

ASE
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Dieses. Glaube das die Belastung aus dem Zündsatz unbewiesene Behauptungen sind. Bei Stahziehlen und Lammenkugelfängen hat es Bleistaub satt, und der wird beim aufstellen aufgewirbelt. Da auch auf die Position beim aufstellen achten, wenn es geht. Wenn ich mich genau in den Luftstrom der RLT stelle, dann wird aus der Schutzfunktion eine Kontaminationsfunktion... Auch sollte man darauf achten, das Stahlkugelfänge (Lamellen/Trichter) eine eigne Absaugung mit Filterung haben, glaube das das nicht auf jedem Stand umgesetzt ist, selbst wenn in der Schießstandrichtlinie erwähnt. Exakt das. Muss irgendwie in der Psychologie liegen, das das Equipment dann halt dem Verein gehört und nicht einem selber. Kenne das, Man wird regelmäßig nach Flintenzulassungefragt, aber wenn es dann ans spenden für das Upgrade des Kugelfangs geht, kommen halt 100€ oder nix. Wenn dann kein Flintenkugelfang kommt, wird gefragt warum nicht, während gleichzeiitig der Antrag für zwei neue Waffen überreicht wird. Gerechter kann es kaum zugehen, jeder Verein hat die Ausstattung, die er verdient....
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Terminankündigung OVG NRW: Schlüsselaufbewahrung, Sicherheitsstandard
ASE antwortete auf Elo's Thema in Waffenrecht
Die Gefahr des Abhandenkommens... -
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
ASE antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
In der Evaluieung wurden die Behörden befragt, und zwar zu ideologischen Fragen wie: Bedürfnisprinzip, 10-Jahresregel. Geliefert wie bestellt. Geht garnicht. -
Sollte nicht sein, wenn die RLT funktioniert. aber da die Leute immer meinen, die müsse nicht laufen...
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Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
ASE antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
ist darunter auch Delegitimierung von Produkten der Firma Pfizer zu verstehen, bzw deren größten Salesmen hierzulande zu verstehen? -
Terminankündigung OVG NRW: Schlüsselaufbewahrung, Sicherheitsstandard
ASE antwortete auf Elo's Thema in Waffenrecht
Schön und weil ein begünstigend wirkender rechtwidriger Verwaltungsakt durch Unterlassen (keine Bedürfnisprüfung für prä 2009) bei euch praktiziert wird, folgt daraus für die Schlüsselverwahrung 2024 in BW was? -
Terminankündigung OVG NRW: Schlüsselaufbewahrung, Sicherheitsstandard
ASE antwortete auf Elo's Thema in Waffenrecht
Verwaltungshandeln, welches dem Recht lies Gesetz unterworfen ist. Es gibt keine Rechtsgrundlagen für das was du OT hier zitiert hast, anders als für Ausnahmen bei der Aufbewahrung. Jeder Beamte muss z.B. eigentlich gegen die prä-2009-Kontingentsbehauptung in der WaffVwV remonstrieren. -
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ASE antwortete auf Elo's Thema in Waffenrecht
Weil die WaffVWV vor Gericht nicht beachtlich ist..... -
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ASE antwortete auf Elo's Thema in Waffenrecht
Du weist wie lange das beim letzten mal gedauert hat? 10 Jahre.... -
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ASE antwortete auf Elo's Thema in Waffenrecht
Nicht das gleiche. a) schlimmstenfalls ist dann halt das ÜK weg und nicht zuverlässigkeit und gar Freiheit b) Gibt es dafür keine Rechtsgrundlage, wie für so manches was in der 12 Jahre alten AwaffV steht. c) Für die zweispurige golden Brücke des IM gibt es für jede Spur eine Rechtsgrundlage §13 Abs 6 AWaffV und §36 Abs 2 a.F (vor 2017, "Gleichwertigkeitsklausel") Ein Gericht könnte die flächendeckende Anwendung untersagen, aber nicht zu lasten der Waffenbesitzer die nach behördlicher Anerkennung gehandelt haben. Sieh den Unterschied. Ich habe ein Interesse daran, das dann nicht Leute mit ihren 10 ÜK-Pistolen dastehen und kein Bedürfnis haben, weil sie auf die Spezialisten hier gehört haben und sich zur Schachfigur für die waffenrechtlichen Spielchen dieser Leute gemacht haben. Nicht selten haben die Leute selber keine Kohlen im Feuer, stacheln aber andere an. Dieselben Spezialisten, die hinter jeder Kommaänderung um WaffG die ganz große Verschwörung der Grünen, der Regierung, der IMs usw. wittern, gleichzeitig aber jeden der zur Vorsicht und Vorausschauenden Auslegung der Rechtslage mahnt dann einen Untertan nennen. Geht nicht zusammen. -
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ASE antwortete auf Elo's Thema in Waffenrecht
Ja wäre besser. Im letzten satz sollte es aber eigentlich klar sein, dadurch das die Massivität und der Aufbewahrungsort in einem Satz erwähnt werden. Bei einem zertifizierten Behältnis spielt "Massivität" für den Kontrolleur keine rolle. Zertifiziert ist zertifiziert. Anbei: "Sollte" ist im deutschen recht kein "Muss". Aber solche Grundlagen spielen keine Rolle, wenn man sich gerade in etwas reinsteigern muss -
Terminankündigung OVG NRW: Schlüsselaufbewahrung, Sicherheitsstandard
ASE antwortete auf Elo's Thema in Waffenrecht
Nein, das steht nicht da Das ist der Regelfall. Und nun kommt der Ausnahmefall Das ist doch klar wie Klosbrühe, das es dabei um ein nicht gleichwertiges Schlüsselverwahrungsbehältnis geht.Damit das akzeptiert werden kann, werden bestimmte Anforderungen gestellt, unter anderem, dass der nicht zertifizierte Schlüsseltresor in einem anderen Zimmer aufbewahrt werden soll als der Waffenschrank, denn im OVG Fall war der unzureichende nicht zertifizierte Schlüsseltresor über dem eigentlichen Waffenschrank montiert. Es sollte einleuchten, das man dann seitens des IM BW genau DAS nicht zulassen kann, wenn man dem Waffenbesitzer schon entgegenkommen möchte... Aber manche Leute spucken halt auch auf jede goldene Brücke die man ihnen baut... -
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ASE antwortete auf Elo's Thema in Waffenrecht
mimimi, er hat schon wieder recht gehabt...mimimi -
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ASE antwortete auf Elo's Thema in Waffenrecht
Aus dem Pfeiffenkopf... -
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ASE antwortete auf Elo's Thema in Waffenrecht
Du bist auch einer, der für die Extrawurst beim Metzger eine Rechtfertigung von demselben verlangt, ja? Das verstehst du bestimmt nicht... -
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ASE antwortete auf Elo's Thema in Waffenrecht
Keine Ahnung was da die Aufregung wieder soll, aus Prinzip reinsteigern? Es geht klar hervor, das für das IM BW die Verwahrung in gleicher Sicherheitsklassse /Widerstandsgrad (A/B/0/1) der Regelfall ist. Es soll lediglich anders als in NRW Ausweichmöglichkeiten geschaffen werden unter maximaler Dehnung des OVG Urteils. Dieses Entgegenkommen ist jetzt wieder grund das bei manchen der Aluhut glüht. -
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ASE antwortete auf Elo's Thema in Waffenrecht
Bis dann ein Gericht feststellt usw..... -
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ASE antwortete auf Elo's Thema in Waffenrecht
jaja, so wie das man den Schlüssel nicht in die Müslibox legen darf, alles die böse WO-Verschwörung. -
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ASE antwortete auf Elo's Thema in Waffenrecht
Man muss hier halt aufpassen: Schön schriftlich geben lassen, nach meiner Auffassung ist das die Aufforderung an die Behörden, §13 Abs. 6 AWaffV anzuwenden, auch wenn das eigentlich eine Härtefallregelung für den Einzelfall ist. Im Ernstfall analog OVG NRW Urteil hat man dann einen Nachweis, das die Schlüsselaufbewahrung behördlich akzeptiert war. BW sieht schon die Aufbewahrung im gleichwertigen (A/B) bzw zertifizierten(0/1) Behältnis als den Regelfall an: Will sagen: Altebestand kann mit A/B-Schlüsseltresor mit Zahlenschloss verwahren. Was hier noch geklärt werden müsste: VDMA ist ja keine Zertifizierungsrichtline sondern eine Bauvorschrift gewesen. Kann ggf ein entsprechend ausgebilderter Fachman (Schlosser...) ein Zahlenschloss nachrüsten? -
Terminankündigung OVG NRW: Schlüsselaufbewahrung, Sicherheitsstandard
ASE antwortete auf Elo's Thema in Waffenrecht
Nachdem das FWR hier nur geheimdiplomatisches Schattenboxen gegen unveröffentlichte Dokumente betreibt, von mir der Erlass aus BW -
Na das sind so tolle Nachrichten, dann kann man sein Gewehr ja gleich an die Wand hängen, das Gericht wird sicherlich auf das Argument eingehen..
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Das VG Gießen, Urteil vom 28.10.2021 9 K 2448/20.GI https://openjur.de/u/2392667.html legt das wie folgt aus Also nur weil man keine Bedürfnisprüfung durchführen soll bedeutet das nicht, das ein Bedürfnis, hier Jagd entfälltlt Gut man geht dann teleologisch ran. Und zitiert aus der Begründung https://dserver.bundestag.de/btd/14/077/1407758.pdf Seite 62 Allerdings ist das der Entwurf von 2001. Im späteren Entwurf von 2002 wird das dann nochmals Aufgegriffen, allerdings ganz anders als es im Entwurf zuvor durch das Gericht dargestellt wird: https://dserver.bundestag.de/btd/14/088/1408886.pdf Seite 112 rechts unten: Kurzum: Da Urteil des VG Gießen ist rechtsfehlerhaft. Der Gesetzgeber hat festgelegt, das die Inhaberschaft eins Jagdscheins eine unwiderlegliche Vermutung hinsichtlich des waffenrechtlichen Bedürfnis. Und damit ist der Rest eigentlich geschwurbel. Etwas das unwiderleglich Vermutet wird, kann, nun wer hätte es gedacht, nicht widerlegt werden. Alle versuche in Richtung "Sammlung" etc sind damit nicht beweißbar, solange der Betroffene das nicht einräumt.
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Lass dir ein Schreiben geben in dem der Erwerb einer weitern Waffe auf JJS untersagt wird. Bestehe auf die Nennung einer Rechtsgrundlage. Und dann ab zum Anwalt, das wird ein Fest. Der Erlass aus BW: Gleiches findet sich auch in den Vollzugshinweisen zu §14 Abs 5.
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Safariland Revolver Holster 002 STX Competition evtl? Das ist ein Kydexholster das man sich mit der Heissluftpistole zurechtföhnen kann.