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ASE

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  1. "in der Regel" bedeutet, dass die Behörde einen Ermessenspielraum hat da bedarf es keiner ausdrücklichen Ausnahmeregelungen Man spricht vom "pflichtgemäßen Ermessen" bei dem die Behörde den Zweck der Norm Berücksichtigen muss. Beim Erwerbsstreckungsgebot ist (war..) der Zweck das Horten von Waffen besonders im Hinblick auf die ab 2003 erweiterte gelbe WBK zu verhindern. Ein reines "ich will halt mehr" oder "die gekaufte Waffe gefällt mir nicht, ich will eine andere" wird also nicht genügen, hier würde die Behörde eine Ermessenüberschreitung begehen. Aber auch bei korrektem Ermessen darf der Gebrauch davon nicht dazu führen, dass die Vorschrift gänzlich unterlaufen wird. Da die Regulation des Waffenbestandes intendiert war kann richtiges Ermessen z.B. hier vorliegen wenn: - Waffen nach Verlust/Diebstahl wiedererworben werden sollen - Die Ausübung des Leistungssport erheblich beeinträchtigt würde, weil eine dafür genutzte Waffe defekt und durch strikte Anwendung der 2/6-Regel die Teilnahme an wichtigen Meisterschaften verhindern bzw. stark beeinträchtigen würde. Hier würde ich mir allerdings nur bei internationalem insbesondere olympischen Level Hoffnungen machen.
  2. Experimentell ja, aber für das Bedürfnis für ÜK wird es schwierig, sofern nicht von einer Auffangregelung in der Sportordnung gedeckt ist
  3. bist du als Mitcom-Admin eingeloggt? Wenn OSM und Vereinsadmin nicht zusammenfallen, kann das der Fall sein.
  4. steht in der Mail die über mitcom letzte woche kam
  5. Erste Einschreibewelle geht diese Woche raus(heute/morgen wenn alles klappt). Soll dann so wöchentlich erfolgen, alle die als "Bedürfnisbeauftragter Verein" in Mitcom registriert wurden einzuschreiben. Selbsteinschreibung war leider nicht möglich, sonst ersäuft man in Bots.
  6. Das Sporthandbuch Darum Richtlinie und Schulung. Was beim WSV nur für Ersatzwaffen nötig wäre, sonst reicht eben VM. Und man hat ja bei allen Verbänden die Möglichkeit offene Wettkämpfe auszuschreiben. Muss nicht immer Phillipsburg sein. Das Sporthandbuch gibt in Teil A die LV7-Extrawurst nicht her, allerdings im Sinne eines Services ("Ist die Auschreibung konform und in Bedürfnisfragen belastbar") durchaus ok. Aber eine korrekt ausgeschriebene VM bedürfte eigentlich keiner Genehmigung durch den LV. Lieber Standardausschreibung bereitstellen. -------------------------------------------------------------------------------- Was einfach bei allen Verbänden fehlt sind online-portale (IPSC/Steel mal ausgenommen) auf welchen man Wettkämpfe auschreiben und die Ergebnisse registrieren kann. Würde vieles erleichtern.
  7. Das ist beim BDS nicht anders. Hat der nur noch nicht begriffen. Grundsätzlich müssen alle Angaben nachprüfbar sein. Tja und genau das ist eben die Fake-News. Die Schulung wird einmal durchgeführt, wenn jemand zum Bedürfnisbeauftragten gemacht wird. Wer zum Teufel hat das jetzt wieder in die Welt gesetzt?!?
  8. Ach und bevor ich es vergesse: - Beim BDS war man auch nicht gerade so begeistert, als beim WSV Antragsstopp war, weil die Bedürfniswelle dann über die Ehrenamtlichen dort hereingebrochen war. - Beim BDS perpetuiert man folgendes: Das nennt man dann in deiner Lesart wohl "für den Schützen einsetzen". Wenn man a) rechtswidrige und verfassungswidrig begründete Sonderauflagen umsetzt, die man zuvor mit dem IM ohne WSV im Tausch gegen andere genauso rechts- und verfassungswidrige Sonderauflagen ausgekungelt hat. b) Dann obendrein noch Extraauflagen (50% beim BDS eingesetz...) erfindet um die Arbeit an die anderen Verbände abzuschieben. ---------------------------------------- Der WSV, der sich ja ganz und gar nicht für den Schützen einsetzt () - Hat sich eine Richtlinie gegeben - ignoriert den 12/18 Unfug zu Gänze und bescheinigt nach Recht und Gesetz, anstatt sich für dessen Abschwächung (Kategorie statt Waffe) auch noch abzufeiern, wie es der BDS getan hat. - ignoriert, wo eine Waffe herkommt. Du hast jährlich einen Wettkampfnachweis? Es wird bescheinigt. Es fehlt einer, weil Krank, Beruf, Ausbildung Studium etc? Es gibt Ausweichregelungen bis 4 Jahre rückwirkend und im Extremfall wird nach einer Einzelfallentscheidung gem § 45 Abs. 3 WaffG gesucht, mitunter indem man die Behörde direkt kontaktiert. Macht natürlich Arbeit. Und wäre schön, wenn man dann nicht in mangehalften Anträgen ersäuft sondern sich auf die Sonderfälle im Sinne einer Lösung pro Schütze konzentrieren könnte. Aber ja ne ist klar, phöser WSV und guter BDS(dem ich selber angehöre und fleissig da schiesse)
  9. Nicht in 50AE und das kommt halt regelmäßig vor und dann gibt es dicke Backen. Also sollte wenigstens der vor Ort (= Bedürfnisbeauftragte)r bescheid wissen und wenn in solchen technischen Spezialfällen dann nur die Kenntnis vorhanden ist: "Muss ich VOR Antragstellung mal abklären" Aber ich merke schon, du gleitest an dieser Stelle ins Penälörhafte ab. Wegen mir hätte man das auch sein lassen können und einfach meine Vorschlag umsetzen: Antrag geht ein, Bearbeitungsgebühr wird beim Verein eingezogen und ohne Nachfrage genau so bearbeitet und dann eben abgelehnt. Warum. Dann heisst es von Leuten wie dir wieder "DA! der böse WSV mach Vorschriften111ELF" Ja Wow. Da ist ja vor dir keiner draufgekommen.... Gibt halt Verbände und Personen die da mit Ministerialbürokratie und Politik in den Ring steigen, ohne jedesmal 5 Pressemeldungen, und 3 Videos hochzuladen, der Selbstdarstellung wegen. Darauf beschränken sich nämlich diejenigen, die sich als die die großen Fighter fürs Waffenrecht inszenieren. Clicks über alles, echte Wirkung egal. Und deren Eingaben nicht mal zur Kenntnis genommen werden.
  10. Und wo liegt da der Unterschied zum WSV? Doch, weil man dort unsinniger weise Waffe angeben muss Kannst ruhig zugeben, das die Mär vom "bürokatischen WSV" halt reines substanzloses Verbandsbashing ist. Japp am besten alle austreten und dann merken, das der Betrieb der Schießstätte ohne Versicherung, welche die Mitgliedschaft im WSV so mit sich bringt, nicht mehr zulässig ist... Da werden die Ausgetretenen bestimmt Zusammenlagen für eine Einzelvericherung....
  11. Musteranträge, Hinterlegte Disziplinen... Und dennoch kommen Anträge mit: - kein Schießnachweis - zu wenig Schießnachweise - die falschen Schießnachweise - die Schießnachweise alle kurz vor ende der 12 Monate ( wird bei Besitz sogar anerkannt) - Antrag auf Waffen, für die es schlicht keine Disziplin gibt (Mein Favorit: Desert Eagle in .50 AE auf Ordonanzpistole. Da hat man dann energische Debatten, weil die ja in Israel... NEIN! In .357 Mag. übrigens schon aber nicht in Israel sondern polnische und protugisische Spezialeinheiten..) - Keine Wettkampfnachweise für ÜK - Zu wenig Wettkampfnachweise für ÜK - Die falschen Wettkampfnachweise für ÜK - "Wir haben dem Karle das mal unterschrieben, der ist zwar vor 5 Jahren ausgetreten aber des passt schon so". Und jetzt tun wir mal nicht so, das der BDS einfach alles unterschreibt. Ist ebenfalls dummes Zeug. Der Prüft auch sehr genau. Und da ist es doch gut, wenn man als Vorstand: - Die Arbeit delegieren Kann - Hier einen Kurs hat, wo man das wesentliche im Selbststudium / Multiple-Choice lernen kann.
  12. Junge, es ging hier darum das der WSV-Antrag ja so bürokratisch sei während beim BDS.... Da habe ich eben den Spies umgedreht. Es ist nämlich dummes Zeug zu behaupten, beim BDS sei es weniger bürokratisch, wenn es de facto mehr Formulare gibt und die Anträge schnell das doppelte an Din-A4 seiten umfassen. Und man bei der gelben WBK auch noch rumlügen muss, welche Waffe man kaufen wolle.... Und man bei Erstantrag das Sachkundezeugnis mitschicken muss (Was dummes Zeug ist)... Welche Praxis denn? Es abzüglich Anlage A und B und abzüglich Sachkundezeugnis genau so wie der BDS zu machen? Das Verbandsbashing nimmt manchmal sonderbare Formen an.
  13. ASE

    Erste Pistolen

    Was rechtswidrig ist: https://www.landesrecht-bw.de/bsbw/document/NJRE001617104
  14. Und weil du es falsch machst und auf gnädige Bescheiniger getroffen bist, die ihre Freizeit für deine Bequemlichkeit geopfert haben ist es richtig..? Was steht denn da in den Hinweisen zum Bedürfnisantag...genau; Anlage C. Eher so vor ~2 Jahren.... Quatsch, was steht da unten auf dem Formular? Läsa sodd mer kenna... Teilweise Zustimmung wenn die Praxis nicht wäre: Es wurde zeitweise 60% Falsche / unzulässig Anträge eingereicht. (Formerfordernisse, unzureichende Angaben, nachweise etc etc.) Das bedeutet einen idiotischen Mehraufwand zu lasten aller. Aber es gab in der Vergangenheit auch teilweise willkürliche Entscheidungen, die nicht zuletzt auf WO lautstark beklagt wurden. Nicht alle waren tatsächlich willkürlich, denn bei manchen trafen gesetzlich Realität und Wunschdenken aufeinander. Bei manchen der verbleibenden "willkürlich" auch nur deswegen, weil eben keine klaren Regeln definiert wurden. Daher hat der WSV folgendes gemacht: Per Beschluss des Landesausschuss (=Alle KOSM, Präsidium etc) 1. Richtlinie, die recht minutiös regelt, was die Voraussetzungen für eine Bescheinigungen sind und wer welche Mitwirkungspflicht hat. Diese ist seid 1.1.2025, also bald 1.5 Jahre in Kraft. Und gilt für alle, Schützen, Bedürfnisbeauftragte,Verband 2. Bedürfnisbeauftragte müssen nicht mehr automatisch die Vorstände sein, die Aufgabe kann delegiert werden 3. Die Bedürnisbeauftragten müssen sich in einer Onlineschulung zum Selbststudium in die Richtlinie einarbeiten. Nein.... siehe oben. Guten morgen, es ist 2026. Die Richtlinie ist seit 1.5 Jahren in Kraft. War wohl eher vor 3-4 Jahren..... Es gilt die Richtlinie, und da lautet das "schießsportliche Aktivität". Wettkämpfe zählen für beides, einmal als schießsportlichle Aktivität und einmal als Wettkampfnachweis. Das hat nichts mit Kalibergleich zu tun, sondern mit der Erforderlichkeit der Waffe, die der Verband gegenüber dem Gesetz begründen muss. Und das ändert nichts daran, das es beim BDS anders als behauptet, bürokratischer zugeht.
  15. @Vroma Da musste ich jetzt schon etwas lachen. Dein letzter Antrag beim LV7 ist schon eine Weile her und du machst das auch nicht als Vorstand für andere, nicht wahr? Was wird denn beim LV7 verlangt und zwar 2-3 Jahre vor dem WSV? - keine Schießbücher mehr einsenden, sondern brav Anlage C ausfüllen, Nachweise vorhalten. - Anlage A und B schonmal gehört? Da muss man alle Kurz(A) oder Langewaffen(B) auflisten und trotzdem noch Kopien der WBKs einschicken. - Vollkommen unsinnige Forderung bei Erstantrag das Sachkundezeugnis einzuschicken. Geht den BDS nichts an sondern nur die Behörde. Und geht auf jemand zurück, der fehlerhafte Zeugnisse ("gilt nur für DSB-Waffen"?!?) ausgestellt hat und mittlerweile keine Sachkundeprüfungen mehr machen darf... Das ist wesentlich bürokratischer als bei WSV und ich erwische mich regelmäßig dabei, wie ich lieber über den WSV einreiche als bei BDS. Macht mir nämlich beim LV7 gefühlt doppelt so viel arbeit. Die Bürokratie wurde seitens des Gesetzgebers aufgebaut, da können die Verbände nichts machen.
  16. Nein!!! Genau lesen! 1. Man kann das Formular als Schießbuch verwenden und lässt bei jedem Termin die Aufsicht o.ä. unterschreiben. Das ist dann praktisch wenn man auf mehreren Ständen unterwegs ist. Stempel verleiht noch offizielleres Gepräge. Vor Einreichung beim WSV muss der Beauftragte (häufig aber nicht zwingend der Vorstand ) unterschreiben, genau wie den Antrag auch. Vorstand haftet für das, was er unterschreibt 2. Man kann das Formular auch aus Vereinskladden oder persönlichen Schiessbüchern zusammenstellen. (Als Vorstand wede ich da in Zukunft die Leute das selber machen lassen, keinen Bock mehr auf Babysitten...) Plausible Nachweise, z.b Kopien/scans der Schiessbucher/kladden müssen vom Verein archiviert werden. ------- Des Pudels kern: Der Verband will keine Schiessbücher-gewurstel mehr, nur bei Stichprobenartiger Kontrolle der Archivierung. Einheitsformular mit den relevanten Angaben, Maxime: so wenig wie notig. Nicht: so viel wie möglich. Vorstände/Beauftragte erhalten online Schulung auf der Moodle-Plattform bevor sie Unterschreiben dürfen (geht morgen online) welche die Richtlinie umfasst. Mit Multiple-Choice-Abschlusstest, der aber mehr begleitetes Erarbeiten der Richtlinie ist als Prüfung im Wortsinne: Jede Frage hat Verweis auf die Fundsttelle in der Richtlinie, Falsche Antworten geben sofort Feedback was und warum Falsch. Muss zwar mit 80% bestanden werden, darf aber beliebig oft wiederholt werden. Zudem über halbes Jahr Übergangsfrist bis nur noch Leute znterschreiben dürfen, welche die Schulung absolviert haben
  17. Zu letzt unterschreibt immer der Vorstand bzw. die Beauftragte Person (wird gerade Umgestellt auf mögliche delegation) Nur für den Fall das man extern schiesst, kann man halt da gleich unterschreiben lassen.
  18. Doch doch.... weil die Listen richtig gestaltet, eine Haftungsklausel enthalten... Nein, sie bringen nicht mehrarbeit, sonder verlagern die vorhandene dorthin, wo sie hingehört, Und nicht bei den Ehrenamtlichen beim Verband, die dann die Hieroglyphen auf reudig kopierten Schießbüchern entziffern und dafür haften sollen.
  19. Ja aber die mitunter ehrenamtlichen Sachbearbeiter sollen dann ihre Zeit damit totschlagen, hingewurschtelte Schießbuchkopien a) einzuscannen b) mit der Lupe zu untersuchen, ob alle Angaben vorhanden und leserlich sind Der Aufwand war vorher auch schon da, er war nur wo anders...
  20. Auf dem Formular des WSV kann jeder Schießtermin einzeln vom Schießleiter/Vorstand ab untertzeichnet werden. Man kann das Ding auch gleich als Schießbuch verwenden.
  21. Und, wo liegt das Problem die Ordnungsgemäß auszufüllen? Nene, lass mal lieber Telefonbücher mies kopierter Schießbücher voller irrelevanter Angaben in unleserlicher krakeliger schrift abgeben
  22. tja und das kommt dann halt dabei heraus wenn man wieder Querschiesst. Mein Mitleid hält sich in Grenzen. Das Gesetz schreibt eine Bescheinigung des Verbandes vor. Die reicht man ein und sonst nichts. Steht halt nicht im Gesetz, aber wenn man mit dem Schießbuch aufs Amt rennt...
  23. Ist jetzt nicht nachvollziehbar, wo die fehlerhafte Ausführung liegen soll. in § 14 Abs. 3 steht eben seit 2020 erlaubnispflichtige Schusswaffen. Vorteil ist indes, das kein Wildwuchs ala "muss mit der zu erwebenden Waffe/Waffenarte/kaliber" usw. mehr verfängt. Vor dem 1.4.2003 gab es ja nur eine Recht unbestimmt gehaltenes Bedürfnisprinzip und im Grunde wurde auch das Luftdruck, Armbrust und Vorderladerschießen als Teilnahme an den Übungsschiessen gewertet, vieler orts bis zur Klarstellung 2008. Nur mussten ein paar natürlich, von @Softcell , wieder Schindluder treiben. Was dann natürlich die Reaktion der Gegenseite, die naturgemäß am längeren Hebel saß, provozierte. https://dserver.bundestag.de/btd/14/077/1407758.pdf Seite 63/64
  24. Super idee... Sächsisches Oberverwaltungsgericht Bautzen Beschluss 3 A 1103/17 https://www.justiz.sachsen.de/ovgentschweb/documents/17A1103.pdf Und Urkundenfälschung noch on top. -------------------------------- Und wenn dann die Konsequenzen aus so einem Verhalten dann ins Gesetz einfließen, wieder schön über die Bürokratisierung herumzetern...
  25. 1. Verweis auf folgendes Urteil, es geht zwar um 2/6 vs Wechselsysteme, aber die Grundsätzlichen Überlegungen der Auslegung greifen auch bei der Fragestellung hier: https://www.landesrecht-bw.de/bsbw/document/NJRE001617104 Die Erlaubnisfreistellung für Einsteckläufe und Wechselsysteme beruht auf dem gesetzgeberischen Willen den Gesamtwaffenbestand klein zu halten durch Möglichkeit die Grundwaffe mit dem Einstecklauf zu nutzen. Die Verweigerung des Eintrages würde hier sogar das Waffenhorten befördern bzw sogar erzwingen, denn ohne MEB könnte der Einstecklauf nur um des Besitzes selbst Willen besessen werden. Siehe auch WaffVwV zu Munition vs. Einsteckäufe: 2. Beschwerdeweg und Klagen. Das muss dann halt einmal sein.
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