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Eine Pflicht zur Beendigung des Waffenbesitzes besteht, wenn die Wirkung der waffenrechtlichen Erlaubnis und damit die Besitzberechtigung endet. Dies kann bspw. auch bei Widerruf der waffenrechtlichen Erlaubnis (z.B. "Entzug der WBK") geschehen. Die dann entstehende Pflicht kann - und anderem - durch Abgabe erfüllt werden. Ich habe folgende Rechtsauffassung: Eine natürliche Person, die nicht als dem Statut entsprechenden "aktives" Mitglied an vereinsmässig organisierten Schießveranstaltungen als Schütze teilnimmt, ist - von Sonderfällen abgesehen - kein "Sportschütze" im Sinne der waffenrechtlichen Bestimmungen der BRD. Ein Inaktiver dürfte also - bis auf Sonderfälle - seine Berechtigung zum Waffenerwerb und -besitz als früher aktiver Sportschütze erlangt haben. Der im Anschluss daran - vor Jahrzehnten - erfolgte Wechsel in den "Inaktivenstatus" dürfte eine Tatsache sein, für die der Verein bei WBK-Inhabern entsprechend § 15 Abs. 5 WaffG meldepflichtig war (jedenfalls wenn damals diese Bestimmung schon galt). Mit dem Statuswechsel (Aktiv >Inaktiv) entfällt für den Waffenbesitzer das für die Genehmigung (Erwerbs- und Besitzerlaubnis) nötige und im Sinne des Gesetzes regelmäßig anzuerkennende "Bedürfnis für Sportschützen". Dies haben nur Personen, die als (aktiver) Sportschütze Mitglied in einem Verein und anerkannten Schießsportverband sind. Folge des Wegfalles ist der - für die Behörde verpflichtend Erlaubniswiderruf nach § 45 Abs. 2 Satz 1 Waffengesetz (WaffG). Das betrifft alle Mitglieder, egal wie sie bezeichnet werden, die als Schütze nicht aktiv sind, also auch (den Verein lediglich mit Beiträgen und Anwesenheit bei geselligen Anlässen) fördernde Mitglieder, die die Schießanlagen nicht regelmäßig als Vereinsmitglied sondern nur gelegentlich im "Gästestatus" zum Schießen nutzen und damit ebenfalls keinen Aktivenstatus haben. Im Einzelnen ergibt sich das aus den Bestimmungen und Aussagen von WaffG, AWaffV und WaffVwV, die im Internet in der jeweils geltenden Fassung für jedermann zugänglich sind.
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Jetzt sind neue Briefe an die Abgeordneten nötig, in denen das Fachwissen der Experten dem der Unwissenheit der Verantwortlichen für den Schwachfug im Gesetzestext gegenübergestellt wird. Ich bitte die, die die ersten Briefaktionen konzipiert haben, um nochmalige Aktivität.
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>> die Magazinsache ist "GESETZT"! AHA! Wurde von Seiten der "Verhandlungsführer" argumentativ das mit dem offenbar aus völliger Unkenntnis von der Praxis durch ideologiebesessene Unwissende geplante Verbot von Magazinkörpern in Abhängigkeit deren Kapazität, als Schwachsinn entlarvt, insbesondere weil doch deren Fassungsvermögen (im Grenzbereich 20+x) mit dem konkret verwenden Magazinboden variiert?
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Müssen sie auch nicht und das wissen sie. Die machen es einfach, weil sie es können!
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Dann sind wir schon zwei
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Ich denke: Der derzeitige Entwurf ist genau und zielgerichtet so konzipiert, wie er gewollt ist. Es ist weder Murks noch schlechte Arbeit. Glaubt doch bitte nicht, dass der Gesetzesentwurf aus dem BMI aufgrund Dummheit so viele Mißverständnismöglichkeiten eröffnet und Unklarheiten durch Schusseligkeit produziert. In den Ministerien sitzen in den verantwortlichen Positionen Top-Juristen und Vollprofis, die mit allen Formulierungswassern gewaschen sind. Deren Aufgabe ist es, die Weisung und Meinung des Ministers zu Papier zu bringen; und das können die! Hier geht es um die aus meiner Sicht bewusste und gewollte Schaffung von Interpretationsspielräumen des Gesetzestextes. (Das hat nichts damit zu tun, dass viele Gesetze letztlich materiell fehlerhaft und dadurch verfassungswidrig sind.) 1. Die Interpretationsspielräume für Auslegungen (vgl. BVerwG in der Sache der 2-Schuss.Magazine, wo wohl vor der Auslegung sogar der Wortlaut der ausgelegten Norm "uminterpretiert" wurde) unbestimmter Rechtsbegriffe sind weit. 2. Dass waffenrechtlichen Verwaltungsvorschriften durch manche Behörden schlicht nicht oder entgegen ihres Wortlautes angewendet bzw. interpretiert werden, ist bekannt. Sie vermitteln dem Bürger auch keinen unmittelbaren Anspruch. Was dort steht, ist im Ernstfall zu Gunsten des Erlaubnisinhabers nichts wert. 3. In diesem Thread werden u.a. die Auslegungsmöglichkeiten des neuen 14 Abs. 2 Satz 2 WaffG diskutiert, insbesondere auch der Punkt "(4) Für das Bedürfnis .... "Sind seit der Eintragung einer Schusswaffe in die Waffenbesitzkarte ..." Denkanstoß: Soweit in der Diskussion ersichtlich, ist bislang niemand auf die Idee gekommen, dass ein Böswilliger (und solche gibts genug!) das auch auf den JEWEILS LETZTEN Eintrag und in der Zeitfolge dann auf alle - auch die zuvor eingetragenen - Waffen beziehen könnte. Rein vom Wortsinn ist das m.E. nach nicht auszuschließen, solange es nicht heißt "Sind seit der erstmaligen Eintragung einer Erlaubnis" oder besser noch "Sind seit der erstmaligen Ausstellung einer Waffenbesitzkarte". Nur dann, wenn nicht an den Tatbestand "Eintragung einer Waffe" angeknüpft wird, wäre der Beginn der Zeitrechnung und auch der Munitionsbesitz zuverlässig mit erfasst. Merke: Schlimmer geht immer!
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"man müsste mal ..." - vielleicht doch mal Geld in die Hand nehmen!!!! Geld regiert und Wiederwahlgeilheit bestimmt Politikerhandeln. Warum gibt es überstürzte und unüberlegte 180-Grad-Wendungen (z. B. Atomkraft, Diesel) wenn die politischen Lemminge ziehen oder die Stimmung zu kippen droht? Warum wohl werden die Wünsche von Pharmalobbyisten bisweilen 1:1 zum Gesetzeswortlaut? Persönliche Kontaktpflege zur Sympathiegenerierung, Schaffung positiver Aufklärungsatmosphäre kosten! Effektive Lobbyarbeit ohne richtig viel Geld ist nicht möglich! Die unwissenden politischen Entscheider sind m.E. nach nur teilweise unwillig, böswillig oder ideologisch verblendet; sie haben schlicht keine Ahnung und geben auch nichts auf Sachverstand und Fachwissen. "Heut stimm ich für Dich, morgen du für mich." Wen ich nicht kenne, unterstütze ich nicht, denn der kann mir nichts nützen. Die Masse der Betroffenen aus unserem Themenbereich scheint das Betroffensein noch nicht erkannt zu haben oder erschient mir als "Jammernde Sparbrötchen", die nicht bereit sind, zur Sicherung des Fortbestandes ihres Hobbies auch mal aus der Masse hervorzutreten, auf Annehmlichkeiten zu verzichten oder Geld für etwas auszugeben, was nicht haptisch verifizierbar ist. "man müsste mal" sich hoffentlich nicht über ein anderes Hobby Gedanken machen .... >> wie wärs mit der Bewegung "Fridays for Hubraum" als Vorbild? Die hatten innerhalb von 1 Woche 500.000 Mitglieder in der FB-Gruppe und werden jetzt in Berlin bereits "für voll" genommen, wenn nicht sogar bereits hofiert. Wenn jetzt der ADAC aufspringt, heisst der nächste Kanzler viellicht "Auto".
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Wettkampf nach nicht vom BVerwA genehmigten Regeln
webnotar antwortete auf webnotar's Thema in Waffenrecht
Das sollte gerade so nicht sein (vgl. Sp 07.04.01) Bitte prüfe Deine Annahme nach Lektüre von Ziffer 8 des Regelwerkes (Sp 08.02). Gern nehme ich als dafür Verantwortlicher Hinweise entgegen, um allfälligen Korrekturbedarf zu erkennen. Ich arbeite jedes Jahr an der Optimierung und freue mich über konstruktive Kritik und aktive Mitwirkung. -
Wettkampf nach nicht vom BVerwA genehmigten Regeln
webnotar antwortete auf webnotar's Thema in Waffenrecht
ja -
Wettkampf nach nicht vom BVerwA genehmigten Regeln
webnotar antwortete auf webnotar's Thema in Waffenrecht
Warum fragst Du mich das? -
DM "STEEL" 2019 des BDS - Filme freigegeben
webnotar antwortete auf webnotar's Thema in Steelshooting
Hi! Danke der Nachfrage! Das ist die Startposition "lawman redy" nach SP 7.02 des Regelwerkes Diese Startposition dient der Sicherheit und bei Zentralfeuerkurzwaffen der Vermeidung der Diskussion darüber, "was sind 45 Grad". Mit RF und Schaftwaffen starten die Schützen so, dass die Waffe auf den "KASEMAIK" gerichtet ist; das ist der von unserem Sponsor "Käse Maik GmbH" bereitgestellte mit seiner CI gebrandet gelbe Plastikeimer, der uns auf den Matches vielseitig (STATS, Sandeimer, Wassereimer, Stiftebehälter, Handschuhsammeleimer ....) dient und quasi omnipräsent ist. > übrigens, die Schützen sind nicht zu doof, genug Muni ins Mag zu laden; der Reload nach dem ersten Treffer ist nach dem Regelwerk obligatorisch. -
Hi! Der BDS hat die nachfolgend verlinkten Filmdokumente (EUDSGVO ok) freigegeben. Wer kann beim Bearbeiten helfen, um Bilder und Texte zur Erklärung zu ergänzen, damit sich unbefangene Beobachter über das Stagebriefing und den Ablauf informieren können und sich nicht fragen, warum die alle mit zu wenig Muni antreten und ständig nachladen ......? Ich hab die Videos auch im Original in 4K; die kann ich auf einem Stick schicken, wenn nötig. Ich hab - wegen "man müsste Mal" notgedrungen wieder alles - "nebenbei" - selbst gemacht und für mehr Filme hatte ich leider keine Zeit und für bessere fehlt mir Technik und Knowhow. Es hat sich auch niemand im Vorfeld in eine realistische Planung eingebracht. Gefragt sind: Kostenfreie Bereitstellung der Technik, professionelle Bedienung der Kameras, Hilfe beim Aufbau, Filmen und Nacharbeiten - Ihr seid alle herzlich willkommen! Rundgang über die SP-Stages: https://youtu.be/fsD8U2hvD9c Make Five 12121 - 1 https://youtu.be/fngW07BVOhw Seven Up 12121 - 1 https://youtu.be/xxCChxEMUlg Make five 12313 - 1 https://youtu.be/CBoJPp4SgMk Seven Up 12131 -1 https://youtu.be/IHLT1L2cwMg Make five 12313 - 2 https://youtu.be/RunBK_5zC5w Seven Up 12131 -2 https://youtu.be/rIWyKu_aOLE Make five 12864 https://youtu.be/ehT96yS89Dw Seven up 12864 - 1 https://youtu.be/inv3a7GgJMY Seven up 12864 - 2 https://youtu.be/TpRJSLUxn6U
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Macht Sinn! Leider war in dem - zweifellos für Laien textlich schwer zu entwirrenden - Bereich "Obhutsperson" und "Muttizettel" früher - als ich noch mit meinem minderjährigen Sohn zum Schießen ging - viel Empathie und Meinung aber oft bedenklich wenig Wissen zu finden. Ich war zu diesem Thema gerade zwei Tage lang auf Facebook in eine zwar eigentlich gar nicht veranlasste aber dann doch recht interessante und umfassende Diskussion verstrickt und bin erschrocken gewahr geworden, dass sich insoweit nicht wirklich viel verändert hat. Am Ende schien manch einer wissender als vorher zu sein. Der Herrgott bewahre alle, die sich Erkenntnis und Lernen bei diesem Thema verweigern, vor einem Vorfall, bei dem Irrtum und mangelnde Sachkunde plötzlich mal waffenrechtlich relevant werden. ( ... du bist Aufsicht .... und es kommt einer mit Kind/Jugendlich, .... schwätzt klug und du lässt - beeindruckt von seiner Eloquenz und der Aussicht auf neue Mitglieder - das Kind/Jugendlich mitmachen; einer, der es sieht und dessen Kind nicht darf, weil die nichteheliche Mutter die Schießerlaubnis verweigert, erzählt davon am Biertisch. Am Nachbartisch sitzt ein nicht wohlmeinender Sachbearbeiter und hört mit ....... Tataaa! - Nee, gibts in Wirklichkeit gar nicht!)
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gelöscht
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gelöscht
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12xyz x= 2,3 y= 4,5,6 z= 1,4,5
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Die Aussage ist falsch! Beim BDS sind Revolvergewehre einsetzbar!
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Wettkampf nach nicht vom BVerwA genehmigten Regeln
webnotar antwortete auf webnotar's Thema in Waffenrecht
Du beteiligst Dich gerade als Forist an der Debatte und gehst mich persönlich an, weisst aber aus Deiner Tätigkeit als Moderator sehr gut, dass ich, wenn ich ein Thema diskutieren möchte, das auch tue. Warum also schreibst und unterstellst Du mir dann etwas? Wo gibt denn ein Post von mir dazu Anlass? Ich habe die Meinungen und das Wissen der Foristen abgefragt um daraus zu lernen und eigene Fehler zu vermeiden. Ich habe die Diskussion der Sportordnung des BDMP nicht veranlasst sondern im Gegenteil, sorgsam vermieden. Erst ein anderer Diskussionsteilnehmer hat dann später das Thema dann in Richtung BDMP "umfrisiert" und schwups - ohne jeden Anlass - wurde dann - von wem wohl - über das (mein) "Urinieren an untere Gliedmaßen" gemutmaßt. Wenn Du das - zugegeben etwas abseitige - Problem der Unmöglichkeit einer dynamischen Verweisung in genehmigungspflichtigen Regelungswerken nicht kennst oder nicht erkennst, ist das nicht schlimm. Bestimmt erklärt es Dir einer der wortführenden Juristen in diesem Thread. -
Wettkampf nach nicht vom BVerwA genehmigten Regeln
webnotar antwortete auf webnotar's Thema in Waffenrecht
Schade, dass die anfänglich wirklich interessante rechtliche Diskussion über die Bewertung eines völlig abstrakten Sachverhaltes durch die völlig überflüssige Projektion auf einen konkreten Lebenssachverhalt, eine im Internet gefundene Ausschreibung und eine genehmigte Sportordnung in einen hochemotionalen Feldzug gegen einzelne Foristen geradezu missionarischen Charakters führte. Letztlich zeigt diese Entwicklung des Threads aber sehr deutlich, wie schlecht und unklar die waffenrechtlichen Regeln in Deutschland sind, nachdem sie es ermöglichen, so unterschiedliche Standpunkte zu vertreten. Da die Rechtsmeinungen zum nicht wirklich positiv geregelten "erlaubten Schießen" in der vom Gesetzgeber geschaffenen Lücke zwischen § 15 a Abs. 1 WaffG und § 15 a Abs. 1 Absatz 2 WaffG teilweise so konträr sind, dass sie nicht in Übereinstimmung zu bringen sind, wird es letztlich irgendwann ein Gericht sein, das seinen Rechtsstandpunkt verbindlich formuliert, indem es seine judikative Deutungshoheit zu den Inhalten des WaffG, der AWaffV und der WaffVwV nutzt. Glücklich ist, wer solche Fragen theoretisch erörtern darf und nicht mit einem behördlichen Verfahren oder gar einer Anklage konfrontiert sich gegen rechtlich durchaus mögliche Vorwürfe verteidigen muss (Bsp. "Winnenden" - hier Strafbarkeit wegen Fahrlässiger Tötung mit Anknüpfung der Kausalkette an einen Verstoß gegen eine Ausführungsbestimmung zur Aufbewahrung in der Rechtsverordnung). Dass dann die - eigentlich überhaupt nicht veranlasste - Diskussion der Sportordnung des BDMP - quasi als Abfallprodukt - zur Aufdeckung einer anzunehmend fehlerhaften Genehmigung der konkreten Fassung der Sportordnung mit einer von fast allen Diskussionsteilnehmern (?- geflissentlich ?-) übersehenen, waffenrechtlich wohl unzulässigen dynamischen Verweisung im Teil C 14 durch das BVerwA führte, wird für die künftige Arbeit von "Sporthandbuchautoren" vermutlich recht instruktiv sein. Man darf insoweit sicher gespannt sein, wer jetzt, nachdem dies erkennbar wurde, diesbezüglich zuerst aktiv wird, der BDMP oder das BVerwA. Nota bene: Abstrakte Rechtsfragen zum Waffenrecht betreffen jeden Erlaubnisinhaber, jeden Schützen und alle Verbände. Sie werden nicht durch beispielhafte Heranziehung konkreter Beispiele beantwortet. Auf die abstrakte Fragestellung im Eröffnungspost und den völlig neutralen Inhalt desselben wird hingewiesen. -
Wettkampf nach nicht vom BVerwA genehmigten Regeln
webnotar antwortete auf webnotar's Thema in Waffenrecht
... Denn sie wissen nicht, was sie ...... Bei der Genehmigung dieses Textpassus dürfte dem BVA - nicht nur wegen des herrlichen Rechtschreibfehlers - ein kapitaler Fehler unterlaufen sein. Das wäre sogar mal einen eigenen Thread wert, damit die Bedenkenzerstreuer hinreichend Gelegenheit zur ausführlichen Stellungnahme bekommen. -
Wettkampf nach nicht vom BVerwA genehmigten Regeln
webnotar antwortete auf webnotar's Thema in Waffenrecht
Ich habe jedenfalls viel dazugelernt, vor allem auch, was man für Deutungsmöglichkeiten bei einem nicht vorhandenen Text dazu (er)finden kann. Wer den Eingangspost liest erkennt vermutlich schnell, dass genau das, was Du unter Ziffer 2 dazu erfunden hast, da eben nicht steht und deshalb - wohl - auch nicht "gilt". -
Wettkampf nach nicht vom BVerwA genehmigten Regeln
webnotar antwortete auf webnotar's Thema in Waffenrecht
Der Ausschreibungstext in dem - für das Quiz natürlich völlig frei erfundene - Sachverhalt lautete: " ... Es gelten - die allgemeinen Regeln der Sportordnung des "XYZ-Verbandes" (:= Veranstalter und anerkannter Schießsportverband in der BRD) und - ergänzend für die Disziplin "XXX" die Regeln der ABC-Confederation (:=Schießsportliche Organisation eines aussereuropäischen Staates) ... " Nur wenn man den ersten Satz weglässt, kann man auf diese Idee kommen. Die Teilnahme am Quiz setzt zum einen vollständiges Lesen und (sorry) - das von mir vorausgestzte - Verständnis für die Systematik von Sportordnungen voraus, nämlich dass diese einen allgemeinen Teil für jede Betätigung und für die einzelnen Disziplinen jeweils einen besonderen Teil haben. -
Wettkampf nach nicht vom BVerwA genehmigten Regeln
webnotar antwortete auf webnotar's Thema in Waffenrecht
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