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Transport zum Schützenhaus


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Geschrieben
Zitat

Transport zum Schützenhaus

 

 

vor 16 Stunden schrieb HangMan69:

fast alle neuen autos haben gar keinen wagenheber mehr! haben ja auch kein ersatzrad!!!

 

 

vor 21 Stunden schrieb Tremendous:

Dann musste immer noch die Warnweste aus'm Kofferraum holen 

 

Hattet ihr früher in der Schule häufiger mal ein kleines rotes "Th"  als Randnotiz in euren Aufsätzen stehen?

Geschrieben
vor 17 Stunden schrieb PetMan:

Darf die Polizei den auch verlangen, das man den Vorzeigt ? Wenn ich nen Platten habe rufe ich den ADAC, ich wechsele selber keinen Reifen mehr irgendwo im nirgendwo oder auf der BAB.

Schon mal was von Dummenfang gehört?

Genau wie bei der Waffenaufbewahrungskontrolle!

Geschrieben

Wie schon geschrieben, darf die Mun selbstverständlich im selben Behältnis sein wie die Waffe, auch im Magazin im Waffenkoffer. Aber nur solange die Waffe geführt wird. Ein Tankstopp, bei dem man das Auto verlässt, wäre dann wieder eine temporäre Aufbewahrung und da dürfte Mun und Waffe nicht zusammenliegen. Es sei denn, man transportiert in einem 0er Behältnis.

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb ASE:

Hattet ihr früher in der Schule häufiger mal ein kleines rotes "Th"  als Randnotiz in euren Aufsätzen stehen?

 

du mit sicherheit!

ich hab nicht damit angefangen, sondern auf eine äusserung reagiert...

 

also komm mal wieder runter!!!

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb sealord37:

Ein Tankstopp, bei dem man das Auto verlässt, wäre dann wieder eine temporäre Aufbewahrung und da dürfte Mun und Waffe nicht zusammenliegen. Es sei denn, man transportiert in einem 0er Behältnis.

 

hast Du dafür auch belastbare Quellen?

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Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb sealord37:

Wie schon geschrieben, darf die Mun selbstverständlich im selben Behältnis sein wie die Waffe, auch im Magazin im Waffenkoffer. Aber nur solange die Waffe geführt wird. Ein Tankstopp, bei dem man das Auto verlässt, wäre dann wieder eine temporäre Aufbewahrung und da dürfte Mun und Waffe nicht zusammenliegen. Es sei denn, man transportiert in einem 0er Behältnis.

Oaaaa Leutchen .... ihr konstruiert so wild vom hunderten ins tausendste :respekt2:

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb sealord37:

Ein Tankstopp, bei dem man das Auto verlässt, wäre dann wieder eine temporäre Aufbewahrung und da dürfte Mun und Waffe nicht zusammenliegen. Es sei denn, man transportiert in einem 0er Behältnis.

 

Selbst die vorübergehende Aufbewahrung ist im Gesetz geregelt und da steht genau nichts von dem, was Du schreibst! Also bleib bitte bei den Tatsachen und lies erstmal die Gesetze, bevor Du sowas schreibst...

 

Gibt auch diverse Urteile zu dem Thema, Waffen im Fahrzeug und Stopp am Restaurant, Supermarkt etc.

Geschrieben

Keine explizite Rechtsnorm. Zumindest geben AWaffV und WaffVwV dazu nichts her. Die Trennung von Mun und Waffe wird bei der normalen Aufbewahrung genannt und in der WaffVwV im § 12 in Bezug auf Reisen

 

Zitat

Wer Schusswaffen im Fahrzeug auf Reisen beispielsweise zu einer weiter entfernten Jagdveranstaltung transportiert, muss stets gemäß § 36 Absatz 1 Satz 1 die erforderlichen Vorkehrungen treffen, um zu verhindern, dass Waffen und Munition abhanden kommen oder Dritte sie unbefugt an sich nehmen. Darüber hinaus sind Schusswaffen grundsätzlich getrennt von der Munition aufzubewahren, sofern sie nicht in einem entsprechenden Sicherheitsbehältnis aufbewahrt werden (vgl. § 36 Absatz 1 Satz 2). Welche Vorkehrungen konkret zu treffen sind, ist abhängig vom Einzelfall und vom verantwortungsbewussten Waffenbesitzer in der jeweiligen Situation abzuwägen

 

für die vorübergehende Aufbewahrung schreibt die WaffVwV lediglich 

Zitat

Bei der vorübergehenden Aufbewahrung von Waffen und Munition nach § 13 Absatz 11 AWaffV müssen sich die erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen nach der Dauer der Aufbewahrung und der Art und Menge der zu schützenden Gegenstände richten. Bei einem Transport von Waffen und Munition in einem Fahrzeug reicht es bei kurzfristigem Verlassen des Fahrzeuges (Einnahme des Mittagessens, Tanken, Schüsseltreiben, Einkäufe etc.) aus, wenn die Waffen und die Munition in dem verschlossenen Fahrzeug so aufbewahrt werden, dass keine unmittelbaren Rückschlüsse auf die Art des Inhaltes erkennbar sind.

 

Was die Aufbewahrung beim Tankstopp betrifft hab ich mich wohl geirrt, dennoch wäre es nicht auszuschließen, dass sich Polizei und Behörde im Zweifelsfall auf den gleichen Irrweg begeben und wenns blöd läuft ei Richter auch noch.

Geschrieben

Du schreibst, die AWaffV gibt dazu nichts her, um dann die WaffVwV zu zitieren, in dem auf die AWaffV verwiesen wird :lol:

 

Durch die Reform ist es jetzt §13 (9) AWaffV und nicht mehr (11).

Geschrieben

Warum nicht Waffe mit in die Tankstelle nehmen und Munition im Auto lassen? 

 

Das ist die einzig wahre Möglichkeit, dem Dilemma zu entkommen und es vergünstigt die Preise an der Tankstelle ungemein. 

Geschrieben
vor 39 Minuten schrieb cz75sp:

Warum nicht Waffe mit in die Tankstelle nehmen und Munition im Auto lassen? 

 

Das ist die einzig wahre Möglichkeit, dem Dilemma zu entkommen und es vergünstigt die Preise an der Tankstelle ungemein. 

 

Und man bekommt hinterher sogar Geleitschutz! Sicherer geht es ja wohl wirklich nicht mehr ;)

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