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Geschrieben

Hallo Zusammen,

 

habe folgende Frage: Meine Waffen sind im abgeschlossenen A-B Tresor untergebracht. Die leeren Magazine für diese Waffen befinden sich jedoch in den Fächern im RangeBag, welches außerhalb des Tresors steht. Das Rangebag ist nicht abgeschlossen. Ist dies nach dem Waffengesetz erlaubt oder müssen die leeren Magazine ebenfalls im Tresor aufbewahrt werden. 

 

Für einen Tipp wäre ich sehr dankbar.

 

Gruß, guardde

Geschrieben

Es ist ja Sommerloch...

Wenn wir nicht von Magazinen für mehr als 10 Patronen für eine Langwaffe/mehr als 20 Patronen für eine Kurzwaffe reden unterfallen sie dem WaffG nicht, entsprechend gibt es keine Regelungen die die Aufbewahrung in einem bestimmten Behältnis vorgeben. Du kannst den ganzen Tag mit einem leeren Magazin rumlaufen, es als Briefbeschwerer auf deinem Schreibtisch verwenden, ist völlig (l)egal.

 

Was lernt man heute eigentlich noch in der Sachkunde?

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Geschrieben

Wie @ChrissVector schrieb kommt es drauf an welche Magazine das sind. Vor dem 13.06.2017 erworbene "Lange Magazine", die auch bei der Waffenbehörde gemeldet wurden müssen nicht Weggesperrt werden. Sie fallen unter Altbesitz. Alles "lange " was seit dem erworben wurde muss imho in einen 1er Tresor. LW Magazine =< 10 Schuss und KW Magazine =< 20 Schuss unterliegen gar nicht dem Waffengesetz.

 

Ein einziges Durcheinander wie es nur in Deutschland passieren kann.......und der eine oder andere Richter wird es im Fall der Fälle auch noch anders sehen als andere..........................

Geschrieben
vor 18 Minuten schrieb PetMan:

Vor dem 13.06.2017 erworbene "Lange Magazine", die auch bei der Waffenbehörde gemeldet wurden müssen nicht Weggesperrt werden. Sie fallen unter Altbesitz

 

da wäre ich doch ganz vorsichtig mit dieser aussage...

 

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Geschrieben
vor 7 Minuten schrieb karlyman:

... was für ein Wirrwarr und Durcheinander.

Ganz zu schweigen von "plus2-Böden" die als Magazingehäuse jedenfalls dann waffenrechtlich für Legalwaffenbsseitzer plötzlich brandgefährlich sind, wenn sie an vorhandene Magazine mit Maximallänge unter der Irrelvanzgrenze passen und diese dann in superpöhse poststichtagsumgewandelte verbotene Gegenstände jenseits der Kapazitätsrelevanz zu verwandeln geeignet sind!

Also: Pack deine gesamte Ausrüstung (incl. Schnürsenkel) und Rangebag ins KW-Fach!

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb HangMan69:

da wäre ich doch ganz vorsichtig mit dieser aussage...

Soweit ich weiß gibt es keine Vorschrift , diese Magazine im Tresor zu lagern, schon gar nicht im 1er. Oder hast du eine belastbare Fundstelle wo das anders geregelt ist? ich stehe jeden morgen auf um zu lernen, alles Wissen kann bekanntlich keiner ( auch wenn es manche von sich behaupten ).

 

Edit:

 

Vor dem posten noch schnell gegooglet. Ist zwar nur eine KI Aussage..........................und die alten Aufbewahrungsvorschriften für Magazine waren wie ?

 

Zitat

Zusammenfassend: Wenn Sie vor dem 13. Juni 2017 erworbene Magazine, die mehr als 10 Schuss für Langwaffen oder 20 Schuss für Kurzwaffen fassen, fristgerecht gemeldet haben, unterliegen diese weiterhin den alten Aufbewahrungsvorschriften. 

 

aus einem Merkblatt des VDB

 

Zitat

Klarstellende Informationen gibt es aus Bayern (Merkblatt des Bayerischen Staatsministeriums vom 05.02.2020): „Personen, die „große“ Magazine vor dem 13.06.2017 erworben haben, dürfen diese behalten und weiterverwenden, wenn sie den Besitz bis zum 01.09.2021 bei ihrer zuständigen Waffenbehörde anzeigen. In diesen Fällen gelten auch keine strengeren Anforderungen an die Aufbewahrung. Alternativ können Magazine an einen Berechtigten, die Waffenbehörde oder eine Polizeidienststelle abgegeben werden.“ Nur bei Erwerb nach dem 13.06.2017 gelten demnach in Bayern die Vorschriften nach §13 AWaffV. Dieser Hinweis kann ggf. an Behörden anderer Bundesländer weitergegeben werden

 

Quelle https://www.vdb-waffen.de/d/9m1bmrs6.pdf

Geschrieben

das problem ist, dass das "Verbot" nur für den besitzer/anmelder nicht gilt!

für jeden anderen ist das Mag nach wie vor ein "verbotener gegenstand"!

 

daher meine aussage vorsichtig damit zu sein!

 

Geschrieben
vor 3 Stunden schrieb ChrissVector:

Was lernt man heute eigentlich noch in der Sachkunde?

Diese Frage finde ich in diesem Zusammenhang besondes unpassend. Sehr viele (mich eingeschlossen) haben ihre Sachkunde zu einer Zeit gemacht, als große Magazine noch nicht gemeingefährlich waren und überall frei verkauft werden durften.

 

Bei dem aktuellen rechtlichen Wirrwarr in unserem Waffengesetz plus Verwaltungsvorschriften finde ich den Thread absolut berechtigt!

Geschrieben

Wenn sie befüllt sind, dann müssen sie in den Tresor. Leer kannst Du damit Domino spielen. Aber mit den gefüllten Magazinen im Schrank zusammen mit den Waffen mache ich jetzt wieder ein Fass auf! 😝 

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb Elo:

Verwaltungsgericht Düsseldorf, 22 L 1895/24, 18.09.2024:

 

Ein bekanntes Gericht für solche Urteile. Ob das Urteil den Weg durch die Instanzen überlebt hätte kann man bezweifeln. Aber da lag noch mehr vor zwischen Waffenbehörde und dem Jäger/Sportschützen.

Das Urteil ziegt aber, das der Föderalismus nicht nur Vorteile hat. In den meisten Bundesländern wäre es zu dem Urteil nicht gekommen. Und da das Waffenegesetz Bundesrecht ist, die Umsetzung allerdings den Ländern obliegt kommt es zu so einem Wirrwar. In einem Teil Deutschlands wird man für etwas bestraft, was in einem anderen Teil nicht mal angeklagt würde. Das kann und darf eigentlich nicht sein.

 

vor einer Stunde schrieb guardde:

Um es klarzustellen, es handelt sich um leere Kurzwaffen Magazine 9mm und .22lr für max. 20 Patronen pro Magazin. 

Die sind was die Aufbewahrung angeht Save. Die können ruhig im Rangebag verbleiben. Handhabe ich auch so.

Geschrieben
vor 6 Stunden schrieb PetMan:

Die sind was die Aufbewahrung angeht Save. Die können ruhig im Rangebag verbleiben. Handhabe ich auch so.

 

Meine SIG P210- und 2011er-Magazine lagere ich prinzipiell im Waffenschrank!

Nicht aus rechtlichen Gründen, sondern weil die arxxxteuer sind...

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb karlyman:

Meine SIG P210- und 2011er-Magazine lagere ich prinzipiell im Waffenschrank!

Wäre nicht das erste mal das ich bei einem Wettkampf jemand rumlaufen sehe der ein Magazin leihen will, weil seins zu hause liegt oder kaputt ging....................oder schützen mit Gewehren ohne Verschluss auflaufen, weil der im Tresor liegt, oder mit dem 98er kommen aber den Verschluss vom Schweden dabei haben..............deshalb bin ich dafür, das solche Sachen bei den Waffen bleiben zu denen sie gehören . Ich habe für jede meiner Pistolen 2 Ersatzmagazine im Rangebag. Immer. Selbst wenn ich nur Revolver mitnehme. Sonst stehe ich ich irgendwann im Wettkampf und habe Störungen und kann das Magazin nicht wechseln. Und wenn ich für einen Wettkampf mehr als 3 brauche nehme ich halt noch mehr mit. Aber 2 auf Ersatz sind immer dabei

Geschrieben
vor 16 Stunden schrieb PetMan:

Soweit ich weiß gibt es keine Vorschrift , diese Magazine im Tresor zu lagern, schon gar nicht im 1er. Oder hast du eine belastbare Fundstelle wo das anders geregelt ist? ich stehe jeden morgen auf um zu lernen, alles Wissen kann bekanntlich keiner ( auch wenn es manche von sich behaupten

Große Magazine seien gemäß Anlage 2 Abschnitt 1 Nr. 1.2.4.3 und 1.2.4.4 Waffen gleichgestellt und unterlägen daher den Aufbewahrungsvorschriften des § 36 WaffG i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 5 b) AWaff .... Also, müßen die im den 1er-Tresor. 

 

vor 19 Stunden schrieb ChrissVector:

Was lernt man heute eigentlich noch in der Sachkunde?

Diese Aussage liest man hier leider ziemlich oft. Sie sagt aber aus meiner Sicht wenig über den Fragesteller aus. Niemand kann sich alles merken, schon gar nicht bei der Vielzahl an Änderungen im WaffG in den letzten Jahren. Da ist jede Frage erlaubt, egal wie simpel sie auf den ersten Blick wirken mag.

Und dieses ständige „Was lernt ihr eigentlich in der Sachkunde?“ finde ich ehrlich gesagt unangebracht. Wenn man das auf andere Bereiche überträgt:

Ich könnte auch 9 von 10 Autofahrern fragen, was sie eigentlich in der Fahrschule gelernt haben – bringt nur keinem was und ist genauso müßig.

Geschrieben
vor 29 Minuten schrieb kurzwaffen:

Also, müßen die im den 1er-Tresor. 

Wenn es um gemeldeten Altbestand geht gehen die Meinungen da halt auseinander. Siehe die Aussage aus Bayern. Führt dann u.U. dazu das ein AR15 im A Schrank Gesetzeskonform weggeschlossen ist, die Magazine dazu aber in einen 1er müssten...........................Irrer geht kaum noch. Soll und muss jeder für sich selber klären, was die eigene Waffenbehörde da sehen will. Und egal was die dann sagt, ein Richter könnte es wieder anders sehen. "Sicher " kann man mit unserem Hobby leider nie sein......................

Geschrieben
vor 11 Stunden schrieb guardde:

leere Kurzwaffen Magazine 9mm und .22lr

 

mags für Randfeuerpatronen sind von dem ganzen "große mags schwachsinn" überhaupt nicht betroffen!!!

wenigstens das sollte bekannt sein!

Geschrieben

Also nur um jetzt hier mal eine definitive Aussage zu machen, da hier mal wieder jeder um den heißen Brei herumredet.

 

Magazine sind nicht speziell Aufbewahrungspflichtig wenn 

 

- es sich um Magazine handelt die bei Kurzwaffen und Zentralfeuermunition 20 Patronen nicht überschreitet.

- es sich um Magazine für Langwaffen handelt die 10 Schuss Zentralfeuermunition überschreiten.

- Bei Randfeuermunition hast du diese Einschränkung nicht.

Da kannst auch ein 30 Schuss Magazin draußen liegen lassen.

 

Hast du "Altbestand" Magazine die oben genannte Bedingungen überschreiten müssen diese in den Tresor, völlig egal ob diese angemeldet sind oder nicht da es sich um Erlaubnispflichtige Teile handelt.

 

AR15 Magazin mit 30 Schuss - Tresor

Kurzwaffen Magazin mit über 20 Schuss - Tresor.

 

Alles andere kannst du mit uns Bett nehmen oder die lagern wo du willst.

Geschrieben
vor 5 Stunden schrieb WreckingBall:

Hast du "Altbestand" Magazine die oben genannte Bedingungen überschreiten müssen diese in den Tresor, völlig egal ob diese angemeldet sind oder nicht da es sich um Erlaubnispflichtige Teile handelt.

Das sehen große Teile der Republik anders. Auch wenn in Düsseldorf ein Gericht so geurteilt hat, das hat keine bindende Wirkung in ganz Deutschland. Und nicht angemeldete Magazine in den Tresor..............................:rofl:

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Geschrieben
vor 18 Minuten schrieb PetMan:

Das sehen große Teile der Republik anders. Auch wenn in Düsseldorf ein Gericht so geurteilt hat, das hat keine bindende Wirkung in ganz Deutschland. Und nicht angemeldete Magazine in den Tresor..............................:rofl:

Du, ganz ehrlich.

Im Zweifel lieber in den Tresor bevor man endlose Diskussionen mit der Waffenbehörde bei einer Kontrolle hat.

Und dann kann man immernoch in Erfahrung bringen wie die drauf sind.

Wenn sie draußen liegen und deine Waffenbehörde sieht das anders ist Ruck Zuck deine WBK weg 

Wär's mir nicht Wert nur wegen ein paar blöden Magazinen die keinen Platz weg nehmen.

Geschrieben

Kommt auf die Menge an, wieviel Platz die brauchen. Bei meiner letzten Aufbewahrungskontrolle waren keine größeren LW-Magazine (angemeldet) im Tresor und wurden dort auch nicht vermißt.

 

Nur meine 0,02 €

Geschrieben
vor 7 Stunden schrieb WreckingBall:

Magazine sind nicht speziell Aufbewahrungspflichtig wenn 

 

- es sich um Magazine handelt die bei Kurzwaffen und Zentralfeuermunition 20 Patronen nicht überschreitet.

...und man keine Langwaffe hat, in welche diese Magazine ebenfalls passen.

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