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IGNORED

in D verbotene Magazine


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Geschrieben

Dann kannst Du Deine Magazine besser bei der Polizei zur Vernichtung abgeben.

Für den Verkauf ins Ausland brauchst Du genau wie im Innenland eine BKA Ausnahmegenehmigung. Und die kostet...

 

frogger

Geschrieben
vor 19 Minuten schrieb frosch:

Dann kannst Du Deine Magazine besser bei der Polizei zur Vernichtung abgeben.

Für den Verkauf ins Ausland brauchst Du genau wie im Innenland eine BKA Ausnahmegenehmigung. Und die kostet...

 

frogger

Naja, wenn er die Magazine jetzt besitzt sollte er ja ne Erlaubnis haben

Geschrieben (bearbeitet)

Oder er hat alten Altbesitz und für ihn ist das Verbot nicht wirksam geworden und der Umgang (incl. Verbringen und Überlassen) ist für ihn nicht verboten.

Ob die Ausfuhr des Magazins ggf. genehmigungspflichtig ist, hängt vom jeweiligen Magazin ab. Aber da werden sich vermutlich die Wenigsten damit auskennen.

 

Wenn der Erwerber nicht dem deutschen WaffG unterliegt, benötigt er nur die in seinem Land notwendigen Erlaubnisse, wobei betroffene Magazine in den verschiedenen europäischen Ländern komplett unterschiedlich behandelt werden. Auch hier wäre ggf. zu prüfen, ob sich dadurch ggf. Einfuhrbeschränkungen ergeben.

 

Für ein (ggf. noch gebrauchtes) Magazin wird da der Aufwand schnell den potentiellen Erlös überschreiten.

Insbesondere, wenn die ein Händler ankaufen soll, der damit im weiteren Verlauf noch Gewinn erwirtschaften will.

 

vor 27 Minuten schrieb CZM52:

Kenne ich anders 

 

Das wird wohl auf den genauen Wortlaut der Genehmigung ankommen.

 

Ich kenne aber auch AGs, die Verbringen und Überlassen erlauben. Wie gesagt, das hängt vom tatsächlichen Umfang der Genehmigung ab.

Bearbeitet von TT01

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