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" Er gibt einfach alles bis aufs Grundkontingent ab " DA setzt bei mir der typische Beißreflex ein . Warum sollte er abgeben? Ist der öffentliche Sicherheit und Ordnung damit geholfen, wenn der 85 jährige statt 15 nur noch zb 5 Waffen hat? oder 10, wenn auch auf Gelb was im Haus ist? Was soll der Quatsch? Ausser das man dem Grundsatz folgt " So wenig Waffen wie möglich ins Volk " !!!!!!!
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Ich hab mit USB Anschluss CR123er von Olight und 18650er von Olight und Fenix in meinen Taschenlampen . ICH finde die Möglichkeit des Ladens per USB praktisch, egal ob im Auto oder per Powerbank . An allen Autoschlüsseln im Haushalt hab ich eine kleine Lampe von Olight die lässt sich NUR über USB Laden. Aber die kann man zb auch während dem Autofahren laden. So hat man IMMER eine geladene Lampe am Mann. Und so schlecht ist die kleine nicht. Wer kennt das nicht, das wenn man die Taschenlampe die IMMER im Auto liegt braucht sie leer ist............... In AAA oder AA hab ich keine mit USB Anschluss, die Typen hab ich aber eh nur in Fernbedienungen usw am Start. Als normale Akkus habe ich aber auch diese Typen.
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Petition zum Pflichtschießen für Jäger - Bitte alle unterzeichnen!
PetMan antwortete auf Kingklops's Thema in Waffenlobby
Gezeichnet und geteilt -
Schießnachweise bei nur einer vorhandenen Waffe
PetMan antwortete auf Janzfan's Thema in Waffenrecht
Du versuchst Leute die sich ihre Meinung gebildet haben mit Fakten zu verwirren....bringt eh nix -
Schießnachweise bei nur einer vorhandenen Waffe
PetMan antwortete auf Janzfan's Thema in Waffenrecht
Ich habe nicht behauptet das ich jedesmal die Nummern in den WBK`s kontrolliere. Aber ich habe mir schon WBK`s zeigen lassen. Stell dir das Scenario vor, jemand schiesst mit einer illegalen Waffe, es kommt eine Kontrolle oder es passiert etwas. Dann möchte ICH nicht die verantwortliche Aufsicht sein.................................lässt du dein Auto von jemandem Fahren von dem du nicht weißt das er einen Führerschein hat ? -
Schießnachweise bei nur einer vorhandenen Waffe
PetMan antwortete auf Janzfan's Thema in Waffenrecht
Ich war mal in Kur und habe meine Waffen mitgenommen. Bei einem Verein vor Ort deponiert. Da durfte wirklich nur streng nach Sportordnung geschossen werden, incl der Kommandos. Mal 30 Schuss Präzision und kein Duell war da nicht............................waren GSD nur 6 wochen....... -
Schießnachweise bei nur einer vorhandenen Waffe
PetMan antwortete auf Janzfan's Thema in Waffenrecht
Nein, dafür gibts Möglichkeiten im Waffengesetz, zb die "vorübergehende Verwahrung einer Waffe " . Wenn ein ende absehbar ist ist das kein Problem. Im Gegensatz zur Leihe, die nur 4 Wochen geht , kann die Zeit bei der Verwahrung viel länger sein. Es muss nur ein ende absehbar sein. Das nutze ich wenn ich zb Nachlässe auflöse , damit ich die Waffen Gesetzeskonform zu mir holen kann. Der Tipp kam mal von meiner SB `ine . -
Schießnachweise bei nur einer vorhandenen Waffe
PetMan antwortete auf Janzfan's Thema in Waffenrecht
Danke für die Nennung des §. -
Schießnachweise bei nur einer vorhandenen Waffe
PetMan antwortete auf Janzfan's Thema in Waffenrecht
Jepp, da bin ich absolut bei dir. Ein paar User hier kennen mich auf dem Stand und als Aufsicht. Die werden dir bescheinigen das ich als Aufsicht recht ernsthaft werden kann. Beschwert haben sich bisher aber nur Leute die grobe Fehler machten. Aber die Verantwortung als Aufsicht wird gerne unterschätzt. Wenn was passiert oder bei einer Kontrolle was auffällt wird man sich Fragen gefallen lassen müssen........................... -
Schießnachweise bei nur einer vorhandenen Waffe
PetMan antwortete auf Janzfan's Thema in Waffenrecht
Nein, dafür macht mich mit Sicherheit kein Richter verantwortlich. Du kannst das halten wie du magst, meine Standaufsicht habe ich beim BDS gemacht. Da war auch Thema , das man darauf achten muss wer was wie schiesst. " Verantwortliche Standaufsicht " steht auf meinem Zettel......................sicher nicht ganz Umsonst -
Schießnachweise bei nur einer vorhandenen Waffe
PetMan antwortete auf Janzfan's Thema in Waffenrecht
Erzähl das später dem Richter. Geht schon bei den Magazinen los. Wer darf welches noch benutzen? Wenn du bei einer Kontrolle das benutzen eines verbotenen Gegenstandes zugelassen hast, viel Spaß. Wie geschrieben, im 99,99% der Fälle wird gar nix passieren. Aber wenn was passiert und die " Ordnungsmacht " einschreitet kanns komisch werden................. -
Schießnachweise bei nur einer vorhandenen Waffe
PetMan antwortete auf Janzfan's Thema in Waffenrecht
Gibt es, hab ich schon erlebt. Und wenn wir ehrlich sind...................Jede AUFSICHT müsste das tun! Schiesst jemand mit einer illegalen Waffe und die Aufsicht lässt das zu ist sie bei einer Kontrolle am Arsch..............................Aber es macht es kaum einer...................bei Fremden oder neuen mit Waffe habe ich mir die WBK aber auch schon zeigen lassen -
Das würde ich gerne irgendwo lesen wo es sowas wie Vorschriftscharakter hat..........Ich bin viel in Saunen und Wellnessbereichen unterwegs, grade in dem genannten Bereich. Dann dürfte ich dort noch nie einem Waffenbesitzer begegnet sein. Hab noch keinen nackten mit Schlüsselkette um den Hals da getroffen. Oder in irgendeinem Schwimmbad. Das " immer am Mann " ist genau so lächerlich wie das was @Gordy hier gepostet hat . Es gibt defacto keine gesetzliche Vorschrift die den ORT einer Schlüsselaufbewahrung konkret regelt. Er muss " nur " den Zugriff unberechtigter " Verhindern ". Ob die eigene Lösung ausreichend war wird einem ein Richter im Fall der Fälle erklären...................................
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Die Frage treibt ja doch immer wieder die Leute um . An der Suche hier können auch Leute verzweifeln die sich mit Forensoftware auskennen . Leute die mit dem Netz nix am Hut haben tun sich da schwer. Eine gute Lösung. Eine schlechte Lösung. Geht der kleine B Schrank nicht mehr auf sind erst mal alle Schränke zu. Meine Ersatzschlüssel sind ausser Haus deponiert.
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und wenn du 4 Waffen in einem Jahr beantragst musst du denen 4 mal das gleiche schicken ? Ich fasse es nicht......Und wenn es offizielle Wettkämpfe des Verbandes sind wo du beantragst verstehe ich das 2 mal nicht, das die das verlangen ....... Ich hab die Seiten in meinem Schiessbuch kopiert wo ich meine Wettkämpfe gesondert eintrage. Pro Jahr etwa eine Seite in einem Bundeswehrschiessbuch...........................so reicht es dem BDS, über Grundkontingent auch die letzten 2 Jahre. Ob das bei der 6 , 7, oder weiteren Waffen auch noch reicht weiß ich nicht, bis jetzt reichte das. Wie es bei meinem DSB Landesverband da aussieht weiß ich nicht, da beantrage ich nix mehr. Die sind mir da zu langsam, zu teuer und zu eingeschränkt in der Auswahl der Waffen. Bei meinen beiden ersten Waffen reichte aber auch mein BW Schiessbuch.
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Finde ich recht Abenteuerlich und würde mich interessieren wie bei einer behördlichen Überprüfung im Fall der Fälle so ein " geändertes Schiessbuch/Schiesskladde " gesehen wird................... Ach was bin ich froh das das alles bei uns im Vereinen nicht interessiert. Da wird nicht mehr verlangt als der Gesetzgeber fordert. Mein Schiessbuch zeigt nicht mehr als das von Fyodor . Datum, Kaliber, LW oder KW. Und da ist die Kaliberangabe schon mehr als vom Gesetz gefordert wird . Mehr braucht es auch für Waffen über Grundkontingent nicht im Schiessbuch. Nur dann noch Wettbewerbe. Aber auch die schreibe ich mir selber hinten ins Schiessbuch und es wurden noch nie weitergehende Nachweise gefordert. Keine kopierten Urkunden o.ä. Das Leben kann so einfach sein.................
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Ich besitze eine " Marushin UZI ", von denen gibt es alle möglichen " Waffen ". Da schiessen Vollautos auch Vollauto...............allerdings kein billiger Spaß.................Die werden oft als " Filmwaffen " benutzt Und die waren nie eine Waffe und werden auch nicht als Waffen bewertet. Allerdings damit in der Öffentlichkeit rum laufen ist eine ganz schlechte Idee.
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Noch ein Grund das man ohne Not dem Amt keine Schiessnachweise zeigt. Die brauch maximal der Verband um das Bedürfnis zu bescheinigen. Wenn die Behörde die zusätzlich zur Bescheinigung des Verbandes sehen will zweifelt sie damit die Bescheinigung des Verbandes zumindest an. Dem Verband Bescheid geben, die sollten das mit der Behörde regeln.
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Gibt es nicht die Möglichkeit einen Fangschussgeber/ Einstecklauf eintragen zu lassen grade um den Munitionserwerb zu bekommen? Glaube sowas gelesen zu haben. Wurde glaub 2018 ( und bestimmt noch zig mal an anderer Stelle ) hier auch diskutiert
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Ich habe einmal , auf einer Anlage die nicht der deutschen Schiesstandverordnung unterlag, auf gefüllte Getränkedosen geschossen. Vorher schön Schütteln und der Spaß kann losgehen. Zum Aufsammeln der Reste UNBEDINGT Handschuhe tragen . IM Verein würde man mich für sowas ...........es wäre sicher nicht gerne gesehen. Auf einem geschlossenen Stand im Kugelfangbereich ist Flüssigkeit einfach schlecht. Ansonsten sind Fallscheiben eine sehr gute Alternative , muss aber die Standzulassung zulassen. Wir haben uns letztes Jahr 2 solcher Anlagen gegönnt ( als DSB Verein mit BDS Gruppe ) . Der Steuerberater meinte wir müssten dringend Geld ausgeben..................
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@ASE ich habe jetzt mal das Blatt zu der WBK eingescant wo das WS einer Pistole zugeordnet ist . Die Pistole war zuerst die Nummer 4 in der WBK, auf 4mmM20 konvertiert und wurde irgendwann mit Bedürfnis zur Nr 5. Unter Nr.7 ist das WS zu lfd Nr. 5 eingetragen. In einer der anderen WBK ist 22er WS ohne so eine Zuordnung eingetragen . Und ob die Blätter jetzt ein Abbild des NWR sind kann ich nicht schreiben, aber so werden die bei uns ausgegeben. Hab eben noch einen Fehler gefunden bei der Nr 2 , da stimmt der Hersteller/Model nicht. Ansonsten waren die am Anfang voll mit Fehlern, die WS waren als komplette Waffe geführt , Bedürfnis teilweise falsch hinterlegt, war das reinste Chaos. Meine Walther PP steht immer noch mit Kaliber 7,65 Luger in der WBK. Die Tage werden aber die letzten Fehler hoffentlich bereinigt
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Ich weiß nicht ob mein Auszug der Daten die mein Amt mir schickte ein Abbild des NWR ist oder was selbst gestricktes. Die nennen es " Karteikarte Standart - Waffenbesitzkarte " , aber keine Ahnung ob das normiert ist . Im Gespräch wurde es " Stammdatenblatt " genannt . Wenn ich Zeit habe scane ich die WBK mit den wenigsten Einträgen mal ein und mache sie Anonym, dann kann ich das gerne hier zeigen
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Auf den Auszügen im Stammdatenblatt von der Behörde steht das gleiche. Das 9mm WS zugeordnet, das 22er WS nicht zugeordnet. Ob das ein genaues Abbild des NWR ist kann ich allerdings nicht schreiben . Edit : Das Teil zu anonymisieren und hier Ein zu stellen ist mir grade zu viel Aufwand. Müsste ich dann ja für 2 Grüne WBK`s machen
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Ich habe 2 WS für KW in den WBK`s. Das 9mm wurde der Grundwaffe zugeordnet ( zu lfd. Nr. 5 ( da steht die Kurzwaffe dazu )) und mein 22er WS für die 45er steht ohne eine Zuordnung drin. Macht/e also wieder jede/r wie er wollte . Beides auf der gleichen Behörde, 2 unterschiedliche SB.
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Der Gewindelauf als Ausschlusskriterium ist natürlich Quatsch. Wenn ich so einen haben möchte, das " Gewinde artgerecht nutzen" kann man hier eh nicht, dann holt man sich einen entsprechenden Wechsellauf . Da gibt es sicher Möglichkeiten. Ich hab in meinem 22 WS für die 1911 auch ein Gewinde vorne drauf, weils mir gefällt............weil ich es einfach haben wollte und es ohne Probleme geht , Wenns nach mir geht kann der TE sich auch die 1911 in Pink kaufen ( 🤮 ), ist seine Sache. Ich hab auf meiner Ruger 10/22 eine Mündungsbremse die brauch man da ja auch so dringend . Aber mir gefällts einfach. Ist ja meine Ruger . Eine Waffe wird nicht durch ihr aussehen oder ihre Anbauteile oder ein Gewinde gefährlicher oder ungefährlicher . Auch wenn das leider viele so sehen, auch der Gesetzgeber. Also muss man sich im Rahmen des Erlaubten bewegen , was wir natürlich alle tun. Aber in welche Richtung da einer geht, in diesem Rahmen, das ist einzig seine Sache , aber leider auch eine Sache der Sportordnung. Dagegen sollte man tunlichst auch nicht verstoßen mit an- und umbauten.