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Wenn ich eine Waffe ziehe um mich oder meine Familie zu verteidigen macht das nur Sinn, wenn ich auch bereit bin sie abzufeuern. Ansonsten lasse ich sie besser weg. Mit Platzpatronen auf Einbrecher oder Angreifer schiessen ? Gehts noch ? Das ist wie, um mal ein Filmzitat zu gebrauchen " Typisch Italiener, mit einem Messer zu einer Schiesserei kommen ". Meinen TV usw würde ich nicht mit der Waffe in der Hand verteidigen. Aber wenn jemand meine Familie oder mich angreift würde ich alle mir zur Verfügung stehenden Mittel einsetzen . Egal was es wäre.Dafür liest man zuviel von heissen Einbrüchen und was mit den anwesenden Bewohnern für "Spielchen " betrieben werden. Ich hab ne 18 jährige Tochter im Haus, meine Frau und 2 Pflegebedürftige alte Leute. Da lasse ich mich auf keine Diskussion, Gerangel oder sonst was ein.
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Ich denke der TE wird seine Waffen nicht mitnehmen wenn er nicht vorher die Möglichkeiten abgecheckt hat. Bei einer Kontrolle diese Möglichkeiten glaubhaft machen zu können vereinfacht natürlich alles. Hat er mit jemand da telefoniert, das mache ich meistens so, kann er den benennen. Eine schriftliche Einladung hatte ich noch nie dabei. Theoretisch bräuchte ich die dann ja immer wenn ich irgendwohin fahre und es nicht mein Stammverein ist. Ich war ne Zeit regelmässig übers WE nach Koblenz , Schmittenhöhe, schiessen. Da mit Kollegen aus alten BW Zeiten getroffen und geschossen. Da hatte ich weder Einladung noch sonstwas dabei. Das ist ein öffentlicher Schiessplatz und da kann man bei den Öfnungszeiten schiessen. Das sollte reichen. Und da bin ich i.d.R mit mehreren Waffen und einer gehörigen Menge Munition unterwegs gewesen.
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Was andere machen und wenn sie sich dabei im Rahmen der Gesetze bewegen ist mir egal. Da gleich was zu unterstellen was ich mir selber nicht vorstellen kann......erinnert mich an Diskussionen mit Waffengegnern. Das müssen wir nicht auch noch untereinander haben
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Im Gesetz/ Verwaltungsvorschrift findest du hinweise bei Reisen zu Sportveranstaltungen und dabei Unterbringung im Hotel. Das gilt analog auch für Urlaubsreise. Hatte meine Waffen schon mehrfach mit.
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Ich kenne hier in der Gegend mindestens 2 Fälle, wo legale Waffen nach einem Suizid wieder zurück in die Hand des Erben gingen. Beide Waffen wurden dann von den Erben verkauft. Zumindest hier im Saarland und bei Suizid haben die Behörden da auch keine Probleme.
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Wenn ich mein Schiessbuch verliere sind auch meine WBK`s und Mitgliedsausweise weg. Alles in einer Mappe. Dann hab ich andere Probleme. Ansonsten muss man dann halt die Termine aus den Standbüchern raus suchen. Oder ich würde einfach jeden Mittwoch und jeden 2. Freitag aufschreiben, da geh ich immer. Und die Wettkampftermine findet man auch im Netz
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Und ihr habt da jeweils 4 Stunden Schiesszeit am Stück gebucht? Auf jedem Stand? Sicher nicht und das meinte ich damit das 4 Stunden je Einheit gar nicht möglich sind. Selbst in einem Verein mit eigenem Stand wie bei uns.
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ICH trage mir in ein Bundeswehrschiessbuch , danke an die aktiven Kameraden, das Datum, die Kaliber und den Ort ein. Das unterschreibt mir niemand. Die Daten die ich im eigenen Verein geschossen habe lasse ich mir da Stempeln, auf fremden Ständen frage ich nach einem Stempel. Haben die keinen da steht da nur der Ort. In dem Schiessbuch trage ich mir hinten auch meine Wettkämpfe ein. Alle meine Eintragungen wären über die Standkladde unseres Vereines Nachprüfbar, alle Wettkämpfe über Starterlisten, Rundenkämpfe über die Berichte. Meine Waffen über Grundkontingent würden mir bisher ohne Probleme vom Verband bescheinigt. Mein Vorsitzender bestätigt mir gerne das ich Regelmäßig am Training Teilnehme, weil er mich jede Woche auf dem Stand sieht, meist mehrfach. Dem Amt reichten bisher die Befürwortungen des Verbandes aus. Das Schiessbuch führe ich FÜR MICH. Sollte es im Fall der Fälle mal jemand sehen wollen der mir die WBK`s wegnehmen will/kann und der mehr sehen will als vom Verein ausgestellt, dann habe ich einen Nachweis. In der Regel reichen meine Wettkämpfe im Jahr für 12/18 zu belegen, allerdings nicht mit jeder Waffe . Das dazu auch Trainiert werden muss wird wohl keiner in Abrede stellen. Und 4 Stunden pro Trainingseinheit scheitert schon bei sicher 80 % der Schiesstände, weil die gar keine 4 Stunden Schiesszeit am Stück anbieten. Viele Vereine mieten sich 2 Stundenweise irgendwo ein....... Und bei uns könnten dann pro Schiesszeit nur 5 Schützen schiessen, wir haben nur 5 Stände. Das ist so Weltfremd, diese Forderung kann nur ein Grüner erheben, der noch nie eine Großkaliberwaffe abgefeuert hat. Ein Monat hat rund 720 Stunden. Wir haben nicht ganz 400 Mitglieder, schätze mal 200 mit WBK. 200 Mitglieder mal 4 Stunden sind schon 800 Stunden.Selbst rund um die Uhr schiessen, was wir laut Standabnahme übrigens dürften, würde nicht reichen.
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Du übst schiessen, du schiesst aber nicht. Ergo ist es keine Schiessübung sondern ein Trockentraining. Und dann auch noch zu Hause, in den eigenen 4 Wänden.Wo steht das Trockentraining verboten ist? Zu Hause schiessen darfst du nicht , weil keine zugelassene Schiesstätte. Ich denke aber nicht das du scharf schiessen willst. Inwiefern ist also da das Waffengesetz mit Verboten Tangiert? Du darfst Umgang mit der Waffe zum vom Bedürfnis umfasten Zweck haben. Das Trockentraining ist vom Bedürfnis umfast. Willst du Stellungen üben die im scharfen Schuss verboten sind oder in Deutschland zugelassenes IPSC? Ich gehe aber auch soweit zu behaupten, das Trockentraining zu Hause auch für im Ausland unter deren Gesetzen erlaubt ist. Weil es einfach kein Schiessen ist, sondern Trockentraining. Unsere Biathleten trainieren sogar im Hotel mit ihren Waffen, Trockentraining halt. Aller Umgang mit Waffen zum vom Bedürfnis umfasten Zweck ist zu Hause erlaubt. Auf dem nächsten Kinderspielplatz würde ich das nicht machen, da kommen aber wieder ganz andere Sachen zum tragen......
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Willst du zu Hause Schiessen? Oder nur Trockentraining machen ? Und trocken darfst du das.
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Hier haben die Jäger keine "Sonderrolle ", auch für sie gilt die Erforderlichkeit. Und bei Waffen im gleichen Kaliber wird es da schnell eng. Das die Behörden das nicht umsetzen bzw sehr lange zuschauen ist auch klar. Aber wenn sie wollten könnten sie einschreiten. Die rechtliche Grundlage dafür ist da. Die gelbe WBK ist ja quasi auch ein "Universalbedürfnis " , da gibt es aber schon Urteile die auf ein Sammeln oder Horten abstellen.
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Die Zeiten sind aber auch vorbei. Die Behörden können bei jeder Waffe das Bedürfnis hinterfragen. Die 10. Waffe in 308 geht heute lange nicht mehr überall durch. Ein Bedürfnis muss auch bei Jägern vorliegen. Kann er das für alle 10 Waffen in 308 den wird es auch keinen Stress geben. Aber kann er das auf Verlangen ? Auch für Jäger gilt § 8 des Waffengesetzes bezgl der "Erforderlichkeit " .
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Warum dem Amt 25 Euro für den Munerwerb in den Rachen werfen, wenn du ihn an anderer Stelle schon hast? Und zumindest bei uns im Saarland fällt ein WS nicht unter 2/6
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Der hätte mir die auch bei sich zu Hause aufbewahrt, aber die hatten die Möglichkeit das im Verein zu machen. Hatte er vorher abgeklärt.
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Dann ist aber immer noch nicht abschließend geklärt ob es dann nur um diese eine neue Waffe geht oder in dem Zeitraum mit allen Waffen wieder " regelmäßig " geschossen werden muss. Wird wieder jedes Amt anders sehen
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Schlimm finde ich immer nur, wenn einer meint das " die Sportschützen " da schmerzfrei sind, weil sie bei einem Wettkampf nicht tangiert werden. Da sprechen die dann von den 5 Schuss Wettbewerben, negierend das es auch eine Welt neben dem DSB gibt. Die Fachkompetenz des Artikels lässt zwar zu wünschen übrig, dieser Passus ist aber interessant. Nach dem also nix mit 10 Jahre nach Erhalt der ersten Waffe, sondern 10 Jahre nach jeder Waffe......
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Ich hatte MEINE KW da eingelagert. Und deren Sportwart per Leihschein überlassen, damit der einen Nachweis hatte, warum da 2 KW in dem Tresor lagen die nicht dem Verein gehörten.
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Hab ich während einer Kur so gemacht. Bad Wildungen. Vorher da angerufen, Termin abgemacht und dann da eingelagert. Leihschein geschrieben und immer wenn ich wollte konnte ich dort schiessen gehen. Die lagerten dort 4 Wochen und am ende gabs was für die Jugendkasse.
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Wo im Gesetz steht das die Aufbewahrung bei Reisen nur im Hotel möglich ist? Du musst bei deiner Familie/ Freunde nur dafür sorgen das kein unberechtigter an die Waffen kommt. Also irgendwas zum absperren. Dein Rangebag , abgeschlossen und in dem Zimmer wo du schläfst sollte ausreichen.
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Das wäre dann auch meine Antwort gewesen. Und der Behörde auf zu zeigen was das Gesetz zu ihrer "Meinung " oder " Rechtsauffassung " sagt hätte ich dann auch nicht das erste mal gemacht. Briefe mit der Aussage " der Kreis vertritt eine andere Rechtsauffassung als das Ministerium " hab ich schon ein paar. Am ende hat man sich dann doch immer auf die Meinung des Ministeriums geeinigt, die sich in meinen Fällen immer an die Gesetze gehalten haben und nicht an eine " Lex Waffenbehörde "
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Eben, deswegen habe ich auch keine Anzahl gemeldet. Will die Behörde meine Angaben Gegenprüfen sollen sie schauen kommen. Meiner " Bringschuld " bin ich jeweils mit meiner Meldung das ich gesetzeskonform Lagere nachgekommen.
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Wo und wann gab es eine Verpflichtung zur Meldung der A oder B Schränke um in den " Genuss " des Bestandsschutzes zu kommen ? Ich habe jeweils bei jeder neuen Waffe angegeben das ich sie Gesetzeskonform in einem A oder B Schrank lagere, die Anzahl meiner Schränke ist meiner Behörde nie gemeldet worden. Von "Meldefristen " zum Erhalt des Bestandsschutzes habe ich nie ein Wort gehört/gelesen. Also wo soll das stehen?
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Hab bei einem Büchsenmacher mal 30 Euro für so eine "Bescheinigung " bezahlt. Als Einzellader gekauft, der Büma " baute um " auf Mehrlader und bescheinigte das. Kollege durfte nach Rücksprache mit seinem Amt selber umbauen.
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Wenn schon ein Verbandsvorsitzender, dann Friedrich Gepperth. Unvergessen sein Auftritt bei Leo Busch auf NTV. Seit dem wurde er aber glaube ich in keine Livesendung mehr eingeladen. Bei Live kann man halt nix raus schneiden oder umdefinieren......................................
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Was steht wo? Wenn etwas nicht vom Waffengesetz erfasst ist steht es schon mal nicht da drin. Wenn mir einer sagt , etwas ist im Gesetz so oder so geregelt soll er es mir zeigen. Da werden manche Thekenhelden schnell ruhiger.