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IGNORED

Ausstellung 2. gelbe WBK wurde verweigert.


Bender

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Wie gesagt: Waffe kaufen ( auch volle gelbe WBK berechtigt zum Erwerb) und dann wie zum Amt um eintragen zu lassen. Dort "ups, ist ja voll" - wird neue ausgestellt!

So war es erst letzte Woche bei mir.

Lustig war die Frage der SBin: "Haben Sie denn auch schon die Sachkundeprüfung gemacht???"

......ich war versucht zu sagen "Nein - die bisher 12 auf gelb und grün eingetragenen Waffen und meinen Munitionserwerbsschein habe ich bekommen weil ich zu ihrer Kollegin immer so nett war! Ähnlich lief es beim §27er - hab ich auch so bekommen weil ich so ein lieber bin"

Habe es mir dann im Zuge der raschen Bearbeitung dann doch verkniffen!

.......Nur das ich die gleichen Gebühren (rund 50 Euro) wie bei erstmaliger Ausstellung zahlen musste, nervte mich, da ja der Verwaltungsaufwand in keinem Verhältnis steht (keine Anfrage bei Polizei, kein Bedürfnisnachweis, kein Führungszeugnis usw.)

.....ich habe gehört, dass einige Bundesländer nur die normalen Eintragungsgebühren (also 12,76 Euro) verlangen, wenn 2. Gelbe notwendig wird ??!!??

Franke

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Warum hast du nicht nachgehakt, warum sie für den Eintrag in ein neues Stück Papier das gleiche verlangt, wir für eine erstmals beantragte gelbe WBK, bei der das komplette Programm mit Bedürfnisprüfung, Zuverlässigkeit, Sachkunde usw. notwendig ist?

@karlyman:

Keine Sorge, das war kein Wink.:)

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Kurze Frage dazu weil es gerade so passt: Sind die Gebührenansätze fürs Waffenrecht in diesem Falle gelbe WBK-Gebühren in Deutschland nicht landesweit gleich vereinheitlicht? :confused: In der Schweiz kostet der WES immer 50 Franken (gleiches gilt für Zentralstrafregisterauszug für 20 Franken) egal ob du jetzt im Kanton Genf, Solothurn, Uri oder in einem anderen Kanton wohnst.

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Nee Mühli, bei uns kocht jeder Sachbearbeiter seine eigene Suppe. Habe damals für die Unbedenklichkeitsbescheinigung zum §27 16,50€ bezahlt, während 2 Kollegen von mir bei dem anderen SB des gleichen Amtes(meine SBine grrrrrrrrrrrrrrrr) je 33,50€ zur gleichen Zeit (innerhalb einer Woche) bezahlt haben.

Erik

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Kurze Frage dazu weil es gerade so passt: Sind die Gebührenansätze fürs Waffenrecht in diesem Falle gelbe WBK-Gebühren in Deutschland nicht landesweit gleich vereinheitlicht? :confused:

Bei euch ist alles in der Regel "von Kanton zu Kanton unterschiedlich".

Bei uns in der Regel von Dorf zu Dorf. Das nennen wir "Föderalismus". Und sind richtig dolle stolz drauf, jawohl! :rolleyes:

Bundeseinheitliche (DM-) Gebühren gab es mal, aber jetzt ist das IMHO Ländersache.

Und billiger ist natürlich nichts geworden.

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Warum hast du nicht nachgehakt, warum sie für den Eintrag in ein neues Stück Papier das gleiche verlangt, wir für eine erstmals beantragte gelbe WBK, bei der das komplette Programm mit Bedürfnisprüfung, Zuverlässigkeit, Sachkunde usw. notwendig ist

Hallo Sharps!

......das hab ich natürlich bereits im Vorfeld abgefragt und auf "billigere Bundesländer" hingewiesen. Aber sogar der FAL sagte mir sinngemäß. "wir sind hier aber in Bayern und bei uns kostet es halt......."

Aber es muß auch mal gesagt werden, dass meine Waffenbehörde sehr schnell, freundlich und unkompliziert arbeitet. Wenn ich manchmal hier lese was andere mit ihren Sachbearbeitern mitmachen müssen, bekomm ich Pickel vor Wut - ist oft reine Willkür!

Ich habe es dann unter "....besserer Service ---in Bayern :eclipsee_gold_cup: --- kostet halt bissi mehr." abgebucht

Gruß

Franke

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Ich habe es dann unter "....besserer Service ---in Bayern :eclipsee_gold_cup: --- kostet halt bissi mehr." abgebucht

Nein, bei uns in Bayern gerade eben NICHT: Bei mir wollte der SB für ein neues gelbes Faltblatt auch die Summe wie für eine Erstausstellung, obwohl ich ihn explizit darauf hinwies, daß dies ja eben gerade keine Neuausstellung sei. Um es kurz zu machen: Ein Anruf von mir beim FWR, von dort aus wurde der zust. Mitarbeiter des Ministeriums kontaktiert und meine Behörde zahlte mir umgehend (!) das zuviel bezahlte Geld zurück! Erfreulicherweise hat das mein Verhältnis zur Behörde absolut nicht verschlechtert.

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bei uns läuft das mit der Gelben so:

wenn die Gelbe voll ist muss ich über den Verband (BSV) ein Bedürfnis für einen Waffe beantragen (zb. Unterhebel repetierer)

Wenn ich das bekommen habe (und natürlich dafür bezahlt habe)

Kann ich beim Amt diese Waffe beantragen

dann bekomme ich einen Neue Gelbe WBK ausgestellt (/wenn ich bezahlt habe natürlich) und kann dann

8 beliebige Waffen kaufen.

Dann ist die auch voll und das Spiel geht von vorne los :traurig_16:

Bis jetzt hat es noch niemand geschafft was dagegen zu machen (ob schon einer versucht hat kann ich nicht sagen ich wüsste auf jeden Fall nicht wie?)

Wahrscheinlich könnte man klagen aber wenn ich überlege was die einem für Ärger machen können...

Freitags gegen die geklagt und Samstag stehen die bei einem auf der Matte zu Waffenkontrolle :traurig_16:

Wenn ich mir das überlege tozt mich das alles so langsam an!

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Hö ma Holgmann, gehts noch.

Ducken is nich, haste schon von vornrein oder hintenraus verlohren.

Immer sachlich bleiben! Wenn was komisch, hier fragen.

Pro Legal oder und FvLW Mitglied werden!!! Wir halten uns an die Gesetze, dann sollen müssen die das auch.

Rechtschutzversicherung mit Zusatz Verwaltungsrecht, kostet nicht viel, ist für uns aber enorm wichtig!

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Bis jetzt hat es noch niemand geschafft was dagegen zu machen (ob schon einer versucht hat kann ich nicht sagen ich wüsste auf jeden Fall nicht wie?)

Wahrscheinlich könnte man klagen aber wenn ich überlege was die einem für Ärger machen können...

Freitags gegen die geklagt und Samstag stehen die bei einem auf der Matte zu Waffenkontrolle :traurig_16:

Wenn ich mir das überlege tozt mich das alles so langsam an!

Das Beste wird sein, Du gibst deine Waffen ab. Dann können die Dir nie Ärger machen. Du kannst ja dann eine Selbshilfegruppe für weinerliche Ex-Waffenbesitzer aufmachen und dich mit gleichgesinnten mal so richtig ausheulen.

Gruß Tauschi

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bei uns läuft das mit der Gelben so:

wenn die Gelbe voll ist (...) ein Bedürfnis für einen Waffe beantragen (...)

Wenn ich das bekommen habe (..) Kann ich beim Amt diese Waffe beantragen

dann bekomme ich einen Neue Gelbe WBK ausgestellt (...) und kann dann

8 beliebige Waffen kaufen.

Fordert die Behörde so etwas, muß sie genau darlegen, aufgrund welcher gesetzlichen Grundlage dies geschieht- und die gibt es augenscheinlich nicht.

Nochmal, langsam zum mitdenken: Die Erlaubnis wird einmal ausgestellt. Wenn das Papier voll ist, heißt das nicht, daß die Erlaubnis nicht weitergilt. Ein neues gelbes Dokument ist auszustellen. Ohne irgendwelche (nicht vom Gesetz geforderten) erneuten Bedürfnisbescheinigungen oder ähnliches. Du brauchst lediglich "mehr Papier". Das ist in etwa so, wie wenn ein Autotuner Zusatzseiten an seinen Fahrzeugschein bzw- Brief bekommt, weil der alte mit hundert Eintragungen schlicht und einfach voll ist.

Wahrscheinlich könnte man klagen aber wenn ich überlege was die einem für Ärger machen können...

Freitags gegen die geklagt und Samstag stehen die bei einem auf der Matte zu Waffenkontrolle

Was hast Du zu verlieren? Deine Waffen hast Du gesetzeskonform zu verwahren. Punkt. Da ich davon ausgehe, daß dem so ist, frage ich mich, wovor Du Angst hast. Gut, wer will schon "gerne" die Kontrolle im Haus haben, aber ein Argument, die Willkür der Behörde bezügl. WBK gelb durchgehen zu lassen ist das sicher nicht.

Es gibt sicher hi und da taktisch unkluge Manöver (z.B. während eines laufenden Antrages für ein umfangreiches Sammelthema wegen Pipifax klagen), aber Dich in diesem Fall und bei Bedarf zu wehren dürfte kein solches sein.

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..............Nochmal, langsam zum mitdenken: Die Erlaubnis wird einmal ausgestellt. Wenn das Papier voll ist, heißt das nicht, daß die Erlaubnis nicht weitergilt. Ein neues gelbes Dokument ist auszustellen. Ohne irgendwelche (nicht vom Gesetz geforderten) erneuten Bedürfnisbescheinigungen oder ähnliches. Du brauchst lediglich "mehr Papier"........

Auf den Punkt gebracht! (Hervorhebung von mir)

So war's auch bei mir, als meine Gelbe "voll" war. Allerdings kostete die Ausstellung des neuen Dokuments ca 55 Euro und eine andere WBK-Nummer gab's auf das neue Dokument auch.

Gruß Habakuk

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Allerdings kostete die Ausstellung des neuen Dokuments ca 55 Euro

Und, versucht dagegen vorzugehen? Allerdings weiß ich nicht, ob es bei Euch eine von der 4.WaffV abweichende Gebührenordnung gibt, dann könnte der Betrag evtl. rechtens sein.

und eine andere WBK-Nummer gab's auf das neue Dokument auch.

Bei uns auch. Ist wohl Sache der Behörde, wie sie das handhabt. Eigentlich wäre es logischer -wie an anderer Stelle schon diskutiert wurde- weitere Dokumente mit Zusätzen wie "a" "b" "c" oder /1 /2 /3 etc. zur Nummer der Erstkarte auszustellen. Das würde auch den Zusammenhang verdeutlichen.

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Das Beste wird sein, Du gibst deine Waffen ab. Dann können die Dir nie Ärger machen. Du kannst ja dann eine Selbshilfegruppe für weinerliche Ex-Waffenbesitzer aufmachen und dich mit gleichgesinnten mal so richtig ausheulen.

Gruß Tauschi

Meinst Du nicht dass DU ein wenig übertreibst??

Was geht ihr gleich so auf mich los?

War nur ein Gedanke (und die Gedanken sind frei! :rolleyes: )

Macht euch mal lieber Gedanken wie man andere Waffenbesitzer unterstützen kann.

Und das mich das ankotzt ist dach verständlich oder nicht??

Auch überlege ich mir vorher was eine Klage für Auswirkungen hat und ob es die Sache wert ist oder nicht!

Natürlich habe ich bei einer Waffenkontrolle nichts zu verbergen, aber scharf bin ich nicht drauf

und schon gar nicht durch Leute die von Waffen keine Ahnung habe (sonder nur auf Teufel komm raus eine reinwürgen wollen zb. haben die bei einem Vereinskollegen eine nicht

eingetragene Waffe gefunden!! Aber nur weil die eine Luftpistole nicht von einem Revolver unterscheiden können

die haben 45 min gesucht und sich alle Waffenkoffer zeigen lassen ob die Leer sind.

45min bei einem der nur 2 erlaubnispflichtigen Waffen.

Bei mir sind es weit mehr......

Auf jeden Fall habe ich in diesem Forum auf Hilfe und Gedankenaustausch mit Gleichgesinnten gehofft

und muss sagen dass ich ein Wenig enttäuscht bin.........

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Servus Holgman,

Meinst Du nicht dass DU ein wenig übertreibst??

... ich bin mir nicht sicher. Du hast in anderen Threads ähnliches verlauten lassen. Klang für mich in erster Linie ein wenig defensiv. Ich bin nun mal ein Anhänger der Gesetze in diesem Land. Ich erwarte von meinen SBs, dass die sich genau so an die Gesetze halten wie sie es von mir erwarten. Entspricht deren Umgang mit mir nicht den Gesetzen, gehe ich mit allen Mitteln die mir zur Verfügung stehen dagegen vor.

Gruß Tauschi

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die haben 45 min gesucht und sich alle Waffenkoffer zeigen lassen ob die Leer sind.

Hallo Holgman 99

das ist jetzt nicht dein Ernst. Wer sich das gefallen läßt, dem gehören keine Waffen. Merkt ihr nicht, daß ihr mit dieser Kriecherei allen Legalen Waffenbesitzern schadet? Habt ihr alle keine Eier in der Hose? Haltet euch an das Gesetz und verlangt, daß sich eure SBs an das Gesetz haltet. Und wenn ihr zu schissig seit, fragt Leute, die aufrecht gehen.

Steven

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Hallo Holgman 99

das ist jetzt nicht dein Ernst. Wer sich das gefallen läßt, dem gehören keine Waffen. Merkt ihr nicht, daß ihr mit dieser Kriecherei allen Legalen Waffenbesitzern schadet? Habt ihr alle keine Eier in der Hose? Haltet euch an das Gesetz und verlangt, daß sich eure SBs an das Gesetz haltet. Und wenn ihr zu schissig seit, fragt Leute, die aufrecht gehen.

Steven

Doch ist mein Ernst

Und da ist schon wieder so eine Aussage!

Der gute Mann ist an die 80 Jahre....

Glaubst Du dass man in dem Alter noch einen Verwaltungskrieg anfängt??

Wenn Du aber Held bist. Der Messias des Waffenrechts dann halte doch deinen schützende Hände über solch wehrlose Waffenbesitzer.

Du kennst null die Umstände aber voll drauf los..........

Ich verstehe nicht warum man sich da gleich so aufregen muss

Es geht hier nicht ums runter machen von irgendwelchen Leuten sondern darum vorbereitet zu sein wenn die kommen.......

Und hört doch auf immer gleich unter die Gürtellinie zu gehen.

Wenn die zu mir kommen werde ich mit denen sachlich und ruhig die Sache klären und notfalls auch mit Rechtsanwalt (aber nur wenn es nicht anders geht)

nicht mehr und nicht weniger.

Ab und zu sollt man überlegen wer auf welcher Seite seht und nicht gleich wie ein Terrier alles anknurren. :rolleyes:

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Der gute Mann ist an die 80 Jahre....

Du kennst null die Umstände aber voll drauf los..........

Ich verstehe nicht warum man sich da gleich so aufregen muss

Es geht hier nicht ums runter machen von irgendwelchen Leuten sondern darum vorbereitet zu sein wenn die kommen.......

Hallo Holgman 99

vollkommen richtig, ich kannte nur das, was du gepostet hast. Und darauf habe ich meine Antwort aufgebaut. Wenn der Mann, der von den SBs auf die Rolle genommen wurde, 80 Jahre alt ist, kann ich in etwa nachvollziehen, dass er selbst die Waffenkoffer vorzeigte. Dann ist es aber doch an dir, ihn aufzuklären was die dürfen und was nicht und zumindest eine Dienstaufsichtsbeschwerde ins Auge zu fassen. Wenn die SBs weit über die gesetzliche Grundlage kontrollieren, muß man sie halt einschränken.

Sie dürfen lt. Gesetz (und ich bezweifel auch dafür die Grundgesetzliche Grundlage) die für die Lagerung verwendeten Waffenschränke von außen in Augenschein nehmen. Bei begründeten Zweifel, ob die Tresore tatsächlich den gesetzlichen Anforderungen genügen, dürfen sie die Schränke öffnen lassen, um die meist innen angebrachten Din Normen zu überprüfen. Oder bei einem A-Schrank und mehr als 10 Langwaffen dürfen sie reinschauen, ob tatsächlich nicht mehr als 10 Langwaffen darin gleagert werden. Adäquad bei KWs. Anpacken oder gar Nummern vergleichen ist nicht.

Ich habe 2003 hier in NRW dem zuständigen Ministerialbeamten Dr. Steegmann eine Fachaufsichtsbeschwerde reingedrückt und gleichzeitig eine wissenschaftlich technische Sammlung, deren Genehmigung über seinen Tisch ging, beantragt. Hat mich zwar 3 Jahre gekostet und ein Gerichtsverfahren. Aber das war ich meinem Ego und dem Unsinn von Dr. Steegmann schuldig.

Steven

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Nennen wir das mal deine Auslegung des Verfahrens. Es gibt auch andere ;) Du musst schon die Kontrolle der Aufbewahrung einer konkreten Waffe ermöglichen. Ein Nummernabgleich ist da durchaus im Bereich des Machbaren.

Die gesetzliche Grundlage in Zweifel zu ziehen ist eine sehr enge Betrachtung des Sachverhalts. Allenfalls die Kontrolle in Wohnräumen wäre zu hinterfragen. Diese ist aber gesetzlich nur mit Einverständnis möglich. Weiterhin lagert nicht jeder seine Waffen in Wohnräumen. In diesen Fällen gibt es keinerlei Beanstandung der gesetzlichen Grundlage.

greetz

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Du musst schon die Kontrolle der Aufbewahrung einer konkreten Waffe ermöglichen. Ein Nummernabgleich ist da durchaus im Bereich des Machbaren.

Hallo Mutter

§ 36 Aufbewahrung von Waffen und Munition

(1) Wer Waffen oder Munition besitzt, hat die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um zu verhindern, dass diese Gegenstände abhanden kommen oder Dritte sie unbefugt an sich nehmen. ....

(2) Schusswaffen, ..... sind mindestens in einem der Norm DIN/EN 1143-1 Widerstandsgrad 0 entsprechenden oder gleichwertigen Behältnis aufzubewahren; .....

(3) Wer erlaubnispflichtige Schusswaffen, ..... besitzt..... hat der zuständigen Behörde die zur sicheren Aufbewahrung getroffenen oder vorgesehenen Maßnahmen nachzuweisen. Besitzer von erlaubnispflichtigen Schusswaffen, ..... haben der Behörde zur Überprüfung der Pflichten aus den Absätzen 1 und 2 Zutritt zu den Räumen zu gestatten, in denen die Waffen..... aufbewahrt werden.

Ich lese daraus nur, daß ich nachweisen muß, und evtl. der Behörde vor Ort zeigen muß, daß ich die Möglichkeit geschaffen habe, die Waffen korrekt zu verwahren. Ob die alle bei meinem BüMa liegen oder gerade zum Putzen im Wohnzimmer verteilt sind oder ich sie am Mann trage, das geht den SB nix an.

Steven

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Auch überlege ich mir vorher was eine Klage für Auswirkungen hat und ob es die Sache wert ist oder nicht!

Hm, lass mich mal überlegen...

... ach ja: Zu allen Behörden, die ich jemals verklagt habe (die untere Waffenbehörde gehört z.B. dazu) hat sich das Verhältnis für mich signifikant verbessert.

Dies beruht auf dem simplen Umstand, dass die SB fortan nicht mehr nach dem erstbesten Mist verfahren, der ihnen gerade durch den Kopf geht, sondern sich an die Rechtsordnung halten und im Zweifel auch einmal im Gesetz nachlesen. Sie wissen dann auch, dass ich zwar grundsätzlich ein recht umgänglicher Mensch bin, der allerdings bei Schikanen Lawinen ins Rollen bringt, die im Zweifel nicht mehr zu stoppen sind und schnurstracks zum Eigentor mutieren.

Auf diese Weise bleibt eine friedliche, professionelle Koexistenz im Allgemeinen und meine Gemütsruhe im Besonderen gewahrt.

Also, von daher sollte man es sich - so grundsätzlich angebracht - vielleicht tastächlich überlegen.

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  • 2 Monate später...

Hallo,

zu dem Thema ist mir heute folgendes passiert:

Ich kam zum eintragen einer Langwaffe aufs Amt. Meine 1. Gelbe WBK war voll...... Aussage Sachbearbeiterin: Da brauchen wir ein neues Bedürfniss vom Verband!!!!!!

Ich verneinte ihr diese Aussage, sie blieb aber dabei und gab mir alle Unterlagen , WBK vom verkäufer und mir und dem Kaufvertrag) wieder zurück. Ich sagte ihr, das ich die Waffe innerhalb 14 Tagen anmelden müsse und ich ein Bedürfniss, selbst wenn ich es bräuchte, in der Zeit nicht beibringen könne. Da meinte sie, dann müsse ich halt mit Leihschein arbeiten. Meine Einwände zu ihrer Ansicht der vollen WBK beantwortete sie, dann haben sie irgendwann 10 WBK`s mit 80 Waffen....WIR sind da in der Verantwortung............

Da sie nicht mit sich reden lies und ich diese Art und Weise nicht ertrage, ohne das ich mich ärgere und eventuel Laut werde erfragte ich, ob ihr Vorgesetzter da sei. Ging dann zum " Obersachbearbeiter", genauen Titel kenne ich nicht. Der sagte mir das gleiche. Das Amt kann das Bedürfniss jederzeit kontrollieren. Ok, kann es...aber nicht für das Eintragen einer Waffe einen kompletten Neuantrag von mir verlangen. Er lies sich auf " einen Kompromiss "ein, als ich ihm zum Nachweis meines sportlichen Schiessens mein Schiessbuch vorlegte. Anhand der Termine wolle er mir das Eintragen. Er gibt es der Kollegin SB`in weiter, die macht das fertig und schickt es mir zu.

Das ich im Recht war, weiß ich. Das der SB den §14 gelesen hat, davon gehe ich aus. Er legt das nur anders aus als andere, bzw die ganze Behörde scheint das ja so zu Handhaben.

Meine Frage ist nun: Hat schon wer dagegen geklagt und gewonnen und gibt es eine Rechtssprechung zu diesem Thema ?

Oder gibt es amtliche Schriftstücke, aus denen hervorgeht wie genau die Behörde zu verfahren hat, wenn eine Gelbe WBK voll ist?( Z.B die noch nicht in Kraft getretene Verwaltungsvorschrift?)

Den verweis auf §14 suche ich nicht, den haben der SB undn ich mit Sicherheit gelesen. Auch das ich ihm mein Schiessbuch nicht hätte zeigen brauchen weiß ich. War aber der für mich gangbarste weg in dem Moment. ICH würde IHM aber gerne in amtlicher , schriftlicher Form etwas vorlegen können. Ist nicht mein erster " Zusammenstoss " mit der Behörde, aber auch beim ersten mal musste er mir am Ende recht geben. Mehr will ich gar....nur mein Recht

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