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  1. Die neue Fassung der Sportordnung Speed Steel® (bereits 2019 beschlossenen Änderungen) ist ab sofort anzuwenden. Der Wortlaut ist HIER abrufbar. Wichtig erscheint mir dabei der Hinweis auf die Änderungen der Ziffern 11, 12 und 13 sowie * die Klarstellung des Begriffs der "Munition" in Bezug auf die Sicherheitszone und * die positive Regulierung der "Plasteboxen". Haut rein! Euer Steelman
  2. Die Grünen werden als Alternative zu den Vollversagern wahrgenommen, ohne dass die Wahrheit über deren Ziele erkannt wird.
  3. Doch, es geht anders. Wenn wir alle so resignieren, können wir uns gleich einsargen lassen. Wir beim SVB wollen und werden - solange der Hammer (oder die Grünen) nicht auf den Kopf fallen - bereit stehen, sobald es möglich ist, wieder Wettkampfbetrieb anzubieten. Derzeit ist trotz aller Probleme, sogar Kadertraining - zwar mit "Haken und Ösen" und Hut und Mütze, aber doch möglich. wir machen das und reißen uns dafür auch einige Körperteile auf. Gleichzeitig haben wir den Stand technisch so aufgerüstet, dass wir in der Lage sind, dem Landesverband die Durchführung verschiedener Disziplinen wie "Speed" und "Fallplattenschießen" auf Meisterschaftsnieveau mit großem Teilnehmerdurchsatz (Samstags ganztägig mit bis zu 130 Wertungen pro Tag) anzubieten. Ich hatte für den 28.-30.12 2020 zwei Matches aufgesetzt, die beide ausgebucht waren. Diese mussten wir dann aber aufgrund der zum 14.12.2020 sich ändernden Rechtslage absagen. Das hat uns alle sehr geärgert aber nicht davon abgehalten, jetzt wieder für Mai und Juni Matches auszuschreiben, wohl wissend, dass es gut möglich ist, dass die ganze Vorbereitung wieder für die Tonne ist.
  4. Der Shooting Point in Kaltenkrichen richtet mit den Hamburg Shooters in Kooperation mit der ISSA einen offenen Speed Steel® - Wettkampf aus. Anmeldung und Ausschreibung findest du HIER unter IPSCMATCH.de
  5. Der SV Burgstädt in Sachsen veranstaltet (europaweit) offene Speed Steel® -Wettkämpfe. Ankündigungen und Ausschreibungen findest du unter IPSCMATCH.de, zum Beispiel HIER und HIER.
  6. Es ist und bleibt komplett idiotisch und sinnbefreit, erst ein Beispiel zur Erläuterung einer Frage in einen "Vorschlag" umzudeuten und dann den Fragesteller als Urheber eines "idiotischen Vorschlages" herunterzuputzen sowie zusätzlich als Oberlehrer - ungebeten - Belehrungen zu erteilen. Ein Googeln der Begriffe "corona & pooltest" bringt Treffer - unter andern diesen Link, die meine Eingangsfrage nicht nur beantworten sondern auch - jenseits Deiner Klugschisse - hochinteressante Informationen um die Thematik herum vermitteln sowie die Methoden und "Für und Wider" anschaulich darstellen.
  7. Ach so, für Dich sind Beispiele (zur Erläuterung einer Fragestellung) also Vorschläge - na dann - und ... erspare mir bitte Deine überheblichen Herabwürdigungen!
  8. Weil es einem Veranstalter wohl gut ansteht, die bereits gemeldeten Teilnehmer (Match fast ausgebucht) über möglicherweise die Teilnahmentscheidung beeinflussende Änderungen der Teilnahmebedingungen nebst Begründung so früh wie möglich zu informieren. Deshalb wurde auf der Anmeldeseite im Netz sofort Folgendes eingestellt und allen angemeldeten Teilnehmen zusätzlich per Email mitgeteilt: " ... neu ab 7.3.2021: Jeder Anwesende (Teilnehmer, Helfer, Zuschauer) - auch Geimpfte und Genesene - hat bei der Anmeldung einen negativen tagsaktuellen CORONA-Test (gem. SächsCoronaSchVO vom 5.3.2021, § 8 Abs. 2 Ziffer 3: Schnell- oder Selbsttest) nachzuweisen (Test kann vor Ort erworben und durchgeführt werden; ein Arzt ist vor Ort und assistiert auf Wunsch). ..." Alle Teilnehmer haben damit sofort nach Bekanntwerden der neuen Rechtsvorschrift die Gelegenheit bekommen, sich das zu überlegen und ggf. abzumelden. Die (internationalen) Schützen mit einer landesrechtsspezifischen "kostenpflichtigen Testnotwendigkeit" vor Ort zu überraschen, wäre aus meiner Sicht unfair und schlicht unseriös.
  9. Welchen Vorschlag von mir meint Du? Die Eingangsfrage (!) des Fadens lautete: "Gibt es schon "Corona-Gruppentests" mit einem Multi-Testkit für mehrere Personen?"
  10. Zu 1: Solange sie gelten, sind sie zu befolgen, wenn man ein Match durchführen will. Ein Angriff dagegen übersteigt meine Kraft als Einzelner; die Verbände sind, soweit mir bekannt, nicht aktiv um die Öffnung der Sportstätten zu erstreiten. zu 2: Ich versuche gerade ein Veranstalter zu sein, der ein (bereits ausgebuchtes) Indoor-Match zur Durchführung bringt, in dem er das Maximum anbietet, was bei Einhaltung der Vorschriften machbar ist.
  11. Zu 1: es sind gewählte Abgeordnete eines Deutschen Legislativorgans; in der Schweiz ist vermutlich alles besser. Zu 2: Du weißt es offenbar theoretisch genau. Wie es in Freiburg praktisch schon gemacht wird, kann man hier lesen
  12. Falsch - Wissen schützt vor dem Posten von Unfug! Die den Bürger betreffende RECHTSLAGE wird nicht nur durch Gesetze sondern auch durch Rechtsverordnungen und Verwaltungsakte beeinflusst und/oder gestaltet. Lesen bildet, Grundkenntnisse in Jura und etwas Hirnschmalz vorausgesetzt. Hinweis: Rechtsverordnungen sind LEGISLATIVakte der Executive aufgrund gesetzlicher Ermächtigung durch ein (sonst) zuständiges LEGISLATIVorgan, Allgemeinverfügungen sind (spezielle) Verwaltungsakte, also durch Gesetz oder Verordnung gedeckte EXECUTIVakte, die sich an eine Mehrzahl von Personen richten (wie in Verbotsschild im Straßenverkehr).
  13. Bei uns schießen gestandene Leute, keine Trickser und Bescheisser. Wer sich nicht testen lassen will, der kann eben - lies die Verordnung - nicht mitmachen. Es liegt nicht in meiner Hand! Wenn jemand hier mich sinngemäß als willfährigen Büttel und machtgeilen Leutedrangsalierer bezeichnet, weil ich versuche eine Sportveranstaltung entsprechend geltender Rechtslage möglich zu machen, kann ich dagegen nichts tun; die Mitleser werden es schon einzuordnen vermögen. Manipulation und Fälschung geht immer und überall, aber das ist für mich kein Thema. Ich vertraue den Teilnehmern und akzeptiere, wenn sie keinen arztassistierten Test wünschen, solange das die Verordnung erlaubt. Ich denke, es kann gut sein, dass der kostenfreie arztassistierte Test dem kostenverursachenden Selbsttest vorgezogen wird. Der Staat schenkt dem Bürger hier insoweit Vertrauen, als eine Zuordnung und Dokumentation nach dem Vier-Augen-Prinzip - auch bei gegenseitigen Tests - beim nicht assistierten Selbsttest anerkannt wird. Beim arztassistierten Test bescheinigt der Mediziner, der eine "Testlizenz" hat, das Ergebnis. Notarielle Beglaubigung ist nicht nötig.
  14. Man muss voraussichtlich nichts bezahlen, weil es letztlich ohne Kosten für Verein und Teilnehmer machbar ist! Die Kostenfrage stellt sich bei kluger Planung nach aktueller Rechtslage nicht, denn pro Bürger ist ja bekanntlich (derzeit) ein arztassistierter (!) Test pro Woche für jeden Bürger kostenfrei. Die Kasse bezahlt, der Arzt, der es macht, bekommt sogar etwas dafür. Unter dieser Maßgabe sollte ein Mediziner aquirierbar sein.
  15. Meinst du tatsächlich oder rechtlich? Zu Letzterem jedenfalls gilt: Wer lesen kann, ist klar im Vorteil. Die Notwendigkeit von Tests ergibt sich z.B. aus SächsCoronaSchVO vom 5.3.2021, § 8 Abs. 2 Ziffer 3. (Negativer Schnell- oder Selbsttest als Zugangsvoraussetzung für Indoor-Sportveranstaltung)
  16. Gibt es schon "Corona-Gruppentests" mit einem Multi-Testkit für mehrere Personen? Vereine und Verbände könnten damit Sondermüll, Helferzeit und Kosten einsparen. Beispiel: Vor einem Match werden die gemeinsam im Auto anreisenden Teilnehmer bzw. die Schützen squadweise (8-er oder 16-er Gruppen) getestet. Die Autobesatzung ist bei positivem Gruppenergebnis raus, bei der Squad wird dann geteilt und weiter getestet. Damit werden im günstigsten Fall (Erster Test negativ) viele Tests eingespart.
  17. Gibt es schon "Corona-Gruppentests" mit einem Multi-Testkit für mehrere Personen? Die würde ich gern beim Match einsetzen. Mann könnte damit doch Unmengen an Sondermüll, Mannjahre an Arbeitszeit sowie Millionen an Kosten einsparen. Beispiel: vor einem Match werden die Schützen squadweise (8-er oder 16-er Gruppen) getestet. Nur bei positivem Gruppenergebnis wird weiter getestet. Damit werden im günstigsten Fall (Erster Test negativ) 7/15 Tests eingespart. Anderes Beispiel: Die gemeinsam im Auto anreisende 4-er-Gruppe, die gemeinsam zu einer Veranstaltung oder ins Restaurant gehen will. Ein positiver Gruppen-Test genügt, um das Vorhaben zu unterbinden.
  18. Wir sind bereit! Wenn es jetzt Öffnungsexperimente geben sollte, wird der SV Burgstädt den „Euopean Steelway 21-5“ bei der örtlichen Ordnungs- bzw. Polizeibehörde als Experimental-Musterveranstaltung anmelden. Ich halte unser - seit Juni 2020 ständig weiterentwickeltes - Konzept (Indoor-Stand) für so ausgefeilt, gut und vollständig durchdacht (pervertiert), dass es allen Anforderungen genügen kann, zumal wir im Leistungsstützpunkt auch hinreichend Räumlichkeiten haben. Auch das Kadertraining ist ja bei uns erlaubt. Gelingt das Projekt und die Veranstaltung bleibt coronabezogen folgenlos, könnten wir damit allen Schützenvereinen eine Blaupause liefern, auf deren individualisierter Basis sie dann ihre eigenen Stände wieder öffnen können. Zu verlieren haben wir nichts! Wir halten Euch informiert, ob und wie es weiter geht.
  19. Danke! Du hast die (glücklicherweise rein theoretische) Problematik, die ich anhand der Gesetzes- und sonstigen Vorschriftentexte nicht lösen konnte, wohl erkannt und aus meiner Sicht mit den Formulierungen "käme eher in Frage, vielleicht, könnte" genau auf den Punkt gebracht. Für die beschriebenen Sachverhalte scheint es mir - auch bei vorsätzlichem Verhalten (der Organe) des Vereins - tatsächlich weder eine klare Lösung noch unmittelbare Sanktions- oder Folgenregelungen zu geben. Das Waffengesetz sieht scheinbar im Hinblick auf Verband und Verein weder die "Falsche Bedürfnisbescheinigung" noch die "Nichtanzeige des Mitglidschaftsverlustes" als sanktionswürdig an. Es bleibt damit - wie es aussieht - die Folgenregelung in Bezugnahme auf die konkret handelnde Person in der Verbandshierarchie und den Erlaubnisinhaber dem allgemeinen Verwaltungsrecht (Rücknahme, Widerruf) und die Maßnahmen gegenüber Verband und Verein dem BVerwA in Ausführung des besonderen Verwaltungsrechts (Waffenrecht) überlassen. Ist das nun Segen oder Fluch?
  20. Was gilt bei falschen Bescheinigungen des Schießsportverbandes über die Tatsache der Vereinsmitgliedschaft und deren Dauer (vgl. § 14 Abs. 2 u. 3 WaffG), die vom (späteren) Erlaubnisinhaber zur Glaubhaftmachung seines besonders anzuerkennenden persönlichen Interesses (Bedürfnisnachweis, § 8 WaffG) bei den Erlaubnisbehörden vorgelegt wurden? Der Frage liegt folgender (selbstverständlich völlig frei erfundene!) Sachverhalt zugrunde: Grundfall: Ein Schießsportverein, stellt nach anwaltlicher Beratung fest, dass mehrere Personen, für die durch den Verein gegenüber dem Schießsportverband Mitgliedschaftsbestätigungen im Rahmen von Verfahren zur Erlangung waffenrechtlicher Erlaubnisse erteilt wurden, niemals Mitglied im Verein geworden bzw. gewesen und damit auch nicht „organisierten Sportschützen" iSd. der Ziffer 8.1 der WaffVwV und demzufolge auch keine Sportschützen im engeren Sinn. Der Verein bestätigt das und gibt entsprechende Erklärungen schriftsätzlich vor einem Deutschen Gericht ab. Der - insoweit getäuschte - Schießsportverband hatte daraufhin in der Vergangenheit mehrfach - irrig - falsche Bescheinigungen erteilt, mit denen die Erlaubnisaspiranten gegenüber Waffenrechtsbehörden ihr "Bedürfnis" erfolgreich glaubhaft gemacht haben. Frage 1: Ist der Verein, der durch eigene falsche Erklärung die Falschbescheinigung des Verbandes verursacht hat, zur Richtigstellung verpflichtet, ggf. durch eine Anzeige entsprechend § 15 Abs. 5 WaffG an die Behörde? Frage 2: Muss der Verein, der im Bedürfnisbescheinigungsverfahren gegenüber dem Schießsportverband die Mitgliedschaft bestätigt hatte, an den Schießsportverband eine Meldung über die Erkenntnis das Nichtbestehens der Mitgliedschaft und die jetzt erkannte Falschheit seiner damaligen Angaben machen, aufgrund deren Fehlerhaftigkeit der Verband selbst eine falsche Bescheinigung erteilt hat? Frage 3: Welche Verpflichtungen treffen den Schießsportverband, wenn er jetzt positive Kenntnis von der gesamten Situation und damit der Falschheit der von ihm erteilten Bescheinigungen hat? Ist durch den Schießsportverband eine Meldung über die Fehlerhaftigkeit der eigenen Bescheinigung an die Erlaubnisbehörde zu machen? Muss der Verband das Bundesverwaltungsamt informieren? Frage 4: Sind die Erlaubnisse des betroffenen Waffenbesitzers gefährdet; drohen Rücknahme oder Widerruf durch die Behörde? Was kann der einzelne Betroffene tun? Abwandlung: Was gilt, wenn sich im Nachhinein bei einer verbandsinternen Prüfungen herausstellt, dass die Bescheinigungen des Schießsportverbands durch ein früheres Organ des Verbandes, in Kenntnis der Nichtmitgliedschaft der Erlaubnisaspiranten vorsätzlich falsch ausgestellt wurden?
  21. Wir haben jetzt alles vorbereitet und geplant und hoffen jetzt, dass uns die Regierung das Match nicht verbietet! Ihr könnt hier und hier in die Stages angucken. Ihr findet das und noch mehr dazu auf Facebook hier: https://www.facebook.com/groups/steelshootingde Guckt auch mal hier: https://ipscmatch.de/index.pl?match=2021_Steelway21-05 Weiterverteilung der Information ist ausdrücklich erwünscht. Euer Steelman
  22. Hört auf zu maulen! Ein dreifach Hoch auf das NWR!! Mein Revolver war vor kurzem beim Büma und daraufhin im NWR plötzlich einfach ohne zugrundeliegende Tatsachen oder Meldungen als vernichtet markiert worden, ausgebucht und buchhaterisch damit einfach "weg". Physisch war er aber da - upps! Der Sachbearbeiter vom Ordnungsamt rief mich an und fragte, warum ich den hätte vernichten lassen und warum ich meine WBK nicht aktualisiert hätte. Da das ein Fall ist, der ja bei der bekanntlich überaus lebensnahen Planung zum NWR nicht vorkommt, war er auch weder für die Ordnungsbehörde noch den Büchsenmacher lösbar. Erst nach mehreren Tagen konnte über die "zentrale Leitstelle" der Vorgang reorganisiert und mein Revolver registertechnisch neu geschaffen werden - erstaunlicherweise, weil das ja auch nicht geht, nicht nur mit mit derselben Waffennummer sondern auch - programmtechnisch völlig ausgeschlossen - mit unveränderter Waffen-ID. Das NWR ist unentbehrlich, zuverlässig und gegen unbefugte Nutzereingriffe sicher abgeschottet!
  23. Folge der Spur des Geldes und es erklärt sich alles von selbst! Man könnte beispielsweise folgende Vermutungen anstellen: Händler: bezahlt, darf frech und überheblich sein, nicht vorhandene Ware anbieten, absurde unwirksame AGB benutzen und bei Negativbewertung pauschale Herabsetzungen als Bewertung des Kunden machen Käufer: bezahlt nix, soll froh sein, etwas billig "geschossen zu haben" und die Klappe halten - ist ja nur der Kunde
  24. Hier die Kurzfassung vom Trennen der Verbindung zum Zweck des Tabletttausches.
  25. Nach einem Hinweis, dass das gestrige Video zu komplex sei, hier eine Kurzfassung über das Verbinden von Timer und Tablett.
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