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webnotar

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  1. Hi! Mit der PS-APP hat man für den jeweils gekoppelten Timer verschiedene Möglichkeiten zur Programmierung - auch über die Werte, die am Timer direkt einstellbar sind. Hast Du das schon erkannt und mal probiert?
  2. webnotar

    Timer CED 7000

    RF-Funkion: CED RF-Modul geht m.E. nach nur mit CED -Equipment, aber nicht mit Practiscore! AMG Commander funzt mit PS gesichert (special pie und andere wohl auch) - AMG sind zwar teuer, aber sofort verfügbar.
  3. 1. Du musst idealerweise die Materialspezifikation (Härte, Zugfestigkeit) und die geometrische Form angeben. Es gibt ja mehrere Materialien, die dann in Frage kommen. 2. Unsere Matchagentur beschafft und liefert Steelplates genau nach Kundenwunsch und macht Dir gern ein Angebot. Du bekommst auch ein Zertifikat, das die Spezifikation nachvollziehbar dokumentiert.
  4. webnotar

    Gong

    Ja unbedingt, am besten genau 90 Grad!
  5. zu 2: Danke!! Schön zu lesen, dass der Spuk schon bald vorbei sein wird und wir wohl unsere schon ausgeschriebenen Matches dann wohl auch nicht nicht absagen müssen. zu 1 und 3: Vielleicht hast Du recht, aber dennoch breche ich eine Lanze für Ulrich Falk! Der - erfahrungsgemäß stets sehr überlegt handelnde - BDS-Geschäftsführer, Syndikus-RA Ulrich Falk, hat es mit seiner „Publikation“ doch bestimmt gut gemeint, auch wenn sein vom Threadstarter eingestelltes Bulletin an die Verantwortlichen der nachgeordneten Organsationseinheiten des Verbandes vielleicht - angesichts der nach Deiner Mitteilung offenbar kurzfristig zu erwartenden Regelung - nicht unbedingt nötig gewesen wäre, zumindest aber jedenfalls aus meiner Sicht - nicht besonders glücklich formuliert war.
  6. Es wäre schön, wenn solche Kritiker ehrlich und offen ihren Namen sagen würden und sich nicht hinter einem Pseudonym verstecken könnten! Was genau möchtest Du? Möchtest Du nur meckern oder helfend verantwortlich die Planung und Orga übernehmen? Klar, Du hättest kein Problem gehabt, das bereits 2021 durchzuziehen; ich habe es leider nicht geschafft. Natürlich kann jeder Kritiker das Projekt bashen und öffentlich rumnörgeln - anrufen ist allerdings, wenn man nicht nur meckern will sondern wirklich Fragen hat oder nicht weiterkommt, meist viel nützlicher. Es tut mir leid, dass das Finale - nach aktueller Planung auf den 8.10.2022 - verschoben werden musste. Auch das scheint - aktuell - schon wieder gefährdet. Ich habe, so gut ich konnte informiert und die Terminverschiebung auf der Internetseite, auf FB und hier bekanntgegeben.
  7. Auf der Internetseite "STEELSHOOTING.DE".
  8. Guter Hinweis! Dort ist zum Eingangsposting bereits das derzeit Mögliche geschrieben worden.
  9. Das trifft die Fragestellung genau! Toller Tipp für den Bau einer FP-Anlage!
  10. Wenn Du magst, ruf an. Ich geb Dir gern alle Infos (Technik, Bauart, Preise, Anbieter), die ich habe. Bei Selbstbau kann das Rack aus beliebig vielen Modulen bestehen und auch mit Seilzug oder „Selfsettertechnik“ ausgerüstet werden. Bilder und Filme findest Du auf unserer Webseite, dem STEELSHOOTING-YouTubeKanal und in der FB-Gruppe. Hier: KLICKMICH sind die Zielmedien dargestellt. Am Telefon gehts einfacher! Dein Steelman
  11. Die träumen weiter, eingelullt durch die mit Wunschdenken begründeten Beruhigungsparolen derjenigen, die sogar zu wissen glauben, wo es "Verweisungsfehler im Gesetz" gibt und was "eigentlich anstatt des Gesetzeswortlautes gilt", weil es der Gesetzgeber gewollt aber irrtümlich nicht ins Gesetz geschrieben hat.
  12. Ja Lesen und Verstehen - das ist so eine Sache. Zurechtbiegen und Schönreden ist im Rechtsbereich meist irgendwann zu Ende. Bei dem Wort „angehören“ wird es - aufgrund der gesetzgeberischen Idee der Übertragung von Verantwortung - bei den Organisationsformen im Schießsport interessant, wo die „Vereine vor Ort“ nur „fahneschwenkend mitmachen“ nicht aber durch Beitritt satzungsunterworfene Mitglieder des anerkannten Verbandes geworden sind. Dort kann der Verband nämlich seiner Verantwortung mangels Prüfungs- und Durchsetzungskompetenz nicht gerecht werden. Solche Bescheinigungen dürften also bei entsprechender Gesetzesanwendung bereits heute unbrauchbar sein. Umgekehrt dürfte ein Verband, der solche Bescheinigungen von Nichtmitgliedern duldet, seine Anerkennung aufs Spiel setzen und gut daran tun, diese Bescheinigungen ausschließlich ab sofort selbst oder nur durch seine gesetzlich erlaubten Untergliederungen - die auch echte Mitglieder des Verbandes sind - zu erteilen.
  13. Ja DU, aber …… die Erfahrung lehrt: ALLES, was sichtbar ist, wird kaputtgeschossen
  14. Mit Speed Steel® wurde Spaßschießen zum Sportschießen!
  15. Super Idee, danke für die Publikation! Besonders beeindruckend ist aus meiner Sicht Dein "Mut", die Plattenmechanik umgepanzert zu benutzen.
  16. Auch wenn Du nicht sachkundig in waffenrechtlichen Fragen bist, solltest Du den Unterschied zwischen Behauptung und Vermutung kennen.
  17. In der deutschen Sprache gibt es Formulierungen, die - für Sprachkundige - den Unterschied zwischen Annahme (ungesicherte Vermutung) und Behauptung zum Ausdruck bringen; unter Verweis darauf wird erneute Lektüre und Bewertung des Zitattextes angeraten. Im übrigen sollte - bei Sachkundigen - die Kenntnis der einschlägigen Rechtsvorschriften vorausgesetzt werden können.
  18. Zu 1: richtig, vor allem weil der LV selbst nicht der „anerkannte Verband“ ist. Dass der LV Bescheinigungen oder Bestätigungen im Bedürfnisnachweisverfahren aus eigenem Recht ausstellt, ist eine Sonderregelung im Gesetz, die den Bundesverband von seinen Pflichten nicht entbindet. zu 2: Und genau der ist weder zu Weisungen noch zu Kontrollen befugt, geschweigedenn kann er irgendetwas vor Ort direkt durchsetzen. Der Bundesverband braucht dafür den Landesverband. Die Vereine vor Ort treten dem BDS nämlich gar nicht bei und sind auch nicht ohne Weiteres satzungsunterworfen. Das alles war früher nicht relevant, da es keine Vorschrift über die Mindeststandards der Organisationsform der Verbände gab. Die schlechte Qualität des WaffG und die Schwammigkeit der verwendeten Begriffe schaffen aber mittlerweile mehr Gefahren als sie Schlupflöcher öffnen. Die „Bescheinigungsbefugnis“ ist das Lebenselixier der Verbände und das Damoklesschwert ihres Entzuges schwebt vermutlich bereits über denen, die meinen, es gehe „einfach weiter so“. Nicht nur, aber besonders die §§ 14, 15 und 15 a sind dem Rechtsanwender ein Graus!
  19. zu a) Eigentlich ganz einfach, denn "RICHTIG" ist nie "FALSCH". Das Gesetz gibt dafür einen weiten Spielraum. zu b) Es kann dafür, muss aber nicht zentralistisch werden. zu c) Es muss aber eben der Verband, will er seine Anerkennung behalten, so organisiert sein oder eben umorganisiert werden, wie es das Gesetz vorgibt. Wenn er das nicht ist, ist "Weiter so" verbandsgefährdend. zu d) Deine letzte Option tritt - über kurz oder lang - automatisch ein, wenn sich ein unzureichend organisierter Verband der gebotenen Erkenntnis verschließt Die Lösung ist, ihre Notwendigkeit einmal erkannt, recht simpel. Dazu müssen einfach die nachlesbaren Gesetzesvorgaben in der Verbandssatzung widergespiegelt werden und darüberhinaus 1+ alle die "lokalen" Vereine, in denen die Schützen den Sport ausüben, allen "anerkennungsrelevanten" Vorgaben des Verbandes unterworfen sein und 2+ die Mitgliedschaft in einem solchen - nur dann tauglichen - Verein die Voraussetzung für 2.1 ++ die Möglichkeit zur Mitgliedschaft im Dachverband und 2.2 ++ eine Bescheinigung einer Voraussetzung im Bedürfnisnachweisverfahren sein. Die erste Vorausssetzung ist jedenfalls erfüllt, wenn die lokalen Vereine 1.1* durch Beitrittserklärung selbst die unmittelbare Mitgliedschaft im anerkannten Schießsportverband (und nicht nur in einem Rechtssubjekt einer Zwischenebene) erwerben und 1.2 * die "anerkennungsrelevanten" Vorgaben des Verbandes als verbindlich anerkennen und 1.3 * eine Prüfungsmöglichkeit (Zutritt, Akteneinsicht etc.) der Einhaltung für Organe des Verbandes einräumen. Der Verband kann darüberhinaus beiliebige Seitenlinien und organisatorische Zwischenebenen unterhalten und seine Aufgaben auch dorthin delegieren oder auslagern, wenn trotzdem rechtlich und tatsächlich sichergestellt ist, dass der "Durchgriff" nach unten im Ergebnis funktioniert. 6* der Verband seiner gesetzlichen Prüfungspflicht auch nachkommt und ggf. Verstöße (mit Ausschluss vom Bedürfnisbescheinigungsmanagement) sanktioniert. Anhand dieser (vielleicht noch verbesserungsfähigen) Checkliste kann jeder für sich prüfen, ob seine konkrete Situation mit der Gesetzesvorlage konform geht. Hierfür könnte - für eine Übergangszeit - neben der Mitgliedschaftsaufnahme der lokalen Vereine in Teilbereichen auch eine vertragliche Verpflichtung in Betracht kommen.
  20. Was soll die Frage und die ins Persönliche zielende Unterstellung? Probleme - ja die gab es - aufgrund konkreten Verhaltens von Personen in der Verbandsführung im Wesentlichen bei Organisationsakten und Leistungsbeziehungen; mit der Struktur und Organisationsform hatte dies nichts zu tun. Wir reden hier aber über Fragen der Gesetzeskonformität einer Verbandsstruktur - und wenn beim BDMP etwas RICHTIG ist, gebührt auch insoweit der Wahrheit die Ehre.
  21. Beim BDMP gibt es einen unmittelbaren Durchgriff auf die satzungsunterworfenen Mitglieder. Die Tatsache, dass alles von Paderborn aus regiert werden kann, ist dort weitgehend abgesichert. Damit sind die gesetzlichen Vorgaben insoweit erfüllt, als es um "Verpflichtung und Kontrolle" geht. Für die Verbände, bei denen die Organisationsform (noch) nicht so ist, wie es das Gesetz verlangt, wird es ein Problem im Hinblick auf die Anerkennung geben, sobald das BVerwA erkennt, dass Mitgliedschaft ohne Beitritt und Satzungsunterwerfung nur ein Popanz ist.
  22. Umso wichtiger ist eine einfach verständliche und plausible Vorgabe des Verbandes (5 Schuss ist aus meiner Sicht Blödsinn, der die Verwaltung geradezu zwingt, das nicht anzuerkennen) Gesendet von iPhone mit Tapatalk
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