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ASE

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  1. Ja aber die alte Formulierung klang einfach schöner. Und in Zusammenhang mit den vom GG postulierten Gefahren der Anscheinswaffen einfach herrlich groteske Formulierung.
  2. Wird strafrechtlich auch so bewertet. Ja. Aber der optische Nachbau eunes MGs ist genau das. Das wäre völlig ok. Aber der Cringe bei Enteckung lässt das Bußgeld attraktiv erscheinen.....
  3. ....ist der Verstoß gegen §42a. Sobald es nicht cringe ist, greift der.
  4. Lies es einfach rückwärts: Ist etwas eine unbrauchbar gemachte Schusswaffe (1.6.3) oder eine Nachbildung (1.6.2) dann ist es eine Anscheinswaffe, wenn es wie eine Schusswaffe nach 1.6.1 aussieht. Diese Waffen, also die nach 1.6.1, sind dann Anscheinswaffen, wenn sie wie Feuerwaffen aussehen. Also: Wenn eine unbrauchbar gemachte Schusswaffe oder eine Nachbildung wie eine Feuerwaffe aussieht, unterliegt sie dem Führverbot. Diese verquaste Formulierung kommt daher, das es ja auch a) Schusswaffen nach 1.6.1 geben kann, also <0.5J Softairs die nicht wie Feuerwaffen aussehen b) Es Nachbildungen von a), also nicht schussfähige Nachbildungen der Softairs aus a) c) unbrauchbar gemachte Softairs entsprechend a) geben könnte. Die wären dann keine Anscheinswaffen und dürfen geführt werden.
  5. Interessanter Weise: Und nochmal Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nr. 2.1 bezieht sich ganz pauschal auf Feuerwaffen: Hier ist ein Widerspruch: Das Führen einer vom WBK-Inhaber und angemeldeten unbrauchbar gemachten Schusswaffe ist einerseits erlaubnisfrei dann aber nach §42a wiederum verboten. Würde aber vor dem Hintergrund der Gesetzesbegründung eher defensiv vorgehen.
  6. Nein. 1.6.2 Umfasst die Nachbildungen von Schusswaffen. Der Unterpunkt bezieht sich auf 1.6.1 in welchem tatsächliche Schusswaffen, die keine Feuerwaffen sind erfasst sind --> Lex 0.5J Softair Eine Anscheinswaffe liegt also auch dann vor, wenn - eine vom Gesetz ausgenommene Schusswaffe (<0.5J) Softair einer nicht ausgenommenen Schusswaffe ähnlich sieht oder, - eine vom Gesetz ausgenommene Nachbildung einer Schusswaffe einer vom Gesetz nicht ausgenommenen Schusswaffe ähnlich sieht.
  7. Ja. Per Definition wäre das eine Anscheinswaffe: Aus dem Entwurf zum §42a Leider verbieten §42a genau dein Ansinnen, sobald die "Segeltuchhalterung" ausreichende Ähnlichkeit mit einem MG hat, was ja zur Cringe-Vermeidung notwending wäre, greift das Führverbot. Das in Grün gesetzte steht wortwörtlich so im Entwurf, die Formulierung hat mir jetzt den Sonntag jetzt versüßt, auch wenn an ich an Begehung groben Unfungs nichts verwerfliches finden kann.
  8. Das wäre in der Angelegenheit ein sehr schlechter Rat. Auf ihn zukommen werden sie dann in Form eines Rücknahmebescheids und gegen den MUSS er dann juristisch Vorgehen, de dieser sonst Rechtskraft erlangt. Wenn das vorher geklärt werden kann, dann besser so.
  9. Ich glaube du möchtest uns schon länger etwas über deine Präferenzen erzählen, traust dich aber noch nicht. Keine Sorge, LWB sind da tolerant du darfst dein comming out auch auf WO haben... Warum nicht? Was kosten gerade 1000 Schuss 9mm, was kostet die Vereinsmitgliedschaft, Was Waffen, Magazine Zubehör. Ist nun mal nicht jeder so verschroben das er auf einen schießsportlichen Genuss im Leben verzichtet, weil er wie du glaubt, damit dem phööhhsen Staate eins auszuwischen, wenn er auf seine 150€ im Waffenschrank schaut und irre grinsend vor-und zurückwippend in den Waffenschrank flüstert " ich bück mich nicht.....ich bück mich nicht...." Tja und wenn man anders als du eine Ahnung hätte wüsste man das das mit der Kraftfahr-MPU nichts und auch gar nichts zu tun hat. Was würde @Josef Maier, @TTG oder @AmericanDad hier sagen: "Jawoll, Tief bücken" und statt 150€ für die MPU ~2000-3000€ für den Jagdschein ausgeben klingt nach einem Plan.
  10. ...und vorbei, weil auf das erlaubnisfreie Schießen nach §12 Abs 4 Nr 1a/b nicht der Normkette §27 WaffG -> §9 AwaffV Abs 1 Nr 2a -> §15a Abs 1 Satz 2 unterliegt, sondern nur den Regeln des §12: max 7.5J, GEschoss darf Gelände nicht verlassen können, schießen nur durch Ü18
  11. OT Wenns nur das wäre, Schönbohm-Affäre ist viel gefährlicher für sie.
  12. 1.) Verband benachrichtigen 2.) Rechtsmittelfähigen Rücknahmebescheid abwarten 3.) Sofort zum Anwalt. 4. MPU machen und gerade aus Prinzip GK kaufen. Das es 2023 immer noch Leute gibt, die nicht wissen was in §14 Abs 1 steht....
  13. In Deutschland? Reichsbürger, "Selbstverwalter"? Na dann mal viel Spaß beim irgnorieren. Wenigstens wirst dafür nicht so lange eingesperrt wie in den USA. Glaubst doch eh nicht, das hier einer auf dein low-budgedt-Trolling reinfällt. Ich weis, Nancy ist unter Druck, da nüssen erfolge her, deswegen Überstunden...
  14. Lol, was für ein dämliches Geschwätz: https://cde.ucr.cjis.gov/ https://www.statista.com/statistics/585152/people-shot-to-death-by-us-police-by-race/ Du hattest ohnehin vergessen, grün zu markieren....
  15. Sagt der, der in einem Land leben möchte, wo man Hände aufs Lenkrad legen muss, um nicht sofort erschossen zu werden bei einer simplen Verkehrskontrolle eines defekten Rücklichts wegen... Und voll der Oberpro-Tip in den USA Gesetze die man für schwachsinnig hält nicht zu befolgen. Habe gehört die Ammis sind total entspannt und übetreiben es nie was Haftstrafen und deren Dauer anbelangt wenn es um irgendeines ihrer schwachsinnigen Gesetze geht...
  16. Nö. Nur muss jedem klar sein, daß nach diesem Urteil die Ausreden nicht mehr möglich sind und anstatt sich und andere in falsche Sicherheit zu wiegen muss man vorhersehen, was in Zukunft die Rechtslage sein wird. Das hat das OVG eigentliich schon ausformuliert einschließlich eines Nebensatzes, was von der Aussage, man bewache seinen Schlüssel 24/7 zu halten ist. Vor diesem Hintergrund gibt es nur eine rechtssicheren Standpunkt: Tresor verankern, wenn Schlüssel, dann Upgrade Zahlenschloss oder meistens einfacher Schlüsseltresor. Alles andere ist ein Vabanque-Spiel, an dessen Ende ein gewisser Satz auf einen wartet mit den Worten "muss" "nicht" "hingenommen" "Restrisiko" und "werden" auf einem Stück Papier auf dem "Urteil" steht.... Hätten sich daran alle früher orientiert anstatt an der Müsliboxfraktion, die außer ihrem strategisch sinnlosen Trotz und Manipulation unentschlossener in diesem Sinne nicht viel zu bieten hatte und hat, und eben 100-150€ mehr ausgegeben(jaja, ich war auch mal Student, ich kenn den Schmerz...), wäre der Ärger jetzt nicht so groß. Für mich wie gesagt unbegreiflich, wie man gleichzeitig Politik, Staat und Behörden alles schlechte nachsagen kann und dann gleichzeitig mit Trotz&Fleiß diesen 3 so eine einfache Angriffsfläche bietet. Eigentlich müsste gerade die Fraktion pro Zahlenschloss sein, weil dem Statt etc ja nicht trauen kann. Stattdessen wird seit Jahren eine Trotzparade aufmarschiert, ungeachtet aller Urteile die genau das Gegenteil besagen und die mißtrauische Zahlenschlossfraktion ein ums andere mal in ihren Warnungen bestätigen. Da das sachlichste Argument der Erstgenannten meist irgendwas wie "Bückling" war, bleibt bei zweitgenannten eine gewisse Häme nicht aus, das die Schlüssel-in-der-Müslibox-Parteigänger jetzt Kraft OVG-Uteil als Trottel dastehen, die ernsthaft geglaubt haben, wenn man nur Laut genug "Keine Norm für Schlüsselverwahrung, das kann man uns nicht vorwerfen!!ELF!" wiederholt, erwachse daraus Rechtslage und Rechtskraft. Analog dem Leasingvertrag von Gerhard Polt, wischen die Richter das mit einem "Doch, das geht" vom Verwaltungsrichtertisch. Die habe ich dargelegt: §39 WaffG. Die Behörde kann von die wahrheitsgemäße Auskünfte fordern, so auch die sichere Verwahrung des Schlüssels abfragen, wenn das für die Durchführung des WaffG erforderlich ist. Bei dem Wirbel um die Aufbewahrung wirst du da vor dem VG nicht durchkommen mit "muss ich nicht, weil nicht relevant für die Durchführung des WaffG". wenn sich die Behörde auf genau den Standpunkt stellt, das OVG-Urteil auf ihrer Seite wissend.
  17. Keine Sorge, das laden die Jungs von der Polizei nach Widerruf schon selber ein und das SEK nimmt keine Messer...
  18. Das spielt keine Rolle. Wenn der Schrank weg ist, ohne Abrissspuren, geht die Debatte vor Gericht los ob das Abhandenkommen hätte verhindert werden können. LKA wird was von unter 100ßkg verankern erzählen, sofern als Gutachter vorgeladen. Und da noch kein Urteil analog des OVGs-Urteils zur Schutzklasse des Schlüsseltresors ergangen, kannst du auch Glück haben und das Gericht sagt: Objektiv Falsch, Tresor zu leicht, hätte verankert werden müssen, subjektiv geht das noch durch, bei 350kg war das nicht so offensichtlich, behalte deine Zuverlässigkeit. Garantien dafür gibt es aber nicht, schon gar nicht wenn der Tresor in Sackkarren-Gewichtsklassen (~100-200kg) unterwegs war oder wie so ein mini-30kg-0er unter dem Arm weggetragen wurde.
  19. Wie, den hat man dabei nicht an der Goldkette um den Hals?
  20. Ob das Gewicht genügte, wird dir dann der Richter sagen, wenn aus der abstrakten eine konkrete Gefahr geworden ist. Je nach Bundesland wird das LKA als Gutachter dann was von 1000kg erzählen. Wenn dein Schrank die tara hat, dann ist alles ok. Was aber an der Ordnugnswidrigkeit durch vorsätzliche Falschauskunft nichts ändert. Aber mach was du willst...
  21. Äh doch. Schutzbehauptung ist das Wort, das immer dann fällt, wenn das Gericht beim Urteil etwas vom Tisch wischt wovon der Angeklagte(im Strafverfahren) oder Kläger(im waffenrechtlichen Verfahren) gelaubt hat es sei sein Joker um aus der Sache herauszukommen. Das kannst du dann in höheren Instanzen nochmal ausdiskutieren lassen und hörst dann meist: "Schutzbehauptung" Kannst ja mal den Begriff und WaffG, Waffen suchen.. wirst schnell fündig.
  22. Im waffenrechtlich-vewaltungsrechtlichen Verfahren: Ein Restrisiko muss nicht hingenommen werden. Schonmal gehört. Im strafrechtlichen Kontext: Schutzbehauptung. Schonmal gehört? Nein? Dachte ich mir. Klar zwei Eheleute schlafen grundsätzlich und immer im Wechsel. Ja ne ist klar. Geh weiter Matlock statt Waffenrecht/swtrafrecht schauen, wenn du keine unangehmen Wahrheiten hören möchtest.. Lol, weil sie dich nicht in dem Bestätigen, was du hören willst? Gut so. Damit du unbedarften bald- und neu-LWB dein brandgefährliches Geschwurbel zur Waffenaufbewahrung beibringen kannst? Damit die Dschornalisten Nancy mit Verweis auf deine Einlassungen hier unterstützen können beim Projekt "Weg mit den Waffen" ? Kannst du vergessen
  23. Gegen unbefungten Zugriff. Nicht gegen Abhandenkommen. Und was du "dämliche Diskussionen aus dem Weg gehen" nennst, ist in Wahrheit: Vortäuschen einer Verankerung ist also schon mal eine Ordnungswidrigkeit nach dem WaffG, was unter Würdigung der Gesamtumstände schon mal die Annahme der Unzuverlässigkeit rechtfertigen würde.
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