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webnotar

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  1. zu 1 Für jedes Ziel der Stage oder eine Gruppe von Zielen kann eine eigene Box vorhanden sein. Auch ist die Größe der Box nicht limitiert. Der Schütze soll nicht im String mit der Waffe durch Bewegung die Entfernungen zu den Zielen verändern. Guck Dir das offizielle Disziplinenblatt der BDS an, dort die "NIGHTMARE"-Stage; dort gab es für jede Farbgruppe eine eigene - farbige - Box. zu 2 Das betrifft Stände mit mehreren Stages die gleichzeitig mit je einem Schützen besetzt sind, die dann abwechselnd oder nacheinander schießen und - nach Absolvierung einer Stage - mit dem anderen Schützen die Box tauschen (Standwechsel). Auch hier guck das Bild vom Sidematch zur DM Standard im Jahr 2019 auf dem Disziplinenblatt an, wo wir auf dem Ministand "9" drei Stages gleichzeitig aufgebaut - und immer je einen Schützen pro Stage in der Schießposition gehabt - haben. zu 3 Danke, aber leider gab und gibt es dennoch genug Nörgler. >> Wenn Du Fragen hast, melde Dich. Wir geben unser Knowhow gerne weiter. Bei der jetzt kommenden GERMAN STEEL kannst Du die neue Generation der Schwingerziele im Einsatz sehen, die der BDS dafür von der Matchagentur gemietet hat.
  2. Zu 1: Ja. (Genau dafür ist das Regelwerk von SPEEd Steel® doch gemacht) Zu 2: Speed Steel® weicht nicht ab und deckt das auch vollständig ab. Wo siehst Du Abweichungen? Was wird nach Deiner Meinung von Speed Steel® nicht vollständig abgedeckt?
  3. Ihr defätistischen Zweifler - Ich kauf dort jetzt 50.000 Federal 100 Zünder für 110 euro pro Tausend, bezahle per Paypal und und vertick die dann für 109 Euro weiter - da machts die Masse. Ausserdem kosten dort 2 KG 3N37 nur 16 Euro! Da hab ich 5 Pakete bestellt, Lizenznachweis bzw Sprengschein wurde nicht verlangt, nur Geld. Schlaraffenland - Goil!!!
  4. aktuell steht auf den Ticket-Vouchers: " ... Trolleys müssen an der Garderobe abgegeben werden. ..."
  5. Genau! Wer das Urteil gelesen hat, der kann sich hier nicht wirklich wundern. Es ist immer möglich, eine "passende" Kausalkette zu konstruieren, wenn man es nur will. strafrechtlich: Fahrlässige Tötung (aufgrund Nichterfüllung einer Vorgabe zur Verwahrung von Schlüsseln zum Waffenschrank) zivilrechtlich: Schadensersatzpflicht gegenüber den mit der sich vom Täter unrechtmäßig verschafften Waffe Verletzten (und z.T. den Angehörigen) insolvenzrechtlich: Dauerpleite des berechtigten (ehemaligen) Waffenbesitzers mangels Möglichkeit zur Restschuldbefreiung
  6. Prima Zusammenstellung, kann ich weitgehend bestätigen. Ferienwohnungen sind im näheren Umland preiswert; der ÖNPV ist - wenn er nicht streikt - sehr gut getaktet. Trolleys gabs früher mal für lau vor Ort, waren später dann schon mal "unerwünscht" oder "Verboten"; Rucksack ist ok, aber es gibt überall überall überall Tragetaschen. Bunkern im Schließfach geht nur, wenn man ganz früh am Morgen da ist und eines reserviert. Ein Tag- ohne Plan: unmöglich ohne sich hinterher darüber zu ärgern, was man vergessen hat. Idealerweise geht man alleine, maximal zu zweit. Ich mache gern am ersten Tag einen schnellen Durchgang und fotografiere die Koordinatenschilder von denen, wo ich an einem der Folgetage nochmal in Ruhe hin will. Oft lohnt sich eine Terminvereinbarung, wenn es um vertiefte Informationen geht Auf Freibier und Schnittchen sollte man nicht wirklich hoffen, wenn man nicht VIP-ist und keine "Beziehungen" hat; Süßkram gibts überall für Alle, manchmal auch als Werbegag Getränke (Gemüsesaft). Der Hinweis zu den Getränken und den Würstchen ist ok; Toilettenanlagen waren bisher immer sauber und gut bestückt. Das Messeessen kann man sich mit Brezeln (gibts überall auf der Straße) ersparen. Proben, Geschenke, Muster oder Kaufartikel darf man nicht erwarten (Verkaufsverbot), Aufkleber und Schlüsselanhänger, Kulis und Safetyflags für die Sammler schon. Taschenkontrolle hab ich noch nie gesehen und auch noch nicht erlebt. Jeder macht seine eigenen Erfahrungen und bewertet seine Erlebnisse für sich selbst. Die Sichtweise der Angehörigen täcktikäl gekleideter Horden ist sicher eine andere als die des fachlich interessierten Einkäufers oder Vereinsvertreters, der z.B. mobile Kugelfänge oder Lasertrainingssysteme sucht.
  7. Aufgrund der Konfrontation von Dritter Seite mit der Berichterstattung über einen „Waffenbesitzer Tilmann K“, u.a. im Südkurier und im Internet, weise ich auf Folgendes hin: 1. Ich habe weder Haus noch Wohnung im Unterkirnacher Panoramaweg. 2. Die Berichterstattung im Südkurier bezieht sich nicht auf mich, auch wenn mein Vorname Tilmann lautet, mein Nachname mit K beginnt und ich Ex-Soldat bin.
  8. Waffen und Munition - wirklich beides in ein- und demselben Paket?
  9. Super! Gute Idee, skalierbar auf x-gun, multistage und Teamwettbewerbe. Bei Beachtung der Grundregel, dass sich zu keiner Zeit jemand räumlich downrange einer nicht auf Sicherheit kontrollierten Waffe befindet, völlig regelkonform!
  10. Bisher erkenne ich leider ausser einer Menge praxisfremdem Geschwafel, testosteronspritzendem Klugschiss und dem reflexhaft üblichen Genörgel von callahan44-er bei meinen Postings kaum einen konstruktiven Ansatz in der Diskussion. Das Team "KREPPEL" ist eine echte Offenbarung. @ASE sei - exemplarisch - für seine erkennbar ernsthaften Ansätze herzlich gedankt der § 21 Hinweis ist leider für viele Situationen nicht nutzbar
  11. genau in die Kisten kommen KEINE scharfen Patronen rein!
  12. jetzt ist alles klar! Danke für die vielen konkreten und leicht umsetzbare Antworten auf die Frage: " ... Wer hat einen Lösungsvorschlag oder Erfahrungen aus der Praxis die etwas Anderes ist, als "Liegenlassen und das Informieren von Polizei oder Ordnungsamt über die Fundmunition". ..."
  13. Schwarmwissen gefragt Die Match-Veranstalter im Landesverband berichten immer wieder über das Problem, dass beim Aufräumen und der Überprüfung des Standes scharfe Munition gefunden wird, die im Zuge des Wettkampfs, aus welchem Grund auch immer, liegen geblieben ist. Oft handelt es sich um Patronen, die am Ende einer Stage oder nach einer Waffenstörung heruntergefallen und vom Schützen nicht wieder aufgehoben und eingepackt worden sind. Nicht auszuschließen ist es auch, dass scharfe Patronen - verbotswidrig, irrtümlich oder zufällig - in die Orga- und Materialkisten gelangen und erst beim Auspacken im Lager gefunden werden. Aufgrund mangelnder Erwerbsberechtigung ist dann der Verantwortliche, auch wenn er eine § 27 Erlaubnis hat, in einer rechtlichen Problemlage und gehindert, diese Patronen erst einmal einzusammeln, mitzunehmen und aufzubewahren. In der Wiederladelizenz ist regelmäßig der Besitz auf Patronen eingeschränkt, die in Waffen verschossen werden kann, die in der jeweiligen WBK stehen. Gelegentlich findet sich vor Ort ein Schütze, der die Munition besitzen darf und mitnimmt. Manchmal muss diese aber vor Ort delaboriert werden, um sie legal und zuverlässig zu entsorgen. Auf einer Tagung wurde die Hoffnung geäußert, dass es möglich sein könnte, eine Erwerbsberechtigung für „Munition aller Art“ zu erhalten, die dann zum Zwecke des Besitzerwerbs durch Fund und daran anschließenden - vorübergehenden - Besitzes bis zur Delaborierung genutzt werden kann und die Situation legalisiert. Wer hat einen Lösungsvorschlag oder Erfahrungen aus der Praxis die etwas Anderes ist, als "Liegenlassen und das Informieren von Polizei oder Ordnungsamt über die Fundmunition".
  14. Ja, das wäre aus meiner Sicht wichtig, richtig und klug!
  15. Endlich ist der Markenschutz in Deutschland für Steel Challenge - dank Uwe - auf dem Weg! Die Veröffentlichungen und Rechercheergebnisse auf der DPMA-Seite zur Registerauskunft aber bitte sorgfältig lesen und den Unterschied zwischen "angemeldet" und "Ohne Widerspruch eingetragen" beachten. Die USPSA ist angeblich recht streitbar, wie die Prozesse um die Namensrechte der ISSA (international Steelshooting Association) in USA gezeigt haben - mal sehen, ob das widerspruchsfrei klappt. Ich drücke die Daumen.
  16. Offenbar muss noch viel Aufklärungsarbeit gemacht werden. aussagekräftige Infos findest Du in der FB- Gruppe https://www.facebook.com/groups/steelshootingde und auf der „Steelshooting-Webseite“.
  17. Das wird’s wohl gewesen sein, heiße Luft. Also kein Verbot, nur eben - wie bisher - kein sportlicher Einsatz und keine Wirkung auf Repetierer. Dazu muss man dann auch nix „verlautbaren“. Sicher gibts mal was zum Lesen und alles klärt sich auf.
  18. Heute wurde auf einem schiesssportlichen Wettkampf darüber gesprochen, dass aufgrund einer Auskunft des Bundeskriminalamtes auch bei Kleinkaliberlangwaffen-Magazine mit mehr als 10 Schuss Kapazität verboten seien. Eine offizielle Verlautbarung des Verbandes dazu kenne ich bisher nicht. So, wie ich das im Gesetz lese, gilt: Vom Magazinverbot und dem Verbot für Langwaffen, die über ein eingebautes Magazin verfügen, sind Magazine und Waffen für Randfeuermunition nicht betroffen, da das Verbot nur Langwaffen, Magazine für Patronen- und Zentralfeuermunition umfasst. Soweit für mich ersichtlich, ist die Aussage über das Verbot vom Gesetzestext nicht gedeckt und dürfte eine Falschmeldung sein. Das BKA veröffentlich selbst die zutreffende Regelung auf seiner Webseite. Was denkt ihr? Wer weiss Näheres? Was sollen die Verbände tun, um sofort eine Überprüfung dieser Aussage des BKA in die Wege zu leiten, um diesen Spuk schnellstmöglich zu beenden? Kann durch eine solche - unzutreffende - Mitteilung des BKA eine genehmigte Sportordnung geändert werden?
  19. Willkommen im Forum! Danke für Deine interessante Frage und den Bericht über die sensationelle Idee Deines Arbeitskollegen, der ja offenbar nicht nur waffenrechtlich sachkundig sondern auch Jäger ist, wie man sich einfach und schnell eine Kanone besorgen kann. Ich hab den Tipp gleich per Rundmail an alle meine Kontakte geschickt. Lass Dich auch nicht von den lordsiegelbewahrenden Defätisten hier aus der Ruhe bringen, für deren Unflat und Argwohn ich mich höflich entschuldigen möchte. Ich denke, dass ich es besser weiss als alle Nörgler und Zweifler hier und gebe Dir deshalb eine anständige Antwort: Du solltest einfach den Waffenschein beantragen und zur Begründung eine Ausarbeitung Deiner fundierten Überlegung und einen Ausdruck des wirklich geschliffen formulierten Eingangspostes vorlegen. Ich bin sicher, dass der Sachbearbeiter (m/w/d) bei Dir ohne Weiteres sofort die begehrte Erlaubnis erteilen wird, vermutlich sogar kostenfrei. Wir sehn uns dann bestimmt beim nächsten IPSC-Match.
  20. Für das Pre-Event am Freitag, den 10.11. hat eine kleine Gruppe reserviert. Es sind hier noch Plätze frei. Bei Interesse bitte den STEELMAN kontaktieren.
  21. 11.11- ist ausgebucht, Wartelistenplätze auf Anfrage beim Steelman
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