

ASE
Mitglieder-
Gesamte Inhalte
4.057 -
Benutzer seit
-
Letzter Besuch
Alle Inhalte von ASE
-
VG DDorf: AfD-Mitglieder gelten als waffenrechtlich unzuverlässig
ASE antwortete auf heletz's Thema in Waffenrecht
Pack dich an die eigene Nase, ungebildeter. Genau das was du tust. Es war nicht höchstrichterlich sondern das OLG Hamm https://openjur.de/u/110702.htm Und das hat das einfach frech behauptet ohne jeglich Beleg zu liefern. Interessant das diese allgemeine Bekanntheit nicht zu den Hauptautoren der Standardwerke der SA und der Sprache des dritten Reiches vorgedrungen ist. https://weltwoche.de/daily/alles-fuer-deutschland-die-angebliche-losung-der-sa-deretwegen-afd-politiker-bjoern-hoecke-vor-gericht-steht-wird-weder-im-wichtigsten-standardwerk-ueber-die-sa-noch-im-wich/ Wusste @EkelAlfred natürlich wieder nicht. Unbildung halt. -
VG DDorf: AfD-Mitglieder gelten als waffenrechtlich unzuverlässig
ASE antwortete auf heletz's Thema in Waffenrecht
https://library.fes.de/pdf-files/bibliothek/bestand/a-27846.pdf Seite 7. Veröffentlicht von der fucking Friedrich-Ebert-Stiftung. Wird die jetzt auch Angzeigt und verurteilt? Nein? Oh, kann es sein das manche schon wieder gleicher sind als andere? Ist es schon wieder diese Zeit im Lande? Sollte Höcke letztinstanzlich verurteilt werden, muss man am nächsten Tag als guter Demokrat jeden erbarmungslos anzeigen, der diesen Spruch als selbsternannter Guter in den letzten Jahren verwendet hat. Es geht schließlich um die Demokratie, da können wir uns keine historischen Feingeistereien und Sentimentalitäten leisten, du verstehst sicher @EkelAlfred? Androhung des Klagerzwingungsverfahrens gleich obenauf. Die Masse machts. Den hier als erstes. -
VG DDorf: AfD-Mitglieder gelten als waffenrechtlich unzuverlässig
ASE antwortete auf heletz's Thema in Waffenrecht
Für alle die das jetzt nicht begreifen: Das ist eine Sozialdemokratsiche Postille mit einem Leitspruch des sozialdemokratischen Reichsbanners Und nein, das ist auch keine "Nazischrift" auch wenn das Leute mit einem Abitur auf @EkelAlfred-Level glauben, weils der Ens im ÖRR gesagt hat. Die Frakturbuchstaben in der Überschrift hat der Schickelgruber als "schwabacher Judenlettern" verbieten lassen. Ich verachte die Leute nicht mal weil sie links sind. Sonder weil sie Intelligenz, kritisches Denken und Eigensinn bereitwillig für ein billiges "Gut-Sein-im-sinne-der Mächtigen" tauschen. Haben sie während Corona auch gemacht.... und da kann man jetzt Schwarz auf weis lesen, wer sich hier alles hat erzählen lassen und für die Mächtigen auf alle losgegangen sind sie auch nur ein "Ja-Aber" gehaucht haben. -
VG DDorf: AfD-Mitglieder gelten als waffenrechtlich unzuverlässig
ASE antwortete auf heletz's Thema in Waffenrecht
Zu viel ÖRR gesehen? Die Standardwerke zur SA bringen die Parole gerade nicht mit der SA in Vebindung. Es war nie eine SA-parole. Gut ich stimme deiner in Aussage technischer Hinsicht zu, als das derjenige, der in den letzten 15 Jahren Abitur gemacht hat das vllt in Verbindung bringt. Nicht von selbst, sonder erst wenn der Ens im ÖRR es ihm nahegelegt hat unter sublimaler Androhung der Nazifizierung bei Zweifel an der offiziellen DArstelleung. Kritisches Denken gegenüber dem Politmedialen Komplex stand da gerade nicht auf dem Lehrplan.... Ja und zwar in der gesamten politischen Landschaft insbesondere bei SPD-Nahen Organisationen. Sind die jetzt auch verboten? Nein, jetzt auf einmal verboten, weil es so schön passt. -
VG DDorf: AfD-Mitglieder gelten als waffenrechtlich unzuverlässig
ASE antwortete auf heletz's Thema in Waffenrecht
Nur das dein sogenannter Nazimüll für die SA nicht als Parole nachgewiesen ist, anders als für das SPD-Nahen Organisation wie das Reichsbanner, die Zentrumspartei und die deutschen Katholiken. https://www.achgut.com/artikel/auch_sozialdemokraten_riefen_alles_fuer_deutschland Aber wenn man in einem Land leben möchtest, in welchem einfach ad hoc für strafbar erklärt werden kann, was der Falsche wie viele andere straffreie Richtige vor ihm gesagt haben, dann wähl weiter Altparteien. Was wir hier live erleben ist politischer Missbrauch der Justiz. Allen ernstes wird der AfD von den Landesämtern für VS vorgeworfen, sie sähe zweifel an der Demoktratie.... Eine partei die Volksabstimmungen fordert. Das ist nämlich das Verständnis der politischen Dienstherren von Demokratie: die Altparteien behalten die Macht und wer ihren Bullshit kritisiert, der versündigt sich an der Demokratie. Das war in der DDR auch so, die nannte sich ja auch Demokratisch.... -
VG DDorf: AfD-Mitglieder gelten als waffenrechtlich unzuverlässig
ASE antwortete auf heletz's Thema in Waffenrecht
Richtig muss es lauten: gegen den Parteienapparat, der offensichtlich glaubt, unser Staat gehöre ihnen. -
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
ASE antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Waas? Aber die haben doch so viele Memes und Videos gemacht... Viel Feind, viel Ehr. Gut so, hätte nur schon früher erfolgen sollen. Vllt sollte man mal eine Verschwörungstheorie bzw Verschwörungsfrage gegen das VFB / Gogun-Geschwurbel setzen mit der Frage: a) Wer profitiert denn wohl am meisten finanziell davon, falls der faktische Einfluss des FWR / BZL verschwindet und in der Folge der Besitz gegenwärtig erlaubnispflichtiger Waffen in Deutschland verboten wird und die Lücke dann mit irgendwelchen Armbrüsten bestimmter Akteure gefüllt wird? b) Wer profitiert denn dann wohl am meisten davon, wenn nach a) die tacticoolen Armbrüste dann zwar Erlaubnispflichtig über KWS sind man aber dann Waffensachkundekurse für die eigenen Kunden verkaufen kann? Auch nicht mehr Geschwurbel als das was von der Anti-FWR-Lobby hier verbreitet wird. Manche glauben eben ernsthaft, eine Petition(?!?) zur Auflösung irgendeiner Vereinigung sei in Deutschland rechtens. Fügt sich nahtlos zum sonstigen Rechtsverständnis dieser Truppe.... -
VG DDorf: AfD-Mitglieder gelten als waffenrechtlich unzuverlässig
ASE antwortete auf heletz's Thema in Waffenrecht
Gibt schon mehrere Urteile welche genau in die Kerbe schlagen: Es muss im Einzelfall begründet werden, warum die Prognose der Unzuverlässigkeit gerechtfertigt ist. Tatsachen welche die Annahme rechtfertigen. Das ist auch der Hintergrund, warum Nancy in ihren Entwurf das auf "Tatsächliche Annahmen" ändern lassen möchte. Wenn jemand dann etwas behauptet, dann ist es immer eine tatsächliche Annahme, unabhängig von deren Wahrheitsgehalt.... -
VG DDorf: AfD-Mitglieder gelten als waffenrechtlich unzuverlässig
ASE antwortete auf heletz's Thema in Waffenrecht
-
VG DDorf: AfD-Mitglieder gelten als waffenrechtlich unzuverlässig
ASE antwortete auf heletz's Thema in Waffenrecht
Bei 200 Waffen ist davon auszugehen das genug Kleingeld für die Nächste instanz da ist -
Meine Güte, die Arschverletzung muss ja schon mächtig sein.... Wolltet ihr nicht eure Energie, Spenden und Fördermitgliedsbeiträge in was Sinnvolles stecken, statt in die Verarbeitung eines offensichtlichen großen Trennungstraumas? Videos, Bildscherze und jetzt dann "Satire"-Seiten auf Böhmermann-Niveau?
-
Die Nachlässigkeit eins Haufens Leute, die zwar Waffenhändler sein wollen, aber sich trotz Fachkunde nicht auskennen (wollen...) tut nichts zur rechtlichen Lage. Es folgt aus §34 Abs. 2 Satz 3 das Überlasser verpflichtet ist, den Erwerber mit allen zu Erfüllung seiner Pflichten erforderlichen Informationen zu versorgen. Das dies bei gewissen Pappnasen nicht erfolgt ist kein generelles Argument dagegen, das im Falle der korrekten Information des Erwerbers über den Versand dieser mit in der Pflicht ist. https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/Y-300-Z-BECKRS-B-2023-N-1868?hl=true Bestätigt durch VGH Bayern: https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/Y-300-Z-BECKRS-B-2023-N-13698?hl=true -------------------------------------------- Für den Fall einer terminlich grenzwertigen Überlassung einer Schusswaffe folgt daraus, dass falls der Voreintrag bei Übergabe an den Transportdienstleister noch gültig ist, die Überlassung rechtmäßig ist (mittelbarer Besitz des Erwerbers). Für 2/6 folgt analog gleiches. -------------------------------- Im hier geschilderten Fall ist allerdings das Problem, das der Versand nach Ablauf des Voreintrages erfolgte. Aber: Es wird gerichtlich zu bewerten sein, was daraus folgt, das die Behörde nach Ablauf des Voreintrags dem Waffenhändler grünes Licht gegeben hat.
-
Wie ich dir oben dargelegt habe, gibt es sehr wohl anderslautende. Rechtsauffassungen. Und was §34 mit "lex specialis" zu tun haben soll? Es ist eine klare Bestimmung, eine Klarstellung, die aufgrund genau solcher Fälle erfolgt ist, wann der Besitz des Erwerbers beginnt. So ist auch der Empfänger verantwortlich die unverzügliche Meldung im Falle des Verlusts während des Transports zu veranlassen, denn die Überlassung und damit der während des Transports mittelbare Besitz des Erwerbers beginnt mit der Überlassung an das Transportunternehmen. Dieses übt den temporären Besitz zum Zwecke des Transports nur im Sinne Sinne gewerblichen Besitzdienerschaft aus.
-
Hierzu §34 Abs 2: Die gesetzgeberische Intention war hier klarzustellen, das die vorübergehende Übergabe an den gewerblichen Transpoteur nicht der Meldepflicht unterliegt und das die Pflicht zur Prüfung der Erwerbsberechtigung des Empfängers den Versender/Überlasser betrifft, (https://dserver.bundestag.de/btd/19/138/1913839.pdf seite 84) Der Transporteur ist nur der Übermittler der Waffe, und er ist nicht verpflichtet die EWB des Erwerbers zu Prüfen. Interessant ist hierzu auch die etwa detailierte Auslegung des Begriffs Erwerb. Im Steindorf-Kommentar zum WaffG sieht B. Heinrich nicht nur die Einigung und faktische Übergabe der Waffe i.S.V §929 BGB sondern auch das sogenannte Besitzkonstitut nach §930 BGB als ausreichend an: Wichtig ist hier halt, das wenn die Übergabe nicht unmittelbar erfolgt, der weiterhin de facto besitzende dazu berechtigt oder von einer Ausnahme des §12(vorübergehende sichere Verwahrung der Waffe) erfasst ist. Da es sich ja beim Überlasser um einen Händler handelte, ist es keineswegs abwegig, das dieser den Erwerb der Waffe der Behörde meldet, aber die Waffe de facto noch für den Erwerber einlagert/sicher aufbewahrt @jäger_ulf Mit einem guten Anwalt könnte die Sache noch gut ausgehen, wenn die Übergabe der Waffe im Sinne von §930 BGB noch vor Ablauf des Voreintrags vereinbart wurde, der Behörde gemeldet und mehr noch wenn Sie dem Transporteur tatsächlich vor diesem Termin übergeben wurde.
-
@joker_ch sehe ich das jetzt richtig das deiner Meinung nach bei Sportpistole Duell (3/7) und Olympische Schnellfeuerpistole der Finger zwischen den Schüssen vom Abzug genommen werden soll.... Geh doch in euren National/Olympiakader und verbreite dort deine Theorien, die anderen Sportnationen freuts.....
-
Das hast du immer, wobei ja die Leistungselektronik ein simples Schalter an / Schalter aus ist also ggf wird dann die Steuerung erneuert. Unser C-Programm habe ich fein säuberlich in Papierform dokumentiert gefunden Vorteil bei den Systemen wie Pi oder Arduino ist halt, das man die Programme und Dokumentationen auf entsprechenden Plattformen veröffentlichen kann und sie so langfristig erhalten bleiben Hier für Lupi, mit der entsprechenden Leistungselektronik/Pneumatik dahinter kann man natürlich auch größere Anlagen ansteuern. https://www.co2air.de/thread/114213-schnellfeuer-luftpistole-drehscheiben-anlage-diy/
-
Bei Pneumatik halt schauen wie der Stand genutzt wird, nur Kleinkaliber? Viel Großkaliber oder gar Fallplatten? Splitter in die Druckleitungen können einem da den Tag vermiesen. @Frank222 Wie wird das bei euch genutzt und habt ihr besondere Maßnahmen um die Leitungen zu Schützen?
-
Doch genau das. Weil es kein Zulassungsverfahren für die Anlagen gem. DSB gibt, das existiert nur für elektronische Anlage, da hier etwas mehr zu beachten ist als nur ob das Lämpchen innerhalb von 0.2s umschaltet.... Der Dorfverein darf gem. Regel 0.18 auch von den exakten Normen abweichen, solange der Zweck der SpO nicht grob verletzt wird.
-
@Peter Fischer vllt solltest du bevor du die intellektuelle Kapazität anderer bewertest mal den Teil 0 der DSB Sportordnung lesen... und evtl auch verstehen was da so unter Teil 0.18 steht.... Und dann vielleicht einfach mal in Teil 2 die Anforderungen an 25 Drehanlagen lesen uns begreiffen was bedeutet. Elektronische Anlagen müssen zugelassen sein. Drehanlagen nicht, die müssen lediglich die technischen Normen erfüllen Und das ist auch der Grund, warum Drehscheiben für einen kleinen Verein besser sind. Die elektronischen muss man nämlich warten, prüfen, kalibrieren, nochmal prüfen. Macht man das nicht, kann man irgendwann davor in den Dreck schiessen und bekommt Treffer angezeigt. Kein witz, nie wieder werde ich ZF auf elektronischen Anlagen einschiessen.... Eine solide mechanische Drehscheibenanlage hält Jahrzehnte. In meinem Verein ist nach ~50 Jahren die Achse des Motors gebrochen, haben die Lehrlinge einer örtlichen Metallbearbeitung für nen Kasten Bier repariert. Nochmal 50 Jahre. Im Nachbarverein Ar15 auf elektronischer Spieth Anlage aufgelegt eingeschossen und auf der Bezirksmeisterschaft nicht mal auf der Scheibe gewesen...
-
eben. wofür braucht man SPS um zwei Positionen anzusteuern...? Arduino -> Breakout -> Relais, mechanisch oder solid state. Bei uns hängt ein Eigenbaukasten mit Mikrokontroller und Relais, der ein c-Programm abnudelt, Timing je nach Einstellung am Drehschalter.
-
Exakt das, eigentlich macht Ampelanlage nur sinn mit einer elektronischen Treffererfassung, da kann man exakt sagen ob in der Zeit oder nicht. Bei der Scheibe hast du halt ein Langloch. Und die Ampeln werden auch gern mal unter Bechuss genommen, bei den SIUS-anlagen ist ein Spiegel angebracht, der dann die Löcher abbekommt. Bei einer Scheibe ist es halt egal
-
Arbeitet der Justiziar vom Bundesverband zivile Legalwaffen auch für die AFD?
ASE antwortete auf Airgunshooter's Thema in Waffenlobby
Wenn man die falsche Frage stellt, bekommt man die falsche Antwort. Beim Beitler gings um das Kriegswaffenkontrollgesetz, da hat das BKA keine aktien mit seinen Feststellungsbescheiden... -
Arbeitet der Justiziar vom Bundesverband zivile Legalwaffen auch für die AFD?
ASE antwortete auf Airgunshooter's Thema in Waffenlobby
Ja, das hat aber nichts mit der Bindungswirkung zu tun, sonder damit das auch BKA-Entscheidungen als Verwaltungsakte der Verwaltungsgerichtsbarkeit unterliegen. Solange der Bescheid als solches nicht angefochten wird oder sobald der Bescheid höchstrichterlich als rechtmäßig erkannt wurde, ist er bindend. -
Arbeitet der Justiziar vom Bundesverband zivile Legalwaffen auch für die AFD?
ASE antwortete auf Airgunshooter's Thema in Waffenlobby
Hä?!?, wie kommst du da drauf. Ein BKA-Feststellungbescheid ist bindend! §2 WaffG §48 WaffG Ja, aber dann würde ich gerne mal wissen wann der VDB jemanden bei einer Normenkontrollklage gegen 2/6 unterstützt. Da ist im Gegensatz zu dem anderen Zeugs wirklich fleisch am Knochen... -
Arbeitet der Justiziar vom Bundesverband zivile Legalwaffen auch für die AFD?
ASE antwortete auf Airgunshooter's Thema in Waffenlobby
Die Meinungsänderung kenne ich und sie ist zu recht erfolgt. Und nein, die WaffVwV ist ist nur für Waffenbehörden verbindlich, allerdings auch nur da, wo sie dem geltenden Recht entspricht, was sie an einigen Stellen nicht tut. Jeder Beamte hat hier auch die Remonstrationspflicht, wenn er zur Anwendung rechtswidriger Verwaltungsanweisungen aufgefordert wird. Dann, wenn es dem BKA in den Kram passt. Vor Gericht nicht beachtlich. Nur wenn der Richter aus eigener Rechtsfindung zu gleichem Ergebnis kommt.