Zum Inhalt springen

ASE

Mitglieder
  • Gesamte Inhalte

    3.396
  • Benutzer seit

  • Letzter Besuch

Alle Inhalte von ASE

  1. Das ganze gegenwärtige "gegen Rächts" Gedröhne in dessen Kontext die Waffg-Verschärfung wieder hochgeholt wird ist eine von den Protesten erzwungene Reaktion. Mit diesen und mit der breiten Zustimmung des Volkes hatte die Ampel nicht gerechnet und die Panik ist dementsprechend groß. Jetzt wird vom politmedialen-Komplex gerade alles an die politische Front geworfen was man sich eigentlich für später hatte aufsparen wollen. Zündet aber auch nicht so richtig und Nancys Übergriffe gegen die Verfassung werden auch auf Seiten einiger mitte linker und Linker nicht goutiert.
  2. Von der Exekutivseite, also den Ländern und ihren Innenministerien. Das ist, wen man die Einwendungen des Bundesrates bei Gesetzesänderungen studiert, die Hardlinerseite. Die hat sich in der Vergangenheit häufig eine Watschen geholt, selbst von Rot-Grünen Bundesregierungen ("Die Bundesregierung lehnt den Vorschlag des Bundesrates ab") Beispiele: Gelb weiter nur Einzellader, Repetierer im LW-Kontingent, Erlaubnispflicht für Armbrüste und Schreckschusswaffen, Verbot von Kreigswaffenanschein beibehalten: Alles gescheitert. Und da es hier anders als z.B. bei den Anscheinswaffen anno 2002 (Bundesregierung: weg mit §37, Bundesrat: beibehalten) nicht via Verordnung(§6 AWaffV) zumindest ein kleines bischechn durch die Hintertür geht versucht man jetzt mit dem Mut der Verzweiflung so. Der Bundesrat ist nämlich pampig geworden wegen der 10 Jahresregelung in seiner Stellungnahme: https://dserver.bundestag.de/btd/19/138/1913839.pdf Seite 132 Genau Lesen: Der Bundesrat bringt zwar selber die 6x Pro Jahr Regelung ins Spiel, aber bezogen auf jede Waffe, anders kann man "der Waffe " nicht lesen. Die Bundesregierung antwortet Trocken: Im Entwurf vom 11.12.2019 greift die Bundesregierung das dann auf, aber gar nicht so, wie der Bundesrat sich das vorgestellt hat: - Die 10 Jahresregel wird beibehalten - Statt mit jeder Waffe nun nur mit den Kategorien LW und KW 6x pro Jahr oder sogar nur 1x im Quartal - Statt 3 Jahre nur 2 Jahre rückwirkend überprüft. - Und damit das nicht wie damals beim Wegfall des §37 durch die Länder auf Verordnungsebene oder gar Verwaltungsvorschriftsebene hintertrieben wird: Das war dann schon eine ordentliche Schelle für die Länder. Für mich ist das maß da definitiv voll, weil man hier die Verfassung mit Füßen tritt. Das Recht zur Rechtssetzung steht dem Bundestag zu, die Länder-IMs haben das auszuführen. Punkt.
  3. Nein es war keine Anmaßung, sondern die gebotene Ausenandersetzung mit den Einlassungen des Klägers. Dieser wollte den neuen §14 Abs 4 auf sein Überkontinent angewendet wissen. Das wurde schon aufgrund des Zeitpunktes des Widerspruchsbescheides(2009) für nicht anwendbar festgestellt. Zudem aber unterstrichen, das selbst bei Anwendbarkeit nichts anderes folgen würde. Zu Recht. §14 Abs 3 a.F. (ÜK nach alter Rechtslage) wurde ohne auch nur ein Wort zu verändern in §14 Abs. 5 n.F (ÜK ab 2020) verschoben und es ist nicht ersichtlich, warum §14 Abs 5 n.F. nicht zusätzlich zu §14 Abs 4 zur Anwendung kommen sollte. Ja und mit der Änderung 2020 hat der GG dieser neuen, am Wortlaut der alten Norm durchaus nachvollziehbaren, neuen Lesart einen Riegel vorgeschoben, allerdings erst im letzten Entwurf. War im Entwurf vom 9.10.2019 zwar die 10-Jahresregel bereits enthalten, so war aber auch noch die alte Bezugnahme auf "regelmäßiges Schiessen" für Erwerb und Besitz enthalten, was dann keinen Bruch mir der neuerlichen Rechtsauslegung (= 12/18 mit JEDER) Waffe bedeutet hätte. Wäre das so gekommen, hätte man also 10 Jahre lang 12/18 mit jeder Waffe erbringen müssen, für ÜK noch Wettkämpfe obendrauf, auch nach 10 Jahren. So hätte §14 in diesem Fall gelautet: Zum Glück wurde der letzte und angenommene Entwurf dann signifikant entschärft, indem konkrete Nachweisanforderungen abweichend von 12 /18 für jede Waffe im Bruch mit der damals aktuellen Rechtsauslegung genormt wurden. Es wurde also für den Besitz von Waffen eine Pauschalregelung, weg von der individuellen Nutzungspflicht für jede Waffe bei gleichzeitig verringertem Termindruck geschaffen. Lediglich fortwährende Wettkampfpflicht für ÜK wurde beibehalten. Vor der Genese des aktuellen §14 hinsichtlich ausgehend von der Rechtsprechung 2019 und den ersten Entwürfen sind die Verweisungsfehler-Argumentationen beider Seiten (IMs, BDS) gleichermaßen unsinnig wie gefährlich. Manche IMs haben sehr genau verstanden, was der Entwurf vom 9.10.2019 bedeutet hätte, so genau, dass sie sich diesem heute gerne herbeischwurbeln möchten(BW). Der BDS hingegen gar nicht, um das mal deutlich auszudrücken, weil er ausweislich seiner Veröffentlichungen daran glaubt, die 10 Jahresregel wäre auf ÜK anzuwenden, was ausweislich des Entwurfes vom 9.10.2019 nie zur Debatte stand, ganz im gegenteil. Wären die Verweisungen des Entwurfs vom 9.10.2019 Realität geworden, dann wäre ÜK wegen 12/18 mit jeder Waffe kein Thema mehr.... Man kann also froh sein über die momentane Regelung und sollte die Debatte lieber auf die Auslegung des Abs 5 konzentrieren: Wettkampfnachweis nach Kategorie (LW/KW) oder ganz Pauschal statt Einzelnachweis für jede Waffe.
  4. Die Ausweislich des §14 rechtswidrig ist und von den Verbänden nicht beachtet werden muss. Meine Güte, das IM BW legt den in seinen Vollzugshinweisen mit seinem "Verweisungsfehler"-Geschwurbel den Ball auf den Verwaltungsgerichtlichen 11m Punkt und nimmt en Torwart raus. Es tut ja nicht mal so, als wäre §14 Abs. 5 irgendwie so auszulegen, sondern schreibt offen, das man Bedürfnisbescheinigungen fordern solle nach einer Rechtslage, die nicht existiert weil der Gesetzgeber einen Fehler gemacht habe und man deswegen einfach, wie ich oben dargelegt habe, nach dem Entwurf vom 9.10.2020 (https://dserver.bundestag.de/btd/19/138/1913839.pdf Seite 9) zu verfahren gedenke. Also nach einem Entwurf, der nicht angenommen wurde, weil nicht mal über ihn abgestimmt wurde. Verfassungsrechtliche Clownswelt .
  5. @Friedrich Gepperth Der Wille des Gesetzgebers ist dar Gesetzesentwurf, welcher beschlossen wurde. so ist das nunmal. Ah und keiner der mit 10000€ netto Entschädigten war in der Lage sich selbst oder durch seine vom Steuerzahler finanzierten Mitarbeiter eine konsolidierte Fassung zu basteln, durchzulesen und zu begreifen was da steht? Also ich habe dafür vllt 90 Minuten gebraucht, die Entwürfe waren öffentlich..... 90 Minuten. 90 Minuten habe ich gebraucht und denen haben mehrere Tage nicht gereicht. Womit waren die stattdessen beschäftigt? Und das sind ohnehin alles faule Ausreden und Rosstäuscherei: Das 3. WaffRÄndG wurde am 17.2.2020 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Am 4.3. also über 2 Wochen später wurde die Beschlussempfehlung für das LuftSiPVG veröffentlicht, welche in Artikel 8 Änderungen am 3. WaffRÄndG enthielt worüber am 5.3 abgestimmt wurde. https://dip.bundestag.de/vorgang/.../255224 Es wäre also genug Zeit gewesen die Änderungen einzubringen nachdem man 2 Wochen zeit hatte zu Begreifen, was man da beschlossen hat. Aber es sind wie gesagt Ausreden. Bereits der Entwurf vom 9.10.2019, also über 2 Monate früher, enthielt ebenfalls nichts davon, das §14 Abs 4 mit der darin bereits enthaltenen 10-Jahresregel auf Überkontingent anzuwenden sei. Ganz im Gegenenteil: In der konsolidierten Fassung des Absatzes 5 dieses Entwurfes, die denn armen Parlamentariern wohl auch nicht vorgelegen hat, mir hingegen schon, findet sich obendrein das, was das IM-BW gerne gehabt hätte, die Bezugnahme auf 12/18 mit jeder Waffe zusätzlich für Überkontingent: (rot: Unterschied zur gültigen Fassung) @Friedrich Gepperth und jetzt stellen sich deine Parlamentarier hin und behaupten das sie von nichts gewusst haben wollen und das alles gegen ihren Willen entschieden worden sei.
  6. Na dann stell mal die Behördenschreiben ein. Aufgrund von Hörensagen brauchen wir hier nicht die große Behördlesverschwörung diskutieren
  7. Jo. ist ja nur ein vierteljahrhundert her... Relevanz Just NRW-Things. Schonmal das eigene Dorf verlassen? es gibt genug andere Vereine. Doch. Satzung lesen Klar wenn man selber nichts machen will wird es schwer
  8. Genau das mache ich und empfehle ich auch jedem, auch wenn man mir es schon auf BDS-Meisterschaften ausreden wollte.... Wer schreibt, der blei(b)t.
  9. Das Vorgehen in BW entspricht in den meisten Fällen Recht und Gesetz. Das jetzt das große Bohei losbricht liegt daran, das a) die Behörden den Coronawahnsinn +2 Jahre (2022, 2023) abgewartet haben um den Leuten gelegenheit zu geben das Bedürfnis zu erfüllen. Nach dem Gesetz hätte das schon früher kommen müssen, was jetzt nicht gerade für die Theorie von den bösen Behörden spricht... b) Manche Leute es einfach icht einsehen wollen. Ich habe mir in meinem Verein seit den Entwürfen 2019 den Mund fusselig geredet und die Finger wund geschrieben damit auch noch der Letzte mehrfach informiert war was gefordert ist. Und jetzt gibt es Leute die nach erhalt des Behördenschreibens aufgeregt bei mir privat Sturm geklingelt habe weil sie nicht auf 4/6 Termine termine kommen. Was zum Teufel war jetzt daran schwer? einmal im Quartal auf den Schießstand? Und hast du dir auch die Mühe gemacht das nachzuprüfen? Ich habe Leute erlebt die anfangen zu schmollen und alles Verkaufen wollen, weil sie Seite 2 des Behördenschreibens nicht gelesen haben, wo explizit auf die 10-Jahresregel verwiesen wurde. Man fasst es nicht. Nö, die zielen auf die Umsetzung eines Rechts ab, das seit 2020 Jahren in Kraft ist. Es ist übrigens 2024....
  10. Junge, wie wäre es mal mit Luft anhalten, auf 10 Zählen und dann nachschauen, von solche Aussagen stammen....... Das kann doch nicht so schwierig sein
  11. Ja die Schießstände können andere für die Warten und finanzieren, schon klar... Die Assis mag ich ganz besonders, Knarren für Tausende aber Spenden oder am ende Mitarbeiten beim Erhalt/Ausbau des Standes....da sind die ganz schnell weg. Und wie viele Vereine sind das? Das sind Extrembeispiele die durch Wahlen schnell beseitigt wären. Aber dafür müsste man dann mal was tun und nicht konsumieren. Selber schuld.
  12. Ja genau. Nicht vielleicht die SPD die das Waffengesetz wollte... neee das war der böse DSB. Drückt dir der Aluhut? Und am Rande: vor 2002 hat der VEREIN bescheinigt. Nicht der Verband Was für ein Bullshit. Seit 2020 gibt es klar definierte Regeln nach denen der Verband das Bedürfnis bescheinigen MUSS
  13. Welches Level denn? Das man für jede ÜK Waffe eine Vereinmeisterschaft im Jahr schiessen muss? Himmelhergott, das ist ja furchtbar.
  14. Meine Güte, wie hat der DSB nur vor 1971/76 überlebet. Rätsel über Rätsel. Oder diejenigen, die Ihre Waffen vllt auch mal schiessen wollen...
  15. Was nichts daran ändert, das für jede Waffe ein Bedürfnis vorhanden sein muss. Begünstigungen gibt es nur seit 2020 nur für 10/3/2. Jemandem, der behauptet hat, das getan zu haben und den Nachweis darüber schuldig geblieben ist. Aus dem VGH Urteil: War einer der wesentlichen Steitpunkte: Muss die Behörde einfach jede Bedürfnisbescheinigung akzeptieren. Antwort: Nein.
  16. Es war andersherum: Die Voraussetzungen für den Besitz sind nicht geringer als für den Erwerb. Und das hat sich beim ÜK geändert. Nochmals: Das man ÜK mittels Wettkampfteilnahme mit vorhandenen Waffen überhaupt erst erhalten oder erweitern kann ist ein Entgegenkommen. die Alternative wäre: Wettkampfteiilnahmen mit Leihwaffe. Die Figur, das man für den Besitz daraus die gleiche Erleichterung beanspruchen möchte ist vor den Verwaltungsgerichten grandios gescheitert.
  17. Da war ausweislich der Urteile nie anders. Nur hat man das Gegenteil gerne geglaubt, Stichwort "Vertrauensschutz" Das ist Semantik und damit ist man in der Juristerei meistens auf verlorenem Posten. Den Behörden und Ministerien ist das egal. Da wird halt widerrufen, Punkt. Die Verbände und Vereine, die das dann bearbeiten müssen, sind jetzt vorrübergehend der Mops. Andererseits gehen die Behörden da auch tranchenweise vor um etwas Druck aus dem Kessel zu lassen, bei uns sind wohl die Buchstaben D-H dran, wie ich aus den Anfragen der Mitglieder schließe
  18. Ja. übertragenen Sinne schon. Meist sind die Vorsitzenden auch die verantworltichen Personen nach §10 (Vereins-WBK) und §27 (Schießstandbetreiber) Wenn diese der Urkundenfälschung im Zusammenhang mit dem WaffG überführt werden, dann ist die waffenrechtlichen Zuverlässigkeit weg wegen §5 Abs 2 Nr 5: Man beachte: es gibt hier keine Tilgungsfrist von 5 Jahren, man ist also wenn man danach jemals wieder eine WBK haben möchte auf Gedeih und Verderb der Waffenbehörde bzw. dem Verwaltungsgericht ausgeliefert bei der Zukunftsprognose zur waffenrechtlichen Zuverlässigkeit. Und wie die angesichts vorsätzlicher Urkundenfälschung mit Täuschungsabsicht über die Voraussetzungen für waffenrechtliche Erlaubnisse ausfallen wird, kann man in einem häufig zitierten Satz zusammenfassen: "ein Restrisiko muss nicht hingenommen werden". Und wofür das alles? Damit jemand anstatt seinen Hintern auf den Schießstand zu bewegen auf dem Sofa hocken bleiben kann wirft man lebenslang seine waffenrechtliche Zuverlässigkeit weg.
  19. Nein. Gilt es nicht. Was steht in §58: https://openjur.de/u/2453330.html https://www.bverwg.de/de/160507U6C24.06.0 Mit anderen Worten: auch alte Sportschützenerlaubnisse die nach dem WaffG1976 sind den gleichen Erlaubnisvoraussetzungen unterworfen. Und Die Bedürfnisprüfung ist entsprechen durchführen. D.h. Mitgliedsbescheinigung nach §14 Abs 4 und ggf Bedürfnisbescheinigung nach §14 Abs 5 bei Überkontingent. Nichts zu machen. Obacht: Tatsächlicher Altbesitz, also im Zuge der Amnestie 1976 angemeldete Waffen unterliegen nicht dem §14 des aktuellen WaffG.
  20. Ich sags mal so: A) gingen statt bisweilen 40-50% fehlerhafte 100% korrekt ausgefüllte Anträge ein und würden keine Fresszettel mit "I brauch a Bischdl, jetzt glei soford" eingereicht, ginge es schneller. Ich plädiere hier für eine harte Linie: Antrag geht ein, Gebühr wird beim Verein abgebucht, Antrag wird einfach abgelehnt. Dann verbessert sich das hoffentlich. Den Schwaben packst du nur beim Geld. B) Die Zahl der Sachbearbeiter ist irgendwo limitiert, bei 12,50 mitgliedsbeitrag pro Mitglied und Jahr. Bei irgendwas um 100k Mitglieder kann man sich ausrechnen, wie viel Vollzeitstellen da für Bedürfnisbescheinigungen zur verfügung stehen. Sowas wie letztes Jahr geht natürlich nicht, aber gibt es WBKs die deswegen widerrufen wurden? Die Behördem kannten die Situation und ich kenne Fälle in denen von der Behörde 3x aufgefordert wurde und immer noch kein Widerruf.... Trägheit liegt nicht nur beim Verband, oh nein. Selber mehrfach gehabt, bis zum letzten tag der dritten frist gewartet und dann durfte ich als Bedürfnisfeuerwehr ausrücken...
  21. Es wäre Sache der Verbände da mal draufzuschlagen, frühzeitig informiert wurden sie. Ansonsten muss es einer einzeln ausfechten. Meine Behörde macht das laut den Schreiben absolut rechtskonform: Verlangt eine Bescheinigung nach §14 Abs 4 vom Verein(bis ende 2025), §14 Abs. 5 vom Verband für ÜK und lässt ordentlich Fristen(2.5Monate) um die Bürokratie abzuwickeln, darüber hinaus Hinweise auf Grundlage des Gesetzes, was zu bescheinigen ist. Außerdem verteilt sie die Bedürfnisprüfungen bei den Altfällen nach meiner Beobachtung über die Zeit (beginnend erst seit letztem Jahr wegen Corona), damit nicht auf einmal der Riesenwust an Anträgen für Vorstände und Vereine kommt, Gut so. Keine Bezugnahme auf die Vollzugshinweise. Man muss den Unfug mit "Verweisungsfehler" nicht mitmachen, man kann einfach ordentlich nach Rechtslage verfahren, es kann so einfach sein.
  22. Die WaffVwV kann keine Vorgaben machen.... sie soll die einheitliche Anwendung geltenden Rechts gewährleisten. @5oudWBnB soll sich freuen, das seine Behörde abweichend von der geltenden Rechtslage von einer Bedürfnisprüfung für diese Waffen absieht. Darauf verlassen würde ich mich für die Zukunft aber nicht, Abteilungsleitung wechselt und dann steht man da ohne Wettkämpfe... Das ist ja auch BW-Geschurbel. Nicht mal 12/18 Gesamt ist für ÜK gefordert, sondern einzig die Anforderungen des §14 Abs 4 neben denen des Abs 5.
  23. Doch, die unzulässige Anwendung von §14 Abs 3 auf den Besitz von Überkontingent geht genau darauf zurück: Das Im BW will die alte Rechtslage auf ÜK anwenden, und dort war ja die Rechtssprechung vor der Änderung 2020 das mit jeder im befindlichen Waffe 12/18 zu absolvieren sei. Da muss ein grober Keil drauf!
  24. Ja und zwar diese Schwurbelei des IM BW: Klar Verfassungswidrig, wa das IM BW hier macht ist, das es sich das Rechts zur Rechtssetzung anmaßt. Es geht hier nicht um Auslegungsfragen, sondern darum, das das IM BW sich nicht an den Wortlaut des Gesetzes halten will und offen ansagt, das es sich an das zu halten gedenkt was nach seiner Auffassung im WaffG stehen müsste, dort aber nicht steht. Es gab Verweisungsfehler, und die wurden in Artikel 8 des "Gesetz zur Verbesserung der Rahmenbedingungen luftsicherheitsrechtlicher Zuverlässigkeitsüberprüfungen (LuftSiPVG k.a.Abk.)" geändert. Daher stammt auch der "Verweisungsfehler"-Geschurbel das in anderen Stellen des WaffG von Verbänden und IM-BW jeweils nach eigener Wunschvorstellung verbreitet wird: https://dserver.bundestag.de/btd/19/175/1917585.pdf Seite 11 Das vom IM BW herbeifabulierte war nicht darunter. Es gibt keinen weiteren Verweisungsfehler §14 WaffG und wer als Ministerialbeamter oder Innenminister etwas anderes behauptet und durchsetzen möchte, der ist hat ein Problem mit der Verfassungstreue... Wen der Titel des Änderungsgesetz-Änderungsgesetz wundert: Wenn es schnell gehen muss oder man etwas verbergen möchte, dann platziert man Änderungen anderer Gesetze in bisweilen thematsich völlig anders gelagerten. Gesetzesentwürfen die gerade ohnehin zur Abstimmung anstehen. Vollzugshinweise__14_Abs._5.docx.pdf
  25. Ah ja, genau, das ist auch sinn und zweck eines Forums das man unwidersprochen seine Thesen raushauen kann. Und wenn die dann an der verwaltungsgerichtlichen Realität zerschellen war man irgendwie doch Sieger. Moralisch. Könttest ja etwas anderes als die ewige Leier mit der WaffVwV ins Feld führen.... aber ne liegen ja alle falsch, nur die WaffVwV, das ist die Bibel..
×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.