Zum Inhalt springen

ASE

Mitglieder
  • Gesamte Inhalte

    4.299
  • Benutzer seit

  • Letzter Besuch

Alle Inhalte von ASE

  1. Hierzu §34 Abs 2: Die gesetzgeberische Intention war hier klarzustellen, das die vorübergehende Übergabe an den gewerblichen Transpoteur nicht der Meldepflicht unterliegt und das die Pflicht zur Prüfung der Erwerbsberechtigung des Empfängers den Versender/Überlasser betrifft, (https://dserver.bundestag.de/btd/19/138/1913839.pdf seite 84) Der Transporteur ist nur der Übermittler der Waffe, und er ist nicht verpflichtet die EWB des Erwerbers zu Prüfen. Interessant ist hierzu auch die etwa detailierte Auslegung des Begriffs Erwerb. Im Steindorf-Kommentar zum WaffG sieht B. Heinrich nicht nur die Einigung und faktische Übergabe der Waffe i.S.V §929 BGB sondern auch das sogenannte Besitzkonstitut nach §930 BGB als ausreichend an: Wichtig ist hier halt, das wenn die Übergabe nicht unmittelbar erfolgt, der weiterhin de facto besitzende dazu berechtigt oder von einer Ausnahme des §12(vorübergehende sichere Verwahrung der Waffe) erfasst ist. Da es sich ja beim Überlasser um einen Händler handelte, ist es keineswegs abwegig, das dieser den Erwerb der Waffe der Behörde meldet, aber die Waffe de facto noch für den Erwerber einlagert/sicher aufbewahrt @jäger_ulf Mit einem guten Anwalt könnte die Sache noch gut ausgehen, wenn die Übergabe der Waffe im Sinne von §930 BGB noch vor Ablauf des Voreintrags vereinbart wurde, der Behörde gemeldet und mehr noch wenn Sie dem Transporteur tatsächlich vor diesem Termin übergeben wurde.
  2. @joker_ch sehe ich das jetzt richtig das deiner Meinung nach bei Sportpistole Duell (3/7) und Olympische Schnellfeuerpistole der Finger zwischen den Schüssen vom Abzug genommen werden soll.... Geh doch in euren National/Olympiakader und verbreite dort deine Theorien, die anderen Sportnationen freuts.....
  3. Das hast du immer, wobei ja die Leistungselektronik ein simples Schalter an / Schalter aus ist also ggf wird dann die Steuerung erneuert. Unser C-Programm habe ich fein säuberlich in Papierform dokumentiert gefunden Vorteil bei den Systemen wie Pi oder Arduino ist halt, das man die Programme und Dokumentationen auf entsprechenden Plattformen veröffentlichen kann und sie so langfristig erhalten bleiben Hier für Lupi, mit der entsprechenden Leistungselektronik/Pneumatik dahinter kann man natürlich auch größere Anlagen ansteuern. https://www.co2air.de/thread/114213-schnellfeuer-luftpistole-drehscheiben-anlage-diy/
  4. Bei Pneumatik halt schauen wie der Stand genutzt wird, nur Kleinkaliber? Viel Großkaliber oder gar Fallplatten? Splitter in die Druckleitungen können einem da den Tag vermiesen. @Frank222 Wie wird das bei euch genutzt und habt ihr besondere Maßnahmen um die Leitungen zu Schützen?
  5. Doch genau das. Weil es kein Zulassungsverfahren für die Anlagen gem. DSB gibt, das existiert nur für elektronische Anlage, da hier etwas mehr zu beachten ist als nur ob das Lämpchen innerhalb von 0.2s umschaltet.... Der Dorfverein darf gem. Regel 0.18 auch von den exakten Normen abweichen, solange der Zweck der SpO nicht grob verletzt wird.
  6. @Peter Fischer vllt solltest du bevor du die intellektuelle Kapazität anderer bewertest mal den Teil 0 der DSB Sportordnung lesen... und evtl auch verstehen was da so unter Teil 0.18 steht.... Und dann vielleicht einfach mal in Teil 2 die Anforderungen an 25 Drehanlagen lesen uns begreiffen was bedeutet. Elektronische Anlagen müssen zugelassen sein. Drehanlagen nicht, die müssen lediglich die technischen Normen erfüllen Und das ist auch der Grund, warum Drehscheiben für einen kleinen Verein besser sind. Die elektronischen muss man nämlich warten, prüfen, kalibrieren, nochmal prüfen. Macht man das nicht, kann man irgendwann davor in den Dreck schiessen und bekommt Treffer angezeigt. Kein witz, nie wieder werde ich ZF auf elektronischen Anlagen einschiessen.... Eine solide mechanische Drehscheibenanlage hält Jahrzehnte. In meinem Verein ist nach ~50 Jahren die Achse des Motors gebrochen, haben die Lehrlinge einer örtlichen Metallbearbeitung für nen Kasten Bier repariert. Nochmal 50 Jahre. Im Nachbarverein Ar15 auf elektronischer Spieth Anlage aufgelegt eingeschossen und auf der Bezirksmeisterschaft nicht mal auf der Scheibe gewesen...
  7. eben. wofür braucht man SPS um zwei Positionen anzusteuern...? Arduino -> Breakout -> Relais, mechanisch oder solid state. Bei uns hängt ein Eigenbaukasten mit Mikrokontroller und Relais, der ein c-Programm abnudelt, Timing je nach Einstellung am Drehschalter.
  8. Exakt das, eigentlich macht Ampelanlage nur sinn mit einer elektronischen Treffererfassung, da kann man exakt sagen ob in der Zeit oder nicht. Bei der Scheibe hast du halt ein Langloch. Und die Ampeln werden auch gern mal unter Bechuss genommen, bei den SIUS-anlagen ist ein Spiegel angebracht, der dann die Löcher abbekommt. Bei einer Scheibe ist es halt egal
  9. Wenn man die falsche Frage stellt, bekommt man die falsche Antwort. Beim Beitler gings um das Kriegswaffenkontrollgesetz, da hat das BKA keine aktien mit seinen Feststellungsbescheiden...
  10. Ja, das hat aber nichts mit der Bindungswirkung zu tun, sonder damit das auch BKA-Entscheidungen als Verwaltungsakte der Verwaltungsgerichtsbarkeit unterliegen. Solange der Bescheid als solches nicht angefochten wird oder sobald der Bescheid höchstrichterlich als rechtmäßig erkannt wurde, ist er bindend.
  11. Hä?!?, wie kommst du da drauf. Ein BKA-Feststellungbescheid ist bindend! §2 WaffG §48 WaffG Ja, aber dann würde ich gerne mal wissen wann der VDB jemanden bei einer Normenkontrollklage gegen 2/6 unterstützt. Da ist im Gegensatz zu dem anderen Zeugs wirklich fleisch am Knochen...
  12. Die Meinungsänderung kenne ich und sie ist zu recht erfolgt. Und nein, die WaffVwV ist ist nur für Waffenbehörden verbindlich, allerdings auch nur da, wo sie dem geltenden Recht entspricht, was sie an einigen Stellen nicht tut. Jeder Beamte hat hier auch die Remonstrationspflicht, wenn er zur Anwendung rechtswidriger Verwaltungsanweisungen aufgefordert wird. Dann, wenn es dem BKA in den Kram passt. Vor Gericht nicht beachtlich. Nur wenn der Richter aus eigener Rechtsfindung zu gleichem Ergebnis kommt.
  13. Das ist falsch. Das 2009er Urteil des BVerwG hat lediglich bei Universalhalterungen eine Überschreitung der Kompetenzen des BKA festegestellt. Sallop gesagt: wenn ich eine Taschenlampe mit einer Rolle Panzertape als "Light-Kit" verkaufe, das ist das Kit nicht als solches ein Verbotenen gegenstand, wenn ich die Taschenlampe an die Waffe Klebe dann schon, siehe hier https://www.landesrecht-mv.de/bsmv/document/NJRE001520223 Und die vermaledeite, vor Gericht unbeachtliche WaffVwV schreibt: Ein weiterer Fall wo die WaffVwV etwas behauptet, was schlicht rechtswidrig ist. ------------------------------------------------------------------------------------------------------------ Um das mal in das Thema einzuordnen: Aus der VDB-blase kommen bisweilen absolut schräge Rechtsaufassungen, man hat mir den Verbänden händel angefangen und jetzt, wo die alleine weitermachen, kommen aus der Richtung Dreckwürfe wie der Vorwuef(?!?) jemand sei in der AfD. Ja und? Das ist Schmähkritik auf Grünenlevel. Pfui!
  14. Was zum Teufel redest du da für einen gefährlichen Unfug? Hat ja super funktioniert, deine Theorie..... https://openjur.de/u/765133.html Was du meinst ist das BVerwG-Urteil das Jagdlampen nicht zwingend unter diese Definition fallen, bzw da das BKA keine eigenmächtige Rechtssetzung betreiben darf. https://www.bverwg.de/240609U6C21.08.0 und da heisst es klip und klar: Leitsatz des Urteils Garnichts wurde da ausgehebelt. VDB-Blase mal wieder. Siehe auch: https://www.drschmitz.de/deutsches-waffenrecht/bundesweite-durchsuchungen-wg-zielpunktprojektoren/
  15. Wie sieht es der Steindorf? Und wer überhaupt formal Klage einreichen kann, ich sags nochmal. Normenkontrolle.
  16. Ich glaube ja eher, das das Dreckwerferei ist. Oho böse AFD. Schonmal nachgeschaut was die für Wahlergebnisse gerade bei den Jungen haben? Lass uns hier mit deinen Nazi-Verschwörungstheorien zufrieden.
  17. Weil das was hier von der VDB-Blase gefordert wird von ihnen selber nicht gemacht wird, weil es gar nicht möglich ist... Vllt mal das Wort Normenkontrolle googeln, bevor man hier mimimimi macht.
  18. Ah und wie willst du eine "Verfassungsklage" denn so durchführen?
  19. Trend geht in Richtung darf auch sportlich eingesetzt werden, aber eben zum Preis das man sich die Kontingente anrechnen lassen muss.
  20. @Raiden das Trickle ist hier, das Behörden dann folgenden Zug machen: Es wird unterstellt, das das gemutmaßte Waffenhorten nicht zum Zweck der Jagd erfolgt, sondern eben zum Zweck des Hortens, was dann nicht mehr von der Privilegierung des §13 Abs. 2 gedeckt ist und wodurch dann eine Bedürfnisprüfung zulässig ist. Das ist analog zur den Vorgängen um die gelbe WBK Das Gericht führt unter Verwendung mehrerer Quellen langatmig aus, hier ein wesentlicher Absatz davon: Funktioniert hat das ganze dann hier: https://openjur.de/u/2392667.html Das gilt auch für den @Aslan der offensichtlich eine Waffe aus "haben wollen"-Gründen haben will. Jagdschein BDS-Mitgliedschaft IPSC-Kurzwaffen-Surt IPSC-Langwaffen-Surt Und dann Teilnahmen an IPSC-Wettkämpfen um das Bedürfnis beim BKA rechtfertigen zu können. Wenn man unbedingt ~3 Jahre und überschlagen 3000 bis 4000 Euro + Kosten der überteuerten Waffe ausgeben möchte, um ein beknacktes 30er Magazin für eine beknackte überteuerte Kaschi mit Sportkastration haben zu dürfen.... Ach und das BKA wird die Benutzung dann zu sportliche Zwecken einschränken.
  21. Gegen was soll das Buzl denn einer Meinung nach klagen?
  22. Bei den SIUS z.B. quasi ins System integriert. Für den kleinen Verein sind klassische Scheibenhalterungen/Duellanlage universeller. @emmi2 Habt ihr Schlosser im Verein? Man kann da viel selber machen un kosten sparen.
  23. Warum sollte man einen Afghanen, der hier die Scharia einführen möchte wie in Afghanistan nicht dorthin abschieben? Da hat er es doch wie er es gerne hätte, Hand- und Kopfabhacken, vom Gebäude werfen und Steinigen sind kein Argument das er da nicht hinkann, wenn er das hier am liebsten auch so haben möchte.
  24. Nein, Einzelmitgliedschaft gestattet keine Bedürfnisbescheinigungen: Der Hintergrund ist hier die Trennung zwischen Verein und Verband, mit der 2002 der TEndenz begegnet werden sollte, das sich 100 Mann vereine plötzlich als Verband bezeichneten. https://dserver.bundestag.de/btd/14/077/1407758.pdf
×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.