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SPEED STEEL-Match (Ligaqaulifyer & Sidematch) in Burgstädt! Für Euren Zeitvertreib zwischen Weihnachten und Silvester 2020 bieten wir einen LIGA Qualifyer zum Jahresende an. Geschossen wird Montag, 28.12., Di-29.12. und Mi-30.12.) in Burgstädt! Jeder Sportschütze kann mitmachen, eine bestimmte Vereins- oder Verbandszugehörigkeit sowie ein SURT ist nicht erforderlich. Die Registrierung ist offen! Hier gehts zur Anmeldung (die Ausschreibung ist dort verlinkt)
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Dicke des Stahles ``Kugelsicher´´? (kein Kugelfang)
webnotar antwortete auf Gosumaster's Thema in Allgemein
Die Frage passt doch wunderbar zu dem "Tilmann-Bashing-Thread", wo es (zumindest am Anfang) um die Frage: "Was halten Steel-Plates aus? Kann man das rechnen?" und damit um Haltbarkeit / Belastbarkeit von Stahlplatten ging. Wir wissen mittlerweile, dass die Effektivität der Treffer auf die Platte neben der Geschossenergie wesentlich von der Geschossform und Bauart des Projektils abhängt und bei Platten verschiedener Härte und Zugfestigkeit sehr unterschiedlich ist. Auf "angelassenen" Platten sind die Effekte am geringsten. Wir wissen auch, dass eine relativ dünne Platte aus Baustahl 4 bis 5 Schuss 9x19 locker aushält. -
Dicke des Stahles ``Kugelsicher´´? (kein Kugelfang)
webnotar antwortete auf Gosumaster's Thema in Allgemein
dafür reicht Baustahl, 6 mm. -
Dicke des Stahles ``Kugelsicher´´? (kein Kugelfang)
webnotar antwortete auf Gosumaster's Thema in Allgemein
Worüber denkst Du nach? Raum-, Tür, Wand oder Fahrzeugpanzerung? Körperpanzerung? Klemmbrett (Schreibbrett, handheld) Schutzschild (Mit Tragegriff) -
Die Anmeldung ist offen!
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Jo, wir machen das! Es gibt einen Speed Steel® - LIGA Qualifyer zum Jahresende (Mo-28.12., Di-29.12. und Mi-30.12.) in Burgstädt! Ich würde mich freuen, wenn Ihr dabei wärt! Bestimmt gibts eine Chance auf Urlaub .... Hier gehts zur Anmeldeseite, die aktuelle Fassung der Ausschreibung ist dort verlinkt. Haut rein, Euer Steelman
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Wer hat Interesse an einem LIGA Qualifyer zum Jahresende? Wer Lust auf ein (corona-kompatibles) Speed Steel® - Event (LIGA-Qualifyer) zwischen Weihnachten und Silvester hat und dafür nach Burgstädt kommen würde, ist gebeten, uns sein Interesse per Email (tk(aet)steelshooting.de) mitzuteilen. Wir brauchen ein Stimmungsbild um herauszufinden, ob es Sinn macht. Wer sich meldet wird per Email in der "ersten Welle" informiert, sobald die Anmeldung (auf IPSCMATCH.de) öffnet. Es könnte an allen drei Tagen (Mo, Di, Mi) jeweils in 2 Blöcken zu je 3 Stunden "1-2-3" (mind. 18 Starts mit je 2 Durchgängen pro Block, also mehr als 100 Slots) geschossen werden, dazu ganztägig Laser/Luftgewehr und "Kill the Beast" (.22 only) als "Poker". Vor und nach den Qualifyer-Blöcken steht eine Fallplattenanlage zur Verfügung. Kostenaufstellung und Zeitplan folgen, wenn wir die Party tatsächlich steigen lassen. Die Gastronomie (Katze) wird geöffnet sein. Tilmann (Steelman)
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Der BDS hat zur Information über Speed Steel® ein neues Disziplinenblatt online gestellt. Hier könnt Ihr es ansehen bzw. herunterladen. Ich würde mich freuen, wenn Ihr das publik machen würdet. Danke! Tilmann
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Hallo Freunde des klingenden Stahls! Als "Steelman" des BDS danke ich "WO" zunächst für die Anlage der Unterforums und die Konsolidierung der Threads. @HAJO sei vorab für die - hoffentlich geringe - Moderationsarbeit gedankt. Für den Steelshot 20-2 (24.-27.9.2020, Donnerstag nur Aufbau), die DM in den Disziplinen Steel Challenge und Speed Steel®, gibt es noch etwas Helferbedarf aber - jedenfalls für Helfer - auch noch Startplätze. Einzelfragen können gern am Telefon geklärt werden. Die geplanten Stages, 6 für SC und 5 für SP sind bereits auf der jeweiligen Anmeldeseite von "IPSCMATCH.DE" und "STEELMATCH.DE" verlinkt. Derzeit gehe ich davon aus, dass wir keine coronabedingten Einschränkungen haben werden. Haut rein! Wir sehen uns beim Match!
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Danke für den Hinweis. Mein Fehler, ich hab’s korrigiert - USPSA. Die hat ja die Steel Challenge von den beiden Erfindern gekauft. Mir hat Mike erzählt, dass nur „Affiliates“ die Ergebnisse offizialisieren lassen können und bei jedem Steel Challenge Match pro Teilnehmerstart eine Zahlung an die SCSA als Lizenzinhaber zu leisten ist. Bei der USPSA ist dazu u.a. zu finden: „..... As soon as the club is affiliated, it can start uploading results and paying the activity fee of only $1 per gun so that USPSA members can become classified in the numerous SCSA Divisions. Fee Structure for Affiliated Clubs Tier 1 – Local Level Club Match $1.00 per competitor division entry Tier 2 – Sanctioned State/Section Championship $2.50 per competitor division entry Tier 3 – Sanctioned Area/Region Championship $5 per competitor division entry .... „
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zu 1 Das wurde klar; so hab ich Dich auch verstanden zu 2 Ja, leider hat Mike als Einzelperson es nicht geschafft, dem von ihm als Gegenpol zu den Gelddruckmaschinen der USPSA gedachten low-Budget-Projekt „ISSA“ zu zahlenmäßiger Größe zu verhelfen; er steht sogar unter wettbewerbsrechtlichem „Beschuss“ der NRA. zu 3 Das ist ein - wohl - rein Deutsches Problem, da das WaffG das „erlaubte Schießen“ nicht regelt, sondern dies als „Grauzone“ dem Verordnungsgeber überlassen hat. Dies Problem für den Bürger zu lösen ermöglicht (rechtssicher wohl nur) der Inhalt genehmigter Sportordnungen. Die Führung des BDS hat frühzeitig, bereits im Jahr 2016, 2 Jahre nach dem Start des Projektes, das Potential der Disziplin erkannt und sich die sportlichen Optionen durch Übernahme des Regelwerkes gesichert. Die schwelende Umsatzsteuerproblematik tat ihr Übriges. Damit wurde nicht nur „outlaw“ zu „lawful“ sondern der BDS als anerkannter Verband hat gleichzeitig für alle Sportschützen in Deutschland die Rechtssicherheit für die Durchführung aller Arten von Freestyle-Matches unter dem Label „SPEED STEEL“ hergestellt; das hätte ein Einzelner niemals vermocht.
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Dank Harold Ruzanji, dem Pionier in dieser Disziplin mit der Büchse, der bereits von Anfang an mit seinen ideenreichen Matches Maßstäbe gesetzt hat!
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1. Die Idee für Speed Steel® kam von Mike Gallion, der das ISSA-Steelshooting in den USA erfunden hat 2. Beim BDS sind diese „Hausregeln“ vom BVerwA als Bestandteil der Sportordnung genehmigt worden; damit ist Speed Steel® sportliches Schießen nach § 15 a Abs 1 S 1 WaffG.
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Offenbar glaubst du auch, zu wissen, was die dortigen Regelungen bedeuten. Da bist du deutlich weiter als ich - Respekt. Die Begriffsbestimmung (für Gehäuse) im Gesetz ist offensichtlich von Leuten formuliert, die von der Praxis keine Ahnung haben. Der „kleine Fritz“ weiß natürlich nicht, was alles auf dem Markt ist und auch Verwendung findet. Mir ist - im Zusammenhang mit den +x-Böden - unklar, was als Gehäuse bei mehrteiligen Funktionseinheiten gilt. Ich halte es aber für gefahrlos und richtig, zur Sicherheit jedes Teil aus dem Altbestand, also, auch die hohlen Böden, anzumelden.
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1. Zwangsläufig, weil ich es erfunden habe. 2. Nein, denn in diesem Forum werden die Ergebnisse eines Vergleichs - wenn überhaupt - wohl nur ernsthaft zur Kenntnis genommen werden, wenn sie "von aussen" kommen. Das setzt allerdings voraus, dass man sich die Mühe macht und sich damit ernsthaft befasst, bevor man es als "komisch" abqualifiziert.
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Vielen Dank! Deine Synopse zwischen "CS“ (=?“Steel Challenge“?) und "IPSC" stellt tatsächlich die wesentlichen Punkte in Bezug auf Steel Challenge und IPSC weitgehend zutreffend gegenüber Sie hat aber mit dem von Dir in der Überschrift angekündigten Vergleich „Speed Steel zu IPSC“ nichts zu tun.
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Das Ergebnis eines möglichst umfassenden Vergleichs von Speed Steel und IPSC würde mich interessieren. Ich fände es super, wenn sich ein Unvoreingenommener diese Mühe machen würde. Es ergibt keinen Sinn, wenn ich - als Betriebsblinder - das mache.
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Solange ich als MD vom Veranstalter keine andere Weisung erhalte, kann bei der DM „Steel“ jeder Schütze alles verwenden, was nicht eindeutig und klar verboten ist. Die Helfer und Aufsichten sollen nicht in eine unangemessene Position gebracht und auch nicht ohne Not in die Pflicht genommen werden, Prüfungen vorzunehmen und Entscheidungen zu treffen, zu denen Sie nicht berufen sind. Allerdings: Aufgrund der mangelnden Klarheit der neuen Regeln im Waffengesetz muss jeder Teilnehmer folgende "Verantwortliche Eigenerklärung" in Textform abgeben: Unter Hinweis auf meine waffenrechtliche Sachkunde als Sportschütze sowie meine Kenntnis von den Hinweisen auf der Anmeldeseite, der Ausschreibung und dem geltenden Regelwerk versichere ich als Teilnehmer der Veranstaltung im Hinblick auf diese nach bestem Wissen und Gewissen: 1. Keine von mir verwendete Waffe ist vom Schießsport ausgeschlossen. 2. Bezüglich der von mir etwa verwendeten Waffen, Magazine und Munition besteht für mich kein Besitz- oder Verwendungsverbot. 3. Die von mir etwa verwendete handgeladene Munition entspricht dem Regelwerk und der Ausschreibung bzw. den auf der Anmeldeseite genannten Spezifikationen (Faktor).
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So etwas wäre bei den anerkannten Schiesssportverbänden, genau wie bei der FIFA oder dem DFB, in Deutschland natürlich völlig unvorstellbar!
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Falle, Irrtum, Blödheit oder geplanter Hinterhalt? 2-teilige Gehäuse / Magazinkörper Nach dem Gesetzeswortlaut sind, so lese ich das, auch „plus1“- Böden als Gehäuse zu bewerten. Was denkt Ihr über die mögliche Handhabung? Ich denk, ich werde wohl erst mal den ganzen Altbestand anmelden, da die 20-er damit ja jederzeit zu 21-ern werden würden.
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1. Ja, das vermuten wir auch; Vergleichs-Tests mit den Platten der Matchagentur weisen ebenfalls deutlich in diese Richtung 2. Schweissnähte sind (nach meiner Überzeugung sowieso am Besten vollständig) zu vermeiden; nicht zuletzt, um die Platten "wendetauglich" zu gestalten; das lässt sich mit Halsplatten und "angeschraubten Bolzenlöchern" auch bei FP-Anlagen einfach realisieren. 3. Richtig, aber der Entscheider für die Beschaffung hat den Anbieter selbst ausgesucht 4. Ja, jedenfalls für die Informationen zu empirischen Ergebnissen. Solche habe ich aber bereits einige von wohl zuverlässigen Personen (Volker, Rudi, Gregory). Der Versuch, eine rechenbare Kenngröße zu finden kommt daher, dass im Rahmen des sehr offenen Regelwerks das "Maximale" ermöglicht werden soll, ohne plötzlich das Material kaputt zu machen. Auch auf absolut richtlinienspezifikationskonformen Materialien wird durch ".357 Magnum Schachtelmunition", wenn aus Langwaffen verschossen, in Einzelfällen Wirkung auf das (1500-Joule-Material) optisch sichtbar / tastbar.
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Hi! Bevor nicht einige Diskussionsteilnehmer - warum auch immer - die Behauptung aufgestellt haben, es ginge (mir / hier) um eine neue "Regelung" oder "Reglementierung" war davon - jedenfalls durch mich - nicht die Rede. Wenn Du meine Eingangsfrage (“Was halten Steel-Plates und Popper so alles aus? Kann man einigermaßen genau berechnen, was schadlos möglich ist?") liest, kannst Du das erkennen. Es kann gut sein, dass das die Antwort am Ende ist: "kann man nicht rechnen, zumindest nicht einfach". Das schließt aber nicht aus, dass man ein besseres Verständnis dafür erwirbt, welche Faktoren und vor allem wie stark, Bedeutung für die Schadenswirkung auf den Platten haben. So wie ich es sehe, können die ersten Vergleiche unter Zuhilfenahme empirischer Erkenntnisse durchaus Anhaltspunkte bieten, eine Kennziffer zu schaffen, die näherungsweise aussagekräftig ist. Ich habe den Versuchen von Rudi aus Bamberg und dem Rat von Volker Hack bereits viel zu verdanken. Damit kann ich bereits heute den Schützen, die Stahlziele von der Matchgesellschaft kaufen, nützliche und wichtige Hinweise geben. Aktuell sind auf einem Stand, wo ich gelegentlich schieße gerade ganz neue Stahlplatten eines Fremdanbieters (nicht Hack und nicht GORDON) verbaut worden, die uns bereits nach kurzer Nutzungszeit Anlass zu verschiedenen Fragen geben. Der Anbieter weigert sich darüberhinaus, eine Bescheinigung über die Einhaltung der geforderten Spezifikation auszustellen. Für mich ist die Kenntnis von Tatsachen und das Verständnis von Zusammenhängen wichtig, weil ich gern Entscheidungen auf Basis von gesicherten Fakten treffen möchte. Durch die gehaltvollen und echt konstruktiven Beiträge einiger hilfsbereiter Foristen hier bin ich bereits deutlich weiter als vorher. Durch das manchem Diskussionsteilnehmer scheinbar wichtige "Urinieren an meine unteren Gliedmaßen" wird das nicht beeinträchtigt.
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Danke für den Tipp, aber das mit der „Zulassung“ habe ich mit Volker schon vor Jahren besprochen.
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Ich habe keinen Grund, Dich persönlich anzugreifen, sehe jedoch Anlass, auf Basis Deiner Postings hier einige Feststellungen zu machen. Zunächst danke, dass Du Deine überhebliche, erkennbar wütende Schmutzwerferei jetzt coram publico mit der recht unverhohlenen Einräumung von Unwissenheit kombiniert hast. Vermutungen und Behauptungen sowie Deine langjährige praktische Aktivität sind selbsredend keine Begründungen, geschweigedenn Antworten auf meine einfache Eingangsfrage, die Dich allerdings scheinbar nie interessiert hat. Deinen oben zitierten, teils in Satzbau und Diktion recht wirren Darstellungen eine nachvollziehbare sachbezogene Aussage zu entnehmen, fällt mir in wesentlichen Teilen ausserdem schwer. # Jedenfalls scheint mir aber jetzt offensichtlich, dass Du noch nie so eine „offizielle Zulassung“ für ein konkretes Stahlziel gesehen hast, deren Existenz Du postuliertest. Erkennbar weißt Du demzufolge auch nichts über die Zuständigkeit dafür, deren notwendige Form, Inhalt und mögliche Reichweite. # Über den Beleihungsakt, aufgrund dessen der von Dir benannte TÜV in Bezug auf die Zulassung von Zielen in Schiessstandangelegenheiten eine „offizielle“ Stellung erlangt haben könnte, hast Du nichts geschrieben und habe ich auch nichts gefunden. # Die denkbare Option des „doppelten Sachverständigentestates“ als Grundlage für eine mögliche Bauartzulassung kennst Du scheinbar auch nicht. # Wenn Du über „irgendeine rechtliche Vorgabe“ schreibst zeigt das, dass Du auch hier nur vermutest und behauptest, aber - z.B. Über Inhalt und Bedeutung der sog. Schiessstandrichtlinie und deren Rechtsqualität bzw. Verbindlichkeit nicht allzuviel weißt. # Dass ein Kippen des Stahl-Ziels für einen Treffer bei modernen (auch international angewendeten) Regelwerken nicht immer nötig ist, sei nur als Ergänzung Deiner 30 Jahre alten Faustregel angemerkt. Si tacuisses, .... Nochmal: Weiter viel Freude beim Bashing! Aber lass mich bitte in Ruhe - danke!
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Danke! Das ist ein interessanter Hinweis. Zu 1: nein, dank Dir jetzt erstmals. zu 2: ist die von dir benannte Querschnittsbelastung dann wohl das, was ich - wohl fälschlich - mit Flächenlast bezeichnet und als vielleicht relevante Kenngröße vermutet habe? Wird die Querschnittsbelastung dann wohl als Last für eine Strecke, den Querschnitt (/mm) und nicht für die Auftrefffläche (/qmm) berechnet?