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Es gibt noch freie Startplätze (Stand 9, 30 Minuten für 3 Stages, mind. 71 Schuss, Startgeld 20 Euro, Mehrfachstart möglich) an beiden Wochenenden der DM Standard. Anmeldung über IPSCMATCH.DE. Dort ist auch das Matchbook mit allen Infos zum Download verlinkt. SURT und Holster sind NICHT NÖTIG! 1. WE, Freitag 30.8 bis Sonntag 1.9.2019 https://ipscmatch.de/index.pl?match=2019_Speed_Steel_SM_DMStd 2. WE, Freitag 6.9. bis Sonntag 8.9. https://ipscmatch.de/index.pl?match=2019_Speed_Steel_SM2_DMStd Es freut sich auf Euch Euer Steelman (Tilmann)
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Es geht um die 1. WaffV. Wer kann mit Links oder Papier helfen? Ich suche die Begründungen (BT-Drs. und BR-Drs) für den Erlass der 1. WaffV vom 24.5.1976 BGBl. 1976 Teil I, Nr. 60, S. 1285 ff (wichtig) und die spätere Neufassung, die dann als Neufassung vom 15.2.1979, BGBl. Teil 1, 79, 184 ff in Kraft getreten ist. (weniger wichtig) Danke
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Hallo! Ich suche noch Helfer, die die Crew und mich gegen symbolischen Aufwandsersatz beim Auf- und Abbau (ermüdend, schmutzig) und dem Stageservice (Pfeifen, Scoren, Sprayen, Helfen) für das nächste Bundes-Match, der DM STEEL in Philippsburg vom 26.9. bis 29.9. (Aufbautag 26.9.) unterstützen. Die freien Plätze sind hier - klickmich - ersichtlich. Voraussetzung sind Regelkenntnis für Steelchallenge (Hier der Link zum Regelwerk SC) und SPEED STEEL® (Hier der Link zum Regelwerk SC). Nützlich aber nicht zwingend ist eine Lizenz als verantwortliche Aufsichtsperson. Neue Helfer werden eingearbeitet und in Practiscore eingewiesen (learning by doing). Für Helfer gibt es auch noch VIP-Startplätze! Bei Fragen Eurerseits stehe ich gern persönlich zur Verfügung.
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Hallo! Ich suche noch Helfer, die mich beim Aufbau und dem Stageservice für das nächste Bundes-Match, der DM STEEL in Philippsburg vom 26.9. bis 29.9. (Aufbautag 26.9.) unterstützen. Die freien Plätze sind hier - klickmich - ersichtlich. Voraussetzung sind Regelkenntnis für Steelchallenge (Hier der Link zum Regelwerk SC) und SPEED STEEL® (Hier der Link zum Regelwerk SC). Nützlich aber nicht zwingend ist eine Lizenz als verantwortliche Aufsichtsperson. Neue Helfer werden eingearbeitet und in Practiscore eingewiesen (learning by doing). Bei Fragen Eurerseits stehe ich gern persönlich zur Verfügung.
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Es gibt bereits Planungssicherheit für 2020!! Terminplanung der Bundesveranstaltungen des BDS "STEEL" für 2020 lautet: Termin 1: 04.6. Aufbautag ab 09:00 Uhr, Steel-Master-Match: 05.-07.6.2020 (Helferanreise für Aufbau ggf. schon Mittwoch) Termin 2: 24.9.Aufbautag ab 09:00 Uhr, German Nationals: 25.-27.9.2020 (Helferanreise für Aufbau ggf. schon Mittwoch). Ort: SAPB, Stände 4,5,6,7,8,9,10,13,14 Vss jeweils 6 Stages SPEED STEEL® und Steelchallenge. Eine Ausschreibung für CF-Rifle oder Shotgun (Kennziffern 123xx oder Shotgun 124xx) ist von mir zu diesen Terminen nicht geplant. Solche Matches bietet aber der HPPC, teilweise an derselben Daten an!
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Es gibt aufgrund von Absagen wieder ein paar freie Slots. Bei Interesse bitte den Tilmann, den Steelman anrufen!
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bisDer Steelshot 2020-2 ist eine Bundesveranstaltung des BDS. Er besteht aus 2 Teilen, SteelChallenge und SPEED STEEL®. Separate Teilnahme ist möglich. Die Ausschreibung und Anmeldung erfolgt über IPSCMATCH.DE. Wir brauchen ca. 110 Helfertage; auch Neulinge, sind willkommen. Registrierte Helfer erhalten sichere Wunsch-Startplätze zur bevorzugen Buchung. Aufbau erfolgt am Donnerstag, das Match geht von Freitag bis Sonntag; der Freitag Vormittag ist Helfern als Prematch vorbehalten. Scoring und Ergebnisfeststellung erfolgt mit Practiscore. Anfragen zu allen Themen bitte an Tilmann, den "Steelman" direkt.
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Steelshot 2020-1, Steelschallenge & SPEED STEEL®
webnotar erstellte ein Termin in WAFFEN-online Kalender
bisDer Steelshot 2020-1 ist eine Bundesveranstaltung des BDS. Er besteht aus 2 Teilen, SteelChallenge und SPEED STEEL®. Separate Teilnahme ist möglich. Die Ausschreibung und Anmeldung erfolgt über IPSCMATCH.DE. Wir brauchen ca. 110 Helfertage; auch Neulinge, sind willkommen. Registrierte Helfer erhalten sichere Wunsch-Startplätze zur bevorzugen Buchung. Aufbau erfolgt am Donnerstag, das Match geht von Freitag bis Sonntag; der Freitag Vormittag ist Helfern als Prematch vorbehalten. Scoring und Ergebnisfeststellung erfolgt mit Practiscore. Anfragen zu allen Themen bitte an Tilmann, den "Steelman" direkt.-
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Nachrücken ist möglich! Es gibt durch Absagen wieder ein paar freie Slots am Freitag, 14.6. und am Sonntag, 16.6.. Einzelheiten findest du hier für die SC und hier für SPEED STEEL® Bei Interesse bitte bei mir direkt anrufen.
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Nein, deshalb habe ich wenig geschrieben und erst auf Deine Frage hin etwas mehr. Der Verein ist hier wichtig. Bei dieser Person dürfte es aber nach all den Erfahrungen von mir wohl nahezu ausgeschlossen sein, an gedeihliche Zusammenarbeit oder Zusammenleben zu glauben.
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Ich habe versucht, hier alles abstrakt und theoretisch zu halten, um Schwarmwissen zu nutzen, wollte aber aufgrund der laufenden Verfahren keine neuen Angriffspunkte zu bieten. Ich wurde dann hier leider nur vereinzelt mit Wissen und häufiger mit starken Behauptungen über angebliche "No Gos" und z.T. fundamentalistischen Meinungen über das, was "man" zu tun oder zu lassen habe, konfrontiert. Zu Deiner Information und Meinungsbildung: zu 1 Die Anordnung auf dem Schießplatz, alles wegzunehmen wurde von einer Person erteilt, die in diesem Augenblick vehement behauptete, der Standbetreiber zu sein und als solcher handle. Mehr möchte ich über seine Identität und Position nicht sagen. Im Ergebnis war die Behauptung wohl falsch. Die tatsächliche Betreibereigenschaft (Inhaberschaft an der Erlaubnis nach § 27 Abs. 1 WaffG) dürfte bei dem Handelnden gar nicht vorgelegen haben. Das Standnutzungsverbot wurde durch dieselbe Person später schriftlich und mit dem ausdrücklichen Hinweis auf seine angebliche Betreibereigenschaft erteilt. Die Gerichtsverfahren habe ich deshalb auch ausschließlich gegen diese Person geführt, nicht gegen den Verein. Im Hinblick auf drohende Anzeigen wegen Hausfriedensbruchs und sonstiger denkbarer Unnettigkeiten musste das Ganze notwendig schnell, sauber und endgültig geklärt werden. Da es eilte und ich aus leidvoller Erfahrung bereits wusste, wie Schachspiele mit Tauben enden, habe ich geklagt. Die Gerichtsentscheidung basierte dann i.W. darauf, dass der Beklagte seine Betreibereigenschaft nicht nachgewiesen hat. Es wurde ausdrücklich auch bei der Erteilung des schriftlichen Standnutzungsverbotes ein "Vorbehalt" dahingehend erklärt, dass der Verein gesondert eine eigene Position zum Vorfall einnehmen werde. Dies ist auch geschehen; ich wurde als erstes mal mit lächerlich inquisitorischen Fragen überzogen, dann wurde ein Ausschlussverfahren eingeleitet. Ich habe mich klar positioniert und auch die Ablösung der Person verlangt. Zwischenzeitlich bot mir der "Betreiber" das "Du" an. Zu guter Letzt besannen sich die Verantwortlichen und es wurde mir in einem dokumentierten Gespräch bestätigt, dass mein Verhalten zwar nicht von allen gut gefunden würde aber keinen wirklichen Grund zur Beanstandung gegeben habe und dass keine Sanktion des Vereins mehr beabsichtigt sei. zu 2 Es gab auf dem Stand keine Diskussion; der Vorfall erschöpfte sich weitgehend in einer wütenden, einseitigen, herabwürdigenden Tirade, mit der ich vor ca. 40 Personen "runderneuert" wurde. Ich konnte die relevanten Tatsachen nicht nachprüfen und habe - nach Hinweis auf die völlige Korrektheit meines Verhaltens - geduldet, gehorcht und geschwiegen. Die Aufarbeitung geschah dann im Nachgang, vollumfänglich erfolgreich, war aber aufwändig und kostspielig. So etwas braucht kein Mensch! Fazit: Man kann nicht in Frieden leben (und seinem Hobby nachgehen), wenn es dem bösen Nachbarn nicht gefällt. Ich kann nur hoffen, dass der Betreffende seine Lektion gelernt hat und mich endlich in Ruhe meinen Sport treiben lässt.
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Nix "natürlich gefiltert und gefärbt"! Du schließt wohl von Dir auf andere. Bei mir ist alles hier "Ungefiltert und ungefärbt" - so wie es sich gehört!
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Bravo - Du hast es verstanden! Die Standordnung ist maßgeblich, wenn über das Gesetz hinaus Beschränkungen gelten sollen.
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Wer nix weiss, legt sich eben was zurecht.
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zu 1. - Dann lass doch das Hypothetisieren. zu 2. - Fehl-Interpretation Deinerseits. Es gibt in der Sachverhaltsschilderung keinen Wortwechsel. zu 3. - Besser isses - ich auch nicht. (Siehe auch § 11 Abs. 2 iVm § 34 Ziffer 11 AWaffV)
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Für mich wäre es interessant zu beobachten, wie Du auf ein willkürliches (ohne greifbaren Anlass oder vernünftigen Grund ausgesprochenes unbefristetes ) "Standverbot" für Deinen bevorzugten Schießstand reagieren würdest. Ich nehme an, Du hast gar nicht verstanden, worum es ging, wenn Du "sowas" schreibst! Es gibt für Deine Bewertung des Sachverhalts ausser Deiner - anzuerkennenden - persönlichen Meinung keine tragfähige (rechtliche) Begründung, weder im WaffG oder anderen waffenrechtlichen Vorschriften, noch in der in concreto gültigen Standordnung. Ein Zusammenleben und die Grenzen des Erlaubten werden bei uns nicht durch die Meinung Einzelner oder die Anordnungen von Despoten geregelt, sondern durch verbindliche Vorschriften, die der Nachprüfung durch Gerichte unterliegen. Das Brüllen wutiger Wichte kann man mitleidig ignorieren; das gilt aber nicht im waffenrechtlich relevanten Bereich. Wenn sich da jemand anmaßt, aus purer Willkür und unbefristet ein Schießstandnutzungsverbot zu erteilen, dann ist es aus meiner Sicht durchaus angemessen, dem mit Nachdruck Einhalt zu gebieten. Aufgrund des staatlichen Gewaltmonopols scheidet Selbsthilfe natürlich aus; man muss die Gerichte anzurufen, wenn man nicht zur Duldung bereit ist.
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Ich habe berichtet, was der Beklagte als Begründung im schriftlichen Verfahren vorgetragen hat und das Urteil zum Nachlesen für jeden Interessierten eingestellt. Mehr Objektivität scheint mir schwierig - was bewertest Du dabei als "so dargestellt"?
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Es wurde - zu allem Überfluss - noch ein ungerechtfertigtes Standnutzungsverbot ausgesprochen, das gegenüber dem daraufhin angerufenen Gericht damit begründet wurde, dass 1. die aufgeheizte Stimmung abklingen musste 2. der Vorstand sich eine Meinung erarbeiten musste 3. dass die Hoffnung bestand, dass Herr Keith ein Gespräch zur Klärung fordert. Zu guter Letzt hat dann das Gericht so (klickmich) entschieden. Wer hätte das gedacht?
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beitragsnichtehebung Was tun? Vorstand verlangt zu wenig Beitrag
webnotar erstellte Thema in Waffenrecht
Denkspielvorschlag anhand eines völlig frei erfundenen Sachverhalts und rein hypothetisch unterstellter Tatsachen. I. Fragestellung: Was kann ein einfaches Vereinsmitglied dafür tun, dass der Vorstand (nach § 26 BGB) Forderungen, die einem Verein zustehen, auch einzieht? Wie kann der Vorstand nach § 26 BGB veranlasst werden, nach dem Statut bestehende Leistungspflichten (Beitrag und Arbeitsstunden/Stundenabgeltung) in der von der Mitgliederversammlung festgelegten Höhe auch tatsächlich bei allen Mitgliedern gleichmäßig geltend zu machen und einzuziehen? Die der hypothetischen Fragestellung zugrundeliegende Konstellation ist Folgende: 1. Die relevante Satzungsregeln über Leistungspflichten im (als gemeinnützig anerkannten) Verein lauten: 1.1 "Von den Mitgliedern werden Beiträge erhoben. Die Höhe des Jahresbeitrages wird von der Mitgliederversammlung festgelegt" (Anmerkung >> hierzu: gibt es eine Beschlusslage, dass der Jahresbeitrag, der am 31. Januar fällig ist, für jedes Mitglied 200 Euro beträgt. ) und 1.2 "Jedes Mitglied leistet pro Jahr xx Arbeitsstunden zur Erhaltung des Schießgeländes YYY oder zahlt ersatzweise 10 Euro pro nicht geleisteter Stunde an den Verein." 2. Der Vorstand verlangt (in Beitragsrechnungen) mehrere Jahre nacheinander von einem Teil der Mitglieder nur ca. 20 % der nach dem Statut zu erbringenden Leistungen; die Vorstandsmitglieder leisten entsprechend dem Statut. Es laufen rechnerisch denkbare Fehlbeträge von 100.000 Euro auf. 3. Mit einstimmiger Beschlussfassung im 10-köpfigen erweiterten Vorstand wird der Antrag eines Mitglieds abgelehnt, den Sachverhalt bei einer -ohnehin anstehenden- Mitgliederversammlung vorzutragen und Beschlussfassungen zur Aufklärung des Sachverhalts, Prüfung der Rechtslage und Prüfung der (steuerrechtlichen) Folgen auf die Tagesordnung zu setzen. 4. Der erweiterte Vorstand beschließt in derselben Sitzung, das Mitglied "wegen der Antragstellung" aus dem Verein auszuschließen. 5. Der Kassenprüfer berichtet der Mitgliederversammlung, keine Unregelmäßigkeiten festgestellt zu haben; auf Nachfrage bestätigt er, nur stichprobenartig "Belege" geprüft zu haben. Eine Prüfung der Finanzsituation als solche finde gar nicht statt. 6. Nachdem die Problematik einer möglichen Schädigung des Vereins durch Nichterhebung von Beiträgen auf der Mitgliederversammlung doch diskutiert wird, weist der Vereinsvorsitzende in der Folgezeit im Vereinsheim auf Flugblättern darauf hin, dass alle Vorwürfe unberechtigt seien. 7. Trotz konkret vorgetragener Verlangen weiterer Mitglieder, die Sache extern aufzuklären und eventuelle Nachforderungen durchzusetzen, macht der Vorstand (nach § 26 BGB) diesbezüglich NICHTS. 8. Der Masse der Mitglieder scheint gleichgültig aber jedenfalls verärgert, weil durch die Thematik der "bedürfniserhaltende Frieden" gestört ist. 9. Die ältesten Forderungen stammen (Verjährung?) aus 2016. 10. Anwendbar ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland. II. Wichtig: 1. Ähnlichkeiten mit real existierenden Vereinen oder Personen sind nicht beabsichtigt und wären rein zufällig!! 2. Der beschriebene Sachverhalt ist bei Beteiligung an dem Quiz als gegeben hinzunehmen. 3. Es geht nur (!) um eine Sammlung von abstrakten Denkansätzen zu Themen wie beispielsweise Notvorstand, Actio pro socio, vorbeugende Sicherung, Regress, Verjährungsunterbrechung und Ahnliches. 4. Der Austritt des Antragstellers ist keine Option. Danke für Eure sachlichen Beiträge!- 24 Antworten
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- actio pro socio
- vorstand
- (und 4 weitere)
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IWA Meetingpoints mit dem SPEED STEEL®-Team: Termine für alle Interessenten: Freitag, 08.3.2019 um 11:00 Uhr, DWJ, Pressestand Freitag, 08.3.2019 um 14:30 Uhr HERA, Halle 7, 536, HERA ARMS Germany Samstag, 09.3.2019 um 11:30 Uhr, am Stand von 3M Samstag, 09.3.2019 um 14:00 Uhr bei Frankonia Jagd (mit Nils Nothnagel) Sonntag, 10.3.2019 um 11.00 Uhr auf dem NOBLEX-Stand NOBLEXsportoptics
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Hoffentlich ist meine Lifetime-membership jetzt nicht gleich um! Werde ich jetzt mein Restleben immer im Recht sein? Soll ich die Urteile gegen den BDMP hier einstellen? Sind ich's? Seid wir's? Bin Du´s? Ich kann mich nicht erinnern, warum ich 2014 hinter ... her war ...
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Ich hab mein ganzes Leben Zeit! Die haben es vor dem Ende geschafft - Applaus! wer warten kann, kriegt auch nen .....
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Das SPEED STEEL®-Team, das die IWA besuchen wird, ist komplett. Das Team trifft begegnet sich Freitag früh am Bahnhof in Bamberg und fährt mit der Eisenbahn zur Messe und zurück. Die Auswärtigen übernachten im Hotel Andres in Bamberg. Wer zum Labern in der Bahn oder auf der Messe dabei sein will, meldet sich bitte bei Tilmann. Wir wollen auf der Messe alle unsere aktuellen und künftigen Sponsoren besuchen, kleine SPEED STEEL®-Geschenke verteilen und für Euch als Ansprechpartner zu vorher auch hier bekannt gemachten Uhrzeiten zur Verfügung stehen. Wir würden uns freuen, wenn es - außer beim BDS - auch auf einigen Ausstellerständen klappen würde.Wenn einer von Euch selbst Verantwortung für einen Stand hat oder anderweitig für eine Stunde bei einem Aussteller ein paar Stühle, Wasser und Chips organisieren könnte, wären wir super dankbar! Sagt bitte Bescheid (tk@steelshooting.de). Zeitlich sind wir bei der Nutzung großzügiger Angebot völlig flexibel (Freitag, Samstag und Sonntag je ab 11 Uhr).
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ARD: Legalwaffenbesitz wird salonfähig in neuer Serie
webnotar antwortete auf Schwarzwälder's Thema in Allgemein
Ja, erlaubtes Eimerschießen ohne DQ ist möglich, jedenfalls beim SPEED STEEL®! Bei uns sind die Startmarker die gelben Eimer vom "KÄSE MAIK". Die stehen direkt hinter der 3 Meter - Linie. Manche davon haben Löcher ......... -
Ich vertrete nach Befassung mit der Sache jetzt folgende Meinung, insbesondere auch im Hinblick auf WaffVwV: Ziffer 42.1, AWaffV: § 4 Abs. 1 Ziffer 1 Lit b und WaffG: §§ 6 Abs. 1 Ziffer 2 und 41 Abs. 1 Ziffer 2: Das bloße Vorhandensein von Alkohol in Flaschen, gleich welcher Art, Menge und Volumenprozenten, ist ungeachtet des Ortes des Vorhandenseins auf dem Gelände einer Schießanlage im Einzelfall, waffenrechtlich grundsätzlich irrelevant. Ein Verbot durch das WaffG, die AWaffV oder die WaffVwV gibt es nicht. Allgemeine Regelungen einer gültigen Schießstandordnung sowie Weisungen einer berechtigten Person (vAP) im Einzelfall sind möglich und bleiben unberührt. Spricht aus Eurer Sicht etwas gegen diese Rechtsauffassung?