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ASE

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  1. Ich habe meiner Sb gesagt, das ich eine Kontrolle begründet verweigern werde. Gibts nen schönen Vordruck, der auf Artikel13 GG hinweist. Entgegnung der SB: Das wäre ihr ganz recht, wenn mal einer Klagen würde und der Paragraph dann fallen würde. Sie alle eh nur Schau, Momentaufnahme außerdem seien die Leute erwerbstätig usw.... Na bitte, geht doch.....
  2. Mein Gott.................... Frag die Wichtigtuer mal, warum wohl Schwarzpulver Salutpatronen verkauft werden............... Wie viele Flinten gibts wohl noch mit Schwarzpulverbeschuss.... Nun, man muß garnicht über Gasdrücke diskutieren, die sache Gestaltet sich viel einfacher. 1. Gewerblich vertriebene Munition muss in Deutschland den CIP-Normen entsprechen und ein entsprechendes Prüfzeichen tragen. 2. POW-EX und Winchester-BP- Patronen sind mit Schwarzpulver geladen und werde gewerblich vertrieben 3. Wenn A, dann B. Ergo: Schwarzpulversalut-Munition kann in FLinten cal 12 verschossen werden, sonst dürften sie nicht als cal. 12 Patronen mit CIP-Siegel verkauft werden. Aber vermutlich haben weder die Hersteller und deren Kunden sowie die DEVA, und die CIP Ahnung von dem, was sie tun.... :rolleyes: Die Sollten besser mal deine Eggspbärden befragen wie das richtig geht..... Mit anderen Worten, Flinte auf, Böllerpatrone rein, Flinte wieder zu..*BUMMMROOOAR* und das zufriedene Grinsen nicht vergessen.
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