

ASE
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Das war das Waffenreferat und das ist klar rechtswidrig. §14 Abs 5 enthält eine abschließende Aufzählung der Waffe für die Wettkampfaktivität nachzuweisen ist. Das Gesetz mach der Gestzgeber und das ist weder der Bundesminister des Inneren noch der eines Bundeslandes, noch irgendein Waffenrechtsreferent im Innenministerium. Können die Verbände getrost ignorieren, genau so wie den 12/18 mit jeder (2023) oder pro Kategorie (2024)
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"Tatsachen die die Annahme" rechtfertigen sind etwas anderes als hier kolportiert wird. Was Nancy 2023 wollte, war "tatsächliche Anhaltspunkte" was juristisch etwas völlig anderes ist. @steven Anstatt dich hier abzuarbeiten, wo Klage vor dem BVerwG und BVerfG?
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Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
ASE antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
"Nach § 53 Abs. 1 Nr. 21a, Nr. 21c und Nr. 23 WaffG-E i.V.m. § 53 Abs. 2 WaffG werden Verstöße gegen die neu geschaffenen bzw. ausgeweiteten Waffen- und Messerverbote jeweils mit Bußgeldern bis 10.000 € sanktioniert. Angesichts der damit verbundenen Kriminalisierung von Alltagsverhalten in Verbindung mit extrem vage gefassten Rechtfertigungstatbeständen ist die – für sich genommen unproblematische bzw. folgerichtige – Regelung mit erheblichen Bestimmtheitsmängeln verbunden, die die Vereinbarkeit mit Art. 103 Abs. 2 GG („nulla poena sine lege“) in Frage stellen" -
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
ASE antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Waffengesetz (WaffG) § 46 Weitere Maßnahmen (1) Werden Erlaubnisse nach diesem Gesetz zurückgenommen oder widerrufen, so hat der Inhaber alle Ausfertigungen der Erlaubnisurkunde der zuständigen Behörde unverzüglich zurückzugeben. Das Gleiche gilt, wenn die Erlaubnis erloschen ist. (2) Hat jemand auf Grund einer Erlaubnis, die zurückgenommen, widerrufen oder erloschen ist, Waffen oder Munition erworben oder befugt besessen, und besitzt er sie noch, so kann die zuständige Behörde anordnen, dass er binnen angemessener Frist die Waffen oder Munition dauerhaft unbrauchbar macht oder einem Berechtigten überlässt und den Nachweis darüber gegenüber der Behörde führt. Nach fruchtlosem Ablauf der Frist kann die zuständige Behörde die Waffen oder Munition sicherstellen. (3) Besitzt jemand ohne die erforderliche Erlaubnis oder entgegen einem vollziehbaren Verbot nach § 41 Abs. 1 oder 2 eine Waffe oder Munition, so kann die zuständige Behörde anordnen, dass er binnen angemessener Frist 1. die Waffe oder Munition dauerhaft unbrauchbar macht oder einem Berechtigten überlässt oder 2. im Fall einer verbotenen Waffe oder Munition die Verbotsmerkmale beseitigt und 3. den Nachweis darüber gegenüber der Behörde führt. Nach fruchtlosem Ablauf der Frist kann die zuständige Behörde die Waffe oder Munition sicherstellen. (4) Die zuständige Behörde kann Erlaubnisurkunden sowie die in den Absätzen 2 und 3 bezeichneten Waffen oder Munition sofort sicherstellen 1. in Fällen eines vollziehbaren Verbots nach § 41 Abs. 1 oder 2 oder 2. soweit Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass die Waffen oder Munition missbräuchlich verwendet oder von einem Nichtberechtigten erworben werden sollen. Zu diesem Zweck sind die Beauftragten der zuständigen Behörde berechtigt, die Wohnung der betroffenen Person zu betreten und diese Wohnung nach Urkunden, Waffen oder Munition zu durchsuchen; Durchsuchungen dürfen nur durch den Richter, bei Gefahr im Verzug auch durch die zuständige Behörde angeordnet werden; das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 des Grundgesetzes) wird insoweit eingeschränkt. Widerspruch und Anfechtungsklage haben keine aufschiebende Wirkung. (5) Sofern der bisherige Inhaber nicht innerhalb eines Monats nach Sicherstellung einen empfangsbereiten Berechtigten benennt oder im Fall der Sicherstellung verbotener Waffen oder Munition nicht in dieser Frist eine Ausnahmezulassung nach § 40 Abs. 4 beantragt, kann die zuständige Behörde die sichergestellten Waffen oder Munition einziehen und verwerten oder vernichten. Dieselben Befugnisse besitzt die zuständige Behörde im Fall der unanfechtbaren Versagung einer für verbotene Waffen oder Munition vor oder rechtzeitig nach der Sicherstellung beantragten Ausnahmezulassung nach § 40 Abs. 4. Der Erlös aus einer Verwertung der Waffen oder Munition steht nach Abzug der Kosten der Sicherstellung, Verwahrung und Verwertung dem nach bürgerlichem Recht bisher Berechtigten zu. -
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
ASE antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Genau das falsche Beispiel. Denn nur wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen das §6 oder §5 nicht gegeben sein könnten, kann der Richter überhaupt angefragt werden um einen Sicherstellungs/Durchsuchungsbeschluss. Was bleibt denn da in §5 übrig, wenn man alles abzieht, das eine rechtskräftige Verurteilung bzw konkret (juristisch) greifbare Vorgänge wie ein Vereinsverbot oder gröbliche Verstöße etc voraussetzt: Vor allem §5 Abs. 1 Nr. 2 und §5 Abs. 2 Nr. 3 Über allem schwebt aber immer, das die Durchsuchung rechtswidrig war weil gar keine Tatsachen vorlagen, insbesondere wenn Sie im Rahmen des festgestellten Fehlverhaltens unverhältnismäßig ist. -
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
ASE antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Tja dann musst du da nochmal die Schulbank drücken, bzw den Entwurf mal genau lesen und mit geltendem Recht abgleichen. Der Richtervorbehalt gilt nur bei Gefahr im Verzug nicht und da ist die sofortige Sicherstellung von Waffen bereits heute vollkommen legal möglich. Es soll nur der Kreis derjenigen erweitert werden der den Antrag beim Richter stellen darf und Nancy hat sich mit "tatsächliche Anhaltspunkte" nicht durchsetzen können bisher. -
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
ASE antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Ja das ist halt VDB fantasieblödsinn. 1.) steht da "Tatsachen, welche die Annahme" rechtfertigen das ist ein bisschen mehr als ein Verdacht. Aber wenn einer auf Facebook postet, das er morgen mit der 9mm den Bürgermeister wählen geht, nunja, poste dummen scheiss und gewinne dumme Preise 2.) Wer glaubt du führt die Durchsuchung auf richterlichen Beschluss durch? Wer macht das heute? Der Staatsanwalt persönlich bricht die Tür auf? Ach die Polizei? Wer hätte das gedacht... Keine Sorge, die kommen nicht wenn du zur Arbeit bist, die kommen früher... -
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
ASE antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Womit sie dann mit dem Brief die Tat getriggert hätte... Klar. Seine eigens für den Zweck beschafften Erlaubnisse gibt er dem Bescheid folgend unverzüglich zurück und überlässt die geplante Tatwaffe binnen Frist von 4-8 Wochen an einen Berechtigten oder lässt sie vernichten und führt den Nachweis darüber. Gar nix wäre da gut, sondern genau solche Leute schlagen dann unmittelbar los. Falsch. Das ist keine Durchsuchung nach StPO. Sondern eine Durchsuchung die der Sichrstellung von Erlaubnisse, Waffen und Munition dient. Nichts anderes, als die Polizei heute schon macht, wenn sie Erkenntnisse über eine geplante Tat hatr. Nein, das andere war vollkommen nutzlos. Man kann nicht auf der einen Seite Waffenverbotszonen als sinnlos deklarieren(Was sie sind.) und auf der anderen Seite Maßnahmen, die dann tatsächlich so jemand wirksam entwaffnen als overkill deklarieren. Der Widerufsbescheid wäre genau so wirksam gewesen wie die Waffenverbotszone in Mannheim oder Solingen. Einem möchtegern-Attentäter die Waffen wegnehmen ist im Gegenzug dazu tatsächlich wirksam. -
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
ASE antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Das ist übrigens heute schon so. Bei Gefahr im Verzug können Waffen auch heute schon nach Polizeigesetzen auch ohne richterlichen Beschluss sichergestellt werden. Hier wird lediglich die Waffenbehörde ebenfalls ermächtigt, den Prozess in Gang zu setzen. Natürlich muss man sich a posteriori dafür rechtfertigen, was nicht immer gelingt. Die Reaktion ist jetzt ehrlich gesagt ziemlich Janusköpfig. Nach Hamburg hat man rumgeheult, das die Behörde nur mal richtig hätte handeln sollen und dem Attentäter die Waffen wegnehmen hätte sollen. Jetzt wo man das ins Gesetz schreibt, ist es auch wieder nicht recht. Was denn jetzt. -
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
ASE antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Das Problem am NWR ist, das es nicht fertiggedacht und -gemacht wurde. Es könnte für den Bürger eine sehr komfortable Einrichtung sein und die Behörden entlasten (Prüfen von EWB mit allen Facetten, direktes Registrieren von Waffenleihe etc) -
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
ASE antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Sehe ich nicht so. 1. Der Richtervorbehalt ist klar zu erkennen. 2. Von vagen Verdachtsmomenten kann keine Rede sein, anders als im Gruselentwurf von 2023 steht hier nach wie vor "Tatsachen welche die Annahme rechtfertigen" 3. Recht auf Eigentum in Bezug auf das WaffG... -
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
ASE antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Man sollte als DSB schon die Terminologie beherrschen..Die Ausführungen zum "Transport" wie immer falsch. Es gibt keinen "Transport" im Waffg. Es gib erlaubnisfreies Führen nach des Ausnahme des §12 Ansonsten ok nur das man sich vor kurzem noch mit antiextremismus-Kampagnen anbiedern wollte. Langsam scheint es durchzusickern, was das bringt -
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
ASE antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Selbstverständlich. Nicht dass das Gesetzespaket noch echte Wirkung gegen echte Terroristen entfaltet. Das kann doch niemand wollen. Die entsprechende rechtliche Veranlagung ist ja bereits im Entwurf enthalten, ähnlich bei den Magazinen(Straffreiheit) wird die angedrohte Ordnungswidrigkeit den Messerverbotszonenmesserstecher bestimmt von seiner Tat abhalten... -
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
ASE antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Vermutlich wirksamer als die Briefe... -
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
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Warum sollte die FDP auf Briefe hören, die vermutlich zu 80% von Leuten stammen, die sie ohnehin nicht oder nicht mehr wählen? -
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ASE antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Glaube das der Briefgenerator dieses mal eine reine Platzpatrone sein wird. Da kann man schön mit rumknallen, Effekt wird es keinen haben. Warum? Die FDP hat durch ihr Koalitionsverhalten ihr Ergebnis gedrittelt, von beinahe 12% auf 4%. Und das vor dem Hintergrund, das die FDP wieder 2017 wieder in den Bundestag einziehen durfte, nachdem ihr die Wähler 2013 das Vertrauen entzogen haben. die 10-12% 2017 und 2021 hat die FDP also nicht bekommen, weil der Großteil ihrer Wähler wollte, dass sie mit RotGrün koalieren, ganz im Gegenteil. Nunmehr ist die Lindner-Party vorbei. Die FDP hat sich damit erfolgreich zwischen drei Mühlsteine rangiert. - Gruppe 1 der Restwähler, der größere Teil, der FDP wählt, gerade weil sie mit RotGrün zusammenarbeiten - Gruppe 2 der Restwähler, der kleinere Teil, der die FDP wählt, weil er irgendwie glaubt die FDP könne da bei RotGrün noch was bremsen - Die Koalitionspartner, welche genau wissen, das sie bei vorgezogenen Neuwahlen etwas verlieren werden, die FDP aber alles. Die FDP kann Stand September 2024 also nur noch verlieren. Wer glaubt die 8% kämen zurück, nachdem ihr Vertrauen seit 2021 abermals enttäuscht worden ist, lebt in seiner eigenen Realität, nicht in dieser. Jeder, der halbwegs realistisch denkt, weis, dass es für den FDP Abgeordneten nun nur eine Richtung geben kann : Vorwärts weiter in der Koalition. So optimiert man seine verbleibende Restlaufzeit im Parlament und wer weis, bei fleissigem unterstützen RotGrüner Vorhaben wie z.B. dem aktuellen Machwerk könnte ein Wechsel auf deren Landesliste opportun sein. Das sich die FDP-Abgeordneten kraft Neuwahl wegen (aus ihrer Sicht) ein paar Messer-Djangos arbeitslos melden, glaubt doch wirklich keiner. -
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
ASE antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Es wird halt eine Rechtsunsicherheit eingeführt, die dazu führt, das man besser gar keine Springmesser mehr besitzt. Die Konsequenz ist ja keine Ordnungswidrigkeit, die für WBK Inhaber für sich genommen schon katastrophal sein kann, sonder gleich di Strafbarkeit wegen Besitz eines verbotenen Gegenstandes. Sowas ist Schlamperei. Entweder man verbietet etwas oder nicht, oder koppelt es an eine Erlaubnis. Hisotrisch betrachtet allerdings erwartbar. Der Bundesrat wollte Springmesser auch schon 2002 verbieten lassen, musste sich mit der unten stehenden "Verboten, aber"- Regel zufriedengeben, jetzt wird er einen Schritt weiter sein. alte Fassung: Fassung wenn geändert: -
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
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Weil er aus der Erweiterung des §42 schließt, das Messer jedweder Art grundsätzlich mit Waffen gleichgestellt wären, was Unfug ist. -
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
ASE antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Bedenken muss man da schon haben: Sobald "Zweifel" an persönlicher Eignung (§6) oder Zuverlässigkeit (§5) kann ohne Vorwarnung die Bude auf den Kopf gestellt werden. Ruppiges Posting auf Social Media, Exfrau schwärzt dich an, "Gefahr im Verzug", Rollkomando um 5 Uhr.... -
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
ASE antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Gut bei Gefahr im Verzug kann die Polizei heute schon direkt rein. Und ich glaube nicht, das eine Waffenbehörde das machen würde, die holt Amtshilfe. -
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
ASE antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Deckt sich mit dem Zusammenkopierten bei politico. Da waren teilweise Seitan als gescannte Bilder und richtige PDF-Seiten drin. -
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ASE antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Ja der Punkt ist absolut kritisch -
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
ASE antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Nach dem von mir oben verlinken Entwurf hat Winkelsdorf ohne Grundlage übertrieben. Messer sind nicht den Waffen/Schusswaffen gleich gestellt, lediglich die Formulierung in §42 wurde auf "Waffen und Messer" ausgeweitet. Was das Gegenteil einer Gleichstellung von Messern mit Waffen ist, denn wäre dies so, hätte man die Formulierung von §42 gar nicht ändern müssen. Also alle Tresorfantasien die er und sein Gefolge auf X gerade fabulieren ohne Grundlage. Auch ist das führen keine Straftat sondern: Also eine Ordnungswidrigkeit. -
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
ASE antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
https://www.politico.eu/wp-content/uploads/2024/09/09/F-73-24-GE-Sicherheit-neu.clean_.pdf -
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
ASE antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Darf man wohl erfragen, ob unter Gewerbetreibende und ihren Beauftragten auch die ehrenwerten Gesellschaften aller Herren Länder bzw. ihre Dependancen in unserem Land erfasst sind? Gilt der IS im Sinne des §42 n.F. als "gewerbetreibend"?