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IGNORED

Bedürfnisse und Nachweise


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Geschrieben

Hallo zusammen,

ich habe ein paar Fragen zum Thema Bedürfnis und Schießnachweise und hoffe, ihr könnt mir weiterhelfen:

 

 

  1. Schießbuch / Termine:
    Reicht es für den Bedürfniserhalt, wenn ich meine Schießtermine allgemein nachweise, oder muss ich tatsächlich mit jeder einzelnen Waffe, die ich besitze, regelmäßig schießen und das getrennt im Schießbuch dokumentieren?

  2. Neue Waffe (z. B. Pistole):
    Wenn ich eine weitere Waffe beantragen möchte – z. B. eine Pistole – brauche ich dafür wieder 12 Schießtermine speziell mit Kurzwaffe, oder zählen auch allgemeine Trainingstermine?

  3. Bockflinte unter 25 Jahren:
    Darf ich unter 25 Jahren eine Bockflinte im Kaliber 12/76 erwerben?
    Und wie läuft das genau:

  • Benötige ich dafür ein Bedürfnis vom Verband?

  • Oder kann ich diese über die gelbe WBK erwerben und dann einfach innerhalb von 14 Tagen anmelden.

  •  

Danke im Voraus  🙂

Geschrieben

Neue Waffe: 

Für die Beantragung der ersten WBK/ des ersten Eintrags macht es vielleicht Sinn, wenn diese auch dem nachkommt, mit was Du zuvor geschossen hast. 

z.B. 12 x KK-Gewehr geschossen, aber Ersteintrag eine 9mm-Pistole? Ja, geht! Manche Vereine/ Verbände stellen sich da etwas pienzig an, aber rein rechtlich ist das in Ordnung. 

 

Schießbuch/ Termine:

Für das Grundkontingent sind Nachweise für Kurz und/ oder Langwaffe zu erbringen. 

Hast Du bspw. 2 Pistolen und 8 Gewehre, dann reicht es aus, wenn Du die erforderliche Zahl für 1 Kurzwaffe und 1 Langwaffe erbringst. 

 

Bocklfinte unter 25 Jahren:

Ja, ist möglich - sofern es in Deinem Verband eine Disziplin dafür gibt.

Ist allerdings auch nur sinnvoll, wenn Dein Verein das auch anbietet (z.B. Trap)

 

 

Steht eigentlich alles im WaffG unter §14:

https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__14.html 

 

 

Geschrieben
vor 7 Stunden schrieb BlueJP:

brauche ich dafür wieder 12 Schießtermine speziell mit Kurzwaffe

Warum wieder?

Du hättest auch für die erste Kurzwaffe nur Schießnachweise mit erlaubnispflichtigen Waffen gebraucht und nicht speziell Nachweise mit Kurzwaffen.

Geschrieben
vor 10 Stunden schrieb Pistolen-Paule:

Ist allerdings auch nur sinnvoll, wenn Dein Verein das auch anbietet (z.B. Trap)

?

Warum kann er nicht einfach auf einem externen Wurftaubenstand schießen, wenn sein Stammverein das nicht anbietet?

Meine Vereine bieten das nicht an und ich schieße trotzdem auf allen möglichen externen Ständen Trap und Skeet. Ich denke, dass nahezu alle städtischen Schützen davon betroffen sind, da Wurftaubenstände meist ländlich liegen.

 

frogger

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb MB69:

Jemand

Warum kommt in diesem Forum immer diese blöde Antwort. Wenn Du nichts schreiben willst, dann lass es! Nur den Post-Counter hoch treiben bringt auch nichts.

Geschrieben
vor 25 Minuten schrieb frosch:
Zitat

Ist allerdings auch nur sinnvoll, wenn Dein Verein das auch anbietet (z.B. Trap)

?

Warum kann er nicht einfach auf einem externen Wurftaubenstand schießen, wenn sein Stammverein das nicht anbietet?

Meine Vereine bieten das nicht an und ich schieße trotzdem auf allen möglichen externen Ständen Trap und Skeet. Ich denke, dass nahezu alle städtischen Schützen davon betroffen sind, da Wurftaubenstände meist ländlich liegen.

 

frogger

 

Natürlich kann er das. Das wollte ich auch nicht gänzlich in Abrede stellen.

Nur bin ich der Meinung, dass es wenig Sinn macht, sich (gleich am Anfang) irgendwelche "Exoten" zu kaufen,

die man bspw. auf dem heimischen 50m-KK-Stand nicht schießen kann/ darf. 

Insbesondere dann, wenn man damit seinem Bedürfniserhalt nachkommen muss. 

 

Dann vielleicht doch besser (zunächst) z.B. ein KK-Gewehr kaufen, um damit die Nachweise zu erbringen

und im zweiten Schritt sich dann die Nice-to-have-Modelle beschaffen, die dann eben nur einmal im Jahr aus dem Schrank geholt werden. 

 

Geschrieben
vor 10 Stunden schrieb Pistolen-Paule:

(...)

Bocklfinte unter 25 Jahren:

Ja, ist möglich - sofern es in Deinem Verband eine Disziplin dafür gibt.

Ist allerdings auch nur sinnvoll, wenn Dein Verein das auch anbietet (z.B. Trap)

(...)

@BlueJP

das WaffG sagt ganz klar, dass es für die Waffen auf die gelbe WBK nur eine Disziplin eines Verbandes bedarf, nicht zwingend deines Verbandes.

Welche Disziplin du damit schießen möchtest solltest du dann zumindest nennen können.

Altersmäßig sehe ich kein Problem laut Absatz 1 im Paragraph 14.

Hat halt den olympisch-Stempel und ist deshalb als "nicht so gefährlich" angesehen.

Geschrieben

Prinzipiell gilt:

 

- Für die Bedürfnisbescheinigung für einen Neuerwerb gilt die 12/18er Regel. Hier genügt es mit erlaubnispflichtigen Waffen schießen, es müssen nicht die eigenen sein.
 

- Für den Bedürfniserhalt für Grundkontingentwaffen gilt die 4/6 er Regel. Hier muss aber mit den eigenen Waffen geschossen werden und zwar mit jeder Waffengattung (also 4/6 KW und 4/6 LW, falls beides im Besitz).
Die Bedürfnisüberprüfung findet normalerweise im 5. und dann nochmal im 10. Jahr statt. Es zählt dann aber das 4. + 5. Jahr bzw. das 9. + 10. Jahr, was nachgewiesen werden muss.

 

- Für den Bedürfniserhalt für Überkontingent kommt es aufs Bundesland an. Bei uns in BaWÜ ist es z.B. besonders streng und wir müssen Wettkämpfe für jede einzelne Ü-Kontingentwaffe nachweisen.
  (Idee dahinter: Gleiche Voraussetzungen für den Erwerb wie für den Behalt)

Geschrieben
vor 4 Stunden schrieb MB69:

Jemand, der jemals die Sachkundeprüfung bestanden hat kann das nicht wirklich fragen

 

 

So eine Antwort lese ich hier häufig, bedenke aber einmal das man zB als Jäger die Sachkunde mit der Jägerausbildung/Prüfung gemacht hat.

 

In dieser (so war es bei mir vor 16 Jahren) kamen solche Fragen NULL vor!

 

Und trotzdem konnte ich zwei weitere KW über den Verein befürwortet bekommen und erwerben.:rtfm:

Geschrieben
vor 31 Minuten schrieb geissi:

Prinzipiell gilt:

 

- Für die Bedürfnisbescheinigung für einen Neuerwerb gilt die 12/18er Regel. Hier genügt es mit erlaubnispflichtigen Waffen schießen, es müssen nicht die eigenen sein.
 

- Für den Bedürfniserhalt für Grundkontingentwaffen gilt die 4/6 er Regel. Hier muss aber mit den eigenen Waffen geschossen werden und zwar mit jeder Waffengattung (also 4/6 KW und 4/6 LW, falls beides im Besitz).
Die Bedürfnisüberprüfung findet normalerweise im 5. und dann nochmal im 10. Jahr statt. Es zählt dann aber das 4. + 5. Jahr bzw. das 9. + 10. Jahr, was nachgewiesen werden muss.

 

- Für den Bedürfniserhalt für Überkontingent kommt es aufs Bundesland an. Bei uns in BaWÜ ist es z.B. besonders streng und wir müssen Wettkämpfe für jede einzelne Ü-Kontingentwaffe nachweisen.
  (Idee dahinter: Gleiche Voraussetzungen für den Erwerb wie für den Behalt)

Also kann ich an einem Tag mit beiden Waffen schießen und diese auch so ins Schießbuch eintragen? 

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb Pistolen-Paule:

Nur bin ich der Meinung, dass es wenig Sinn macht, sich (gleich am Anfang) irgendwelche "Exoten" zu kaufen,

die man bspw. auf dem heimischen 50m-KK-Stand nicht schießen kann/ darf. 

Insbesondere dann, wenn man damit seinem Bedürfniserhalt nachkommen muss. 

 

Dann vielleicht doch besser (zunächst) z.B. ein KK-Gewehr kaufen, um damit die Nachweise zu erbringen

und im zweiten Schritt sich dann die Nice-to-have-Modelle beschaffen, die dann eben nur einmal im Jahr aus dem Schrank geholt werden. 

 Für alles was auf der Gelben steht reicht doch das mit IRGENDEINER Waffe derselben Kategorie (Langwaffe oder Kurzwaffe) die 6/4 geschossen werden.
Es spricht also überhaupt nichts dagegen eine Flinte zu haben (auch wenn man nicht sicher ist das man regelmäßig genug damit loskommt) und seine Pflichttermine alleine mit einer Langwaffe (eigene, egal ob billigstes MUSS-Werkzeug, eine Mittelgute Spasswaffe mit der man auch mal beim Vereinswettkampf bis ins Mittelfeld kommen kann oder aber einer echten Matchwaffe) zu schiessen. Es muss allerdings dem Gesetz nach für den Besitz tatsächlich eine EIGENE Schusswaffe sein, Leihwaffe reicht nicht. Ob ein alter heruntergekommener 22lr Einzellader mit Roststellen (solange noch sicher) für 5 Euro iregendwoher oder mordernstes Top-Equipment ist aber schnurz.

Wobei, wenn jemand spass an Tontaube hat, dann sind 4/6 nun wirklich nicht viel! Das schafft man locker.
Und gerade bei Tontaube ist es schon relativ wichtig das man eine Flinte hat an die man gewöhnt ist und nicht jedes mal eine völlig andere.
 

 

vor 4 Stunden schrieb MB69:

Jemand, der jemals die Sachkundeprüfung bestanden hat kann das nicht wirklich fragen !


Was das Gesetz als Vorraussetzung fordert sollte man kennen, ja!
Aber was die einzelnen Verbände darüberhinaus fordern steht auf einem völlig anderen Blatt.
Und wenn jemand seine Sachkunde auf andere Art als durch einen Kurs des Verbandes erworben hat...
Oder aber jemand steht kurz vor dem Sachkundelehrgang und interessiert sich dafür weil er gerne auf Tontaubenjagd gehen will?
Alles legitim.

OK, vieles hätte man auch schnell selbst rausfinden können (Bockflinte ist rechtlich Einzellader und geht auf Gelb, Mindestalter für Schiessen ist 14, Besitz 18, identisch mit KK)  

Geschrieben
vor 5 Minuten schrieb BlueJP:

Also kann ich an einem Tag mit beiden Waffen schießen und diese auch so ins Schießbuch eintragen? 

Das kannst du immer!
Ob das aber als zwei getrennte Termine anerkannt wird, das liegt am Verband.
Da müsstest du sagen welcher Verband du bist, dann kann vielleicht jemand dazu etwas sagen.

Geschrieben
vor 5 Minuten schrieb JFry:

Das kannst du immer!
Ob das aber als zwei getrennte Termine anerkannt wird, das liegt am Verband.
Da müsstest du sagen welcher Verband du bist, dann kann vielleicht jemand dazu etwas sagen.

Bin im BDS

vor 56 Minuten schrieb geissi:

Prinzipiell gilt:

 

- Für die Bedürfnisbescheinigung für einen Neuerwerb gilt die 12/18er Regel. Hier genügt es mit erlaubnispflichtigen Waffen schießen, es müssen nicht die eigenen sein.
 

- Für den Bedürfniserhalt für Grundkontingentwaffen gilt die 4/6 er Regel. Hier muss aber mit den eigenen Waffen geschossen werden und zwar mit jeder Waffengattung (also 4/6 KW und 4/6 LW, falls beides im Besitz).
Die Bedürfnisüberprüfung findet normalerweise im 5. und dann nochmal im 10. Jahr statt. Es zählt dann aber das 4. + 5. Jahr bzw. das 9. + 10. Jahr, was nachgewiesen werden muss.

 

- Für den Bedürfniserhalt für Überkontingent kommt es aufs Bundesland an. Bei uns in BaWÜ ist es z.B. besonders streng und wir müssen Wettkämpfe für jede einzelne Ü-Kontingentwaffe nachweisen.
  (Idee dahinter: Gleiche Voraussetzungen für den Erwerb wie für den Behalt)

Also kann ich an einem Tag mit beiden Waffen schießen und diese auch so ins Schießbuch eintragen? 

Geschrieben
vor 27 Minuten schrieb Hasenklage:

 

 

So eine Antwort lese ich hier häufig, bedenke aber einmal das man zB als Jäger die Sachkunde mit der Jägerausbildung/Prüfung gemacht hat.

 

In dieser (so war es bei mir vor 16 Jahren) kamen solche Fragen NULL vor!

 

 

 

Geschrieben

Entschuldige, aber auch wenn Du die Führerscheinprüfung vor 40 Jahren abgelegt hast und jetzt mit einem Auto unterwegs bist, hast Du die notwendigen Kenntnisse zu haben. Ob das damals gefragt oder geprüft wurde ist dabei doch absolut irrelevant!

 

Ein Erlaubnisinhaber hat sich auf dem Laufenden zu halten, Punkt.

 

Insofern halte ich den Verweis auf die Sachkunde für sinnvoll und notwendig! Und der muss auch erlaubt sein.

Stichworte "Eigenverantwortung", "Selbständigkeit".... etc. pp.

 

 

 

Oder gehst Du auch immer erst in ein Forum, bevor Du Dich ins Auto setzt?

 

 

Na also.......

Geschrieben (bearbeitet)
vor 17 Minuten schrieb Stefan.357:

In dein Schießbuch kannst eintragen was du willst.

Nur erkennt es nicht jeder Verband als zwei Termine an, sondern nur als einen.


Interessehalber: Welcher Verband erkennt denn nur - ich nehme an - eine Langwaffendisziplin und eine Kurzwaffendisziplin pro Tag an? Klingt absurd (zumindest so lange niemand behauptet, er hätte an einem Termin 30 Disziplinen trainiert).

Bearbeitet von Akula
Geschrieben

Bevor wir aneinander vorbei reden. Die Anerkennung als ein Termin bezieht sich auf die 12/18 Regel zum Bedürfnisnachweis. Im DSB zählt das als ein Termin.

Für die Überprüfung des Bedürfnisse und die 4/6 Regel kann ich es dir nicht 100% sicher sagen.

Geschrieben
vor 24 Minuten schrieb Stefan.357:

Im DSB zählt das als ein Termin.

würde ich so nicht verallgemeinern, die landesverbände im DSB haben unterschiedliche beführwortungsrichtlinien

Geschrieben
vor 41 Minuten schrieb JFry:

Ob das aber als zwei getrennte Termine anerkannt wird, das liegt am Verband.
Da müsstest du sagen welcher Verband du bist, dann kann vielleicht jemand dazu etwas sagen.

Gegebenenfalls auch Landesverband. 

 

 

Beim Hessischen Schützenverband (DSB) heißt es: 

Zitat

Pro Kalendertag werden bis zu 2 Schießtermine anerkannt.

 

Das ist besonders dann interessant/ relevant, wenn man bspw. an einem Tag auch die Waffe(n) über dem Grundkontingent schießen möchte,

für die man ebenso/ zusätzlich Nachweise erbringen muss. 

 

Wer also seine Aktivitäten darmaßen zurückfährt und meint, dass es reicht sich 4/6x im Jahr auf einem Stand einzufinden, wo alles geschossen werden kann, 

und dann da mit seinem ganzen Arsenal feuert, der kann dann ein Problem beim Bedürfniserhalt (insb. für Überkontingent-Waffen) bekommen. 

 

 

Beispiel: die beiden (ersten) Einträge auf der grünen WBK sind eine Pistole in .22lfb und und eine in 9mmx19 und auf der gelben WBK stehen u.a. ein KK-Einzellader, ein Ordonnanzgewehr und eine Doppelflinte

Dann reicht es aus, wenn davon jeweils 1 Kurzwaffe und 1 Langwaffe geschossen werden. 

Wenn man aber über das Grundkontingent weitere Waffen erwirbt, z.B. einen Revolver in .357 Mag - dann muss man auch dafür den Nachweis für den Erhalt bringen. 

Sprich: das wären dann 3 Waffen, die man an einem Tag schießen müsste. Das könnte also - so oder so - knapp werden.  

Geschrieben

Manche Verbände sind da halt sehr borniert.
In meinem Verein haben wir in einem Gebäudekomplex drei Schießstände:

25m GK bis 1500J
50 und 100m KK (nur 22lr)
10m Luftdruckwaffen 7,5J

 

Wenn ich also an einem Tag 9mm Pistole und 100m KK schieße, soll das wie ein Trainings-Termin zählen?
Das ist Schwachsinn, sorry.

Geschrieben
vor 10 Minuten schrieb Pistolen-Paule:

Beim Hessischen Schützenverband (DSB) heißt es: 

Pro Kalendertag werden bis zu 2 Schießtermine anerkannt.


Teufel's Advokat: Vielleicht heißt das ja auch, dass man vormittags und dann noch mal nachmittags zum Schießstand fahren kann und das dann als zwei Schießtermine gelten - unabhängig davon, welche Disziplinen und Waffen jeweils geschossen wurden. :-)

Kommt wohl darauf an, was man unter dem Wort "Schießtermin" versteht - den Besuch auf dem Stand oder eine einzelne geschossene Disziplin/Waffe während des Standbesuchs.
 

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