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IGNORED

Waffe deaktivieren lassen in 2026?


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Geschrieben

Hallo zusammen,

ich habe ein spezielles Pistolenmodell, das mir besonders gefällt und das ich daher gerne ohne größere waffenrechtliche Relevanz zuhause in der Vitrine haben möchte.

Daher stellt sich mir die Frage, ob eine Deaktivierung nach EU-Recht noch möglich ist?
Funktionsfähig muss sie in keinster Weise mehr sein, mir geht es nur um‘s aussehen - sprich ein Klumpen Metall, der aussieht wie das begehrte Modell, reicht. 
 

Ich würde mich über eure Hilfe sehr freuen :)

Geschrieben
vor 58 Minuten schrieb halvorsen:

Daher stellt sich mir die Frage, ob eine Deaktivierung nach EU-Recht noch möglich ist?

Gehen tut das, ist aber nicht billig… so 600 bis 1000 Euro für eine Waffe. Je nach Aufwand und Qualität der Ausführung kann man das schon mal veranschlagen.

Wohlgemerkt: nur für die Arbeit. Dazu kommt dann noch die Waffe selbst, und wenn zusätzlich noch Restaurierungsarbeiten/optische Ausbesserungen dazukommen, wird es noch einmal teurer.
Und diese Waffen fallen trotzdem noch als Waffen der Kategorie C unter das Waffengesetz, wenn auch mit erleichterten Aufbewahrungs- und Erwerbsvorschriften.

Und mehr als ein Klumpen Metall ist es dann wirklich nicht mehr. Da bewegt sich nichts mehr.

Zumindest für gängige Waffen ist eine Replik, also etwas, das nie eine scharfe Waffe war, daher meist die bessere Wahl.
Und oft näher am Original als das Original nach der Deaktivierung! (Bewegliche Teile, Schweißstellen, Löcher.)

Zudem haben diese – abgesehen vom Anscheinsparagraphen (Führverbot) – absolut nichts mit dem Waffengesetz zu tun.
Sie sind nicht strenger eingestuft als eine echt aussehende Kinderspielzeugwaffe.


Selbst hochwertige Repliken sind oft billiger (meist erheblich billiger) als deaktivierte Originalteile und haben noch bewegliche Elemente.
Es gibt auch Anbieter, die gute Repliken auf Wunsch bauen; das ist natürlich definitiv alles andere als günstig, aber wenn das Originalteil auch selten und teuer ist, könnte sich das lohnen.


Um welche Waffe geht es denn?


Und natürlich aufpassen mit deaktivierten Dekowaffen nach älterem Recht.
Da können schnell ganz andere Bedingungen hinsichtlich Erwerb und Lagerung gelten…
Besonders übel kann es werden, wenn es sich um (im Ursprungszustand) verbotene oder Kriegswaffen handelt.
Ist bei einem AK47/G3/MG42 etc. dann ein wesentliches Waffenteil, auch deaktiviert, demontierbar und man legt es daneben, hat man eine verbotene Waffe im Besitz.
Mit allen Folgen, als wäre das Teil scharf!


 

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