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IGNORED

Soweit die Paranoia reicht


diana13

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Am Freitagnachmittag wurde ein 70-jähriger Mann am Bahnhof beobachtet, der bewaffnet in ein Tabakgeschäft ging. Mehrere Streifenwagen wurden sofort alarmiert:

......

...wie eine ältere männliche Person in das Tabakgeschäft ging, die deutlich sichtbar eine Waffe in der Jogginghose mitführte.

......

Zur Sicherheit der anwesenden Personen, wie auch der eingesetzten Polizeibeamten wurde die verdächtige Person so überwältigt, dass sie keinen Zugriff mehr auf die mitgeführte Waffe haben konnte. Bei dieser Aktion wurde der Mann an der Hand leicht verletzt.

......

Hier konnte auch, durch die erforderlichen Dokumente geklärt werden, dass der 70 jährige Mann aus Reichenhall tatsächlich berechtigt ist, eine Waffe mit einem genehmigten Zeichen zu führen.

(und jetzt kommts - was nich sein darf, das kann nicht sein:)

Die Art und Weise des Führens gibt allerdings Anlass zu einer weiteren Überprüfung hinsichtlich der Eignung des Mannes.

http://www.bgland24.de/bayern/bayern/waffe...24-1515953.html

Geschrieben
Zum Glück gibts auch noch ein paar Lichtblicke in der deutschen Medienlandschaft:

http://boess.welt.de/2011/12/04/zivilcoura...andidos-rocker/

Es kann halt nicht sein was nicht sein darf (in der einfachen Weltanschauung diverser Gutmenschen)!

Ein "böser" Rocker rettet einem deutschen Mitbürger das Leben in dem er ihn vor einem Täter "mit Migrationshintergrund" schützt...

Das passt halt nicht ins Weltbild...

Zum ersten Beitrag:

In wieweit es sonderlich klever ist eine Waffe offen zu Schau zu stellen wenn man am Bahnhof Kippen kaufen geht, sei einmal dahingestellt...

Waffe mit einem genehmigten Zeichen = PTB? = Schreckschusswaffe ??

Geschrieben
...wie eine ältere männliche Person in das Tabakgeschäft ging, die deutlich sichtbar eine Waffe in der Jogginghose mitführte.

Die Art und Weise des Führens gibt allerdings Anlass zu einer weiteren Überprüfung hinsichtlich der Eignung des Mannes.

Hier ging es doch ganz offensichtlich um den Kleinen Waffenschein bzw. eine auf seiner Grundlage

geführte SRS/Reizgas-Waffe.

Vor diesem rechtlichen Hintergrund und dem festgestellten Sachverhalt hat die letztere Vorgehensweise, s.o.,

durchaus ihre Logik ((Anm.: den Sinn/Unsinn dieser Regelung lassen wir mal beiseite...

Soweit mir bekannt enthalten die Kleinen Waffenscheine die Auflage, die entsprechenden Waffen stehts verdeckt zu führen.

Wie unsere US-Freunde sagen: "Concealed means concealed". Genau das war aber offensichtlich nicht der Fall.

Somit: Verstoß gegen Auflage, mit der Folge der Überprüfung der Eignung.

Geschrieben

Ich gehe mal von einem KWS-Inhaber und einer Schreckschussplempe aus.

Zu dem Mann: Selbst schuld. Wir leben in einem Land, in dem Waffenphobie den Leuten schon in der Schule eingeimpft wird, und wenn ich da meine eine SSW führen zu müssen, dann sollte ich das auch wirklich verdeckt tun. Sonst muss ich mit sowas rechnen.

Zum Medienbericht: Ich gehe davon aus, dass dem Schreiberling das mit dem KWS und der SSW aus dem Polizeibericht bekannt war. Nur macht sich das im Artikel dann nicht mehr so gut und taugt nicht zur Aufrechterhaltung des allgemeinen Angstgefühls.

Geschrieben
Soweit mir bekannt enthalten die Kleinen Waffenscheine die Auflage, die entsprechenden Waffen stehts verdeckt zu führen.

Wie unsere US-Freunde sagen: "Concealed means concealed". Genau das war aber offensichtlich nicht der Fall.

Somit: Verstoß gegen Auflage, mit der Folge der Überprüfung der Eignung.

Hallo,

hier muss ich dich leider berichtigen, im kleinen Waffenschein steht nichts von verdecktem Tragen. Hab meinen gerade vor mir liegen.

Somit hoplophobes Gehabe.

Geschrieben
Ich gehe mal von einem KWS-Inhaber und einer Schreckschussplempe aus. Sehe ich auch so

Zu dem Mann: Selbst schuld. Wir leben in einem Land, in dem Waffenphobie den Leuten schon in der Schule eingeimpft wird, und wenn ich da meine eine SSW führen zu müssen, dann sollte ich das auch wirklich verdeckt tun. Sonst muss ich mit sowas rechnen.Richtig, muss man hier damit rechnen. Ist das aber ein Grund auf seine Rechte zu verzichten?

Zum Medienbericht: Ich gehe davon aus, dass dem Schreiberling das mit dem KWS und der SSW aus dem Polizeibericht bekannt war. Nur macht sich das im Artikel dann nicht mehr so gut und taugt nicht zur Aufrechterhaltung des allgemeinen Angstgefühls.Mehr ist dazu nicht zu sagen.

Geschrieben
Hallo,

hier muss ich dich leider berichtigen, im kleinen Waffenschein steht nichts von verdecktem Tragen. Hab meinen gerade vor mir liegen.

Somit hoplophobes Gehabe.

Auf wiki ist ein Muster verlinkt, da steht das explizit so drauf.

Kleiner_Waffenschein_Innen.JPG

Habe aber noch nie einen "in echt" gesehen und weiß nicht, ob das überall so drauf steht oder ob das von Behörde zu Behörde anders gehandhabt wird.

Geschrieben

Hallo bopper,

steht bei mir so nicht drin:

Auflagen und Beschränkungen:

Dieser Waffenschein berechtigt nur zum Führen von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen, die mit dem Zulassungszeichen nach anlage 1 Abbildung 2 zur 1.WaffVversehen sind (PTB-Zeichen im Kreis)

Hinweis:

Das Führen bei öffentlichen Vergnügungen, Volksfesten, Sportveranstalltungen, Messen, Ausstellungen, Märkten oder ähliche öffentlichen Veranstalltungen ist nach §42 des Waffengesetzes verboten.

Ich bin bei meinem Eintrag davon ausgegangen, dass es sich hierbei um einen Standarteintrag handelt. Kann natürlich sein, dass andere Behörden was anderes reinschreiben.

Kleiner Zusatz noch: Austellungsdatum 2004 und unbefristet.

Geschrieben

Mein KinderWS ist ohne irgendwelche Auflagen. Dennoch werde ich keine Schreckschusswaffen mit mit rumschleppen, egal ob sichtbar oder verdeckt. Wobei mein Erma EGG (M1 Carbine Nachbau) geht ganz schlecht verdeckt zu führen.

Geschrieben
Habe aber noch nie einen "in echt" gesehen und weiß nicht, ob das überall so drauf steht oder ob das von Behörde zu Behörde anders gehandhabt wird.

Das ist eigenmächtiges Handeln der Behörde. Im Gesetz steht nichts davon. In meinem Kinderwaffenschein auch nicht.

bye knight

Geschrieben

Na ja, ich würde aber auch etwas verdutzt schauen wenn jemand (ausgenommen Geldtransporte und ähnliche, Polizei) offen eine (Schreck)Schußwaffe im Holster führt. Und ich bin weiß Gott für ein liberales Waffenrecht.

Geschrieben
Na ja, ich würde aber auch etwas verdutzt schauen....Warum ?

Und ich bin weiß Gott für ein liberales Waffenrecht. Mit Atze: "Ja neh, is klar"

Geschrieben

Naja besonders schlau war das v. Rentner nicht ausgerechnet auch noch in einen Laden offen damit gehen, aber ich unterstelle da mal keine Böswilligkeit - er hat sich nichts dabei gedacht. Dumm gelaufen.

Nur Simon, zum verdutzt schauen, wenn ich ins Revier fahre, habe ich auch die KW offen bei mir, wenn ich ins Auto steige. Was ist daran anstößig? Ich würde allerdings damit nicht in einen Laden gehen...

Geschrieben

Jap, jede Behörde kocht beim Kinderwaffenschein(nettes Wörtchen) ihr eigenes Süppchen....bei meinem gibt es auch keine Auflagen(verdecktes Führen only) aber vorn hat jemand vor "Waffenschein" noch "Kleiner" hinzugefügt. Habe z.B. in Thüringen aber schon einen gesehen, der vorn blos "Waffenschein" stehen hat und die Beschränkungen erst hinten mit drin stehen - aber man die Gasplempe mit Nummer eintragen lassen muss :gaga: ....naja, mein Umzug dorthin wird wohl noch lustig...

Geschrieben
Naja besonders schlau war das v. Rentner nicht ausgerechnet auch noch in einen Laden offen damit gehen, aber ich unterstelle da mal keine Böswilligkeit - er hat sich nichts dabei gedacht. Dumm gelaufen.

Nur Simon, zum verdutzt schauen, wenn ich ins Revier fahre, habe ich auch die KW offen bei mir, wenn ich ins Auto steige. Was ist daran anstößig? Ich würde allerdings damit nicht in einen Laden gehen...

Ich finde nichts anstössiges. Nur ein Jäger im Revier und ein Rentner im Laden ? Wie du schon erwähnt hast, du würdest damit auch nicht in einen Laden gehen.

Geschrieben
Na ja, ich würde aber auch etwas verdutzt schauen wenn jemand (ausgenommen Geldtransporte und ähnliche, Polizei) offen eine (Schreck)Schußwaffe im Holster führt. Und ich bin weiß Gott für ein liberales Waffenrecht.

Andere Laender andere Sitten - ich hab gerne mal einen Revolver im offenen Holster dabei wenn ich in Virginia unterwegs bin. Bisherige Nebeneffekte sind ledigleich das Fernbleiben von Schnorrern und anderen subversiven Elementen sowie einmal beim Juwelier die Nachfrage ob er denn mal den Revolver sehen duerfte und dann musste er natuerlich seinen zeigen und mir auch Griffschalen in Silber anbieten :rolleyes: Na ja, wenigstens gabs einen Rabatt auf Ihre neuen Ohrringe weil man ja 2A supporter ist.

Ich halte das in Deutschland auch fuer Paranoia, bei einer SSW so eine Aufregung zu veranstalten.

Nebenbei erwaehnt wuerde ich aus rein praktischen Gruenden eine SSW nicht offen tragen. Wenn man trotz des offenen Tragens angegriffen wird, so ist der Aggressor auf Gegenwehr vorbereitet oder spekuliert das man sein Verteidigungsmittel aus Hemmung nicht einsetzt. Es wuerde mir dann ein wenig unwohl sein, einem so aggressiven Gegenueber nur ein wenig Gewuerz in die Augen zu streuen welches zwar seine Orientierung erschwert aber nicht unbedingt dazu geeignet ist einen Angriff mit Sicherheit zu beenden.

Geschrieben

zum KWS:

da habe ich schon die verschiedensten Auflagen gesehen.

das verdeckte Führen ist das häufigste ( der Auflagen, weit häufiger ist es ohne

Auflagen ), als zweites folgt dann: "Nicht nach übermäßigem Alkoholgenuß."

Eine Auflage ( ich glaube aus Thüringen ): "Wer eine Waffe führt darf nicht alkoholisiert sein."

Zu dem "offenen Tragen": wenn ich sie verdeckt durch Hemds am Gürtel trage, sie sich aber

durchs Hemd in den Umrissen abzeichnet, ist daß dann immer noch "verdeckt"? :P

Geschrieben
"Nicht nach übermäßigem Alkoholgenuß."

.... "Wer eine Waffe führt darf nicht alkoholisiert sein."

Na ja, auch wenn es selbstverstaendlich sein sollte ist es doch ohne naehere Definition des Zustandes "alkoholisiert" nicht wirklich klar was damit gemeint ist. Und wer jetzt mit dem Wert aus der StVO kommt - das ist die StVO und nicht die aWaffV.

Zu dem "offenen Tragen": wenn ich sie verdeckt durch Hemds am Gürtel trage, sie sich aber

durchs Hemd in den Umrissen abzeichnet, ist daß dann immer noch "verdeckt"? :P

Printing..... wenns klar zu erkennen ist was Du darunter traegst ist es nicht verdeckt. Ein Schotte kann z.B. die Waffe unter seinem traditionellen Rock tragen. Zeichnet sich ein Umriss seitlich ab kommt die SchuPo, ein Umriss vorne kommt die Sitte und wenn man zwei sieht duerfen sie sich streiten wer ihn verhaftet.

Geschrieben
Mein KinderWS ist ohne irgendwelche Auflagen. Dennoch werde ich keine Schreckschusswaffen mit mit rumschleppen, egal ob sichtbar oder verdeckt. Wobei mein Erma EGG (M1 Carbine Nachbau) geht ganz schlecht verdeckt zu führen.

Wozu hast du dann die Gebühr bezahlt?

Geschrieben
Na ja, auch wenn es selbstverstaendlich sein sollte ist es doch ohne naehere Definition des Zustandes "alkoholisiert" nicht wirklich klar was damit gemeint ist. Und wer jetzt mit dem Wert aus der StVO kommt - das ist die StVO und nicht die aWaffV.

Printing..... wenns klar zu erkennen ist was Du darunter traegst ist es nicht verdeckt. Ein Schotte kann z.B. die Waffe unter seinem traditionellen Rock tragen. Zeichnet sich ein Umriss seitlich ab kommt die SchuPo, ein Umriss vorne kommt die Sitte und wenn man zwei sieht duerfen sie sich streiten wer ihn verhaftet.

sehr sehr guter Witz,Spass mus sein.

Geschrieben
Printing..... wenns klar zu erkennen ist was Du darunter traegst ist es nicht verdeckt. Ein Schotte kann z.B. die Waffe unter seinem traditionellen Rock tragen. Zeichnet sich ein Umriss seitlich ab kommt die SchuPo, ein Umriss vorne kommt die Sitte und wenn man zwei sieht duerfen sie sich streiten wer ihn verhaftet.

:ridiculous: Das sind die Sprüche derentwegen ich hier immer gerne reinschaue. Den werde ich in meinen Zitatenschatz aufnehmen (wenn ich darf) :rotfl2:

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