Zum Inhalt springen
IGNORED

Auf hoher See


Schwarzwälder

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Auf hoher See muß die Freihet wohl grenzenlos sein - jedenfalls fast.

Als Besitzer einer eigenen hochseetauglichen Yacht wird einem nach aktuellen Angaben von Bobby Schenk wohl leicht eine WBK mit div. Waffen zugestanden. Man kauft sie in D, darf sie auf sein Schiff transportieren und auf Hochsee damit üben - z.B. Doubletten auf schwimmende Bananenschalen. Führen auf der Yacht ist uneigeschränkt erlaubt.

In den internat. Häfen muss man die Waffen dann jeweils anmelden, meist problemlos.

Allerdings gelte das deutsche Waffenrecht auf deutsch beflaggten Schiffen, auch auf internat. Hochseegewässern. Deshalb sei von B. Schenk favorisierte die Vorderschaftrepetierflinte mit Metallklappschaft auf deutschen Yachten nicht erlaubt.

Kleine Frage: Stimmt das wirklich? Muss man dann erst umflaggen, bevor man den Umschalter in die Glock einbaut...

Quelle

Auf hoher See sind Schießübungen gefahrlos möglich. Am besten wirft man zwei schwimmfähige Ziele (Obstschalen, Papierstücke) aufs Wasser und „bekämpft“ sie abwechselnd mit Doubletten.

... Auf einer Yacht sollte Schrotmunition aus Kunststoff verwendet werden, denn Papphülsen quellen bei Feuchtigkeit auf und passen dann nicht mehr ins Patronenlager; Ladehemmungen sind dann vorprogrammiert.

Bei der Wahl der Waffe sollte eine Vorderschaftrepetierflinte bevorzugt werden. Sie gestattet ein rasches Laden, indem der Vorderschaft ähnlich einer Pumpe (Pumpgun) zurückgezogen und wieder nach vorne geschoben wird. Auf Yachten praktisch wäre ein Pumpgun mit Klappschaft, die allerdings nach deutschem Waffenrecht verboten ist. Da ein Schiff unter deutscher Flagge auch dem deutschen Waffenrecht unterliegt, kommt somit nur die „Festschaftversion“ in Frage. ...

Flinten sind dazu bestimmt, aus einem glatten Lauf eine Anzahl von Geschossen gleichzeitig zu verschießen, um auf kurze Distanzen schnell bewegliche Ziele wirkungsvoll zu treffen.

Büchsen hingegen verschießen auf große Distanz mit hoher Treffgenauigkeit Einzelgeschosse. Für solche Waffen findet sich in Bezug auf Verteidigung keine Rechtfertigung. ...

Voraussetzung für den Besitz einer Waffe (Ausübung der tatsächlichen Gewalt) nach deutschem Recht (das auf einem deutschen Seeschiff gilt), ist eine Waffenbesitzkarte. Sie wird von Kreisverwaltungsbehörden in Deutschland ausgestellt, wenn der Antragsteller ein Bedürfnis für den Besitz einer Schusswaffe nachweist oder zumindest glaubhaft macht und keine Bedenken gegen die Zuverlässigkeit des Antragstellers bestehen. Wenn also jemand mit seiner Yacht in piratenverseuchten Gewässern segelt, nicht vorbestraft ist und die entsprechende Sachkunde nachweist (Kurs und Schießübungen), liegen die Voraussetzungen für die Erteilung einer Waffenbesitzkarte vor. Der Antragsteller hat sozusagen einen Anspruch auf Erteilung der erforderlichen Genehmigung. Die Behörde wird über das genauere Procedere Auskunft erteilen.

In die zu erteilende Waffenbesitzkarte werden dann die entsprechenden Waffen eingetragen.

Damit hat aber der Segler noch lange nicht das Recht zum „Führen“ einer Waffe erlangt. Braucht er auch nicht, denn für sein umfriedetes Besitztum – dazu zählt die bewohnbare Yacht ist dies nicht notwendig.

In allen Ländern, in denen die Yacht einreist und wo die Waffe deklariert wird, werden die deutschen Berechtigungsscheine verlangt und auch anerkannt. Wobei es in entfernteren Gebieten, besonders in kleineren Staaten vorkommen kann, dass der Beamte vom Zoll die rechtliche Bedeutung der Waffenbesitzkarte nicht recht überblicken kann. Was verständlich ist, denn schließlich werden in jedem Staat andere Formulare benutzt. So könnte es auch sein, dass zum Beispiel der Europäische Feuerwaffenpass (der seiner Bezeichnung nach schon nur im Gebiet der EU Geltung hat) als ausreichende Berechtigung angesehen wird. in der Praxis in jedem Fall wichtig ist, dass die betreffenden Waffen im Legitimationspapier eingetragen sind.

Grüße,

Schwarzwälder

Geschrieben

Auf Schiffen unter deutscher Flagge gilt deutsches Recht, das ist so richtig.

Ob das Argument, man würde durch Piraten verseuchte Gewässer befahren als Bedürfnis anerkannt wird kann ich nicht abschätzen. Hängt wohl stark vom Sachbearbeiter ab.

Geschrieben
In solchen Gewässern sollte man sowieso nur mit einem LFK- Zerstörer als Unterstützung reinfahren :lol:

Wohl die falsche Wahl der Waffe. :rolleyes:

Piraten operieren ähnlich wie Boarding-Trupps, nur ohne Luft- und Seeunterstützung, dafür i.d.R. nachts. :ninja:

Ausreichende und ausgebildete Crew, 40mm-Granatwerfer und uMGs als Distanzwaffen, beides mit nachtkampftauglichen Optiken und Neosted-Flinten und Klein-MPis/Kompakt-Stgw mit Laserzielgeräten oder Taschenlampen für den Nahkampf, falls die Wache gepennt hat. :icon14:

Dein Mausebaer B)

Geschrieben

Wohl die falsche Wahl der Waffe. :rolleyes:

Piraten operieren ähnlich wie Boarding-Trupps, nur ohne Luft- und Seeunterstützung, dafür i.d.R. nachts. :ninja:

Ausreichende und ausgebildete Crew, 40mm-Granatwerfer und uMGs als Distanzwaffen, beides mit nachtkampftauglichen Optiken und Neosted-Flinten und Klein-MPis/Kompakt-Stgw mit Laserzielgeräten oder Taschenlampen für den Nahkampf, falls die Wache gepennt hat. :icon14:

Dein Mausebaer B)

hey maeusebaer, wo liegt dein boot!? komm lass uns ein paar piraten auflauern! bis dahin können wir uns die zeit ja mit bananenschalen und papierschnipseln vertreiben ... :chrisgrinst:

lg

ralf

Geschrieben

Ausreichende und ausgebildete Crew, 40mm-Granatwerfer und uMGs als Distanzwaffen, beides mit nachtkampftauglichen Optiken und Neosted-Flinten und Klein-MPis/Kompakt-Stgw mit Laserzielgeräten oder Taschenlampen für den Nahkampf, falls die Wache gepennt hat. :icon14:

Dein Mausebaer B)

Hallo,

oder vielleicht auch nur eine altersschwache Mk20, die mit 40 Schuß geladen ist und mehr Ladehemmungen produziert als gut ist. Dazu noch zwei MG3s mit offener Visierung für die Brückenausgucks und ROEs, die den Einsatz irendwelcher Waffen ohnehin erst zu spät möglich machen. (Denn Nachts muß oft erst der Kommandant geweckt werden, bevor eine Entscheidung getroffen werden kann.)

Aber träumt schön weiter von Neosted-Flinten, Laserzielgeräten und sonstigen Equipment...

Gruß

The Hun

Geschrieben

Piratenbekämpfung ist bei den derzeitigen Fracht- und Charterraten kein wirtschaftliches Thema. Da lassen sich die Versicherungsprämien locker zahlen. Politisch ist das Piratentum auch kein Problem. Nach den Crews aus Dritte-Welt-Ländern fragt keiner, mit den paar Offiziere aus Japan, Europa und den USA sowie dem Beifang an Privat-Skippern läßt sich politisch auch kein Blumentopf gewinnen. :huh:

Vor 5 bis 10 Jahren als die Reder die Schiffe im Linienverkehr kaum voll bekamen und sich Schiffe nur schlecht vercharten ließen sowie man beim Kauf von Schiffbeteiligungen gut die Provisionen drücken konnte, war das anders. Da wurde um jede Versicherungsprämie hard gefeilscht. Die Versicherungen machten ihren Regierungen und den Regierungen, der vermeindlichen Piratenländern Druck. Es wurde Geld in die Hand genommen und ein Auftrag an eine PMC erteilt und zwei Jahre später waren weite Teile der westafrikanischen Küsten piratenfrei. :rolleyes:

Euer Mausebaer :ninja:

Geschrieben

Heute ist Selbsthilfe notwendig.

Für das Abhalten von Piraten ist die RPG-7 besonders empfehlenswert. Das Teil bringt genug Energie ins Ziel und ist beim Terroristenausstatter in Aden oder Dschibuti um kleines Geld problemlos zu erstehen. :heuldoch:

Auch die Bedienung stellt keine allzu hohen Ansprüche an die Intelligenz des Benutzers.

Geschrieben

... Für das Abhalten von Piraten ist die RPG-7 besonders empfehlenswert ...

aber nur mit der HE-granate (TBG-7V)!

die HEAT-varianten sind - bei den bestimmt meist ungepanzerten piraten-vehikeln - "perlen vor die säue" ... :chrisgrinst:

Geschrieben
...

Für das Abhalten von Piraten ist die RPG-7 besonders empfehlenswert. ...

Bei Segelbooten ist jedoch ein leichtes Verschmutzen oder Ansengen der Selgel bei unbedachtem Umgang nicht gänzlich auszuschließen. :P

Geschrieben

aber nur mit der HE-granate (TBG-7V)!

die HEAT-varianten sind - bei den bestimmt meist ungepanzerten piraten-vehikeln - "perlen vor die säue" ... :chrisgrinst:

Jungs Ihr seid echt krank, aber darum macht das hier ja so einen Spaß. (bei Ralf weiß ich es ja eh schon :-p )

Ob die BW vielleicht deswegen den Geschützturm der PzH 2000 auf einer Fregatte ausprobiert hat?!?!?!?!

:gutidee:

Jürgen

Geschrieben

Mal ein paar Anmerkungen:

Bobby Schenk schrieb:

Auf Yachten praktisch wäre ein Pumpgun mit Klappschaft, die allerdings nach deutschem Waffenrecht verboten ist.

Das stimmt m.E. so nicht. Nur GANZ ohne Hinterschaft wäre die Pumpgun verboten.

Bobby Schenk schrieb:

Büchsen hingegen verschießen auf große Distanz mit hoher Treffgenauigkeit Einzelgeschosse. Für solche Waffen findet sich in Bezug auf Verteidigung keine Rechtfertigung.

Ist dem so? Werden Büchsen für Verteidigungszwecke nicht bewilligt? M.E. machen die auf See gerade Sinn (i.d.R. keine Hinterraumgefährdungsproblematik). Die Treffgenauigkeit ist immer ein Vorteil und die Reichweite ist Kaliberabhängig.

The Hun schrieb:

Aber träumt schön weiter von Neosted-Flinten,

Da brauchen wir nicht träumen. Die Truvelo Neostead Pumpflinte ist doch legal in Deutschland! Ein Jäger hier im Forum hat sie und ist zufrieden; auch sportlich wäre sie prinzipiell nutzbar.

Jennerwein schrieb:

Auf Schiffen unter deutscher Flagge gilt deutsches Recht, das ist so richtig.

OK. Aber wenn es nachher um Rechtsstreit bezüglich der Interaktion/Notwehr bei der Abwehr irgendwelcher Gauner von einem anderen Schiff angeht, welches Notwehrrecht gilt dann? Das deutsche? Das des Gauner-SChiffes? Oder gibt es da internat. Regelungen?

Grüße,

Schwarzwälder

Geschrieben

OK. Aber wenn es nachher um Rechtsstreit bezüglich der Interaktion/Notwehr bei der Abwehr irgendwelcher Gauner von einem anderen Schiff angeht, welches Notwehrrecht gilt dann? Das deutsche? Das des Gauner-SChiffes? Oder gibt es da internat. Regelungen?

Grüße,

Schwarzwälder

Evtle. Piraten werden wohl kaum Strafanzeige stellen. Und sollte der Piratenangriff erfolgreich (durch Eliminierung derselben) abgewehrt sein, empfehle ich die Seebestattung incl. ihres Kahnes...

Geschrieben

OK. Aber wenn es nachher um Rechtsstreit bezüglich der Interaktion/Notwehr bei der Abwehr irgendwelcher Gauner von einem anderen Schiff angeht, welches Notwehrrecht gilt dann? Das deutsche? Das des Gauner-SChiffes? Oder gibt es da internat. Regelungen?

Auf einem deutschen Schiff gilt erstmal deutsches Notwehrrecht. :icon14:

Das Recht des Gaunerschiffes gilt höchstens in dem Fall, daß die Piraten gewinnen. :peinlich:

Das internationale Recht ist in dieser Frage auch relativ eindeutig: Piraten dürfen versenkt werden. :heuldoch:

Geschrieben

Jungs Ihr seid echt krank, aber darum macht das hier ja so einen Spaß. (bei Ralf weiß ich es ja eh schon :-p )

Ob die BW vielleicht deswegen den Geschützturm der PzH 2000 auf einer Fregatte ausprobiert hat?!?!?!?!

Hat sie. Zur Verwendung gegen Landziele. Da die derzeitigen Waffen im Container an Bord kommen, kann man so einen Container auch mal mit merkwürdigen Sachen bestücken.

Klaas

Geschrieben

...Bobby Schenk schrieb:

Ist dem so? Werden Büchsen für Verteidigungszwecke nicht bewilligt? M.E. machen die auf See gerade Sinn (i.d.R. keine Hinterraumgefährdungsproblematik). Die Treffgenauigkeit ist immer ein Vorteil und die Reichweite ist Kaliberabhängig.

...

Grüße,

Schwarzwälder

Hier ging es wohl weniger um die Bewilligung als solche, sondern um die Betrachtung von Büchsen oder Flinten im deutschen Notwehrrecht. Wenn man sich mal die Mühe macht, einschlägige Urteile bezüglich Notwehr rauszusuchen, wird man eigentlich immer feststellen, daß Notwehr mit der Kurzwaffe auch als solche betrachtet wird, wenn die Gegebenheiten entsprechend waren, Notwehr mit der Langwaffe nicht.

Irgendwie spukt mir auch die Erinnerung an meine Sachkunde im Kopf herum, daß Notwehr mit der Langwaffe eben keine "Notwehr" im Sinne des Gesetzes ist.

Fragt mich nicht, warum.

mfg

Ralf

Geschrieben

Hier ging es wohl weniger um die Bewilligung als solche, sondern um die Betrachtung von Büchsen oder Flinten im deutschen Notwehrrecht. Wenn man sich mal die Mühe macht, einschlägige Urteile bezüglich Notwehr rauszusuchen, wird man eigentlich immer feststellen, daß Notwehr mit der Kurzwaffe auch als solche betrachtet wird, wenn die Gegebenheiten entsprechend waren, Notwehr mit der Langwaffe nicht.

Irgendwie spukt mir auch die Erinnerung an meine Sachkunde im Kopf herum, daß Notwehr mit der Langwaffe eben keine "Notwehr" im Sinne des Gesetzes ist.

Fragt mich nicht, warum.

mfg

Ralf

Also wenn man gerade eben keine anderen Mittel als eine Langwaffe zur Verfügung hat, wird man die doch auch benutzen dürfen??

Ansonsten erstaunt mich das doch sehr.

Grüße,

Schwarzwälder

Geschrieben

Es gibt dazu auch ein nettes Buch: "Yacht-Piraterie, die neue Gefahr" von Klaus Hympendahl.

Er hat ca. 30 reale Überfälle recherchiert und die Betroffenen erzählen lassen.

So aus der Erinnerung:

Überfälle werden selten auf größere Entfernungen angekündigt.

Der Pirat wird immer versuchen, das Überraschungsmoment auf seiner Seite zu haben.

Bei verdächtigen Annäherungen kann ein Gewehr natürlich zur Abschreckung dienen.

Die meisten Überfälle passierten nachts in abgelegenen Buchten. Und da ist eine Alarmanlage mit Licht die beste Lebensversicherung. Eine griffbereite Pistole oder kurze Flinte ist dann nützlich.

Ob sich nach einem Zwischenfall die regionale Justiz für das deutsche Notwehrrecht interessiert, glaube ich nicht.

Kritisch ist die Waffengesetzgebung der verschiedenen Länder. Oft ist Waffenbesitz verboten. Und eine deutsche Privatyacht ist kein deutsches Hoheitsgebiet ! D.h. der Yachtie unterliegt den lokalen Gesetzen.

Im besten Fall wird beim Einklarieren (1.Hafen in einem Land) seine Artellerie unter Zoll-Verschluss genommen bis er das Land wieder verlässt. Und ob man dann seine Waffen wiederbekommt, ist auch nicht immer sicher (sie stellen z.T. einen beträchtlichen Wert dar).

Die Schrotflinte hat den Charme, dass sie in vielen Ländern als Jadgwaffe gilt und (relativ) unproblematisch ist.

Ein halbautomatisches Gewehr hat da ein anderes Image.

Auch unser Zoll in Deutschland versteht bei Privatleuten, die mit Kriegswaffen an Bord einreisen, keinen Spaß.

Allerdings macht es schon Spaß, hier seiner Phantasie die Zügel schießen zu lassen.... Also macht weiter !

Sindbad

P.S. Ich habe keine Yacht und bin auch kein Experte für Piraten.

Geschrieben

P.S. Ich habe keine Yacht und bin auch kein Experte für Piraten.

Solltest Du als "Sindbad" aber eigentlich! B)

Kannte mal einen, der war Funker auf so nem Pott. Er hatte seine Frau immer mit: "...zuerst killen sie immer den Funker..." "beruhigt". :lol:

Geschrieben

Wenn man sich mal die Mühe macht, einschlägige Urteile bezüglich Notwehr rauszusuchen, wird man eigentlich immer feststellen, daß Notwehr mit der Kurzwaffe auch als solche betrachtet wird, wenn die Gegebenheiten entsprechend waren, Notwehr mit der Langwaffe nicht.

Irgendwie spukt mir auch die Erinnerung an meine Sachkunde im Kopf herum, daß Notwehr mit der Langwaffe eben keine "Notwehr" im Sinne des Gesetzes ist.

Fragt mich nicht, warum.

mfg

Ralf

Ralf,

man wird eine Reihe von Fällen finden in denen auch bei einem Kurzwaffengebrauch nicht von Notwehr ausgegangen wird. Zur SV wird nun mal in den meisten Fällen nur eine Kurzwaffe erlaubt, daher der hohe Anteil an akzeptierten Notwehrfällen.

Ich erinnere mich eigentlich nur an einen Notwehrfall mit Langwaffe, hier wurde der Schütze in der 2. oder 3. Instanz freigesprochen, ansonsten handelte es sich bei sog. Notwehrfällen mit Langwaffen nach den Berichten eher um Unfälle oder Streitigkeiten. Für die Behauptung Notwehr mit Langwaffe sei keine Notwehr gibt es keinerlei Grundlage.

Karl

Geschrieben

Auch unser Zoll in Deutschland versteht bei Privatleuten, die mit Kriegswaffen an Bord einreisen, keinen Spaß.

Frage: Was macht der Zoll, wenn jemand mit seiner (im Ausland legalen) "Kriegswaffe" auf der Yacht einreist und diese Waffe gleich brav anmeldet? Doch hoffentlich nicht zwangsenteignen??

Ansonsten ist hier noch ein Bericht, wo sich 2 Privatyachten mit Flinten und00 Buckshot gegen Piratenboote mit Vollautowaffen zur Wehr setzten:

Nachfolgend der (aus dem Englischen übersetzte- d.R.) offizielle Bericht über den Piratenüberfall der Yachten Mahdi und Gandolf, so, wie er den Behörden Yemens von Aden aus übersandt worden ist:

"Am 8.März 2005 waren zwei Segelyachten, Mahdi und Gandalf, unterwegs in südwestlicher Richtung, 30 Meilen von der Yemenitischen Küste entfernt, auf dem Weg von Salalah, Oman nach Aden.

Ungefähr um 9 Uhr passierten zwei Außenborder-Boote, ca 7 Meter lang mit jeweils drei Mann unser Heck, ungefähr 25 Knoten schnell. Ein oder zwei Stunden später kamen die Boote zurück, eines davon ziemlich nah und uns sorgfältig beobachtend. Diese Boote waren offensichtlich nicht "normal" unterwegs oder mit Fischen beschäftigt. Zu dieser Zeit waren wir südlich von Al Mukalla, Yemen. Diese Gegend ist m einschlägigen Schrifttum als "Piraten-Problem-Zone" verzeichnet und wir beobachteten die Boote deshalb mit besonderer Aufmerksamkeit.

Ungefähr um 16 Uhr bemerkten wir zwei andere Schiffe, die vom Südwesten her genau auf uns zufuhren. Sie näherten sich schnell. In jedem Boot waren vier Mann. Die beiden Boote, nunmehr ungefähr 200 Yard auseinander, eines vor dem anderen, kamen nun auf die Backbord-Seite der Yacht Mahdi. Sie eröffneten das Feuer ins Cockpit. Das andere Boot feuerte mit einer Automatik-Waffe von vorne, mehr auf Gandalf. Diese Burschen schossen direkt ins Cockpit und wollten uns ganz offensichtlich töten.

In diesem Moment, fing ich, Rod Nowlin, an Bord von Mahdi und bewaffnet mit einem Schrotgeweht ("12 gage shotgun loaded with 00 buckshot" -d.R.), an, auf deren Boot zu schießen. Ich zwang sie, ihre Köpfe runterzuhalten, sodass sie nicht auf uns schießen konnten. Ich war mir zu diesem Zeitpunkt nicht sicher, ob ich jemand getroffen habe, aber ich konnte sehen, wie der Steuermann hinter dem Steuerstand zusammensank. Nachdem ich drei Schüsse abgegeben hatte, bemerkte ich, wie Rauch aus dem Motor kam und ich wendete unsere Yacht, um auf das andere Schiff zu schießen. Jetzt sah ich, wie Jay Barry auf der Gandalf das andere Schiff mittschiffs rammte, es fast in der Mitte in zwei Hälften trennte und es fast vollständig umdrehte. Ich drehte mich um, um erneut auf das Schiff hinter Mahdi zu schießen. Gandalf war jetzt neben uns, circa 100 Fuß entfernt. Der Bug des Piratenschiffs richtete sich genau auf Gandals Heck und zwei Mann standen auf dem Bug, um die Gandalf zu entern. Da aber hatten die sich ernsthaft und folgenschwer geirrt. Ich erschoß beide von ihnen ("I shot both of them" - d.R.). Das Boot drehte dann ab und ich erschoß den Fahrer ("I shot the driver" - d.R.), obwohl ich mir da nicht mehr sicher bin, denn das Piratenboot war jetzt schon weiter entfernt und ich schoss ihn nicht um, wie die beiden anderen.

Mahdi und Gandalf setzten ihre Fahrt mit Vollgas fort, um sich soweit wie möglich von den Piratenschiffen zu entfernen. Sobald wir aus der Schussweite waren, schauten wir nach den Piratenschiffen. Beide schienen manövrierunfähig zu sein.

Wenn Jay auf der Gandalf nicht so geistesgegenwärtig gewesen wäre, Kurs auf das Piratenschiff zu nehmen, um es zu rammen, wäre dieser Überfall ganz anders verlaufen. Sie hätten sich nur etwas entfernt halten brauchen, um uns mit ihren automatischen Waffrn in Stücke zu schießen. Wir hatten unglaubliches Glück. Wir sendeten Notrufe auf UKW und auf zwei Kurzwellenfrequenzen. Aber wir bemerkten keine Reaktion außer von einem Handelsschiff in dieser Gegend auf Kanal 16, das sich dann den manövrierunfähigen Piraten näherte und sie kurz beobachtete, worauf es uns längseits zwei bis vier Stunden begleitete, bis es dunkel wurde und es klar wurde, dass mit uns nun alles in Ordnung war.

Die Piraten waren gut organisiert und schwer bewaffnet. Es waren mindestens vier Schiff von ihnen beteiligt. Offensichtlich hatten sie eine gestrichelte Linie von der Yemenitischen Küste, vielleicht so 50 bis 75 Meilen gezogen, sodass sie Dich während des Tages nicht verfehlen können. Es schien so, dass die Boote, die uns angegriffen hatten, vom Süden her kamen.

Es hat in der Vergangenheit Spekulationen gegeben, dass dieses immer noch anhaltende Piratenproblem vor der Yemenitischen Küste von Somalischen Piraten ausgeht. Wenn man aber die Anzahl und die Typen der Boote berücksichtigt, dann dürfte das nicht stimmen. Das Problem verschlimmert sich und die Überfälle werden zur tödlichen Gefahr. Man sollte erwarten, dass hier die Regierung von Yemen was unternimmt. Zumindest sollten sich die Yachten in Salalah, Oman und an der Küdste von Yemen zu Gruppen zusammenschließen und Begleitschutz verlangen.

Rodney J. Nowlin, USN Retired 11. März 2005

S/V Mahdi"

Ingrid und Norbert von der Harlekin schreiben hierzu:

"Das mit der Eskorte ab Salalah wäre sicher eine gute Idee, müßte aber sicher schon bald mal irgendwie eingefädelt werden! Sonst passiert nächstes Jahr wieder nichts in der Hinsicht!! Wir hatten bei der Bundeswehr angefragt, die schrieben, dass ein Kriegsschiff (Mecklenburg Vorpommern) in diesem Gebiet wäre! Es hat tatsächlich unseren Kurs auf 2 Meilen gekreuzt, es nannte sich "Coalation Warship 218", und wir haben kurz bei Ihnen Wetter angefragt!Das war etwa auf pos. 12°04 N und 44°40E Das muss wohl genau zu dem Zeitpunkt gewesen sein, als der Überfall passiert ist! Leider war das Schiff zu weit weg um den Notruf empfangen zu können! Mahdi und Ghandeb waren auf 13°28 N und 48°07 E.(eindeutig aber zu nah an der Küste!) Die beiden Schiffe sind 2 Tage nach uns ausgelaufen! Da haben wir wohl echt Glück gehabt! Wer weiß, wie das ohne Waffe an Bord ausgegangen wäre!? Da kommen dann wieder neue Diskussionen auf!

Wir sind bei schwachem Gegenwind nun unterwegs nach Massawa, noch 30 sm!

Übrigens haben wir gehört, dass den Yachten Mahdi und Gandulf von den Behörden nahe gelegt wurde, Aden zu verlassen . Die hatten Angst, bzw. die Befürchtung das die Angehörigen der Piraten die Crews lynchen wollten! Sie sind jetzt aber sicher im Rotem Meer angekommen und folgen uns!"

Quelle

Grüße,

Schwarzwälder

Geschrieben

Bei den Piraten gibt es die ganze Bandbreite von Amateueren bis Professionelle.

Professionelle kommen mit Schnellbooten und automatischen Waffen (bis MG).

Deren Ziel sind eher Handelsschiffe. Berüchtigt ist z.B. die Straße von Malakka und Indonesien.

Somalia und Jemen sind ebenfalls gefürchtet (siehe Bericht oben). Hier wird offenbar alles überfallen, was in Reichweite der Küste unterwegs ist.

Bei diesem Szenario ist ein Feuergefecht zwischen Booten wohl realistisch.

Mittel- und Südamerika hat tendenziell mehr Amateure.

@ Schwarzwälder: Ich gehe mal davon aus, dass viele Länder einem Privatmann gegenüber die lokalen Gesetze anwenden und dementsprechend beschlagnahmen.

D.h. für jedes Land, das man besucht, sollte man vorher (!) das jeweilige Konsulat befragen und eine schriftliche (!) Aussage über die Gesetze zu Feuerwaffen auf Booten einholen.

Sindbad

Geschrieben

Ich habe von segelnden Bekannten mal die Auskunft erhalten, daß es in bestimmten Gegenden unter Yachties durchaus teilweise Usus ist, Eisen an Bord zu haben. Im Hafen werden die Dinger dann beim Zoll angemeldet, samt Munition in ein entsprechend solides Schapp eingeschlossen, und das Schloß vom Zöllner für die Dauer des Hafenaufenthalts plombiert. Vor Abreise wird die Plombe dann inspiziert, und wenn sie kaputt ist, gibts Ärger.

Es wurde angeraten, Munition insbesondere in den Tropen mit Fett zu behandeln und vakuumverpackt einzuschweißen, weil sie angeblich sonst schneller korrodiert, als der Käpt'n "Klar zum Wenden" brüllen kann.

Ich würde mir für diesen Zweck einfach eine unkaputtbare, idiotensichere Billigknarre aus recycleten Joghurtbechern zulegen :D

Trooper

Archiviert

Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.