die ja von WaffG und NWR ausgenommen sind, stellen tatsächliche physische Abgänge dar und welche sind nur Fehler beim Ausinventarisieren, vulgo Karteileichen
  16. Als ob es unmoralisch wäre, wehrfähig zu sein. Das ist keine Moral und auch nicht mal pazifistisch. Ein wahrer Pazifist muss nämlich die Wahl haben, zwischen Gewalt und Gewaltlosigkeit. Hat er die nicht, ist er ein wehrloser Etikettenschwindler, der die eigene Feigheit sozial vergoldet haben möchte. Weltfremd, böswillig und moralisch verkommen. Wer von einem anderen die Rettung mit Gewalt erwartet, muss selber dazu bereit sein, alles andere ist unmoralisch und bigott obendrein. Aber letzteres passt ja zu den Blockflöten mit nachgewiesen links bis linksextremer Gesinnung beim ÖR
  17. Falsch. Notwehr ist ein Rechtfertigungsgrund, kein Entschuldigungsgrund. Die Notwehrhandlung ist rechtmäßig. Du verwechselst das mit dem Notwehrexzess oder der Putativnotwehr, die sind rechtswidrig, aber entschuldigt
  18. Wer nichts wird, wird Wirt. Doch wem auch dieses zu anspruchsvoll ist, der wird öffentlich-rechtlischer Dschornalist.
  19. Keine Sorge Dollinger, deine Luftgewehrchen werden sie dir nicht wegnehmen. Vorher werden sie es erst als Agentenwaffe für das lautlose verschiessen vergifteter Projektile deklarieren....
  20. a) Wer nicht mit einer "Morddrohung" klarkommt, darf nicht ins Internet. Zudem beliebtes Stilmittel um Täter-Opfer-Umkehr zu betreiben, siehe Umweltsau-Affäre, kostet nichts ausser einer Behauptung, ggf Mail ansich selber über fake-account. b) Sollte ein Abgeordneter keinesfalls mehr Schutz geniessen als der Bürger, den zu repräsentieren er vorgibt. Verbessert die Sicherheit eines Landes erheblich....
  21. Vermutlich ist es so wie du sagst. Abgesehen davon, das in Zukunft der Staatsanwalt einem auf Hirn schei**n wird. Und das man sowas versuchen wird, muss jedem klar sein, die Reglungen wurden unter viel TamTam verschärft und jetzt will man auch einen am höchsten §36-Galgen aufhängen, als Exempel. Der Punkt ist nur: Hier wurde vom Themenersteller nach einem Schlüsseltresor gefragt, welcher nicht annähernd die Qualitäten der Geldkassette zu Köln oder einer Euronorm erfüllt. Wenn Man das persönlich so machen will bitte, die Konsequenzen können aber seit 2017 harsch sein, wenn eine Waffe wegkommt. Das ist dann eben Lotterie. Aber man sollte es keinem Raten, der fragt wie man es richtig macht. Der einzige Weg das zu 100% unanfechtbar zu machen ist Behältnis mit gleichen Widerstandgrad. Wenn man nur von der Kontrolle ausgeht: Behörden machen einigen Bullshit mit und lassen sich z.B. auch bereitwillig erzählen, der Schlüssel sein immer am Mann und fragen nicht weiter nach. Eigentlich direkte Unzuverlässigkeit. Warum? Wer schläft übt keine tatsächliche Gewalt aus. Aber die §§ 36 und 52a und 13 AWaffV wurden nicht als Spielregeln für ein Katz&Maus-Spiel zwischen Behörde und Waffenbesitzer geschaffen, sondern um das Abhandenkommen zu verhindern. Ob es dazu geeignet ist, ist natürlich diskutierbar, aber warum sollte man sich für 300€ Ersparnis auf irgendwas einlassen, was einem selbst im Falle des Obsiegens 2-3 Jahre das Hobby versaut? Bisher benötigte man eine Tatsache welche die Annahme der Unzuverlässigkeit rechtfertigte für die ordnungsmaßnahmen. Jetzt reicht eine Strafanzeige mit hinreichendem Tatverdacht. Bei Waffen ist da die HD vorprogrammiert.
  22. Du redest dir da was schön. Es wird nicht "eine sichere Aufbewahrung" gefordert, sondern Das Endergebnis zählt, nämlich das die Waffen nicht abhanden kommen. Und seit 2017 das ganze als Straftat, statt als Ordnungswidrigkeit, mit einer Strafvorschrift welche das nicht richtige Umsetzen der Sicherungsmaßnahmen unterstreicht. Und es zeigt sich gerade in diesem Hinblick, das in das Urteil, welches hier jetzt das goldene Kalb ist, das hineininterpretiert worden ist, was man gerne so hätte. Steht aber nicht drin: Der Mann ist nicht davongekommen, weil das Waffg keine Norm für die Schlüssel festgelegt, das ist Wunschdenken, wie es auch vor dem Urteil bisweilen selbst von Rechtsreferenten mancher Verbände verbreitet wurde. Er kam davon, weil das Gericht in Ermangelung einer Norm zur Schlüsselaufbewahrung eben gerade eine Einzelfallbewertung durchführen musste, ob die konkrete Maßnahme zur Schlüsselverwahrung, willsagen das Behältnis in welchem sich der Schlüssel befand, den Einbrechern einen gleichwertigen Widerstand entgegengesetzt hat. Es war keine gewöhnliche Geldkassette. Der Anwalt: Auch der Anwalt, diesemal in Köln und ohne Behauptung der VDMA-Sicherheitsstufe: Das Gericht: Was wurde also hier verhandelt? Der Kläger(Waffenbesitzer) hat eben nicht geltend gemacht, das es ja gar keine Norm für die Schlüssel gäbe und deswegen alles vollends egal ist. Er hat gerade geltend gemacht, das das Behältnis des Ersatzschlüssels die Sicherheitstufe A hat. Als klar wurde, das er das nicht Beweisen konnte, hat der Anwalt geschwenkt und geltend gemacht, das die Geldkassete eben gleichwertig stabil sei. Dem ist das Gericht dann gefolgt, weil es den Bildern einer scheinbar besonders stabilen Geldkassette, welche durch die Polizei nicht sichergestellt oder auch nur aufgefunden wurde (?!?) vorgelegt bekommen hat und hier einen gleichwertigen Schutz erkannt hat. Glück gehabt. Diese Urteil hat gerade das Gegenteil von dem zum Inhalt, was jetzt überall verbreitet wird. Es hat festgestellt, das der Schlüssel ein einem dem Waffenschrank gleichwertigen Behältnis verwahrt wurde und deswegen kein waffenrechtlicher Verstoß vorliegt. Es hat nicht zum Inhalt, das die Sicherheitsstufe geringer sein darf. Wer jetzt glaubt, das auf den Bildern eine 20€ Trompetenblech-Geldkasette hier abgebildet war, der liegt schlicht falsch. Und hier sind wird genau an dem Punkt den ich predige. Wäre der Schlüssel in einem Waffenschrank entsprechender Sicherheitstufe bzw Widerstandgrad verwahrt worden, also solch einem mit Typenschild, wäre es noch nicht einmal zum Widerruf der WBKs gekommen, weil man ganz offensichtlich nichts falsch gemacht hat. Man kann es sich also herraussuchen: Entweder man parkt seine Schlüssel in einem Tresor gleicher Stufe mit Zahlenschloss und ist auf der sicheren Seite oder man hat zuviel Freizeit und spielt gerne sein Vabanque-Spiel vor Gericht, dessen Ergebnis in Zukunft von einem Strafgericht bewertet werden wird. Da kann man dann doll empört sein und online dicke Backen machen, wenn sich das Gericht dann weder für die eigenen Ausführungen auf WO noch für irgendwelche verwaltungsrechtlichen Angelegenheiten/Urteile interessiert. Und das mit der fehelnden Norm für Schlüssel kann man sich in die Haare schmieren. Noch gefährlicher wird es wenn man die Waffen in einem EN-Schrank verwahrt bzw verwahren darf. Warum? VDMA 24992 war eine Bauvorschrift, die von niemandem wirklich kontrolliert worden ist. Will sagen, der Anwalt hat es leichter, eine Äquivalenz der Schlüsselbehältnisses zu beweisen, schlicht und ergreifend deshalb, weil keine Tests im Rahmen zeines Zertifizierungsverfahrens vorgesehen sind und das Gericht nur von der Einhaltung oder Übertrumpfung der Bauvorschrift überzeugt werden muss. Bei den zertifizierten EN-Schränken läuft das nicht mehr. Hier werden im Rahmen eines Qualitätssicherungverfahrens, welches Entnahme von Stichproben aus der Produktion durch die zertifizierende Stelle beinhaltet, eben diese Stichproben getestet ob der Widerstandsgrad, zu englisch Resitance Units (RU) für Teilzugriff und Vollzugriff tatsächlich gegeben sind, beinhaltend Schrank an sich und Schließmechanismus. Diese Resistance Unites werden errechnet aus der Zeit bis Teil und Vollzugriff und der Klassifizierung der dabei eingesetzten Werkzeuge. RUs sind übrigens nicht gleichbedeutend mit Minuten. Wer hier die Äquivalenz seiner Schlüsselcoladose beweisen möchte, kann sich erstmal auf die Suche nach einem Gutachter machen, der das dann aufwändig Prüfen kann. Und da die EN-Schränke 3 Wandig mit verfüllten Zwichenräumen ausgeführt sind...naja. vllt hat einer ja so eine Geldkassette...
  23. Weil durch das Änderungsgesetz Absatz 4 zu Absatz 6 gemacht wird, und die Waffen mit "umziehen"
  24. Lieber Schwarzwälder: da steht: Das muss man Regelmässig wiederholen: Das was umgangssprachlich in D als Waffenerwerb bezeichnet wird, ist zweistufig: Erst wird einem die Erlaubnis zum Erwerb erteilt(Voreintrag, gelbe WBK, Jagdschein). Man erwirbt und besitzt dann erstmal temporär. Dann beantragt man die Erlaubnis zum dauerhaften Besitz. Steht nur nicht auf den Formularen drauf, da steht dann halt Antrag auf Eintragun o.ä.. Faktisch ist es aber die Erlaubnis zum Besitz der Waffe, welche man beantragt. Diese kann z.B. auch verweigert werden: Kauft man eine Waffe die nicht nach eine Sportordnung zugelassen ist, oder nicht nach BJagdG zugelassen, kann die Behörde die Erteilung der Erlaubnis zum Besitzt verweigern, weil für die Erteilung der Erlubnis zum besitz kein Bedürfnis nachgewiesen ist. Nur hat man das in den §14 nicht explizit hineingeschrieben. Aufmerksamen Studenten der Materie ist sicher aufgefallen, das bereits jetzt in §14 Abs 4 kein Wort von Besitz steht. Dennoch besteht auch des Recht zur Erteilung der Erlaubnis zum Besitzes. So und nicht anders ist §14 Abs 4 und bald Abs 6 zu verstehen. ----------------------------- Erstens: Wie kann man §48 Abs 22 überhaupt anders interpretieren als: Wer am Stichtag 10 besitzt für den gilt die Erlaubnis zum Besitz fort, solange er den Besitz weiter ausübt. Da steht nichts von Erlaubnis zum Erwerb. Wenn du den Besitz aufgibst, gibt erlischt der Anspruch auf den Besitz mehr als 10 Waffen auf Gelb. ------------------------------------------------ Zweitens: wird durch die Formulierung klar, das der Gesetzgeber mit der 10er Regel den Bestand des Schützen auf gelb und nicht Erwerbsvorgägnge gemeint hat. Wäre eigentlich garnicht nötig, der Gesetzgeberwill ist klar und wurde Um das zu untermauern: Es gab in der Anfangszeit eine große Zahl Behörden(NRW, Thüringen) die §14 Abs 4 exakt so verstehen wollten, die Schwarzwälder es zu bedenken gegeben hat, nämlich im wörtlichen Sinne: Erlaubnis nur zum Erwerb. Für die Erlaubnis zum Besitz sollte dann eine Bedürfnisbescheinigung beigebracht werden. Das wurde dann gerichtlich mehrfach geklärt, das es der Gesetzgeberwille war, das die Erlaubnis zum Besitz automatisch erteilt werden muss, weil neu-Gelb ansonsten so eine verwaltungstechnische Bananenrepublikvariante der Grünen WBK geworden wäre. Daran hat sich jetzt nichts geändert. Genau so wird auch in Zukunft das Recht auf Besitz eben nicht mehr von einer unbegrenzten Anzahl, sondern eben von 10 auf Gelb bestehen. Da ist am Gesetzgeberwillen kein Zweifel. Vllt wid mancher Behörde gerichtlich nachgeholfen werden müssen, die jetzt wieder Morgenluft riecht.
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