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VG DDorf: AfD-Mitglieder gelten als waffenrechtlich unzuverlässig
ASE antwortete auf heletz's Thema in Waffenrecht
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VG DDorf: AfD-Mitglieder gelten als waffenrechtlich unzuverlässig
ASE antwortete auf heletz's Thema in Waffenrecht
Bei 200 Waffen ist davon auszugehen das genug Kleingeld für die Nächste instanz da ist -
Meine Güte, die Arschverletzung muss ja schon mächtig sein.... Wolltet ihr nicht eure Energie, Spenden und Fördermitgliedsbeiträge in was Sinnvolles stecken, statt in die Verarbeitung eines offensichtlichen großen Trennungstraumas? Videos, Bildscherze und jetzt dann "Satire"-Seiten auf Böhmermann-Niveau?
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Die Nachlässigkeit eins Haufens Leute, die zwar Waffenhändler sein wollen, aber sich trotz Fachkunde nicht auskennen (wollen...) tut nichts zur rechtlichen Lage. Es folgt aus §34 Abs. 2 Satz 3 das Überlasser verpflichtet ist, den Erwerber mit allen zu Erfüllung seiner Pflichten erforderlichen Informationen zu versorgen. Das dies bei gewissen Pappnasen nicht erfolgt ist kein generelles Argument dagegen, das im Falle der korrekten Information des Erwerbers über den Versand dieser mit in der Pflicht ist. https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/Y-300-Z-BECKRS-B-2023-N-1868?hl=true Bestätigt durch VGH Bayern: https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/Y-300-Z-BECKRS-B-2023-N-13698?hl=true -------------------------------------------- Für den Fall einer terminlich grenzwertigen Überlassung einer Schusswaffe folgt daraus, dass falls der Voreintrag bei Übergabe an den Transportdienstleister noch gültig ist, die Überlassung rechtmäßig ist (mittelbarer Besitz des Erwerbers). Für 2/6 folgt analog gleiches. -------------------------------- Im hier geschilderten Fall ist allerdings das Problem, das der Versand nach Ablauf des Voreintrages erfolgte. Aber: Es wird gerichtlich zu bewerten sein, was daraus folgt, das die Behörde nach Ablauf des Voreintrags dem Waffenhändler grünes Licht gegeben hat.
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Wie ich dir oben dargelegt habe, gibt es sehr wohl anderslautende. Rechtsauffassungen. Und was §34 mit "lex specialis" zu tun haben soll? Es ist eine klare Bestimmung, eine Klarstellung, die aufgrund genau solcher Fälle erfolgt ist, wann der Besitz des Erwerbers beginnt. So ist auch der Empfänger verantwortlich die unverzügliche Meldung im Falle des Verlusts während des Transports zu veranlassen, denn die Überlassung und damit der während des Transports mittelbare Besitz des Erwerbers beginnt mit der Überlassung an das Transportunternehmen. Dieses übt den temporären Besitz zum Zwecke des Transports nur im Sinne Sinne gewerblichen Besitzdienerschaft aus.
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Hierzu §34 Abs 2: Die gesetzgeberische Intention war hier klarzustellen, das die vorübergehende Übergabe an den gewerblichen Transpoteur nicht der Meldepflicht unterliegt und das die Pflicht zur Prüfung der Erwerbsberechtigung des Empfängers den Versender/Überlasser betrifft, (https://dserver.bundestag.de/btd/19/138/1913839.pdf seite 84) Der Transporteur ist nur der Übermittler der Waffe, und er ist nicht verpflichtet die EWB des Erwerbers zu Prüfen. Interessant ist hierzu auch die etwa detailierte Auslegung des Begriffs Erwerb. Im Steindorf-Kommentar zum WaffG sieht B. Heinrich nicht nur die Einigung und faktische Übergabe der Waffe i.S.V §929 BGB sondern auch das sogenannte Besitzkonstitut nach §930 BGB als ausreichend an: Wichtig ist hier halt, das wenn die Übergabe nicht unmittelbar erfolgt, der weiterhin de facto besitzende dazu berechtigt oder von einer Ausnahme des §12(vorübergehende sichere Verwahrung der Waffe) erfasst ist. Da es sich ja beim Überlasser um einen Händler handelte, ist es keineswegs abwegig, das dieser den Erwerb der Waffe der Behörde meldet, aber die Waffe de facto noch für den Erwerber einlagert/sicher aufbewahrt @jäger_ulf Mit einem guten Anwalt könnte die Sache noch gut ausgehen, wenn die Übergabe der Waffe im Sinne von §930 BGB noch vor Ablauf des Voreintrags vereinbart wurde, der Behörde gemeldet und mehr noch wenn Sie dem Transporteur tatsächlich vor diesem Termin übergeben wurde.
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@joker_ch sehe ich das jetzt richtig das deiner Meinung nach bei Sportpistole Duell (3/7) und Olympische Schnellfeuerpistole der Finger zwischen den Schüssen vom Abzug genommen werden soll.... Geh doch in euren National/Olympiakader und verbreite dort deine Theorien, die anderen Sportnationen freuts.....
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Das hast du immer, wobei ja die Leistungselektronik ein simples Schalter an / Schalter aus ist also ggf wird dann die Steuerung erneuert. Unser C-Programm habe ich fein säuberlich in Papierform dokumentiert gefunden Vorteil bei den Systemen wie Pi oder Arduino ist halt, das man die Programme und Dokumentationen auf entsprechenden Plattformen veröffentlichen kann und sie so langfristig erhalten bleiben Hier für Lupi, mit der entsprechenden Leistungselektronik/Pneumatik dahinter kann man natürlich auch größere Anlagen ansteuern. https://www.co2air.de/thread/114213-schnellfeuer-luftpistole-drehscheiben-anlage-diy/
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Bei Pneumatik halt schauen wie der Stand genutzt wird, nur Kleinkaliber? Viel Großkaliber oder gar Fallplatten? Splitter in die Druckleitungen können einem da den Tag vermiesen. @Frank222 Wie wird das bei euch genutzt und habt ihr besondere Maßnahmen um die Leitungen zu Schützen?
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Doch genau das. Weil es kein Zulassungsverfahren für die Anlagen gem. DSB gibt, das existiert nur für elektronische Anlage, da hier etwas mehr zu beachten ist als nur ob das Lämpchen innerhalb von 0.2s umschaltet.... Der Dorfverein darf gem. Regel 0.18 auch von den exakten Normen abweichen, solange der Zweck der SpO nicht grob verletzt wird.
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@Peter Fischer vllt solltest du bevor du die intellektuelle Kapazität anderer bewertest mal den Teil 0 der DSB Sportordnung lesen... und evtl auch verstehen was da so unter Teil 0.18 steht.... Und dann vielleicht einfach mal in Teil 2 die Anforderungen an 25 Drehanlagen lesen uns begreiffen was bedeutet. Elektronische Anlagen müssen zugelassen sein. Drehanlagen nicht, die müssen lediglich die technischen Normen erfüllen Und das ist auch der Grund, warum Drehscheiben für einen kleinen Verein besser sind. Die elektronischen muss man nämlich warten, prüfen, kalibrieren, nochmal prüfen. Macht man das nicht, kann man irgendwann davor in den Dreck schiessen und bekommt Treffer angezeigt. Kein witz, nie wieder werde ich ZF auf elektronischen Anlagen einschiessen.... Eine solide mechanische Drehscheibenanlage hält Jahrzehnte. In meinem Verein ist nach ~50 Jahren die Achse des Motors gebrochen, haben die Lehrlinge einer örtlichen Metallbearbeitung für nen Kasten Bier repariert. Nochmal 50 Jahre. Im Nachbarverein Ar15 auf elektronischer Spieth Anlage aufgelegt eingeschossen und auf der Bezirksmeisterschaft nicht mal auf der Scheibe gewesen...
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eben. wofür braucht man SPS um zwei Positionen anzusteuern...? Arduino -> Breakout -> Relais, mechanisch oder solid state. Bei uns hängt ein Eigenbaukasten mit Mikrokontroller und Relais, der ein c-Programm abnudelt, Timing je nach Einstellung am Drehschalter.
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Exakt das, eigentlich macht Ampelanlage nur sinn mit einer elektronischen Treffererfassung, da kann man exakt sagen ob in der Zeit oder nicht. Bei der Scheibe hast du halt ein Langloch. Und die Ampeln werden auch gern mal unter Bechuss genommen, bei den SIUS-anlagen ist ein Spiegel angebracht, der dann die Löcher abbekommt. Bei einer Scheibe ist es halt egal
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Arbeitet der Justiziar vom Bundesverband zivile Legalwaffen auch für die AFD?
ASE antwortete auf Airgunshooter's Thema in Waffenlobby
Wenn man die falsche Frage stellt, bekommt man die falsche Antwort. Beim Beitler gings um das Kriegswaffenkontrollgesetz, da hat das BKA keine aktien mit seinen Feststellungsbescheiden... -
Arbeitet der Justiziar vom Bundesverband zivile Legalwaffen auch für die AFD?
ASE antwortete auf Airgunshooter's Thema in Waffenlobby
Ja, das hat aber nichts mit der Bindungswirkung zu tun, sonder damit das auch BKA-Entscheidungen als Verwaltungsakte der Verwaltungsgerichtsbarkeit unterliegen. Solange der Bescheid als solches nicht angefochten wird oder sobald der Bescheid höchstrichterlich als rechtmäßig erkannt wurde, ist er bindend. -
Arbeitet der Justiziar vom Bundesverband zivile Legalwaffen auch für die AFD?
ASE antwortete auf Airgunshooter's Thema in Waffenlobby
Hä?!?, wie kommst du da drauf. Ein BKA-Feststellungbescheid ist bindend! §2 WaffG §48 WaffG Ja, aber dann würde ich gerne mal wissen wann der VDB jemanden bei einer Normenkontrollklage gegen 2/6 unterstützt. Da ist im Gegensatz zu dem anderen Zeugs wirklich fleisch am Knochen... -
Arbeitet der Justiziar vom Bundesverband zivile Legalwaffen auch für die AFD?
ASE antwortete auf Airgunshooter's Thema in Waffenlobby
Die Meinungsänderung kenne ich und sie ist zu recht erfolgt. Und nein, die WaffVwV ist ist nur für Waffenbehörden verbindlich, allerdings auch nur da, wo sie dem geltenden Recht entspricht, was sie an einigen Stellen nicht tut. Jeder Beamte hat hier auch die Remonstrationspflicht, wenn er zur Anwendung rechtswidriger Verwaltungsanweisungen aufgefordert wird. Dann, wenn es dem BKA in den Kram passt. Vor Gericht nicht beachtlich. Nur wenn der Richter aus eigener Rechtsfindung zu gleichem Ergebnis kommt. -
Arbeitet der Justiziar vom Bundesverband zivile Legalwaffen auch für die AFD?
ASE antwortete auf Airgunshooter's Thema in Waffenlobby
Das ist falsch. Das 2009er Urteil des BVerwG hat lediglich bei Universalhalterungen eine Überschreitung der Kompetenzen des BKA festegestellt. Sallop gesagt: wenn ich eine Taschenlampe mit einer Rolle Panzertape als "Light-Kit" verkaufe, das ist das Kit nicht als solches ein Verbotenen gegenstand, wenn ich die Taschenlampe an die Waffe Klebe dann schon, siehe hier https://www.landesrecht-mv.de/bsmv/document/NJRE001520223 Und die vermaledeite, vor Gericht unbeachtliche WaffVwV schreibt: Ein weiterer Fall wo die WaffVwV etwas behauptet, was schlicht rechtswidrig ist. ------------------------------------------------------------------------------------------------------------ Um das mal in das Thema einzuordnen: Aus der VDB-blase kommen bisweilen absolut schräge Rechtsaufassungen, man hat mir den Verbänden händel angefangen und jetzt, wo die alleine weitermachen, kommen aus der Richtung Dreckwürfe wie der Vorwuef(?!?) jemand sei in der AfD. Ja und? Das ist Schmähkritik auf Grünenlevel. Pfui! -
Arbeitet der Justiziar vom Bundesverband zivile Legalwaffen auch für die AFD?
ASE antwortete auf Airgunshooter's Thema in Waffenlobby
Was zum Teufel redest du da für einen gefährlichen Unfug? Hat ja super funktioniert, deine Theorie..... https://openjur.de/u/765133.html Was du meinst ist das BVerwG-Urteil das Jagdlampen nicht zwingend unter diese Definition fallen, bzw da das BKA keine eigenmächtige Rechtssetzung betreiben darf. https://www.bverwg.de/240609U6C21.08.0 und da heisst es klip und klar: Leitsatz des Urteils Garnichts wurde da ausgehebelt. VDB-Blase mal wieder. Siehe auch: https://www.drschmitz.de/deutsches-waffenrecht/bundesweite-durchsuchungen-wg-zielpunktprojektoren/ -
Arbeitet der Justiziar vom Bundesverband zivile Legalwaffen auch für die AFD?
ASE antwortete auf Airgunshooter's Thema in Waffenlobby
Wie sieht es der Steindorf? Und wer überhaupt formal Klage einreichen kann, ich sags nochmal. Normenkontrolle. -
Arbeitet der Justiziar vom Bundesverband zivile Legalwaffen auch für die AFD?
ASE antwortete auf Airgunshooter's Thema in Waffenlobby
Ich glaube ja eher, das das Dreckwerferei ist. Oho böse AFD. Schonmal nachgeschaut was die für Wahlergebnisse gerade bei den Jungen haben? Lass uns hier mit deinen Nazi-Verschwörungstheorien zufrieden. -
Arbeitet der Justiziar vom Bundesverband zivile Legalwaffen auch für die AFD?
ASE antwortete auf Airgunshooter's Thema in Waffenlobby
Weil das was hier von der VDB-Blase gefordert wird von ihnen selber nicht gemacht wird, weil es gar nicht möglich ist... Vllt mal das Wort Normenkontrolle googeln, bevor man hier mimimimi macht. -
Arbeitet der Justiziar vom Bundesverband zivile Legalwaffen auch für die AFD?
ASE antwortete auf Airgunshooter's Thema in Waffenlobby
Ah und wie willst du eine "Verfassungsklage" denn so durchführen? -
Ausnahmegenehmigung 30er Magazine IPSC für eine Jagdwaffe
ASE antwortete auf Aslan's Thema in Waffenrecht
Trend geht in Richtung darf auch sportlich eingesetzt werden, aber eben zum Preis das man sich die Kontingente anrechnen lassen muss. -
Ausnahmegenehmigung 30er Magazine IPSC für eine Jagdwaffe
ASE antwortete auf Aslan's Thema in Waffenrecht
@Raiden das Trickle ist hier, das Behörden dann folgenden Zug machen: Es wird unterstellt, das das gemutmaßte Waffenhorten nicht zum Zweck der Jagd erfolgt, sondern eben zum Zweck des Hortens, was dann nicht mehr von der Privilegierung des §13 Abs. 2 gedeckt ist und wodurch dann eine Bedürfnisprüfung zulässig ist. Das ist analog zur den Vorgängen um die gelbe WBK Das Gericht führt unter Verwendung mehrerer Quellen langatmig aus, hier ein wesentlicher Absatz davon: Funktioniert hat das ganze dann hier: https://openjur.de/u/2392667.html Das gilt auch für den @Aslan der offensichtlich eine Waffe aus "haben wollen"-Gründen haben will. Jagdschein BDS-Mitgliedschaft IPSC-Kurzwaffen-Surt IPSC-Langwaffen-Surt Und dann Teilnahmen an IPSC-Wettkämpfen um das Bedürfnis beim BKA rechtfertigen zu können. Wenn man unbedingt ~3 Jahre und überschlagen 3000 bis 4000 Euro + Kosten der überteuerten Waffe ausgeben möchte, um ein beknacktes 30er Magazin für eine beknackte überteuerte Kaschi mit Sportkastration haben zu dürfen.... Ach und das BKA wird die Benutzung dann zu sportliche Zwecken einschränken.