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Wettkampf nach nicht vom BVerwA genehmigten Regeln
webnotar antwortete auf webnotar's Thema in Waffenrecht
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Wettkampf nach nicht vom BVerwA genehmigten Regeln
webnotar antwortete auf webnotar's Thema in Waffenrecht
Warum fragst Du mich das? -
DM "STEEL" 2019 des BDS - Filme freigegeben
webnotar antwortete auf webnotar's Thema in Steelshooting
Hi! Danke der Nachfrage! Das ist die Startposition "lawman redy" nach SP 7.02 des Regelwerkes Diese Startposition dient der Sicherheit und bei Zentralfeuerkurzwaffen der Vermeidung der Diskussion darüber, "was sind 45 Grad". Mit RF und Schaftwaffen starten die Schützen so, dass die Waffe auf den "KASEMAIK" gerichtet ist; das ist der von unserem Sponsor "Käse Maik GmbH" bereitgestellte mit seiner CI gebrandet gelbe Plastikeimer, der uns auf den Matches vielseitig (STATS, Sandeimer, Wassereimer, Stiftebehälter, Handschuhsammeleimer ....) dient und quasi omnipräsent ist. > übrigens, die Schützen sind nicht zu doof, genug Muni ins Mag zu laden; der Reload nach dem ersten Treffer ist nach dem Regelwerk obligatorisch. -
Hi! Der BDS hat die nachfolgend verlinkten Filmdokumente (EUDSGVO ok) freigegeben. Wer kann beim Bearbeiten helfen, um Bilder und Texte zur Erklärung zu ergänzen, damit sich unbefangene Beobachter über das Stagebriefing und den Ablauf informieren können und sich nicht fragen, warum die alle mit zu wenig Muni antreten und ständig nachladen ......? Ich hab die Videos auch im Original in 4K; die kann ich auf einem Stick schicken, wenn nötig. Ich hab - wegen "man müsste Mal" notgedrungen wieder alles - "nebenbei" - selbst gemacht und für mehr Filme hatte ich leider keine Zeit und für bessere fehlt mir Technik und Knowhow. Es hat sich auch niemand im Vorfeld in eine realistische Planung eingebracht. Gefragt sind: Kostenfreie Bereitstellung der Technik, professionelle Bedienung der Kameras, Hilfe beim Aufbau, Filmen und Nacharbeiten - Ihr seid alle herzlich willkommen! Rundgang über die SP-Stages: https://youtu.be/fsD8U2hvD9c Make Five 12121 - 1 https://youtu.be/fngW07BVOhw Seven Up 12121 - 1 https://youtu.be/xxCChxEMUlg Make five 12313 - 1 https://youtu.be/CBoJPp4SgMk Seven Up 12131 -1 https://youtu.be/IHLT1L2cwMg Make five 12313 - 2 https://youtu.be/RunBK_5zC5w Seven Up 12131 -2 https://youtu.be/rIWyKu_aOLE Make five 12864 https://youtu.be/ehT96yS89Dw Seven up 12864 - 1 https://youtu.be/inv3a7GgJMY Seven up 12864 - 2 https://youtu.be/TpRJSLUxn6U
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Macht Sinn! Leider war in dem - zweifellos für Laien textlich schwer zu entwirrenden - Bereich "Obhutsperson" und "Muttizettel" früher - als ich noch mit meinem minderjährigen Sohn zum Schießen ging - viel Empathie und Meinung aber oft bedenklich wenig Wissen zu finden. Ich war zu diesem Thema gerade zwei Tage lang auf Facebook in eine zwar eigentlich gar nicht veranlasste aber dann doch recht interessante und umfassende Diskussion verstrickt und bin erschrocken gewahr geworden, dass sich insoweit nicht wirklich viel verändert hat. Am Ende schien manch einer wissender als vorher zu sein. Der Herrgott bewahre alle, die sich Erkenntnis und Lernen bei diesem Thema verweigern, vor einem Vorfall, bei dem Irrtum und mangelnde Sachkunde plötzlich mal waffenrechtlich relevant werden. ( ... du bist Aufsicht .... und es kommt einer mit Kind/Jugendlich, .... schwätzt klug und du lässt - beeindruckt von seiner Eloquenz und der Aussicht auf neue Mitglieder - das Kind/Jugendlich mitmachen; einer, der es sieht und dessen Kind nicht darf, weil die nichteheliche Mutter die Schießerlaubnis verweigert, erzählt davon am Biertisch. Am Nachbartisch sitzt ein nicht wohlmeinender Sachbearbeiter und hört mit ....... Tataaa! - Nee, gibts in Wirklichkeit gar nicht!)
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gelöscht
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gelöscht
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12xyz x= 2,3 y= 4,5,6 z= 1,4,5
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Die Aussage ist falsch! Beim BDS sind Revolvergewehre einsetzbar!
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Wettkampf nach nicht vom BVerwA genehmigten Regeln
webnotar antwortete auf webnotar's Thema in Waffenrecht
Du beteiligst Dich gerade als Forist an der Debatte und gehst mich persönlich an, weisst aber aus Deiner Tätigkeit als Moderator sehr gut, dass ich, wenn ich ein Thema diskutieren möchte, das auch tue. Warum also schreibst und unterstellst Du mir dann etwas? Wo gibt denn ein Post von mir dazu Anlass? Ich habe die Meinungen und das Wissen der Foristen abgefragt um daraus zu lernen und eigene Fehler zu vermeiden. Ich habe die Diskussion der Sportordnung des BDMP nicht veranlasst sondern im Gegenteil, sorgsam vermieden. Erst ein anderer Diskussionsteilnehmer hat dann später das Thema dann in Richtung BDMP "umfrisiert" und schwups - ohne jeden Anlass - wurde dann - von wem wohl - über das (mein) "Urinieren an untere Gliedmaßen" gemutmaßt. Wenn Du das - zugegeben etwas abseitige - Problem der Unmöglichkeit einer dynamischen Verweisung in genehmigungspflichtigen Regelungswerken nicht kennst oder nicht erkennst, ist das nicht schlimm. Bestimmt erklärt es Dir einer der wortführenden Juristen in diesem Thread. -
Wettkampf nach nicht vom BVerwA genehmigten Regeln
webnotar antwortete auf webnotar's Thema in Waffenrecht
Schade, dass die anfänglich wirklich interessante rechtliche Diskussion über die Bewertung eines völlig abstrakten Sachverhaltes durch die völlig überflüssige Projektion auf einen konkreten Lebenssachverhalt, eine im Internet gefundene Ausschreibung und eine genehmigte Sportordnung in einen hochemotionalen Feldzug gegen einzelne Foristen geradezu missionarischen Charakters führte. Letztlich zeigt diese Entwicklung des Threads aber sehr deutlich, wie schlecht und unklar die waffenrechtlichen Regeln in Deutschland sind, nachdem sie es ermöglichen, so unterschiedliche Standpunkte zu vertreten. Da die Rechtsmeinungen zum nicht wirklich positiv geregelten "erlaubten Schießen" in der vom Gesetzgeber geschaffenen Lücke zwischen § 15 a Abs. 1 WaffG und § 15 a Abs. 1 Absatz 2 WaffG teilweise so konträr sind, dass sie nicht in Übereinstimmung zu bringen sind, wird es letztlich irgendwann ein Gericht sein, das seinen Rechtsstandpunkt verbindlich formuliert, indem es seine judikative Deutungshoheit zu den Inhalten des WaffG, der AWaffV und der WaffVwV nutzt. Glücklich ist, wer solche Fragen theoretisch erörtern darf und nicht mit einem behördlichen Verfahren oder gar einer Anklage konfrontiert sich gegen rechtlich durchaus mögliche Vorwürfe verteidigen muss (Bsp. "Winnenden" - hier Strafbarkeit wegen Fahrlässiger Tötung mit Anknüpfung der Kausalkette an einen Verstoß gegen eine Ausführungsbestimmung zur Aufbewahrung in der Rechtsverordnung). Dass dann die - eigentlich überhaupt nicht veranlasste - Diskussion der Sportordnung des BDMP - quasi als Abfallprodukt - zur Aufdeckung einer anzunehmend fehlerhaften Genehmigung der konkreten Fassung der Sportordnung mit einer von fast allen Diskussionsteilnehmern (?- geflissentlich ?-) übersehenen, waffenrechtlich wohl unzulässigen dynamischen Verweisung im Teil C 14 durch das BVerwA führte, wird für die künftige Arbeit von "Sporthandbuchautoren" vermutlich recht instruktiv sein. Man darf insoweit sicher gespannt sein, wer jetzt, nachdem dies erkennbar wurde, diesbezüglich zuerst aktiv wird, der BDMP oder das BVerwA. Nota bene: Abstrakte Rechtsfragen zum Waffenrecht betreffen jeden Erlaubnisinhaber, jeden Schützen und alle Verbände. Sie werden nicht durch beispielhafte Heranziehung konkreter Beispiele beantwortet. Auf die abstrakte Fragestellung im Eröffnungspost und den völlig neutralen Inhalt desselben wird hingewiesen. -
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webnotar antwortete auf webnotar's Thema in Waffenrecht
... Denn sie wissen nicht, was sie ...... Bei der Genehmigung dieses Textpassus dürfte dem BVA - nicht nur wegen des herrlichen Rechtschreibfehlers - ein kapitaler Fehler unterlaufen sein. Das wäre sogar mal einen eigenen Thread wert, damit die Bedenkenzerstreuer hinreichend Gelegenheit zur ausführlichen Stellungnahme bekommen. -
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webnotar antwortete auf webnotar's Thema in Waffenrecht
Ich habe jedenfalls viel dazugelernt, vor allem auch, was man für Deutungsmöglichkeiten bei einem nicht vorhandenen Text dazu (er)finden kann. Wer den Eingangspost liest erkennt vermutlich schnell, dass genau das, was Du unter Ziffer 2 dazu erfunden hast, da eben nicht steht und deshalb - wohl - auch nicht "gilt". -
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webnotar antwortete auf webnotar's Thema in Waffenrecht
Der Ausschreibungstext in dem - für das Quiz natürlich völlig frei erfundene - Sachverhalt lautete: " ... Es gelten - die allgemeinen Regeln der Sportordnung des "XYZ-Verbandes" (:= Veranstalter und anerkannter Schießsportverband in der BRD) und - ergänzend für die Disziplin "XXX" die Regeln der ABC-Confederation (:=Schießsportliche Organisation eines aussereuropäischen Staates) ... " Nur wenn man den ersten Satz weglässt, kann man auf diese Idee kommen. Die Teilnahme am Quiz setzt zum einen vollständiges Lesen und (sorry) - das von mir vorausgestzte - Verständnis für die Systematik von Sportordnungen voraus, nämlich dass diese einen allgemeinen Teil für jede Betätigung und für die einzelnen Disziplinen jeweils einen besonderen Teil haben. -
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webnotar antwortete auf webnotar's Thema in Waffenrecht
copy & Paste, - korrigiert, danke -
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webnotar antwortete auf webnotar's Thema in Waffenrecht
Der Ausschreibungstext in dem - für das Quiz natürlich völlig frei erfundene - Sachverhalt lautete: " ... Es gelten - die allgemeinen Regeln der Sportordnung des "XYZ-Verbandes" (:= Veranstalter und anerkannter Schießsportverband in der BRD) und - ergänzend für die Disziplin "XXX" die Regeln der ABC-Confederation (:=Schießsportliche Organisation eines aussereuropäischen Staates) ... " Daraus sollte erkennbar sein, dass die Disziplin XXX gerade nicht nach den Regeln des XYZ-Verbandes sondern vollständig nach den Regeln der schießsportlichen Organisation des aussereuropäischen Staates durchgeführt werden sollte. -
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webnotar antwortete auf webnotar's Thema in Waffenrecht
Um welche Erlaubnis handelt es sich nach Deiner Auffassung denn hier, wenn du das mit der Eingangsfrage in Beziehung setzt? In § 12 Abs. 1 Ziffer 5 heißt es: Einer Erlaubnis zum Erwerb und Besitz einer Waffe bedarf nicht, wer diese .... 5.auf einer Schießstätte (§ 27) lediglich vorübergehend zum Schießen auf dieser Schießstätte erwirbt; ... und es in § 12 Abs. 4 heißt: 4) Einer Erlaubnis zum Schießen mit einer Schusswaffe bedarf nicht, wer auf einer Schießstätte (§ 27) schießt. -
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webnotar antwortete auf webnotar's Thema in Waffenrecht
Öffnungsklauseln für "Abweichungen" werden alle Verbände haben. Darum geht es nicht sondern um die vollständige Nichtanwendung. -
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webnotar antwortete auf webnotar's Thema in Waffenrecht
Interessanter Ansatz um ALLES zu rechtfertigen. Aber wenn man Solches vor Gericht oder im Verwaltungsverfahren vorbringen sollte, wird man wohl nicht mehr als einen mitleidigen Blick bekommen. Wenn Du damit sagen willst, dass die vollständige Nichtanwendung der Sportordnung eine erlaubte Abweichung sein soll, - bitte sehr. Diese Meinung über die Geltung einer Öffnungsklausel ist jedenfalls in ihrer Umfänglichkeit nicht zu toppen. Ich halte sie schlicht für falsch. Nichtanwendung aufgrund einer Öffnungsklausel ist keine Abweichung. -
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webnotar antwortete auf webnotar's Thema in Waffenrecht
Dies ist ein zumindest "sportlicher" Ansatz, dem zu folgen sehr heraufordernd ist! Es soll also nach dieser Auffassung nicht sportliches sondern gesellschaftliches "Sportliches Schießen nach § 15 a Abs. 1 S. 1 WaffG" geben. Dies wäre - so verstehe ich das - beispielsweise das, was ausdrücklich von einer Sportordnung (des DSB in 0.18.2) nicht als Sportschießen sondern als Gesellschaftsschießen geregelt ist und bei dem die Einhaltung der Sportordnung damit begründet wird, dass Abweichungen von der Sportordnung möglich sind und diese Sporttordnung deshalb bei Abweichungen von der Sportordnung eingehalten ist - HÄ?!. Damit wird dann das abweichend geregelte "nicht sportliche" Gesellschaftsschießen zum sportlichen Schießen, wenn nach den Regeln des DSB die Regeln des DSB nicht eingehalten werden. - ACH SO - Ja nee, iss klar! -
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webnotar antwortete auf webnotar's Thema in Waffenrecht
Danke für Eure Beiträge! Ich fasse mal zusammen, was ich bis hierher glaube an Meinungen erkennen zu können: Zu Frage 1: (Handelt es sich um "sportliches Schießen" im Sinne des Waffengesetzes (vgl. § 15 a Abs. 1 S. 1 WaffG) >> nein zu Frage 2: (Wie ist das Schießen ihm Lichte des § 9 Abs. 1 AWaffV zu bewerten?) >> als Jedermannschießen zur Belustigung im Rahmen der Standzulassung erlaubt zu Frage 3: (Handelte es sich um zulässige Schießübungen?) >> ja, wenn kein Verstoß gegen §§ 6 und 7 AWaffV vorliegt Frage 4 ist aufgrund der Antworten zu 2 und 3, diese als richtig unterstellt, bedeutungslos. -
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webnotar antwortete auf webnotar's Thema in Waffenrecht
Wenn das so wäre, wären diese "sog. Gesellschaftsschießen" sportliches Schießen gem. § 15 a Abs. 1 S. 1 WaffG und damit ein Anachronismus, der mir im waffenrechtlichen Regelungsbereich unter der Systematik von Verbot mit Erlaubnisvorbehalt als Meinung kaum vertretbar erscheint. -
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webnotar antwortete auf webnotar's Thema in Waffenrecht
und § 13 AWaffV dann die Einzelheiten