-
Gesamte Inhalte
3.157 -
Benutzer seit
-
Letzter Besuch
Alle Inhalte von webnotar
-
Hier wird über Themen und Begriffe gepostet, die eine seriöse Diskussion kaum möglich erscheinen lassen! 1. Haftung: Wer soll haften, wofür und wem? Haftung gibt es ( hier) es nur bei Verschulden! 2. Versicherungsschutz: gegen welches Risiko? Versicherungsschein lesen, nicht Kaffesatz!
-
Grüne entwerfen offenbar schwachsinniges Jagdgesetz in Brandenburg
webnotar antwortete auf fw114's Thema in Waffenrecht
Demokratisch gewählt - wer war das? -
PRS Equipment und Zubehör. Was benutzt ihr alles?
webnotar antwortete auf Gl0ck's Thema in Precision Rifle Series (PRS)
Über Berlebach (Deutsche Firma, Top Qualität, großes Sortiment, jedes erdenkliche Zubehör, kurze Lieferzeiten, Beratung am Telefon) wird hier - für Spektive - nicht berichtet - hat es einer von Euch schon mal probiert? Die haben durchaus beachtliche Referenzen! Bei mir sind verschieden Größen und Bauarten - mit diversen Varianten des endlosen Zubehörs - in Benutzung u.a. für * Stativträger * 5-Ziel-Laserzielhalterung * Hülsenfangkäscherhalterung * Ablageplattenträger bei Schießständen ohne Tische, * BMC-18-Träger -
Wegen der oben thematisierten Haftungsrisiken bei „Schaden aufgrund Ladefehler“: Bei Überlassung c-to-c ohne „Reibach“ unter Ausschluss der Gewerblichkeit handelt es sich zivilrechtlich um ein Gefälligkeitsschuldverhältnis. Damit wird bereits - von selbst- zivilrechtlich der Verschuldensmaßstab auf die „Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten“ verschoben und die Haftung für „einfache“ (leichte) Fahrlässigkeit entfällt.
-
Der Phantasie sind - im legalen Rahmen - keine Grenzen gesetzt, solange eine Koppelung der Geschäfte nachvollziehbar bestritten werden kann und die Grenze der Absurdität im Falle einer Erklärungsnotwendigkeit nicht überschritten wird. Das gibt es in vielen Bereichen, wo die Geschäftspartner den wirtschaftlichen Umsatz fremd oder gesplittet zuordnen wollen. Man kann hier z.B. an den "wirtschaftlich auskömmlichen" Verkauf von gebrauchten beweglichen Wirtschaftsgütern (Munitionsboxen oder - um den Abstand zum einen Sachverhalt zu vergrößern - Sachen ohne Schießsportrelevanz) aus dem Privatbestand nach Ablauf der steuerlich notwendigen Haltefrist denken.
-
Steuerrechtlich gibt es Einnahmenüberschüsse oder Gewinn. Gewerberechtlich handelt auch der 4-3-Rechner in Gewinnerzielungsabsicht. Deine Überlegung aus dem steuerlichen Bereich bestätigt, dass die Verwendung des Begriffes der Gewinnerzielungsabsicht voraussetzt, dass die in die Berechnung einzustellenden Positionen unstreitig und klar definiert sind. Im Steuerrecht ist dies der Fall.
-
Gewinnerzielungsabsicht: Der Begriff findet im Privat- und im Steuerrecht Verwendung. Er hat Bedeutung für die Kaufmannseigenschaft im deutschen Handelsrecht, den Gewerbebegriff und für die Besteuerung von Einkünften. Auch wenn damit der Begriff der "Gewinnerzielungsabsicht" im Waffenrecht/Sprengstoffrecht wohl eigentlich nichts zu suchen hat, wird er hier eben als Vehikel genutzt, um es den Beteiligten einfacher zu machen und den Entfall einer Kennzeichnungspflicht zu regeln. Die in diesem Thread angestellten Überlegungen, was dabei als Rechnungsposten eingehen kann / darf / könnte / nicht darf sind laienhaft und tragen dem Begriff wohl nicht richtig Rechnung. Als Stichworte seien nur exemplarisch genannt: Herbeischaffungskosten, Absetzung für Abnutzung, Reparatur der Werkzeuge, Raumkosten, Lagerkosten, Verpackungskosten, Kosten für den Post und Fernmeldeverkehr, Reinigungs- und Pflegemittel, etc. Am schnellsten wird die Problematik (und die ausser in Einzelfällen de facto für eine Anwendung der Beschussrechtsregel zum Kennzeichnungspflichtentfall völlig fehlende Praktikabilität der Formulierung) vielleicht erkennbar, wenn man sich nach der aktuell bekannten Preisentwicklung bei den Komponenten die Frage vorlegt, ob das Verbot der Erzielung eines Überschusses der Ausgaben über die Einnahmen an den ursprünglichen Einstandspreisen oder den aktuellen Wiederbeschaffungskosten anknüpfen soll.
-
Es gibt noch freie Slots beim Qualifyer, weswegen die Anmeldung noch offen ist.
-
Weitergabe nichtgewerblicher Munition Urteil vom VERWALTUNGSGERICHT des SAARLANDES Az.: l K 122/97 - vormals l K 54/95, Urteil verkündet am 28.10.1997, rechtskräftig ….. Für die nichtgewerbliche Tätigkeit gilt § 41 WaffG. Dort ist aber weder der Handel noch das Überlassen von Munition geregelt. Der Wortlaut stellt nur auf die Herstellung von Schußwaffen ab, und Munition ist nach der Definition des § 2 WaffG etwas anderes. Daß der Gesetzgeber die Munition dort nicht erwähnt hat, ist kein Redaktionsversehen, denn eine Anwendung der Erlaubnispflicht nach § 41 Abs. l WaffG auf die nichtgewerbliche Herstellung von oder dem Umgang mit Munition ist nicht erforderlich, da nur der Inhaber einer Sprengstofferlaubnis die benötigten Treibladungsstoffe erhält (Steindorf, a.a.O., § 41 Rdnr. 1). Da -wie unten noch näher erläutert wird- strenge Anforderungen an den Inhaber einer Sprengstofferlaubnis zu stellen sind, wird keine Notwendigkeit gesehen, das Überlassen von selbst hergestellten Munition wie dasjenige der Herstellung von Schußwaffen zu regeln. § 41 WaffG ist somit auch keine Rechtfertigung für die Auflage des Beklagten. Entscheidend ist, daß für den Bereich der (nicht gewerblichen) Munitionsüberlassung eine eigene waffenrechtliche Regelung existiert. In § 34 Abs. l WaffG ist nämlich ausgeführt, daß Schußwaffen und Munition, zu deren Erwerb es ihrer Art nach einer Erlaubnis bedarf, nur Personen überlassen werden dürfen, die nach diesem Gesetz oder nach einer Rechtsverordnung aufgrund des § 6 WaffG zum Erwerb berechtigt sind und diese Berechtigung nachweisen können (§ 34 Abs. 2 WaffG). Das Waffengesetz macht somit das i legale überlassen von Munition allein von der Person des Empfängers abhängig. Einem Schießsportkameraden kann die Munition gar ohne entsprechende Erlaubnis übergeben werden, wenn er_ sie ausschließlich zum sofortigen Gebrauch auf der Schießstätte erwirbt (§§ 29 Abs. 2 Nr. 3 i.V.m. § 28 Abs. 4 Nr. 6 WaffG). Eine eigene Erlaubnispflicht für die Übergabe oder weitere Einschränkungen hat der Gesetzgeber außer für den Fall des gewerbsmäßigen Überlassens, das nach § 34 Abs. l Satz 3 WaffG nur in verschlossenen Packungen möglich ist, nicht für notwendig erachtet. ……
- 83 Antworten
-
- 12
-
-
-
Einschränkungen bei Steel Challenge / Speed Steel
webnotar antwortete auf Friedrich Gepperth's Thema in Steelshooting
Eier hat er ja, der Fritz, wenn er das jetzt so raushaut - Chapeau! Ich hatte befürchtet, dass - nach der Info des BVerwA an alle Waffenbehörden am 6.4. über die Aussetzung von SC und SPST - dafür ein Bescheid / eine Bestätigung / eine inhaltlich korrespondierende Mitteilung vom BVerwA nötig sein würde. -
Einschränkungen bei Steel Challenge / Speed Steel
webnotar antwortete auf Friedrich Gepperth's Thema in Steelshooting
Dienstag - genau wie angekündigt! -
Ich habe solche "Tests" im Zuge einer "Haltbarkeitsstudie" im Hinblick auf Stahlplatten gemacht. Dazu habe ich eine - die Ergebnisse bestätigende - Näherungs-Formel für die Wirkung im Ziel (Platte / Kugelfang) gefunden. Das Ergebnis war - empirisch wie rechnerisch -: Es kommt darauf an, wie der Mantel um den "Kern" des TM- Geschosses konzipiert ist. Wenn dieser nicht reißt (Hexagon-Style) wird die 'Wirkung" des Geschosses auf einer Fläche konzentriert, die kleiner ist, als das Kaliber. Dadurch wird die (von mir so genannte) "Flächenlast" (Arbeit pro Fläche) größer und der "Schaden!" auf dem getroffenen Medium" höher. In diesem Thread findest Du - zum Teil sogar Sachliches - mehr dazu. Wenn es jemand nicht wahrhaben will, wird er es nicht akzeptieren, auch wenn Du praktische und rechnerische Beweise für die physikalischen Effekte hast.
-
Einschränkungen bei Steel Challenge / Speed Steel
webnotar antwortete auf Friedrich Gepperth's Thema in Steelshooting
Geduld! Heute ist doch erst der 3. Dienstag nach der Ankündigung vom 8.4.; bis zur GERMAN STEEL gibt es doch noch 3 weitere Dienstage! -
Hi! Mit der PS-APP hat man für den jeweils gekoppelten Timer verschiedene Möglichkeiten zur Programmierung - auch über die Werte, die am Timer direkt einstellbar sind. Hast Du das schon erkannt und mal probiert?
-
RF-Funkion: CED RF-Modul geht m.E. nach nur mit CED -Equipment, aber nicht mit Practiscore! AMG Commander funzt mit PS gesichert (special pie und andere wohl auch) - AMG sind zwar teuer, aber sofort verfügbar.
-
1. Du musst idealerweise die Materialspezifikation (Härte, Zugfestigkeit) und die geometrische Form angeben. Es gibt ja mehrere Materialien, die dann in Frage kommen. 2. Unsere Matchagentur beschafft und liefert Steelplates genau nach Kundenwunsch und macht Dir gern ein Angebot. Du bekommst auch ein Zertifikat, das die Spezifikation nachvollziehbar dokumentiert.
-
Ja unbedingt, am besten genau 90 Grad!
-
Aussetzung Steel Challenge und Speed Steel
webnotar antwortete auf Werner Dahmen's Thema in Steelshooting
zu 2: Danke!! Schön zu lesen, dass der Spuk schon bald vorbei sein wird und wir wohl unsere schon ausgeschriebenen Matches dann wohl auch nicht nicht absagen müssen. zu 1 und 3: Vielleicht hast Du recht, aber dennoch breche ich eine Lanze für Ulrich Falk! Der - erfahrungsgemäß stets sehr überlegt handelnde - BDS-Geschäftsführer, Syndikus-RA Ulrich Falk, hat es mit seiner „Publikation“ doch bestimmt gut gemeint, auch wenn sein vom Threadstarter eingestelltes Bulletin an die Verantwortlichen der nachgeordneten Organsationseinheiten des Verbandes vielleicht - angesichts der nach Deiner Mitteilung offenbar kurzfristig zu erwartenden Regelung - nicht unbedingt nötig gewesen wäre, zumindest aber jedenfalls aus meiner Sicht - nicht besonders glücklich formuliert war. -
Alles gut, danke!🍻
-
-
Es wäre schön, wenn solche Kritiker ehrlich und offen ihren Namen sagen würden und sich nicht hinter einem Pseudonym verstecken könnten! Was genau möchtest Du? Möchtest Du nur meckern oder helfend verantwortlich die Planung und Orga übernehmen? Klar, Du hättest kein Problem gehabt, das bereits 2021 durchzuziehen; ich habe es leider nicht geschafft. Natürlich kann jeder Kritiker das Projekt bashen und öffentlich rumnörgeln - anrufen ist allerdings, wenn man nicht nur meckern will sondern wirklich Fragen hat oder nicht weiterkommt, meist viel nützlicher. Es tut mir leid, dass das Finale - nach aktueller Planung auf den 8.10.2022 - verschoben werden musste. Auch das scheint - aktuell - schon wieder gefährdet. Ich habe, so gut ich konnte informiert und die Terminverschiebung auf der Internetseite, auf FB und hier bekanntgegeben.
-
Auf der Internetseite "STEELSHOOTING.DE".
-
Aussetzung Steel Challenge und Speed Steel
webnotar antwortete auf Werner Dahmen's Thema in Steelshooting
Guter Hinweis! Dort ist zum Eingangsposting bereits das derzeit Mögliche geschrieben worden.