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IGNORED

Waffenrechtliches Bedürfnis und Waffenanzahl bei Jägern und Sportschützen


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Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb heinzaushh:

Schade ist nur das irgendwann das auch auf WO beliebte Mantra ".....dann mach halt den Jagdschein...." überdacht werden muss.

 

Das wird es sowieso in dem Augenblick, in dem ein solch geworbener Jagdschein-Interessent sich mit den Voraussetzungen auseinandersetzt. Das  ".....dann mach halt den Jagdschein...." ist nur ein rhetorisches Todschlagargument wie bei allgemeineren politischen und gesellschaftlichen Themen die Nazi-Keule. 

 

Euer

Mausebaer

Geschrieben
vor 22 Minuten schrieb Mausebaer:

Kosten, die sie für solche Sinnlos-Verschärfungen persönlich zu tragen haben, klar maximiert werden, das "den Gesetzgeber" durchaus interessiert.

Hat es das in der Vergangenheit? 

Geschrieben
vor 10 Stunden schrieb TT01:

Genau die "dann mache ich halt den Jagdschein" Fraktion sind dann die, die das den wirklichen Jägern versauen.

Die Jagdverbände haben seit den späten 60ern dafür lobbyiert, dass ihre Vertretenen die einzigen seien sollen die tödliche Schusswaffen besitzen dürfen. 

Gleichzeitig wollte man die eigenen Privilegien, wie die niedrigeren Altersgrenzen, den unbeschränkten und vor allem voreintragsfreien Erwerb von Langwaffen und die geringeren Bedürfnisnachweise um jeden Preis erhalten, während man den Sportschützen jede noch so kleine Lockerung abgesprochen hat.

 

Und dann stellt man sich jetzt hin und beschwert sich, dass andere diese Sonderstellung eben auch "ausnutzen" um die Beschränkungen für Sportschützen legal und "einfach" zu umgehen? Geh mal in nen Jagdverband oder eine Kreisjägerschaft und schlag ihnen vor die Altersgrenzen oder die Bedürfnisnachweise auch nur Ansatzweise auf das Niveau der Sportschützen anzuheben, und schau was du für Antworten bekommst. Da ist dann plötzlich der Schießnachweis jedes Jahr absolut unzumutbar, und dem Jungjäger erst ab 21 eine GK-Waffe zu erlauben, Jungjäger bis 18 nur mit KK und Flinte üben zu lassen würde ja dem Nachwuchs schaden, bla bla bla...

 

Würden die Jäger ihre Verbände endlich mal einfangen und beginnen für ein liberales Waffenrecht für ALLE zu arbeiten, vielleicht würden wir nicht über die nächste Beschneidung diskutieren die jetzt ausnahmsweise mal die Jäger trifft...

Geschrieben
vor 11 Minuten schrieb heinzaushh:

Hat es das in der Vergangenheit? 

 

Wir haben das nicht gemacht.

Als sich mal in WO so etwas wie 'ne Gras-Root entwickelte, gab es einen deutlichen Rückpfiff aus 'ner Verbandsführung. Also so lange die Leistungs-/Kosten-Relation für die gesetzgebenden und dabei helfenden Personen attraktiv ist, werden sie es machen. Es ist an uns, das zu ändern (vgl. auch im Lobby-Bereich-Tread).

 

Dein

Mausebaer

Geschrieben
vor 19 Minuten schrieb ChrissVector:

Die Jagdverbände haben seit den späten 60ern dafür lobbyiert, dass ihre Vertretenen die einzigen seien sollen die tödliche Schusswaffen besitzen dürfen. 

(_o_) (_o_) (_o_) gibt es überall. Nur weil man selbst eines hat, braucht man nicht auch eines zu sein. :closedeyes:

 

Dein

Mausebaer

Geschrieben
vor 6 Minuten schrieb Mausebaer:

Als sich mal in WO

 

WO hat keinerlei Relevanz in der Politik. 

 

vor 6 Minuten schrieb Mausebaer:

Es ist an uns, das zu ändern (vgl. auch im Lobby-Bereich-Tread).

 

Aus historischer Sicht bewundernswert optimistisch.

 

Warten wir ab was kommt. 

Geschrieben
Gerade eben schrieb heinzaushh:

 

WO hat keinerlei Relevanz in der Politik. 

Aber die Menschen in WO könnten sie haben. :bud:

 

Gerade eben schrieb heinzaushh:

 

Aus historischer Sicht bewundernswert optimistisch.

 

...

Man kann auch gleich aufgeben, alles Verkaufen, sich nur noch Mainstream berieseln lassen und allen Arten gerade legalem Drogenkonsums *) frönen. :closedeyes:

 

Dein

Mausebaer

 

*) da nach den aktuellen ICD derzeit Atmen als Abhängigkeit definiert wird und Sauerstoff berauschend wirken kann, besitzt formal ohnehin kein Mensch noch eine Eignung nach § 6 WaffG

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Geschrieben
vor 34 Minuten schrieb Mausebaer:

Man kann auch gleich aufgeben, alles Verkaufen, sich nur noch Mainstream berieseln lassen und allen Arten gerade legalem Drogenkonsums *)

 

Na das hat ja diesmal echt gedauert bis wir auf dem erwarteten Niveau sind.......

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb heinzaushh:

 

... bis wir auf dem erwarteten Niveau sind.......

 

Ich wollte Dich nicht überfordern. ;)

  

vor 1 Stunde schrieb Mausebaer:

 

vor 1 Stunde schrieb heinzaushh:

 

Aus historischer Sicht bewundernswert optimistisch.

 

...

Man kann auch gleich aufgeben, alles Verkaufen, sich nur noch Mainstream berieseln lassen und allen Arten gerade legalem Drogenkonsums *) frönen. :closedeyes:

 

Dein

Mausebaer :hi: 

Geschrieben

Der Bayerischen Verwaltungsgerichtshof hat ergebnisneutral am Gesetz gearbeitet. Hut ab!

Davon können sich andere Gerichte mal eine Scheibe abschneiden.

Die Begrenzung der neuen gelben WBK auf 10 Stück muss aufgehoben werden, ebenso wie einige andere Gängelungen der letzten Jahre.

Von mir aus sollen SD`s ruhig auf WBK verkauft werden, auch für KK.

Eine Begrenzung des JJ ist wieder eine weitere Gängelung, welche vom Tisch muss.

Es reicht mir was die "lokale Gesetzgebung" seit Jahren versucht in das aktuelle WaffG irgendwie hereinzudrücken.

Unser Land hat ganz andere Probleme, welche mal gelöst werden sollten.

 

just my two cents

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Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb Mausebaer:

Ich wollte Dich nicht überfordern.

Deine Führsorge ehrt dich, auch wenn du manches nicht verstehst- oder eher nicht verstehen möchtest.

 

Die "Diskussion" ist doch stets die gleiche, gehts nicht weiter oder die Meinung ist eine andere wirds persönlich, üblich auf WO und in der Realität.

 

Für mich steht fest das sich der Gesetzgeber  um das "Problem" Bedürfnis Jagd kümmern wird, die Anzeichen dafür gibts seit Jahren. Natürlich fallen nun alle wieder aus allen Wolken was da böses angedacht ist, der Schrei nach der nicht vorhandenen Lobby wird laut, Rechtfertigungen werden zurecht gelegt und festgestellt das eh alles Blödsinn ist.

 

All dies hat noch nie bei Gesetzesänderungen eine Rolle gespielt.   (Ach doch, wir hatten ja wahnsinnige Lockerungen, vieles ist nur halbso schlimm geworden wie befürchtet und eigentlich gehts uns ja gut)

 

Ich bin gespannt was diesmal alles verhindert und zum besseren gewendet wird. Hat nichts mit "verkauf doch alles und geh Golf spielen" oder " nimm Drogen dann gehts besser" zu tun, denn genau diese Sprüche sind es welche die Lager spalten und zur Resignation führen. Es scheint aber Zeitgeist zu sein in schwarz und weiss zu denken, eine Entwicklung die sicher nicht von Vorteil ist, manchen aber sehr gut gefällt.

 

Ein gesunder Optismus ist sicher nicht schlecht, aber man sollte die Augen nicht vor der Realität verschliessen.

 

Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb Christian 555:

Unser Land hat ganz andere Probleme, welche mal gelöst werden sollten.

 

Manchmal beschleicht mich ein leiser Verdacht, dass weil diese anderen Probleme "von der Politik" nicht gelöst werden können, "die Politik" immer mal wieder gerne das Waffenrecht weiter verschärft. Dann kann man dem unzufriedenen Volk gegenüber behaupten, dass es nun noch sicherer leben könne, weil man damit etwas Wichtiges getan habe. :closedeyes:

 

Also nicht nur ideologisch von den Antis getrieben, sondern auch als allgemeine Volksver(_._)ung, um die für dumm gehaltenen Massen ruhig(er) zu halten. 

... und dann wundert man sich, dass die Parteien der politischen Ränder trotzdem weiterhin viele Stimmen erhalten. :huh:

 

Euer

Mausebaer

Geschrieben
vor 3 Minuten schrieb heinzaushh:

All dies hat noch nie bei Gesetzesänderungen eine Rolle gespielt. 

 

Weil eine (kaum vorhandene) beratende Lobby die Entscheider weniger interessiert, als die persönlichen Vor- und Nachteile für die Entscheider selbst. Da durch Lobby Wählerstimmen zu sammeln nicht honoriert wurde (FDP u. CDU), könnte ja mal endlich versucht werden, was passiert, wenn nicht nur Abgeordnete von Parteien ohne faktische Entscheidungsmöglichkeiten gewählt werden und so die Posten den anderen Parteien als Belohnung für verdiente Parteisoldaten fehlen, sondern auch in den Büros relevanter Abgeordneter merklich Mühe und Aufwand generiert würden. :bud:

 

Dein 

Mausebaer

Geschrieben
vor 3 Stunden schrieb Christian 555:

Der Bayerischen Verwaltungsgerichtshof hat ergebnisneutral am Gesetz gearbeitet. Hut ab!

Davon können sich andere Gerichte mal eine Scheibe abschneiden.

Die Begrenzung der neuen gelben WBK auf 10 Stück muss aufgehoben werden, ebenso wie einige andere Gängelungen der letzten Jahre.

Von mir aus sollen SD`s ruhig auf WBK verkauft werden, auch für KK.

Eine Begrenzung des JJ ist wieder eine weitere Gängelung, welche vom Tisch muss.

Es reicht mir was die "lokale Gesetzgebung" seit Jahren versucht in das aktuelle WaffG irgendwie hereinzudrücken.

Unser Land hat ganz andere Probleme, welche mal gelöst werden sollten.

 

just my two cents

Hessen hat schon ein entgegengesetztes Urteil und einige Behörden in Rheinland-Pfalz sind aufgesprungen, wenn auch mit höherer Stückzahl. SD´s gibt es mit Jagdschein auf WBK und für die Nutzung auf KK, bzw. Zentralfeuer bedarf es halt eben eine Genehmigung der Waffenbehörde, welche es bei Bedarf auch gibt. Was in letzter Zeit jedoch immer häufiger auftritt ist die Weigerung einen .22er Schalldämpfer einzutragen, obwohl bereits eine Waffe im Kaliber .223 (AR-15) vorhanden ist. Begründung in der Regel, weil kein jagdlich taugliches Gewehr für den SD vorhanden ist. Würde mich nicht wundern wenn dort die nächste Baustelle entsteht.  

Geschrieben
vor 30 Minuten schrieb Rene2109:

Was in letzter Zeit jedoch immer häufiger auftritt ist die Weigerung einen .22er Schalldämpfer einzutragen, obwohl bereits eine Waffe im Kaliber .223 (AR-15) vorhanden ist. Begründung in der Regel, weil kein jagdlich taugliches Gewehr für den SD vorhanden ist. Würde mich nicht wundern wenn dort die nächste Baustelle entsteht. 

Was genau ist die Argumentation dahinter seitens der Behörde?

Geschrieben
vor 30 Minuten schrieb Rene2109:

Hessen hat schon ein entgegengesetztes Urteil und einige Behörden in Rheinland-Pfalz sind aufgesprungen,.....

 

Wurde dort auch so vorzüglich am Gesetz lang gearbeitet wie in Bayern und beim wissenschaftlichen Dienst des Deutschen Bundestages?

 

vor 30 Minuten schrieb Rene2109:

.... Was in letzter Zeit jedoch immer häufiger auftritt ist die Weigerung einen .22er Schalldämpfer einzutragen, obwohl bereits eine Waffe im Kaliber .223 (AR-15) vorhanden ist. Begründung in der Regel, weil kein jagdlich taugliches Gewehr für den SD vorhanden ist. ......

 

Genau DAS meine ich mit mit lokaler Gesetzgebung.

 

Geschrieben (bearbeitet)

Was in der Debatte um das jagdliche Bedürfnis gerne übersehen wird, ist das es nicht nur um das  wieviel sondern auch um das wann und wie geht.

 

Bedürfnis wird immer mit möglichst viel haben dürfen gleichgesetzt, was wenn man mal halbwegs ehrlich ist eigentlich schon alles aussagt über den wahren Zweck, namentlich Horten.  Dabei war die gesetzgeberische Intention und eigentlich eine ganz andere: Weil es schlechterdings viel zu aufwändig ist und seitens der Sachbearbeiter in der Regel auch nicht richtig einschätzen kann, was für die jeweilige jagdliche Situation das richtige ist, wurden den Jäger weitreichende Privilegierungen eingeräumt, schon auch deswegen weil es gesetzgeberisch schwierig umzusetzen ist, einerseites Horten zu verhindern und andererseits den notwendigen Freiraum zu lassen.

 

Anders als bei Sportschützen, wo man ja über genormte Disziplinen und schießsportliche Aktivität, insbesondere Wettkampfteilnahme einen konkreten und im Grunde einfach zu überprüfenden Anhaltspunkt für das waffenrechtliche Bedürfnis hat, ist die Beurteilung bei Jägern eben wesentlich diffuser und Einzellfallbezogen.

 

Daher hat man sich entschieden § 13 wie folgt zu gestalten:
 

 

 1) Für den Erwerb von Langwaffen der Erlaubnispflicht freigestellt (sic!)

 2) Für die Erteilung der Besitzerlaubnis aus 1, vulgo Eintragung, weitestgehend vom Bedürfnisnachweis befreit.

 3.) Bei Kurzwaffen hat man an der Erlaubnispflicht festgehalten und ein Bedürfnis von 2 KW 

 

 

Der Jäger sollte selbst die notwendige Ausstattung für seine jagdliche(n) Situation(en) beurteilen und auch schnell und unkompliziert (kein Bedürfnisnachweis) einer veränderten Situation/Jagdgelegenheit anpassen können, ohne seiner Behörde aufwändig darlegen zu müssen warum er denn nun eine 30.06 statt eine 308 benötige oder warum noch eine .223 für Reh gerade passend währe etc. 

 

Solche Privilegierungen finden allerdings unter gewissen Annahmen statt, die, analog der gelben WBK, davon ausgingen das nicht gehortet werden würde. Bei der gelben WBK schon von Beginn an (1976) mit der Willensbekundung, das man missbrauch zum Horten über das allgemeine Bedürfnisprinzip abfangen kann und soll. Analog verhält es sich auch nach wie vor bei § 13: Der Langwaffenerwerb ist nur privilegiert, wenn er zum Zwecke der Jagd erfolgt, offenkundiges Horten (40-50 Waffen... glaube der Rekord liegt irgendwo über 500....) ist nicht gedeckt.

 

Der häufig vorgebrachte Einwand lex specialis derogat lex generali  ist halt im Waffenrecht doch nur eine Floskel. Der Gesetzgeber wirft eben nicht seine gesamte Grundsystematik über Bord, nur weil jemand einen Jagdschein innehat.

 

 

 

 

Nun sind die Fälle Niedersachens (Lüneburg) und Bayern schlechterdings nicht vergleichbar.

 

- In Würzburg/Bay. VGH ging es darum, ob das vom Gesetzgeber bedürfnisnachweisfrei gewährte Kontingent an zwei Kurzwaffen von anderen Bedürfnissen  ausgefüllt werden kann. Was den Jäger dann bei der oben genannten Auswahl der Waffen nach jagdlicher  Eignung (Gewicht, Sicherheite, Visierung etc) rechtswidrig einschränkt

- In NRW ging es darum, das jemand hohe zweistellige Zahlen an Langwaffen(>60) besaß und nun unbedingt zum Zwecke der Jagd  noch eine Kaschi und einen weiteren Kanulfer eintragen lassen wollte.

 

Ist ist klar, was passieren wird: Günstigen Falls wird § 13 Abs 2  minimalinvasiv auf   "X Langwaffen"  gefasst (X=10, 15...) so dass die Behörden ermächtigt sind darüber hinaus das Bedürfnis zu prüfen, genau das stellt der Bericht des WD in den Raum. Damit sind die Händel nicht vom Tisch, aber die Behörden haben dann den längeren Hebel.

 

 

Bearbeitet von ASE
Geschrieben

Man sieht ja, wie es in Norwegen lief: eine Jagdwaffen-Garderobe von initial 6 Waffen wurde eingeführt und später dann "großzügig" auf 8 Langwaffen erweitert, dafür wurden dann ein Großteil der Halbautmaten für Jäger verboten und die Waffenschrankpflicht auch für einfache alte Flinten erweitert. Im Einzelfall prüft jetzt die Polizei, wenn ein Jäger in besonders gelagerten Fällen mal mehr als 8 Langwaffen (Kurzwaffen für Jäger sind dort eh tabu) braucht.

30 Waffen als neue deutsche Jagdwaffengarderobe halte ich für absolut nicht beschlussfähig im Bundestag. Und wenn es 10 Waffen werden sollten... weniger geht immer (Salamitaktik).

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