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IGNORED

Zahlenschloss öffnen im Todesfall des Besitzers


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Geschrieben

Moin,

 

angenommen ich habe einen Waffenschrank mit Zahlenschloss. Meine Lebensgefährtin darf die Kombination nicht kennen. Wie wird im Falle meines Todes der Tresor geöffnet?
Darf die Kombination im Testament hinterlegt werden und wie oder wo muss das Testament in dem Fall hinterlegt sein?

 

(Tresoröffnungen durch den Hersteller kosten schnell vierstellig)

 


Andreas

 

Geschrieben
vor 35 Minuten schrieb Serious Sam:

Meine Lebensgefährtin darf die Kombination nicht kennen.

Also, dir passiert erstmal nichts. Landest halt in der Hölle. Ich kann mir nicht vorstellen, daß es verboten ist einen Zahlencode zu kennen. 

Geschrieben

Hier in Hamburg wurden die Waffen bei einem plötzlich und unerwartet Verstorbenen durch die Behörde wenige Tage nach seinem Ableben sichergestellt. Der Tresor wurde dabei zerstört. 

 

Wird vermutlich unterschiedlich gehandhabt, manche Behörde ist da sicher netter, die andere nicht. Willkürherrschaft eben, weshalb es auch so schwer sein dürfte dir da eine klare Auskunft zu geben. 

Geschrieben
vor 7 Minuten schrieb raze4711:

Zahlencode ins Testament , und das Testament bei Gericht hinterlegen .

 

Dies. Oder verschlossenes öffentliches Testament beim Notar hinterlegen.

Und den/die nächsten Angehörigen auch darüber in Kenntnis setzen, dass es dort hinterlegt ist.

 

Geschrieben
vor 52 Minuten schrieb raze4711:

Zahlencode ins Testament , und das Testament bei Gericht hinterlegen .

 

 

vor 41 Minuten schrieb ChrissVector:

....Oder verschlossenes öffentliches Testament beim Notar hinterlegen.

 

 

Klingt für mich gut, aber das mag jetzt übertrieben klingen, mit Verlesung des Testaments wäre wieder einem Unberechtigten der Zugang zu Waffen gegeben. Kann ja eigentlich nicht sein. 

 

 

Andreas

Geschrieben
vor 1 Minute schrieb Serious Sam:

Verlesung des Testaments wäre wieder einem Unberechtigten der Zugang zu Waffen gegeben. Kann ja eigentlich nicht sein. 

Der tatsächliche Erbe ist nicht Unberechtigter. Die Eröffnung des Testaments erfolgt regelmäßig dem Erben gegenüber.

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Geschrieben
vor einer Stunde schrieb Dinesh:

Hier in Hamburg wurden die Waffen bei einem plötzlich und unerwartet Verstorbenen durch die Behörde wenige Tage nach seinem Ableben sichergestellt. Der Tresor wurde dabei zerstört. 

 

Wird vermutlich unterschiedlich gehandhabt, manche Behörde ist da sicher netter, die andere nicht. Willkürherrschaft eben, weshalb es auch so schwer sein dürfte dir da eine klare Auskunft zu geben. 

 

Da wüsste ich mal gerne eine Rechtsgrundlage ...

Geschrieben

Hallo,

 

da häng ich mich gleich mal an.

 

Ein WBK Inhaber muß dauerhaft ins Heim, die Lebensgefährtin muß wegen der Kosten die gemeinsame Wohnung aufgeben und umziehen, kann sie, mit Zustimmung des Betreuungsgericht, die Waffen wie in einen Erbfall verkaufen (lassen) ?

Geschrieben
vor 5 Minuten schrieb Perser:

kann sie, mit Zustimmung des Betreuungsgericht, die Waffen wie in einen Erbfall verkaufen (lassen) ?

Nein. Eben weil sie im Gegensatz zum Erben nicht zum Umgang berechtigt ist.

Davon abgesehen, dass sie natürlich gar keinen unmittelbaren Zugriff auf die Waffen haben darf, außer sie ist entsprechend berechtigt und in die WBK eingetragen.

 

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb Serious Sam:

 

 

Klingt für mich gut, aber das mag jetzt übertrieben klingen, mit Verlesung des Testaments wäre wieder einem Unberechtigten der Zugang zu Waffen gegeben. Kann ja eigentlich nicht sein. 

 

 

Andreas

 

Nee. Der Code steht nicht im Testament , sondern wird dem Erben ausgehändigt. 

Geschrieben

Achtung, nur begrenzter Nutzen der Idee mit dem Testament!

 

Eine Hinterlegung von Testamenten beim Notar gibt es nicht.
Ausserdem steht dann der Code ja drin und

    kann auch in den Kopien, die der Erblasser für sich bekommt und meist auch auffindbar verwahrt, gelesen werden,

    bei einer Änderung des Codes ....... hihi - wäre eine Änderung des Testamentes beim Notar nötig!

 

Den Code in ein privatschriftliches Testament zu schreiben und das beim NLG selbst zu hinterlegen oder dem Notar eine verschlossene Schrift zu übergeben, das ginge und es würde auch vor dem Tod keine Kopien geben, die der Notar verschickt. Danach verschickt das NLG Kopien an die Erben, die das Erbe dann aber noch ausschlagen können - auch wenn sie den Code schon kennen - TRARAAA!


Code im Testament ist aber wohl nicht besonders klug, denn die Testamentseröffnung kann auch mal dauern; ausserdem steht damit noch gar nicht fest, wer Erbe wird - vielleicht kriegt die Waffen auch ein Vermächtnisnehmer .....

 

Eine Eröffnung von Testamenten in "illustrer Runde" gibts wohl nur im Fernsehen - in Wahrheit geschieht das beim NLG und ist ein ganz kurzer. profaner und rein formaler Vorgang, bei dem alle vorhandenen Verfügungen gesammelt eröffnet und etwaige Besonderheiten und ggf. Unwirksamkeitsgründe geprüft und festgestellt werden. Danach werden die Erben und Pflichtteilsberechtigten informiert und der Bürokratismus nimmt seinen Lauf!




 

Geschrieben (bearbeitet)

Unterm Strich gibt es wohl doch nur die kostenpflichtige gewaltsame Öffnung oder die 3S (wobei das natürlich "gefährlich" ist falls man mit einer Beteiligten Person in Streit gerät und wenn diese ggf rachsüchtig ist und sich darum an das wichtigste S Gegenüber bestimmten Personen nicht hält)

Bearbeitet von BlackFly
Geschrieben

Die Notöffnung durch den Hersteller des Tresors ist auch noch im Rennen.

 

Wie wäre es wenn ich einem Freund, der ebenfalls Inhaber einer WBK ist, die Kombination verrate und er mir verspricht sie nach meinem Tod dem Erben mitzuteilen?

 

 

Andreas

 

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