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IGNORED

Dritte KW als Jäger und Sportschütze


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Geschrieben
vor 4 Stunden schrieb loug:

Es geht mir ja nicht ums Bedürfnis, das bekomme ich. Es geht darum ob die Behörden das in diesem Fall in der Regel anerkennen. Hatte früher zB einen Fall gehabt, wo ich als Jäger keine dritte KW in .22 bekam, weil "ich meine Sportpistole als Sportschütze  zur Fallenjagd nutzen kann."

Die dritte in .22 ist mittlerweile sowieso Geschichte für Jäger. Gibt nur noch ganz wenige Behörden die das machen. Meine Behörde hat mir ganz klar untersagt die Kurzwaffen bedürfnisfremd zu nutzen. Also jagdliche nur jagdlich und sportliche nur sportlich. Bei den Langwaffen auf gelb, welche ja ausschließlich sportlich ist, ist das komischerweise wieder anders. Die Langwaffen darf ich jagdlich nutzen.

Geschrieben (bearbeitet)

@Fyodor NRW oder B-W?

 

Und daß @loug 2 Schuß für Jäger meinte, als er 10 Schuß schrieb, sorgte verständlicherweise für Verwirrung, denn es hat mit dem Verbot für Magazine > 10 Schuß für LW von 2020, oder Nancys Bemühungen um ein Revival des §42 gar nichts zu tun.

 

@Rene2109 das ist aber hoffentlich eine übermäßig kleinliche Ausnahme. Die sportliche Nutzung einer jagdlich erworbenen KW, zumindest im Training, ist m.W. in Berlin gestattet. Sollte aber vielleicht nicht an die große Glocke gehängt werden.

Bearbeitet von Jake Cutlass
Ergänzung
Geschrieben
vor einer Stunde schrieb Direwolf:

Die Diskussion zeigt nur, der Bedürfniskram ist überflüssig wie ein Kropf und gehört weg.

Nein,

der Bedürfniskram gehört umgedreht - der administrative Staat hat dem Bürger zu beweisen, dass ein gesellschaftliches Bedürfnis besteht, einem bestimmten Menschen den Besitz von bestimmten Feuerwaffen zu verbieten. :closedeyes:

 

Dein

Mausebaer

Geschrieben

Ja das war damals so mit HA für Jäger. Ich hatte mir eine SLF gekauft und musste 1/2 Jahr warten. Dann kam die Änderung: Nicht zwei sondern sogar 3 Schuss in der Waffe, egal wo.

 

Dadurch wurde geklärt das unterladen oder fertig geladen kein Unterschied macht, es dürfen immer nur drei sein. 
Magazingrösse ist dabei egal (bis 10 Schuss). 
 

Für die Eintragung einer weiteren KW zum sportlichen Schiessen sehe ich keine Probleme. Naja NRW:gr1:
 

Ich habe auch gleiche Kaliber also 9mm für Sport und eine zur Jagd. .357 ebendso. Warum sollte ein grösseres Kaliber da Stress machen, eher wenn es das gleiche Kaliber wäre. Das die sagen nehmen Sie doch die Sportwwaffe zur jagd halte ich für ein Gerücht. Grade von NRW weiss ich das die das auf keinen Fall wollen und auch kontrollieren.

 

Als wenn sie einen Grund suchen jemand zu…. 

Geschrieben (bearbeitet)
vor 10 Stunden schrieb loug:

1. Sportliche KW. Hatte früher schonmal eine, die ich aber verkauft habe.........

hallo loug, die diskussion ist komplett zu "früher" und "langwaffen" abgedriftet - vielleicht kommen wir zur eingangsfrage zurück:

 

du bist mitglied in einem verein, der einen schiess - sportverband angeschlossen ist ?

du bist schiessportlich aktiv und der verband hat dir ein bedürfnis für eine sportliche kurzwaffe lt. waffengesetz bestätigt ?

deine behörde weigert sich dieses sportliche bedürfnis anzuerkennen ?

 

mit den  antworten könnten wir dann auf deine frage reagieren....

Bearbeitet von Handgunner
Geschrieben
vor 8 Stunden schrieb Fyodor:

Ich bin zwar im Eingangsbereich einer anderen Behörde, aber auch bei uns sind Sport und Jagd als Bedürfnis nicht richtig getrennt. Ich bekomme auf den Jagdschein auch keine zweite Kurzwaffe, weil ich sportliche Waffen besitze die ich nutzen könnte. Andersrum kann ich auch keine Sportwaffe bekommen wenn eine der Jagdwaffen in der gewünschten Disziplin einsetzbar wäre.

 

Das entspricht schlicht nicht der Gesetzesgrundlage. 

 

Bei meiner Behörde war/ist es übrigens exakt entgegengesetzt. Strikte Ansage war etwa "kein jagdlicher Einsatz von auf sportlichem Bedürfnis besessenen Waffen".

 

Man hat allmählich das Gefühl, jede Waffenbehörde "in Posemuckel" strickt sich nach Gusto ihr eigenes Waffenrecht. 

Geschrieben
vor 8 Stunden schrieb Fyodor:

 Andersrum kann ich auch keine Sportwaffe bekommen wenn eine der Jagdwaffen in der gewünschten Disziplin einsetzbar wäre.

Und wie soll das funktionieren? Kennt die Behörde jede Sportordnung? Nicht die Behörde entscheidet darüber sondern der Verband. Beim Verband stellst Du einen Antrag für eine zweite Waffe in demselben Kaliber und schreibst beim Antrag dazu das die erste Waffe eine jagdliche Waffe ist und schon bekommst Du ohne Rückfragen die entsprechende Bescheinigung. Die Behörde hat nicht die Aufgabe (und im Normalfall auch nicht die Kompetenz) dieses dann zu hinterfragen. Selbst wenn Du zwei mal eine Glock 17 auf dem Weg kaufen solltest würde es immer noch punkte geben die dagegen sprechen das die erste sportliche benutzbar ist, so könnte z.B. ein Leuchtkorn verbaut sein das der Verband nicht erlaubt (nur als ein mögliches Beispiel). Also wie soll das funktionieren?

Ganz abgesehen davon das die Anforderungen an eine jagdliche Waffe oftmals genau gegensätzlich sind zu den Anforderungen an eine Sportliche Waffe und allein damit schon die Begründung besteht warum die getrennt zu betrachten sind.

Soll nicht heißen das Du ein Lügner bist und es nicht doch solche Behörden gibt, aber wie will eine Behörde argumentativ dies durchsetzen?

Geschrieben
vor 9 Stunden schrieb Jake Cutlass:

B-W

Ja

 

vor 9 Stunden schrieb Jake Cutlass:

Die sportliche Nutzung einer jagdlich erworbenen KW, zumindest im Training, ist m.W. in Berlin gestattet.

Das ist es eigentlich überall. Im Gegenteil, wenn man eine sportliche Waffe erwerben will muss man alle vorhandenen Waffen angeben. Ansonsten müsste man auch einige Waffen doppelt kaufen, einmal für Jagd, einmal für Sport. Das wäre komplett Unsinn, zumal ein reiner Jäger einen reinen Sportschützen die Waffe für den Sport ausleihen darf oder andersrum. Und deshalb darf jemand der beides Jäger und Sportschütze ist die Waffen auch selbst für beide Zwecke benutzen. Das ist die Argumentation meines Verbandes warum ich Jagdwaffen auf dem Antrag angeben muss, und auch die Begründung der Behörde warum ich keine zweite jagdliche Kurzwaffe bekomme, wenn sportliche vorhanden sind.

 

vor 7 Stunden schrieb Direwolf:

Bedürfniskram ist überflüssig wie ein Kropf und gehört weg.

Das würde ich noch nicht mal so pauschal sagen. Eine gewisse Kontrolle wer Waffen erwerben darf finde ich nicht verkehrt. Und es ist über die EU fest vorgegeben, das bekommen wir nicht wieder weg. Aber es ist nötig es stark zu vereinfachen. Zum Beispiel Erwerbsstreckung und Anschein für Sportschützen weg, beides bringt keine Vorteile für die Gesellschaft. Und auch die Einzelanträge für Waffen können entfallen. Wer als zuverlässiger Sportschütze oder Jäger überprüft und bestätigt wurde, ist mit zwanzig Waffen keine größere Gefahr für die Gesellschaft als mit einer Waffe. Also ein digitales Waffenregister, auf einer Plastikkarte, ohne physische Eintragungen, ohne Einzelanträge für Voreintrag, Fertigeintrag, Munitionserwerb, das würde reichen. Karte ist vorhanden, also Waffe und Munition kaufen nach Belieben. Das würde völlig reichen, und wäre EU-konform.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 3 Stunden schrieb Hasenklage:

Grade von NRW weiss ich...... auch kontrollieren.

In welcher Form wird dies kontrolliert?
Oder ist der abstrakte Fall einer Kontrolle auf dem Weg zum oder im Revier inkl. Abfrage der Bedürfnisgrundlage der mitgeführten KW gemeint ? 

 

Bearbeitet von heinzaushh
Geschrieben
vor 43 Minuten schrieb Fyodor:

...wenn man eine sportliche Waffe erwerben will muss man alle vorhandenen Waffen angeben. Ansonsten müsste man auch einige Waffen doppelt kaufen, einmal für Jagd, einmal für Sport. Das wäre komplett Unsinn, zumal ein reiner Jäger einen reinen Sportschützen die Waffe für den Sport ausleihen darf oder andersrum. Und deshalb darf jemand der beides Jäger und Sportschütze ist die Waffen auch selbst für beide Zwecke benutzen. Das ist die Argumentation meines Verbandes warum ich Jagdwaffen auf dem Antrag angeben muss, und auch die Begründung der Behörde warum ich keine zweite jagdliche Kurzwaffe bekomme, wenn sportliche vorhanden sind.

 

 

Wie gesagt, andere Behörden sehen es genau umgekehrt, und beharren auf einer strikten am jeweiligen Bedürfnis orientierten Nutzung. Also "Jagd für Jagd, Sport für Sport"...

Geschrieben
vor 3 Stunden schrieb BlackFly:

(...) aber wie will eine Behörde argumentativ dies durchsetzen?

Vermutlich mit dem vielzitierten Argument: "So wenig Waffen wie möglich ins Volk!" Deshalb predige ich ja auch immer, daß man sich als Jäger, für den Sport nicht zulässige Waffen beschaffen sollte, z.B. Glock 26 und/oder S&W M13 mit 3"-Lauf... 

Geschrieben (bearbeitet)

Aber auch dieser Grundsatz hebelt nicht die Vorgaben aus dem WaffG aus das man mit Bedürfnis eine Waffe erwerben und besitzen darf.

Eine jagdliche Kurzwaffe steht nun Mal meist im genauen Gegensatz zur sportlichen Waffe, so soll die jagdliche im allgemeinen z.b. möglichst klein und leicht sein während die sportliche eher möglichst groß und schwer sein soll.

Auch ein Verband weiß dies und bei den zwei Bergbahnen in denen ich Mitglied bin werden die jährlichen Waffen ignoriert für das sportliche Bedürfnis. Ich sehe auch nicht mit welcher rechtlichen Grundlagen dann ein Voreintrag verweigert werden könnte/sollte wenn ein Verband sagt das ich für den Sport eine (weitere) halbautomatische Pistole in 9mm Luger benötige. Mir dazu kommt dann ja auch noch der Umstand dass es ganz viele Gründe geben kann warum eine bereits erworbenen jagdliche 9mm Pistole für den Sport in der Disziplin nicht zugelassen ist

Bearbeitet von BlackFly
Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb heinzaushh:

In welcher Form wird dies kontrolliert?
Oder ist der abstrakte Fall einer Kontrolle auf dem Weg zum oder im Revier inkl. Abfrage der Bedürfnisgrundlage der mitgeführten KW gemeint ? 

 

Die SB hat meinen Kumpel explizit drauf hingewiesen und gedroht das wenn er erwischt wird es ärger gibt!

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