Zum Inhalt springen
IGNORED

Übernachten mit Flinte im Hotel


Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Moin,

 

ich plane mit ein paar (Schützen)-Freunden einen Fortbildungskurs zu besuchen. Wie es der Zufall will, befindet sich nur ein paar Kilometer weiter ein interessanter Wurftaubenstand. Da der Kurs abends stattfindet, würde es sich anbieten in einem Hotel zu übernachten und am nächsten Tag Schießen zu gehen.
Das Problem ist, was machen wir mit den Flinten (BDF)?

 

Dazu habe ich folgendes gefunden:
Awaffv §13 Absatz 9
Bei der vorübergehenden Aufbewahrung von Waffen im Sinne des Absatzes 1 Satz 1 oder des Absatzes 2 oder von Munition außerhalb der Wohnung, insbesondere im Zusammenhang mit der Jagd oder dem sportlichen Schießen, hat der Verpflichtete die Waffen oder Munition unter angemessener Aufsicht aufzubewahren oder durch sonstige erforderliche Vorkehrungen gegen Abhandenkommen oder unbefugte Ansichnahme zu sichern, wenn die Aufbewahrung gemäß den Anforderungen des Absatzes 1 und 2 nicht möglich ist.

Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/awaffv/__13.html

 

Zusätzlich erinnere ich ein Gerichtsurteil, nachdem eine Waffe auf dem verschlossenen Zimmer bleiben kann, wenn ein wichtiges Teil der Waffe mitgenommen wird. Wie macht man das bei einer BDF? 
Zur Not würde ich, wenn wir abends Essen gehen, die hintere Hälfte in einer Sporttasche mitnehmen und die Muni im Auto lassen . Aber vielleicht hat jemand eine bessere Idee.

 

Oder das Laufbündel zusammen mit der Muni im Auto lassen, das auf dem Hotelparkplatz steht und die Schafthälfte auf dem Zimmer deponieren? (Wäre mir am Liebsten)



Andreas

 

Geschrieben (bearbeitet)
vor 1 Stunde schrieb Serious Sam:

Oder das Laufbündel zusammen mit der Muni im Auto lassen, das auf dem Hotelparkplatz steht und die Schafthälfte auf dem Zimmer deponieren? (Wäre mir am Liebsten)

Munition oder Waffen(-Teile) über Nacht im Auto lassen ist ein riesiges NoNo!
Tagsüber, wenn das Auto auf einem überwachten Parkplatz oder in Sichtweite steht mag das je nach Richter vielleicht für ein paar Stunden in Ordnung sein. 

Wenn du im Hotelzimmer bist, dann sollte die Waffe auch komplett da oder an einem anderen sicheren Ort sein, gegen einfache Wegnahme gesichert vorzugsweise (dünnes Kabelschloss und optimalerweise im abgeschlossenen Schrank. Für die Aufbewahrung von Waffenteilen im Auto während du selbst im Zimmer bist gibt es keine Rechtfertigung.
Und es versteht sich von selbst das sie gegen Blick geschützt sein sollten (also in einer Tasche, Rucksack etc. was bei einer BDF ja geht)
worüber man diskutieren könnte wäre vielleicht das ein Berechtigter die Munition aller bei sich hat (aber keine Waffe) und diese bei einem anderen Berechtigten ist. Könnte man weiter spinnen das dann sich in einem Zimmer nur Laufbündel, in einem anderen nur die Baskülen und im dritten sich nur Munition befindet. So das für eine Komplette Waffe mit Munition gleich drei Zimmer aufgebrochen und durchsucht werden müssten. Aber ob das Formal so das beste ist steht auf einem anderen Blatt.

Am Besten bei DEINER (wei diese die Entscheidung über deine Zuverlässigkeit trifft) Waffenbehörde per Mail nachfragen wie diese es am liebsten hätte.
Ihr wollt verreisen und zum Zwecke des Sportschiessen die Flinten mitnehmen, welcher Weg da aus ihrer sicht der Richtige wäre (dabei kann man ja vorschläge machen, entweder sie stimmen einem zu oder machen einen anderen) Dann kann man dir keine Mangelnde Sorgfalt mehr vorwerfen wenn etwas passiert.
 

Bearbeitet von JFry
Geschrieben
vor 33 Minuten schrieb JFry:

Munition oder Waffen(-Teile) über Nacht im Auto lassen ist ein riesiges NoNo!

....

Das ist erstmal richtig!

 

vor 34 Minuten schrieb JFry:

....
Am Besten bei DEINER (wei diese die Entscheidung über deine Zuverlässigkeit trifft) Waffenbehörde per Mail nachfragen wie diese es am liebsten hätte.
Ihr wollt verreisen und zum Zwecke des Sportschiessen die Flinten mitnehmen, welcher Weg da aus ihrer sicht der Richtige wäre (dabei kann man ja vorschläge machen, entweder sie stimmen einem zu oder machen einen anderen) Dann kann man dir keine Mangelnde Sorgfalt mehr vorwerfen wenn etwas passiert.

Einen unsinnigeren Vorschlag kann es ja wohl nicht geben.

Grundsatz, gehe nicht zu deinem Herrn, wenn du nicht gerufen wirst.

 

Die Sportgeräte in neutrale Behältnisse oder Taschen packen und nicht mit "Benelli" Koffern durch die Gegend rennen.

Beim einchecken im Hotel bleibt das Zeug im Auto und wird später unauffällig mit ins Zimmer genommen.

 

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb ALBA:

Frag doch mal beim Hotel nach ob Du die waffen überhaupt mit reinbringen darfst…,,

Genauso unsinnig. 

Werden alle erst unnötig darauf aufmerksam gemacht, dass man sowas mitbringt.

Geschrieben
vor 3 Stunden schrieb Serious Sam:

Zusätzlich erinnere ich ein Gerichtsurteil, nachdem eine Waffe auf dem verschlossenen Zimmer bleiben kann, wenn ein wichtiges Teil der Waffe mitgenommen wird. Wie macht man das bei einer BDF?

 

Gemäß §12 WaffG darfst Du in solchen Fällen ausnahmsweise ein wesentliches Teil der Waffe erlaubnisfrei führen. Deine Idee mit dem Schaft und Verschluß im Rucksack wäre z.B. rechtlich einwandfrei. Du musst aber nicht zwingend ein wesentliches Teil mitnehmen.

Geschrieben

Erstmal, vielen Dank für die rege Beteiligung.

 

- "Beim Hotel anfragen" gefällt mir aus den genannten Gründen nicht.

 

- Ebenso scheidet eine Anfrage bei der Behörde aus.

 

- Einlagern beim Schießstand wäre vermutlich eine Möglichkeit. Könnte aber mit Schwierigkeiten verbunden sein, da vermutlich nicht ständig jemand mit Zugang zur Waffenkammer vor Ort ist.

 

- Halbe Waffe unauffällig auf's Zimmer und die andere Hälfte mitnehmen, gefällt mir am Besten. Bleibt noch die Frage nach dem Verbleib der Munition.

 

(Jetzt bitte nicht vorschlagen, die Munition in das eine Zimmer und die Waffenteile ins andere Zimmer. Die Lösung soll auch praktikabel sein wenn ich alleine zu einem entfernten Schießstand reise.)

 

M.E. wäre für die Munition ein verschlossener Koffer im gleichen Zimmer wie die halbe Waffe ausreichend. Was meint Ihr?



Andreas

 

Geschrieben
vor 3 Stunden schrieb Lavendel:

Einen unsinnigeren Vorschlag kann es ja wohl nicht geben.

Grundsatz, gehe nicht zu deinem Herrn, wenn du nicht gerufen wirst.

 

Der "Herr" haut Dir aber ganz gehörig auf die Finger, wenn Deine Interpretation des Waffenrechts im Zweifels- und Schadensfall nicht seiner entspricht.

 

Von daher:

 

Kontakt mit der Waffenbehörde aufnehmen und Anliegen schildern, und dann mal schauen, was kommt.

 

Ist die beste rechtliche Absicherung in solchen Sachen.

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb Serious Sam:

"Beim Hotel anfragen" gefällt mir aus den genannten Gründen nicht.

 

könnte jedoch unter "Hausrecht" fallen!

 

sprich: wenn der Besitzer das ausschliesst, dann darfst du das nicht...

Geschrieben (bearbeitet)

Weitere Option:

Gibt es in der Nähe einen Waffenhändler, bei dem man am Tag der Anreise die Waffen & Munition lässt und am nächsten Tag wieder abholt ?

 

Lässt sich telefonisch gut vorher klären und wäre ein rechtssichere Lösung.

Nicht umsonst, aber sorgenfrei.

 

 

Bearbeitet von Sindbad
Geschrieben

Munition:

Vorschrift: "Stahlblechbehältnis ohne Klassifizierung mit einem Schwenkriegelschloss oder einer gleichwertigen Verschlussvorrichtung".

Die gibt es auch in klein und tragbar (z.B. Geldkassette).

Wenn diese dann noch irgendwie gegen einfache Wegnahme gesichert sind (z.B. Stahlkabel, verschlossener Schrank), sollte das ausreichen.

 

In vielen Hotels gibt es auch Zimmersafes aus Blech, die als "Stahlblechbehältnis ohne Klassifizierung" für Munitionsaufbewahrung problemlos ausreichen würden.

Geschrieben (bearbeitet)
vor einer Stunde schrieb GermanKraut:

 

Aus welchen Gründen genau scheidet eine Anfrage bei der Behörde aus?

Ich habe schlechte Erfahrungen mit z.B. meiner Baubehörde gemacht. Hinterher dachte ich: "Hättest Du bloß nie gefragt"

Und verbindlich sind behördliche Aussagen auch nicht. 
 

vor 54 Minuten schrieb HangMan69:

könnte jedoch unter "Hausrecht" fallen!

 

sprich: wenn der Besitzer das ausschliesst, dann darfst du das nicht...

Wenn etwas dazu in der Hausordnung steht, werde ich das natürlich beachten.

 

vor 29 Minuten schrieb Sindbad:

Weitere Option:

Gibt es in der Nähe einen Waffenhändler, bei dem man am Tag der Anreise die Waffen lässt und am nächsten Tag wieder abholt ?

Ich suche eine dauerhafte rechtsichere Lösung. Je weniger Personen da involviert sind, desto besser.


 

Andreas

Bearbeitet von Serious Sam
Geschrieben
vor 14 Minuten schrieb Sindbad:

Munition:

Vorschrift: "Stahlblechbehältnis ohne Klassifizierung mit einem Schwenkriegelschloss oder einer gleichwertigen Verschlussvorrichtung".

Die gibt es auch in klein und tragbar (z.B. Geldkassette).

Wenn diese dann noch irgendwie gegen einfache Wegnahme gesichert sind (z.B. Stahlkabel, verschlossener Schrank), sollte das ausreichen.

 

In vielen Hotels gibt es auch Zimmersafes aus Blech, die als "Stahlblechbehältnis ohne Klassifizierung" für Munitionsaufbewahrung problemlos ausreichen würden.

Das gilt für die dauerhafte Lagerung zuhause. Demnach müsste ich einen Nuller-Schrank für die Flinte mit auf Reisen nehmen.:D

 

Die Hotelsafes auf dem Zimmer sind zu klein. Minimum wären 300 Schuss Schrot = 12 Schachteln

 


Andreas

Geschrieben
vor 52 Minuten schrieb HangMan69:

könnte jedoch unter "Hausrecht" fallen!

 

sprich: wenn der Besitzer das ausschliesst, dann darfst du das nicht...

Und dann "schlimme" für den Waffenbesitzer ist dabei das es nicht nur eine Zivilrechtliche Sache ist, sondern das die Freistellung vom Waffenschein beim Führen (AKA erlaubnisfreies Führen - und Transport ist damit Führen) zwingend innerhalb des befriedeten Besitztums eines anderen dessen Zustimmung vorschreibt.
Im Gesetz steht ausdrücklich dazu: 
 

Zitat

Einer Erlaubnis zum Führen von Waffen bedarf nicht, wer diese mit Zustimmung eines anderen in dessen Wohnung, Geschäftsräumen...

§12 Abs. 1 Nr 1 WaffG.
Fehlt die Zustimmung ist es führen ohne Erlaubnis - ohne wenn und aber!
Dasselbe Delikt als wenn du mit der geladenen Waffe im Hosenbund durch die Stadt spazierst.
Nur die Strafzumessung wird vermutlich anders sein...
Und vielleicht bekommst du die WBK tatsächlich schon nach 5 statt 10-20 absolut rechtstreuen Jahren wie beim laufen durch die Stadt zurück.

Und damit dieser Fall eintritt reicht schon das das Zimmermädchen was sieht und der Hotelbesitzer dann deswegen die Pol. ruft!
Dafür muss nicht einmal etwas abhandenkommen.
 

 

vor 16 Minuten schrieb Sindbad:

In vielen Hotels gibt es auch Zimmersafes aus Blech, die als "Stahlblechbehältnis ohne Klassifizierung" für Munitionsaufbewahrung problemlos ausreichen würden.

Hier wäre ich vorsichtig!
Denn diese Systeme haben in den meisten Fällen ja Zugriffssysteme mit denen das Hotel die entsperren kann. Generalschlüssel oder elektronischen Zugang um die Kombination zu resetten. Damit ist es so als wenn das Hotelpersonal einen Schlüssel hat.
Eine abgeschlossene Geldkassette in so einem Safe wäre wohl die unter Umständen optimale Lösung. (So schließe ich immer Lauf (kurzwaffe) und/oder Verschluss (LW) weg wenn ich die nicht mitnehmen kann/will.) Aber bei Schrotmunition kann das schnell ein Platzproblem geben. In einem abgeschlossenen Koffer sollte m.E. aber reichen, optional in einen abschließbaren Schrank stellen wenn vorhanden. 

Letztendlich ist es so: Das Gesetz erkennt an das man auf Reisen seine Waffen nun einmal nicht annähernd so sichern kann wie daheim. Daher soll man das bestmögliche machen.
Wenn etwas passiert wird aber ein SB und ggf. ein Richter dann entscheiden ob man wirklich das Bestmögliche im Rahmen des Zumutbaren gemacht hat.
 

vor 2 Stunden schrieb Serious Sam:

(Jetzt bitte nicht vorschlagen, die Munition in das eine Zimmer und die Waffenteile ins andere Zimmer. Die Lösung soll auch praktikabel sein wenn ich alleine zu einem entfernten Schießstand reise.)

 
Du hattest zuerst nach eine konkreten Situation gefragt wo mehrere Personen gemeinsam verreisen.
Das ist nun etwas anderes als alleine...  

Geschrieben

Es gilt die erleichterte Aufbewahrung, wenn der Zweck der Reise dem vom Bedürfnis umfassten Zweck dient.

Das heißt einfach, die Reise dient offiziell ausschließlich dem Schießen. 

Waffentasche ins Hotelzimmer, gereinigt wird abends wohl nicht, Munition in eine andere Tasche welche mit Schloss gesichert ist.

Du darfst dann sogar (musst nicht? ein wesentliches Waffenteil erlaubnisfrei führen, sprich den Verschluss in die Jackentasche und mit ins Restaurant oder wohin auch immer mitnehmen. 

Damit hast du dem Gesetz genüge getan.

Geschrieben
vor 14 Minuten schrieb Serious Sam:

Und verbindlich sind behördliche Aussagen auch nicht. 

Nun es kommt darauf an.
Wenn man die Aussage nachweisen kann gibt es schon einen gewissen Vertrauensschutz.
Das heisst nicht das man jede Aussage einklagen kann, z.B. wenn ein SB dir ohne Einschränkung schreibt "natürlich wirst du mit diesem Antrag einen Waffenschein bekommen, das ist berechtigt" das du diesen Einklagen kannst wenn die übergeordnete Instanz dann NEIN sagt.
Aber je nach Umständen die Kosten für den Kurs im Umgang mit der Waffe den du im Vertrauen auf die Aussage gemacht hast wäre z.B. ggf. Erstattungsfähig.

Und hier in diesem Fall:
Hälst du dich an die Aussagen der Waffenbehörde kann man dir nichts vorwerfen wenn etwas passiert.
Die müssen aber Nachweisbar sein, deshalb mindestens E-Mail.

Natürlich kann man auch nach der Methode arbeiten:
Ich mache es bestmöglich und wecke keine schlafenden Hunde. Wenn "nichts" passiert ist das im nachhinein die mit Abstand entspannteste Methode.
Wenn etwas passiert, man sich aber wirklich ernsthaft Gedanken gemacht hat, geht auch meist gut aus.
Aber eine Garantie ist es nicht!

Geschrieben
vor 10 Minuten schrieb JFry:

Und dann "schlimme" für den Waffenbesitzer ist dabei das es nicht nur eine Zivilrechtliche Sache ist, sondern das die Freistellung vom Waffenschein beim Führen (AKA erlaubnisfreies Führen - und Transport ist damit Führen) zwingend innerhalb des befriedeten Besitztums eines anderen dessen Zustimmung vorschreibt.

Gut, dann gebe ich es bei der Buchungsanfrage an.

 


Andreas

 

Geschrieben (bearbeitet)
vor 38 Minuten schrieb Serious Sam:

Gut, dann gebe ich es bei der Buchungsanfrage an.

Eine Sache die "vielleicht" bei diesem speziellen Fall, also mehrere berechtigte Personen, ist das wesentliche Waffenteile ja auf Reisen anders behandelt werden.
Ist aber eher ein Gedankenspiel wie das rechtlich aussieht wenn jede grundsätzlich berechtigte Person nur Waffenteile die nicht zu einer kompletten Schusswaffe zusammengesetzt werden können bei sich hat.

Meine Erfahrung ist aber das wenn man berechtigte Sachen vorher ruhig und sachlich anspricht, inkl. Begründung, dann ist das eher kein Problem, auch bei Waffen.
Ich würde dies aber immer direkt (Email, Telefon etc.) ansprechen, nicht irgendwo in einer Bemerkungsspalte eines Buchungsportals. Zwar wird man dir dann, wenn es übersehen wird, keinen Strick draus drehen können, aber der umgekehrte Fall könnte dann wegen fehlendem Kontext Probleme machen und eine Ablehnung provozieren.

Und wie geschrieben:
Hier geht es um den "sauberen" Weg. Ob und wann man etwas mal ohne doppelte Absicherung macht, das muss jeder für sich und die Situation selbst bewerten. Es gibt sicher Fälle wo man es "einfach machen" könnte ohne großen Aufwand(z.B. nur mit Kurzwaffe für einen Tag als Zwischenstop, ausser Abends zum Essen mit dem Lauf in der Tasche ist man auf dem Zimmer und vor der nächsten Reinigung schon wieder auf der Weiterreise) und solche wo man auf jeden Fall zwingend immer alles 100% genau macht.

Bearbeitet von JFry
Geschrieben (bearbeitet)
vor 2 Stunden schrieb Serious Sam:

Ich habe schlechte Erfahrungen mit z.B. meiner Baubehörde gemacht. Hinterher dachte ich: "Hättest Du bloß nie gefragt"

Und verbindlich sind behördliche Aussagen auch nicht. 

 

Das sind Aussagen von Privatleuten in Internet-Foren noch sehr viel weniger.

 

Nur mal zu Erinnerung, wenn es dann doch zum waffenrechtlichen Worst-Case-Szenario kommt.

 

Da wäre eine schriftliche behördliche Aussage, an die man sich gehalten hat, vor Gericht juristisch deutlich bedeutsamer als der ausgedruckte "Experten"-Diskussionsthread eines Internetforums.

 

Aber jeder so, wie er mag.

 

 

Bearbeitet von GermanKraut
Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb JFry:

Und dann "schlimme" für den Waffenbesitzer ist dabei das es nicht nur eine Zivilrechtliche Sache ist, sondern das die Freistellung vom Waffenschein beim Führen (AKA erlaubnisfreies Führen - und Transport ist damit Führen) zwingend innerhalb des befriedeten Besitztums eines anderen dessen Zustimmung vorschreibt.
Im Gesetz steht ausdrücklich dazu: 
 

§12 Abs. 1 Nr 1 WaffG.
Fehlt die Zustimmung ist es führen ohne Erlaubnis - ohne wenn und aber!
Dasselbe Delikt als wenn du mit der geladenen Waffe im Hosenbund durch die Stadt spazierst.
Nur die Strafzumessung wird vermutlich anders sein...
Und vielleicht bekommst du die WBK tatsächlich schon nach 5 statt 10-20 absolut rechtstreuen Jahren wie beim laufen durch die Stadt zurück.
 

Da ist du jetzt erst ins stolpern gekommen und dann falsch abgebogen ;-)

 

Zunächst mal meinst du §12 Abs. 3 Nr 1 WaffG.

Aber selbst wenn die Ausnahme nicht greift, gilt Nr. 2 uneingeschränkt weiter fort. Alles andere wäre in der Praxis auch seltsam. 

 

Ich würde auch soweit gehen und behaupten, dass du im Zimmer während des Aufenthalt die Nr. 1 in Anspruch nehmen kannst. 

Sonst müssten wir uns über den Zeitraum unterhalten, in dem du die Waffe auspackst, um die wesentlichen Waffenteil zu trennen und die Ausnahme nach Nr. 6 in Anspruch zu nehmen.

 

Geschrieben (bearbeitet)
vor 26 Minuten schrieb MaddinPSG:

Da ist du jetzt erst ins stolpern gekommen und dann falsch abgebogen ;-)

 

Zunächst mal meinst du §12 Abs. 3 Nr 1 WaffG.

Ok, stimmt, vertippt ;-)

 

vor 26 Minuten schrieb MaddinPSG:

Aber selbst wenn die Ausnahme nicht greift, gilt Nr. 2 uneingeschränkt weiter fort. Alles andere wäre in der Praxis auch seltsam. 


Da wäre ich vorsichtiger, ich denke es kommt darauf an ob deine Vermutung hier zutrifft:

 

vor 26 Minuten schrieb MaddinPSG:

Ich würde auch soweit gehen und behaupten, dass du im Zimmer während des Aufenthalt die Nr. 1 in Anspruch nehmen kannst.

Wenn das Hotelzimmer waffenrechtlich mit dem eigenen befriedeten Besitztum gleichzusetzen ist, DANN würde auch die Nummer 2 (Erlaubnisfreies Führen zum Zwecke des Transports von Ort A zu Ort B) greifen.
Wenn es das allerdings (Waffenrechtlich) nicht ist, dann kann auch die Ausnahme nach Nr. 2 nicht greifen da es zu dem Zeitpunkt ja Transport ist.
Bei einer Mietwohnung ist es klar, aber wie zählt das Hotelzimmer? Zumal da ja tatsächlich vieles vom Besitzer wirksam untersagt werden kann was bei einer Mietwohnung eben nicht geht.

Wobei: Ist eigentschlich schon mal gerichtlich geklärt ob ein Transport im Hausrechtsbereich eines anderen gegen seinen Willen tatsächlich Waffenrechtlich erlaubt ist?
 

 

vor 26 Minuten schrieb MaddinPSG:

Sonst müssten wir uns über den Zeitraum unterhalten, in dem du die Waffe auspackst, um die wesentlichen Waffenteil zu trennen und die Ausnahme nach Nr. 6 in Anspruch zu nehmen.

 Klar, deshalb habe ich ja in meinem Gedankenspiel ausdrücklich "mehrere" Berechtigte Personen als Vorraussetzung genannt.
Denn hat man die, dann muss man schon von Anfang niemals eine komplette Waffe im Hausrechtsbereich eines Fremden (Hotelbesitzers) haben.
Sie sind können vor der Anreise aufgeteilt sein. Aber das war ausdrücklich ein Gedankenspiel...
 

Bearbeitet von JFry
Geschrieben

Also ich sehe hier keinen Grund, warum die separate Ausnahme nach Nummer 2 nicht unabhängig neben der Nr. 1 stehen sollte. Das ist ja keine persönliche Meinung, sondern das sind zwei separate Ausnahmetatbestände.

 

Auch wenn du als Hotelgast zivilrechtlich kein Hausrecht in deinem Hotelzimmer erwirbst (wie z.B. ein Mieter), sehe ich hier entweder die Nr. 1 oder eher noch den Rückgriff auf ein "Nicht-Führen" in deiner vorübergehenden Wohnung oder einem befriedeten Besitztum (vgl. Anlage 1 Abschnitt 2 Nr. 4 zum WaffG).

 

Es wäre völlig abwegig, von einem erlaubnisfreien Transport auszugeben und im Zimmer ohne explizte Erlaubnis des Hoteliers die Waffe nicht auspacken zu dürfen (z.B. um ein wesentliches Teil zu entfernen).

Dein Kommentar

Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Nur 75 Emojis sind erlaubt.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Editor leeren

×   Du kannst Bilder nicht direkt einfügen. Lade Bilder hoch oder lade sie von einer URL.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.