Zum Inhalt springen

webnotar

Mitglieder
  • Gesamte Inhalte

    2.946
  • Benutzer seit

  • Letzter Besuch

Alle Inhalte von webnotar

  1. IWA Meetingpoints mit dem SPEED STEEL®-Team: Termine für alle Interessenten: Freitag, 08.3.2019 um 11:00 Uhr, DWJ, Pressestand Freitag, 08.3.2019 um 14:30 Uhr HERA, Halle 7, 536, HERA ARMS Germany Samstag, 09.3.2019 um 11:30 Uhr, am Stand von 3M Samstag, 09.3.2019 um 14:00 Uhr bei Frankonia Jagd (mit Nils Nothnagel) Sonntag, 10.3.2019 um 11.00 Uhr auf dem NOBLEX-Stand NOBLEXsportoptics
  2. Hoffentlich ist meine Lifetime-membership jetzt nicht gleich um! Werde ich jetzt mein Restleben immer im Recht sein? Soll ich die Urteile gegen den BDMP hier einstellen? Sind ich's? Seid wir's? Bin Du´s? Ich kann mich nicht erinnern, warum ich 2014 hinter ... her war ...
  3. Ich hab mein ganzes Leben Zeit! Die haben es vor dem Ende geschafft - Applaus! wer warten kann, kriegt auch nen .....
  4. Das SPEED STEEL®-Team, das die IWA besuchen wird, ist komplett. Das Team trifft begegnet sich Freitag früh am Bahnhof in Bamberg und fährt mit der Eisenbahn zur Messe und zurück. Die Auswärtigen übernachten im Hotel Andres in Bamberg. Wer zum Labern in der Bahn oder auf der Messe dabei sein will, meldet sich bitte bei Tilmann. Wir wollen auf der Messe alle unsere aktuellen und künftigen Sponsoren besuchen, kleine SPEED STEEL®-Geschenke verteilen und für Euch als Ansprechpartner zu vorher auch hier bekannt gemachten Uhrzeiten zur Verfügung stehen. Wir würden uns freuen, wenn es - außer beim BDS - auch auf einigen Ausstellerständen klappen würde.Wenn einer von Euch selbst Verantwortung für einen Stand hat oder anderweitig für eine Stunde bei einem Aussteller ein paar Stühle, Wasser und Chips organisieren könnte, wären wir super dankbar! Sagt bitte Bescheid (tk@steelshooting.de). Zeitlich sind wir bei der Nutzung großzügiger Angebot völlig flexibel (Freitag, Samstag und Sonntag je ab 11 Uhr).
  5. Ja, erlaubtes Eimerschießen ohne DQ ist möglich, jedenfalls beim SPEED STEEL®! Bei uns sind die Startmarker die gelben Eimer vom "KÄSE MAIK". Die stehen direkt hinter der 3 Meter - Linie. Manche davon haben Löcher .........
  6. Ich vertrete nach Befassung mit der Sache jetzt folgende Meinung, insbesondere auch im Hinblick auf WaffVwV: Ziffer 42.1, AWaffV: § 4 Abs. 1 Ziffer 1 Lit b und WaffG: §§ 6 Abs. 1 Ziffer 2 und 41 Abs. 1 Ziffer 2: Das bloße Vorhandensein von Alkohol in Flaschen, gleich welcher Art, Menge und Volumenprozenten, ist ungeachtet des Ortes des Vorhandenseins auf dem Gelände einer Schießanlage im Einzelfall, waffenrechtlich grundsätzlich irrelevant. Ein Verbot durch das WaffG, die AWaffV oder die WaffVwV gibt es nicht. Allgemeine Regelungen einer gültigen Schießstandordnung sowie Weisungen einer berechtigten Person (vAP) im Einzelfall sind möglich und bleiben unberührt. Spricht aus Eurer Sicht etwas gegen diese Rechtsauffassung?
  7. zu 1 - Ja, Du hast ja so recht. Ich habe klar die von Dir beschriebene Meinung geäußert, indem ich schrieb: "Ich möchte es verstehen, um das Risiko und die Möglichkeit von Gegenmaßnahmen beurteilen zu können." Danke, dass du mir erklärt hast, was ich meine. zu 2 - Ja, Du hast ja so recht. Ich habe pauschal gesagt, dass es nicht ginge, indem ich schrieb: " Da ich nicht aktiv ALLE schulen kann" Danke, dass Du mir auch das erklärt hast, wie pauschal ich das da gesagt habe. Vielleicht gibts ja trotzdem noch Antworten ohne Belehrung.
  8. Es läuft leider wie im letzten Thread (s.o.). Statt Antworten, konstruktiver Beiträge und einer Ideensammlung, wie man als Verantwortlicher vielleicht die Fehler anderer verhindern kann, bekomme ich wieder eine Belehrung was für die, die die Fehler machen, "eigentlich richtig" wäre. Das hilft aber nix, um das erste Ziel eines Veranstalters, nämlich die Sicherheit zu gewährleisten, zu erreichen. Ich möchte die, die keine Fehler machen, vor Gefahren schützen, so gut ich es organisatorisch kann. Da ich nicht aktiv ALLE schulen kann, muss ich auch passive Maßnahmen für meine Teilnehmer ergreifen.
  9. Ich möchte es verstehen, um das Risiko und die Möglichkeit von Gegenmaßnahmen beurteilen zu können. Ein Stand, wo sich Gäste/Kinder ohne Gehörschutz aufhalten? Ein Vorbereitungsraum, wo mit Waffen hantiert wird? Wie kommen die Waffen aus dem Vorbereitungsraum auf den Stand (die Schießposition)? Gehört der Vorbereitungsraum zum Standbereich? Gab es in dem Raum, wo der Schuss fiel, einen Offiziellen, der den Ablauf dort regelte und überwachte? Wie muss man sich das räumlich vorstellen? Wo sind auf dem Stand die vAPn? Wie hat der Betreiber den Ablauf dort organisiert? Beim letzten Thread mit "gelöstem Schuss" habe ich die Packung bekommen, weil ich die Position vertreten habe, dass das Ein- und Auspacken idealerweise nur an der Feuerlinie erfolgen sollte. Ein Verbot eingesetzter Magazine beim Transport dürfte im vorliegenden Fall - anders als die Plastikschnur durch Lager und Lauf - keinen Schutz (vor dem ersten Schuss) bewirkt haben.
  10. Juristen beginnen immer mit einer Definition, die bei Strafvorschriften besonders gut sein sollte, um nicht dem Richter die Auslegung "unbestimmter Rechtsbegriffe" zuzumuten. Bitte also die Vorfrage "was ist ein Magazin" nicht vergessen! Beispiele für Fragen, die zu Grenzfällen führen Ist ein geprägtes Blechteil mit Blumen drin eine Vase oder ein Magazin? > Unterfall mit Feder und Follower oder ohne Ist eine Sammlung loser, geprägte Blechteile und Federn in einer Tüte ein Magazin? > Unterfälle: Teilzusammengebauter Zustand mit/ohne Feder drin > Follower mit Holzstäben blockiert Die Lösung des Problems wäre vielleicht ganz einfach, wenn man einfach die Strafe erst an einen Verstoß wie das "Unerlaubte Einsetzen oder Handhaben" knüpfen würde, der zweifelsfrei feststellbar wäre und dann die übliche waffenrechtliche Systematik abarbeitete. Das könnte vielleicht so oder ähnlich gehen: 1. typisches Erlaubniserfordernis schaffen Wer ein funktionstaugliches Magazin mit einer Kapazität von mehr als 30/20/10 Patronen des Kalibers der dabei benutzten Waffe in eine Mehrladewaffe einsetzen oder eine Waffe, in die ein solches Magazin eingesetzt oder eingebaut ist, handhaben will, bedarf der Erlaubnis. 2. Voraussetzungen für die Erlaubnis regeln - jäger, büma, sammler, Sportschütze unter Einhaltung der am Ort der Handlung geltenden Gesetze, insbes. Einhaltung genehmigter SpO, 3. Strafe bei Verstoß gegen 1, wenn nicht Erlaubnis vorhanden
  11. @daimler01@SCR@scotty600 siehe oben im Eingangsposting: "Die Schießstand-Ordnung verbietet auf dem Gelände der betreffenden Schießanlage weder das (bloße) Vorhandensein von Alkohol noch dessen Konsum." Diese Ordnung ist vom Betreiber im Internet selbst veröffentlicht. Der - einzig ersichtliche - Alkohol betreffende Passus lautet wörtlich: "Personen, welche unter Alkoholeinfluss stehen, heben keinerlei Möglichkeit einen Schießstand zu betreten".
  12. Mich interessiert Eure Meinung zu folgender Geschichte: Event: Weihnachtsschießen in der Form eines „geselligen Spaßschießens“ mit gestellter Waffe (5 Schuss KK-Revolver auf Westernziel für 1 Euro) Gelände: mehrere separate Stände, nur einer exklusiv für das Spaßschießen geöffnet, dort die (Leih)-Waffe, die alle benutzen müssen, an der Feuerlinie auf 15 Metern vor dem Kugelfang unter Aufsicht des Leiters (der auch selbst lud). Teilnehmer: ca. 40 volljährige sachkundige Personen Teestand: In Absprache mit dem verantwortlichen Schießleiter der Veranstaltung wird - in der Türöffnung zur Hütte von einem anderen, ca. 10 Meter entfernten, ungenutzten Schießstandes (ohne unmittelbare Verbindung mit dem Stand für das Spaßschießen aber über denselben Wiesenweg erreichbar) - in ca. 25 Meter Entfernung vom Schießgeschehen durch ein Vereinsmitglied kostenfrei heißer Tee für alle angeboten. Neben den Teekocher stellt der Sponsor - wie bereits bei einer Veranstaltung in einem der vorangegangenen Jahre - eine angebrochene Flasche Rum (40 Vol%). Die Schießstand-Ordnung verbietet auf dem Gelände der betreffenden Schießanlage weder das (bloße) Vorhandensein von Alkohol noch dessen Konsum. Informationen: Zu Beginn des Pokalschießens und auch später im Verlauf nochmal wird vor allen Teilnehmern auf die Einladung zum kostenlosen Teetrinken hingewiesen (weil zu weit weg, um gesehen und erkannt zu werden) und - nach den üblichen Wortspielen wie „ohne Rum geht nix“ - ausdrücklich hinzugefügt, dass es dort zwar tatsächlich Rum gäbe, der aber selbstverständlich, was jeder anwesende Teilnehmer wusste, nur und erst genossen werden dürfe, wenn man gar nicht oder jedenfalls danach nicht mehr schießen würde. Wutanfall: Der Schießstandbetreiber macht später seine Runde und kommt auf den Stand des Spaßschießens. Er sieht den Rum, tobt und sucht den „Schuldigen“, der den Schnaps hingestellt hat. Er identifiziert sich vor allen Teetrinkern und sonst Anwesenden als Standbetreiber und belehrt diese, dass bereits das „Hinstellen von Schnaps“ ein grober Verstoß gegen das Waffengesetz sei, da dieses Alkohol streng verbiete. Weder der Hinweis, dass es im WaffG kein Verbot von Alkohol in (Glas)-Flaschen auf einer Schießanlage gibt, noch dass der Teestand mit der Rumflasche völlig abseits vom Schießbetrieb stand, fanden Beachtung. Der „Sünder“ musste auf Geheiß den kompletten Teestand sofort abbauen und wurde vor versammelter Mannschaft lautstark als "Rechtsbrecher" hingestellt. Beim "weihnachtsfeierlichen" Abschluss im Vereinsheim wurde dann Alkohol angeboten und Wein in Flaschen verschenkt. Wie beurteilt Ihr das Verhalten und die geäußerte Rechtsauffassung des Standbetreibers? Liegt ein Rechtsverstoß des Sponsors vor, wenn ja, wogegen?
  13. Glückwunsch und Hochachtung. Nur der, der bereits am eigenen Leib den Unterschied zwischen "Recht haben" und "Recht kriegen" erfahren musste, kann wohl diesen Erfolg richtig einordnen. Schlau sein und "klugscheixxen" kann jeder, aber eine Sache taktisch klug vorbereiten, zielgerichtet bis zum Ende durchziehen, sich beraten lassen und qualifizierte Anwälte einsetzen - und auch mal abwarten können, das macht den Weg zum Erfolg frei. Respekt!
  14. 1. um vielleicht verhindern zu können, dass das auf dem "eigenen Stand" auch passiert. 2. Es gibt solche Leute, die trotzdem mit Waffen umgehen; vor denen gilt es sich und andere zu schützen.
  15. Prima! Ihr wisst also genau, wie und warum "Es" passiert ist. Der Täter ist "Schuld", weil er Jeff Cooper´s Regeln missachtet und abgedrückt hat - das ist ja einfach! Lernen sollte man daraus, dass es sowas eben gibt. Abtun sollte man das mit einem Hinweis auf die "eigentliche" Eigenverantwortlichkeit aber nicht. Denn das reicht nicht, um etwas dafür zu tun, die Wiederholung im wirklichen Leben mit sich selbst als Trefferfläche oder im eigenen Verantwortungsbereich (schon mal was von Organisationsverschulden gehört?) zu vermeiden; denkt an den Vater des Winnenden-Attentäters, der wegen fahrlässiger Tötung verurteilt wurde, weil er einen Schrank nicht "richtig" verschlossen gehalten hat! Den Vorwürfen, die man dem Betreiber und seinen vielleicht ehrenamtlich (unentgeltlich) tätigen Hilfspersonen vielleicht machen kann/wird, sind kaum Grenzen gesetzt. Hier durften ja scheinbar Waffen im Gesellschaftsbereich herumstehen und es war möglich für "wenauchimmer" damit "wasauchimmer" zu machen, jedenfalls aber das zu tun, was am Ende zum Knall geführt hat. Um das künftig zu verhindern muss man herausfinden, welche äußeren objektiv feststellbaren (und damit beherrschbaren und ggf. veränderbaren) Umstände dazu geführt haben, dass die Geschehnisse so abgelaufen sind, wie geschehen. Auch die Kripo macht derzeit dasselbe und versucht zu rekonstruieren, was vor der Schussabgabe rückwärts laufend passiert ist, denn nur bezüglich der Betätigung des Abzugs ist wirklich klar, wer das war. Wie, wann und durch wen der Verschluss verriegelt wurde und zuvor die Patrone ins Patronenlager kam, ob bei der Schussabgabe ein Magazin in der Waffe war, ob die Patrone händisch oder aus einem Magazin geladen wurde und wenn ja durch wen, etc. ist - jedenfalls in der Öffentlichkeit - noch unbekannt. Vielleicht hat am Ende der "Große Unbekannte", hier ein angesoffener nicht selbst schießender Gast, Hand an die für einen Augenblick unbeobachtete Waffe gelegt und die Patrone geladen....... An die innere Seite (Unkenntnis, Gleichgültigkeit, Irrtum, Leichtsinn, Dummheit) kommt man da trotzdem nicht ran, weshalb diesbezüglich - im Falle des Organisationsverschuldens eine rechtliche (nicht moralische) Exculpation bei überholender Kausalität möglich ist. Tatsache ist aber, dass es auch bei scheinbar idiotensicheren Sicherungssystemen immer irgendwann einen noch besseren Idioten gibt, der es schafft, sie zu unterlaufen. Ich versuche zu begreifen, was genau und wirklich geschah (mal sehn, was bekannt wird, s.o.) und daraus zu lernen, soweit möglich. Ich halte es nicht für ausgeschlossen, dass irgendwann - viellicht auch nie - mal einer von denen auf den Stand kommt, wo ich gerade bin, der zwar eine Waffe erlaubterweise besitzt, sich aber einen Dreck um Jeff Cooper schert und auch nicht den "sicheren Umgang in einem halben Tag" bei joker_ch gelernt und dauerhaft und fürs ganze Leben als Verhaltensweise verinnerlicht hat. Und für alle, auch für die, die dann auch noch da sein werden, soll der Tag trotzdem ein schönes und sicheres Schießerlebnis bleiben und am Ende vielleicht sogar einen Erkenntniszuwachs bringen. Vertrauen (auf die Einhaltung der Regeln von Jeff Cooper) ist gut, Kontrolle ist besser! Macht Euch ruhig lustig darüber, damit kann ich leben!
  16. Die konkrete Antwort findest du unter 4. In Deutschland gilt: 1. Der Betreiber einer ortsfesten Schießstätte muss um die Sicherheit auf der Schießstätte zu gewähren genügend verantwortliche Aufsichtspersonen bestellen. Die Aufsichten müssen folgende Voraussetzungen erfüllen: * Zuverlässigkeit § 5 WaffG. * Persönliche Eignung § 6 WaffG. * körperlich und geistig, volljährig, keine Vorstrafen * Waffensachkunde § 7 WaffG. 2. Diese Aufsichten sind zu qualifizieren Entsprechend§ 27 Waffengesetz und der Allgemeinen Verordnung zum Waffengesetz (AWaffV) §10 und §11 3. Aufgaben der Aufsicht: Ständige Beaufsichtigung auf dem Schießstand während des Schießbetriebs aber nicht selbst schießen! 4.Die aufsichtsfähige Person darf, wenn sie alleine auf dem Stand ist, ohne zusätzliche Aufsicht schießen.
  17. Genau! Das ist der Punkt, wo das Nachdenken anfangen muss. Die richtige Frage ist: "Was kann man (realistisch) tun, um so - eigentlich unvorstellbare - eine Situation zu vermeiden?" Wer meint, dies mit überheblichen Predigten erledigt zu haben, der muss bereit sein, mit dem unveränderten Risiko zu leben und dessen mögliche erneute Realisierung zu ertragen. Wer bereit ist nachzudenken, kann vielleicht am Ende einen konstruktiven Beitrag leisten, dass man als Sportschütze auch auf Schießständen mit Gastraum und Gedränge, in Zukunft weiter seinem Hobby nachgehen kann.
  18. Da ich mich selbst zu schützen habe, ist mir genau das wichtig. Das Leben hat viel Phantasie und ich lerne täglich dazu. Sicher ist jedenfalls: Man kann sich auf NIEMANDEN verlassen! (Nicht mal auf den eigenen ArXXXX, denn der scheixxxt einem sogar auf die eigenen Hacken.) Es nützt einem Verletzten gar nichts, wenn ein anderer "SCHULD IST" und jeder hinterher weiss, was der "Täter" offensichtlich falsch gemacht" hat. Auf dem Stand hat die vAP zu verhindern, dass Schaden entsteht, wenn einer die Regeln nicht kennt oder (warum auch immer) nicht einhält. Dazu muss man weder dort noch hier Predigten halten, was gut und sicher ist und welche Regeln man befolgen muss. Diese Pflicht der vAP endet notwendig, sobald der Schütze dessen Aufsichtsbereich verlässt. Bis zum Betreten des beaufsichtigten Bereiches des Schießstandes im eigentlichen Sinne und ab dem Verlassen hat (eigentlich) der Betreiber die Pflicht zur Organisation der Sicherheit. Dazu dienen Schießstandordnung und Hausrecht und - was eben "unter Kumpels" leider oft zu kurz kommt, eine klare Ansage, Kontrolle und Durchsetzung der Vorgaben. (wenn Du beliebt sein willst, verschenke Lollis, aber übernimm keine Position mit Verantwortung!) Es gilt überall, also auch oder vor allem in Bereichen ohne vAP, das Prinzip der "Eigenverantwortlichkeit". In Wahrheit herrschen leider oft Gedankenlosigkeit, Ignoranz, Schaustellertum, Routine und Überheblichkeit. Hier setzen meine Gedanken zu "Passiven Sicherheitsmaßnahme" aufgrund der unvermeidlichen Gegenwart Anderer und damit "potentieller Gefährder" auf den Schießstand an. Dazu gehört für mich auch beim Training das Ein- und Auspacken nur in der Schießposition oder in einer expliziten Sicherheitszone (mit "richtiger" Wand in der sicheren Richtung). Ich plädiere nochmals dafür, nichts vorschnell und überheblich abzubügeln, was andere zum Zwecke der Sicherheit erdenken, sondern erst einmal zu versuchen zu verstehen, ob es praktikabel ist und nützen kann. Ich halte es deshalb auch für völlig daneben, etwas, was dem vielleicht dient, sofort ins Lächerliche ("Schießstandballett", "Aufsichtsfirlefanz") zu ziehen. Der konkrete Vorfall sollte die Ernsthaftigkeit der Betrachtung unterstützen.
  19. Ja! Darüber und dazu haben hier Viele Vieles geschrieben. Aber: Wie es scheint ist im konreten Fall die Waffe zunächst korrekt gehandhabt aber dann, vor der Schussabgabe im Aufenthaltsraum -wo keine Aufsicht das Hantieren überwachte - erneut geladen worden.
  20. Unerklärlich, dass Tatsachenkenntnis nützt??? Weil das Entladen und Herstellen von Sicherheit auf dem Stand nach dem Schiessen (nach den mir vorliegenden Informationen) vor dem aktuell diskutierten Unfall korrekt und erfolgreich geschehen ist. Die Patrone ist nach Lage der Dinge danach im Nebenraum vor dem Schuss (wohl aus einem Magazin) geladen worden.
  21. Das Ganze kann man mit weiter führenden Gedanken (- hier beispielhaft, nicht abschließend -) versuchen zu vervollständigen, um die Gefahren ausserhalb des Einwirkungsbereiches der verantwortlichen Aufsichtsperson "vAP" zu verringern, so wie es bereits teilweise als Konsequenz aus dem Vorfall praktiziert wird: - Kann ein (in Ausschreibung/ Standordnung/ allg. Vereinsregeln enthaltenes) Verbot von eingesetzten Magazinen in Waffen - ausser an der Feuerlinie und in einer Sicherheitszone und insbesondere beim An- und Abtransport (Strafe ist DQ/Ausschluss vom Schießen am Tag des Verstoßes) einen Sicherheitsgewinn bringen?
  22. Und dann lasst uns vielleicht (uns selbst im Stillen) mal ein paar einfache Fragen stellen (Die Antwort müssen wir ja niemandem sagen): - Was kann man auf dem jeweils konkreten Stand realistisch von der vAP an Leistung und Kontrollergebnissen erwarten? - Wird von den vAPn die Einhaltung der Sicherheitsbestimmungen von ALLEN Anwesenden auf dem Stand konsequent eingefordert? - Welche Handhabung der Waffe ist einem Schützen nach der abschließenden Sicherheitsüberprüfung durch die Aufsicht mit der Waffe ausserhalb des Einwirkungsbereiches der verantwortlichen Aufsichtsperson "vAP" überhaupt noch erlaubt? - Wo darf es auf einer Schießanlage unverpackte Waffen geben, die (ohne gesonderte Aufsicht einer vAP) gehandhabt werden können? - Kann die Einrichtung von geregelten Sicherheitszonen (wie bei IPSC / Steelshooting) einen Sicherheitsgewinn bringen? - Darf die hintere Begrenzung einer sicheren Richtung, in die eine Waffe beim Abschlagen zeigen darf, für Geschosse durchdringbar sein?
  23. Hallo Foristi, den Thread zu lesen, macht mir Sorgen! Mehrere Menschen wurden verletzt, ein Schütze hat "lebenslang" Kopfkino und das Image der Sportschützen kann nachhaltig leiden! Hier liest aber man Missionarisches über Waffentypen/arten/Gattungen und erlebt wechselseitige drastische Unwissenheitstestate und Selbstdarstellungen wie toll, vorschriftsmäßig, professionell und sicher die Einzelnen sich immer und überall verhalten. So schlimm wie alles ist, erst einmal sein dem Herrgott Dank, dass der Getroffene überlebt hat! Problem 1: Es scheint eine Menge Leute hier zu geben, die glauben, selbst keine Fehler bei der Waffenhandhabung zu machen. Ich denke, ein Fehler kann jedem unterlaufen. Schießunfälle (nicht Vorsatztaten!) können aber nur passieren, wenn mehrere Fehler in ununterbrochener Reihenfolge gemacht werden. Problem 2: Scheinbar haben die wenigsten (oder niemand) hier mehr Informationen zum Sachverhalt, als die Polizeimeldung enthält. Weder zum zeitlichen Ablauf des Geschehens noch über das Verhalten und die Erkenntnisse von Schütze, Aufsicht und anderen Personen gibt es Fakten, ebensowenig sind zu den Räumlichkeiten und die konkrete Position des Schützen beim Unfall hier belastbare Berichte vorhanden. Problem 3: Viele Posts zeugen davon, dass die Verfasser glauben, dass die Aufstellung von Regeln solche Unfälle vermeiden könnten. Ich denke, hier wird verkannt, dass es hinreichend Regeln gibt. Es hapert aber an der Einhaltung und konsequenten Durchsetzung. Leider wird - so musste ich mir selbst oft genug erklären lassen - die Einhaltung viel zu oft aus (falsch verstandener) "Kameradschaft" oder Ehrfurcht vor vermeintlicher "Professionalität" nicht eingefordert und/oder durchgesetzt.
  24. Sidematch beim STEEL? Eine Ausschreibung für CF-Rifle und Shotgun ist (s.o.) nicht geplant. Die Organisation und Durchführung von Wettkämpfen in den Disziplinen "CF-Rifle" (Kennziffern 123xx) oder Shotgun (Kennziffern 124xx) als Sidematch kann aber sehr gern (auch von Euch, wenn Ihr einen "Draht" habt) den möglichen Sponsoren (z.B. Frankonia, Schmeisser, Hera, HK, Sig Sauer, Benelli) ans Herz gelegt werden. Ich werde das voll unterstützen, habe aber für Aufsicht und Orga keine eigenen Kapazitäten. STATS kann ich mit meinem PS-Team und PractiScore gerne mit übernehmen.
  25. 2 Mal Steelshot in Philippsburg Terminplanung für STEEL 2019 ist jetzt möglich! Durch den GF des BDS wurde mir die Terminplanung "STEEL" (=Steelchallenge und SPEED STEEL®) für 2019 wie folgt bestätigt:Termin 1: 13.6. Aufbau, Steel-Master-Match: 14-16.6.2019 Termin 2: 26.9. Aufbau, German Nationals: 27.-29.9.2019.Ort: SAPB, Stände 4,5,6,7,8,10,13,14 Geplant ist, einen ganzen Tag (Donnerstag) aufzubauen. Das STATS soll wieder komplett über PractiScore organisiert werden. Als RM für die SC an beiden Terminen ist P. Nuber angefragt, der in 2018 zur DM-STEEL einen wirklich tollen Job gemacht hat. Über Helferzusagen - PS-Kenntnisse schaden nicht!!! - freuen wir uns beide ab sofort (siehe unten auch mit Buchungsanfragen für die Teilnahme)! Eine Ausschreibung für CF-Rifle und Shotgun (Kennziffern 123xx oder Shotgun 124xx) ist nicht geplant. Die Organisation und Durchführung von Wettkämpfen in diesen Disziplinen als Sidematch kann aber sehr gern (auch von Euch, wenn Ihr einen "Draht" habt) den möglichen Sponsoren (z.B. Frankonia, Schmeisser, Hera, HK, Sig Sauer, Benelli) ans Herz gelegt werden. Ich werde das voll unterstützen, habe aber für Aufsicht und Orga keine eigenen Kapazitäten. STATS kann ich mit meinem PS-Team und PractiScore gerne mit übernehmen. Die Helfer werden vorab bevorzugt buchen können und sind nicht aufs Prematch beschränkt oder auf die Inanspruchnahme von Speed-Tickets angewiesen. Damit steht vss. bereits der Freitagvormittag auch den - Urlaubern und nicht berufstätigen Schützen zur Verfügung.
×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.