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ASE

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  1. Gut er hat ein Bild eingestellt, das dem heutigen Entwurfsformat entspricht, Rot bei änderungen. Bleibe aber dabei: er soll es herausrücken.
  2. Blablubb, soll öffentlich machen was er angeblich hat, solange calle ich bullshit
  3. Ach der Winkelsdorf blubbert wieder. Straftat nach §52 bei unverschlossenem Messer? Bullshit. Die Strafnorm gilt nur für Schusswaffen. Edit: Warten wir mal ab. Bei Nancy ist alles möglich..... Der hat sich auch nur noch aufs hastige Schreiben verlegt, nachgeprüft, ob das was in seinem Hirnkasten gerade aus dem Nebel emporsteigt den Tatsachen entspricht wird schon lange nicht mehr. Geradezug-K98 sag ich nur.
  4. Sodele, Nancys Trommeln fangen an zu schlagen. Zufälle gibts... https://www.stern.de/gesellschaft/messerverbote-reichen-nicht--knoepft-euch-die-sportschuetzen-vor-35048866.html Die Herrnkind muss nach ihrer typisch linken Entgleisung zu Mannheim, für die sie einen Shitstorm kassiert hat, aber auch eine Scharte auswetzen. Bezugnehmend auf ihre Argumentationsschiene - Niemand muss Waffen haben - mag man ihr zurufen: Niemand braucht kriminelle Ausländer und Islamisten im Land.
  5. Das wäre nicht mal so schlimm, sieh Ösistan
  6. §2 Abs 1: der Umgang mit Waffen ist verboten
  7. So ein Cliffhanger am Samstag, geht garnicht
  8. Na dann sind wir mal gespannt, wie der sich vom Januar2023-Entwurf unterscheidet und ob man mal wieder nur 1W zeit hat darauf zu antworten...
  9. Quelle? Wird wahrscheinlich altern wie Milch...
  10. Man ist ja nicht auf Diabolo begrenz, auch wenn der sich dem Lauf gut anschmiegt. Könnte natürlich bei Kaliber .22 entsprechende Geschosse probieren verkupferte oder bleigeschosse. Zumindest verkupferte gibt es ja bei den üblichen verdächtigen
  11. 1.) Einen bereits gewählten FDP-Ministerpräsidenten zum Rücktritt genötigt und so dem abgewählten Kommunisten eine weitere Legislaturperiode beschert sowie dessen Minderheitsregierung toleriert. 2.) Ampel überhaupt erst ermöglicht, wodurch angebliche Verhinderungen gar nicht erst nötig gewesen wären. 3.) Den schlimmsten Übergriff der Staates seit Existenz der BRD überhaupt auf die Grundrechte insbesondere die körperliche Selbstbestimmung der Bürger mitgetragen und befördert. Ausweislich der RKI-Leaks wider jedes besseren Wissens. Die kann weg. Die MUSS weg! Weil Grundrechte nicht verhandelbar sind.
  12. ich bitte dich, man kann doch peng und knall (infanterie) und zisch(Luftwaffe) auch flüstern
  13. "mit gedanklichem Schloss" nicht zu verwechseln mit einem Gedankenschloss
  14. Aha. Ein Verteidigungsbündnis auf Augenhöhe(TM) bedeutet also das die USA hier Basen unterhalten darf wir der USA hier Basen unterhalten müssen und nur die der USA. Wo sind hier die Griechischen und Türkischen Basen? Achso. Manche sind gleicher. Das ist kein Bündnis sondern ein Hegemonialverhältnis. Und gute Güte, wie kann man nur ohne NATO-Mitglied zu sein überleben: Armes Österreich...
  15. Und ich habe mal ein Video gesehen wo ein Elektronikschloss durch Klopfen entriegelt wurde. Hatte nur keine Zertifizierung, genau wie das von dir beschriebene.....
  16. Es ist halt wie die Neonazis der 90er vorhergesagt haben, das kann man jetzt gut finden oder nicht, aber es ist fakt: Grenzen außen auf, jeder darf rein. Wenn die vielen Jeders dann machen was Jeders halt so machen, wird nicht die Grenze geschlossen und die Jeders abgeschoben, sondern die Grenze nach außen bleibt auf und man baut den einst freiheitlichen Staat im inneren zum Gefängnis um, inklusive permanenter Schnüfflei, Besitzverboten und Durchsuchungsmöglichkeit rund um die Uhr, was quasi der Zellenrazzia im Knast gleichkommt. Hauptsache nicht zugeben müssen, dass das mit den Jeders eine absolute Scheißidee war und das versprochene Utopia wenn nur genug Jeders im Lande sind ein Hirngespinnst. Gilt natürlich nicht für alle. Manche finden das Gemessere in deutschen Innenstädte auch ausgesprochen praktisch zur Umsetzung ihrer totalitären Gelüste. Noch so eine Verschwödungstheorie der Rechten (TM)...
  17. Nun was heisst unnötig: Wurde Und auch vom Gesetzgeber nicht intendiert. Das ist eine der Strohmanndiskussionen, die hier geführt werden. Nach dem es immer wieder gerichtliche Diskussionen gab, ob Schlüssel versteckt werden dürfen, auf dem Gästeklo hängen dürfen, in irgendwelchen Döschen usw, kurz: Was denn eine gleichwertige Verwahrung wäre, hat es dem Gesetzgeber 2017 gelangt und er hat die Zertifikatspflicht eingeführt und die Gleichwertigkeitsklausel gestrichen. "Gleichwertigkeit" : Das war in etwa so, als ob man analog nach Verkehrsunfall vor Gericht erörtern würden, ob das TÜV-lose Auto des Unfallverursachers theoretisch TÜV hätte bekommen können. Die Erfordernis der Zertifizierung in Klassen der EN 1143-1 bedeutet ganz simpel: a) Das Behältnis soll bestimmten Angriffsmethoden eine festgelegte Zeit bis zum Teilzugriff bzw Vollzugriff standhalten. b) Der Gesetzgeber hat vor dem Hintergrund kriminalistischer Erfahrungen besonders hinsichtlich der Zeitdauer von Einbruchsdiebstählen und der Ausrüstung des durchschnittlichen Einbrechers eine Interessenabwägung vorgenommen (Aufwand für den Waffenbesitzer vs Interesse der öffentlichen Sicherheit) und es für ausreichend erachtet, die EN 0 und EN 1 für die Aufbewahrung von Schusswaffen vorzuschreiben. c) Mit dieser Interessenabwägung hat der GG es für für die öffentliche Sicherheit hinnehmbar erachtet, dass es statistisch eine gewisse Anzahl Fälle von Waffendiebstählen pro Jahr gibt, bei denen besonders dezidierte Einbrecher, die mit entsprechendem Willen, Vorbereitung, Werkzeug und Zeit zur Tatbegehung ausgestattet den Schutz eines EN0/EN1 brechen können. Gleichermaßen nahm er damit hin, das eine gewisse Zahl an Waffen durch Raten einer Kombination verschwinden. d) Würde die Zahl der in c) nach oben schnellen, würde die Interessenabwägung erneut vorgenommen und die Vorschriften der AWaffV per Bundesratsbeschluss angepasst. e) Grundlage vorgenannter Interessenabwägung ist es selbstredend, die Einhaltung der technischen Anforderungen durchzusetzen. Daher hat der GG die Gleichwertigkeitsklausel gestrichen und durch die Zertifizierungspflicht ersetzt. Denn Gleichwertigkeit wurde in der Regel erst a posteriori vor Gericht debattiert, also dann wenn die Waffen verschwunden sind, womit die Interessenabwägung nach §36 WaffG /§13 AWaffV dann Ihr Ziel verfehlt hat. Eine Zertifizierung wird a priori vorgenommen. Verschwinden Waffen dennoch, so gilt c) f) Wird jetzt der Schlüssel irgendwo gelagert, ob in einem Versteck, in einem unzertifizierten Behältnis oder in einem versteckten unzertifizierten Behältnis ist wiederum der technische Teil der Interessenabwägung unterlaufen. Man ist dann wieder bei nichts anderem als der Gleichwertigkeitsdebatte, bei der dann a posteriori festgestellt werden müsste, ob das Versteck, das unzertifizierte Behältnis oder das versteckte unzertifizierte Behältnis zu einem Waffenschrank hinsichtlich der Zugriffszeit gleichwertig wäre, also exakt bei Punkt c). Dafür gibt es aber seit 2017 keine Grundlage mehr. Zertifiziert oder go home. Und genau hat das OVG NRW vollkommen zutreffend ausbuchstabiert. Niemand hat verlangt, das Waffen absolut sicher gelagert sein müssen, das ist ein Strohmannargument.
  18. Dann sollte man es auch mal lesen und nicht nur den Müll rezitieren welchen der Mann im Fernseher influenced Und Raus aus der EU? Selbst wennm, ja und? Ich warte immer noch darauf, das sie England alle verhungern, weil sie sich nicht mehr von ungewählten und abgewählten sozialistischen Machtnarzissten drangsalieren lassen.
  19. Wenn deine Tochter versucht sich mit deiner Waffe zu erschießen oder dein Sohn es geschafft hat oder deine Waffen einfach weg sind dann schon. Und dann gibt es noch etwas wie die Mitwirkungspflichten des Waffenbesitzers nach §39 Da ist dann irgendwann Schluss gem. §5...
  20. Ja und? Dann wird nach der SPD und der FDP dann eben die CDU vollends ruiniert. Was glaubst du, wohin die Wähler wohl wandern. Jaja, bla bla. Belege für die Behauptung? Oder schreibst du das wie die meisten nur weil du Angst hast jemand könnte bemerken das du nicht die moderne form des Gesslerhuts grüßt, dich nicht woko-haram bekreuzigst? Schenkelklopfer. Zusammenraufen? Also du meinst endlich mal das machen was die Grünen wollen, ja? Weil "Streit in der Ampel" ist eine öffentlich-rechtliche Propagandachiffre für: Jemand wagt es den grünen Wahnvorstellungen auch nur zu widersprechen, selbst wenn er Kubicki-Syle dann doch dafür stimmt.
  21. Siehst du, genau da liegt schon das Kernproblem im Verständnis: Die hier zitierten Urteile sind verwaltungsgerichtliche Verfahren. Da bist du nicht "Beschuldigter", sonder *trommelwirbel* Kläger gegen den Widerrufsbescheid der Behörde. Du kannst natürlich pampig werden und dem Verwaltungsrichter gar nicht sagen, wenn du das für clever hälst. VGH München, Beschluss v. 20.04.2023 – 24 CS 23.496 https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/Y-300-Z-BECKRS-B-2023-N-10167?hl=true auch : Bayerischer VGH, Beschluss vom 08.04.2019 - 21 CS 18.728 https://openjur.de/u/2263713.html Im Strafprozess muss du nichts sagen. Aber dein Schweigen wird den/die Richter auch nicht unbedingt von deiner Unschuld überzeugen. Darüber hinaus, ich weis nicht ob dir das klar ist, werden speziell bei einem Strafverfahren Ermittlungen angestellt. Glaubst du wirklich, in Vorbereitung eines Strafverfahrens würde keiner mal die Werkskombination oder dein Geburtsdatum am Waffenschrank ausprobieren? Ja ne is klar, der Angeklagte sagt nix, da müssen wir ihn freisprechen.
  22. Nun, das Geburtsdatum des Kontrollierten und die Werkskombination sind bekannt. Alle anderen Kombinationen werden dann vor Gericht bewertet werden, ob sie "leicht zu erraten" waren: Telefonnummern, Hausnummern 6 mal die 0 usw Wenigstens vergifte den Geist der Leute mit waffenrechtlich gefährlichem Bullshit. Das ist bei dir irgendwie "obrigkeitshörig" wie vermutlich auch das Warnschild das vor einem Abhang warnt zu beachten. Pah!
  23. Warum sollte es das auch mitgehen müssen? Es gab überhaupt kein Behältnis, es sei denn man sieht eine Tabaksdose als Behältnis an... Das hier steht im amtlichen Leitsatz: Warum? Ganz einfach: Die Behörde hat die Erlaubnisse widerrufen: Der Kläger, also der Jäger, hat vor dem Verwaltungsgericht folgendes geltend gemacht: Allso die kassische Argumentatio der Schlüssel-in-der-Müslibox-Fraktion. Nur das er den Schlüssel eben in einer Tabaksdose (Behältnis) in einem "Versteck" aufbewahrt hatte. Die erste Instanz, das Verwaltungsgericht, geht den Blödsinn noch mit und fährt klassische 100%-Sicherheit gibt es nie Argumentation: Damit ist die Behörde nicht einverstanden. Sieg geht in die nächste Instanz: Mit dem Jäger gehen angesichts des VG-Urteils scheinbar die Pferde durch, er setzt dort noch einen drauf, in dem er siegesgewiss gegenüber dem OVG äußert, das sein Tabacksdöschen im "Versteck" sozusagen viel besser als auch nur irgendein Schlüsseltresor, der den Namen verdient, sei: Der OVG macht dann damit Schluss: Es führt aus: Und nebenher (ein obiter dictum, nicht wahr lieber VDB...) denkt das OVG Lüneburg laut nach: Das kann das OVG Lüneburg auch offen lassen, denn es ist schlicht juristisch scheißegal: Also nichts anderes als ein weiterer Schiffbruch der Schlüssel-in-der-Müslibox-Fraktion, der uns von der VDB-Blase als der neue Shit verkauft werden soll. Ein Schiffbruch wie das Kölner Urteil von 2019, das damals auch wie eine Monstranz herumgetragen wurde, obwohl das exakte Gegenteil dessen was behauptet wurde im Urteil stand. Fairer weise muss ich sagen, das es eigentlich nicht mal ein obiter dictum ist, was das OVG Lüneburg hier macht. Wenn ein Absatz in einem Urteil mit "der Senat lässt offen, ob" beginnt, ist alles was danach im Absatz steht reine Spekulation, lautes juristisches Nachdenken. Das OVG Lüneburg ist sich da also nicht sicher, und lässt die juristische Fachwelt an dieser Unsicherheit teilhaben. Für ein waschechtes obiter dictum hätte sich festlegen müssen, ob das OVG-Münster richtig oder falsch liegt, was es aber gerade nicht tut. Ganz im Gegenteil: Es sieht wortwörtlich, dass einiges für die Rechtsauslegung des OVG spricht, gibt dann aber nur den "Infiniten-Schlüssel-Regress" zu bedenken, also dass man dann für ein Schlüsselbehältnis wieder einen Schlüssel habe der den usw usw. Ockhams-Rasiermesser schneidet diesen Gedankenfaden aber ab: Es steht einem frei, zur Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen (n+1) Schlüsseltresore zu kaufen. irgendwann muss in der kette dann eben ein Zahlenschloss kommen. Man kann auch n Waffenschränke haben und dann eben einen mit Zahlenschloss in den man n Schlüssel legt. Schlüssel können in bestimmten Settings sehr sinvoll sein: bei Vereinswaffenschränke z.b. Nichts anderes schreibt auch schon das OVG Münster. Es gibt dann da noch basierend auf dem OVG-Lüneburg-Urteil die Argumentation aus der VDB-Blase, dass das OVG Münster dann auf ein Verbot von Schlüsselschlössern hinausliefe und dass dies unzulässig sei, weil damit Rechtsetzung durch ein "obiter dictum" durch das OVG NRW betrieben werde. Was schon formal kompletter juristischer Bullshit ist. Das OVG NRW hat eine ratio decidendi angegeben, als es bewerten musste, ob die Schlüsselaufbewahrung in einem unzertifizierten Behältnis §36 WaffG und §13 AWaffV erfüllt oder eben nicht Das ist das Gegenteil eines obiter dictums. Und unzulässige Rechtsettzung schon mal garnicht. Offensichtlich ist für manche Zeitgenossen unklar was §36 Abs. 1 WaffG und die Zertifizierungspflicht der behältnisse in §13 Abs AWaffV bedeutet und bezweckt. Diese Lücke hat das OVG NRW eben gefüllt, was jetzt manchen nicht passt. Das ist zweifelsohne Rechtsfortbildung durch ein Gericht bei, wie finde vermeintlich, unklarer Rechtslage. Die im betreffenden Artikel des VDB geäußerte Ansicht ein Gericht dürfte das nicht ist kompletter Schwurbel. Lieber 5000€ Gerichts- und Anwaltskosten und sämtliche Erlaubnisse weg als für 400-500 einen Schlüsseltresor gekauft. Wenn man auf dem Hügel sterben will.....
  24. Und der täuscht dich nicht. Exakt. Eigentlich will man ja 1:1 den Entwurf von Januar letzten Jahres doch irgendwie durchbringen, inklusive Anscheinsparagraph, Sachkundepflicht für KWS inklusive Nachholpflicht für Inhaber des KWS , KWS-Pflicht für Erwerb, Besitz und Führen von Armbrüsten und Schreckschuss, Psychoschnüffelei, Einschränkungen des Gästeschiessens und ganz wichtig: "Tatsächliche Annahmen" statt Tatsachen welche die Annahme rechtfertigen". Letzteres ist der rote Faden bei Nancy.
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