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IGNORED

Anonyme Anzeige - Hausdurchsuchung - alle Waffen und Munition sichergestellt


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Geschrieben
vor 49 Minuten schrieb Martin Fischinger:

wo siehst Du Alarmismus?

Alarmismus?

Na da, wo man öffentlich Panik andeutet, ohne ’nen einzigen belastbaren Fakt zu liefern.
Wenn du „dringend“ nach „Opfern eines Vorgehens“ suchst, ohne Ross und Reiter zu nennen, schürst du Misstrauen – nicht Aufklärung.
Das ist Stimmung, kein Beitrag.

Wenn du was weißt: raus damit – mit Namen, Datum, Fakten.
Wenn nicht: dann bitte nicht die große Glocke läuten.

Geschrieben (bearbeitet)

 

vor einer Stunde schrieb Ebert79:

Das ist ein Grundsatz von dem der zuständige Polizeiführer niemals abweichen wird, weil -sonst sollte etwas passieren- er selbst dafür (mit Privatvermögen) haftet.

Hast Du ein einziges Beispiel wann je ein Polizist, besser: ein Beamter allgemein, mit eigenem Vermögen für einen Fehler gehaftet hat? 

Bearbeitet von Josef Maier
Geschrieben

Es kann dafür kein Beispiel geben, denn die Amtshaftung ist Teil des deutschen Staatshaftungsrechts und in § 839 BGB in Verbindung mit Artikel 34 GG geregelt.

 

Grundsätzlich haftet der Staat oder die Körperschaft, in deren Dienst der Amtsträger steht. Der Amtsträger selbst haftet nicht direkt dem Geschädigten gegenüber, kann aber unter Umständen vom Staat in Regress genommen werden, wenn er die Pflichtverletzung vorsätzlich oder grob fahrlässig begangen hat.

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Geschrieben

Man sollte sich nichts vormachen. Wenn man in die Mühle hineingerät, ist man als Betroffener , ob unschuldig oder nicht, IMMER der Gelackmeierte. Schon an den Lateralschäden gemessen.

Wuni

Geschrieben

Es ist so gegen 15 Jahre her, dass ein Freund Opfer so einer anonymen Anzeige geworden ist. Ihm wurde vorgeworfen neben Sportwaffen auch Handgranaten und Maschinenpistolen zu besitzen. Bei der Hausdurchsuchung des Anwalts wurde nichts gefunden und die Polizisten machten sich wieder von dannen. Ausser einem Verdacht und einem schlechten Nachgeschmack blieb nichts uebrig.

Geschrieben

Zu der Wuppertaler SEK Stürmung zur Verhaftung des im Ausland weilenden Ehemanns:
https://www1.wdr.de/nachrichten/rheinland/landgericht-wuppertal-sek-urteil-100.html
 

Das muss man sich einmal auf der Zunge zergehen lassen:

1. Die unbeteilige Ehefrau und die Tochter wurden durch Splitter/Druckwelle der Spregung erheblich verletzt.
2. Das Haus, deren Eigentümerin die Ehefrau ist, wurde erheblich beschädigt.

 

Und dann sagt das Gericht, außer Spesen nichts gewesen.

 

Warum die Polizei eine Sprengung durchführen darf, bei der Unbeteiligte verletzt werden, ist mir ein Rätsel. Ich persönlich würde ganz stark eine Strafbarkeit des die Sprengung auslösenden Polizisten vermuten. Die Sprengung für einen einfachen Zugriff darf nur erfolgen, wenn niemand verletzt wird -wäre meine Meinung.

 

Allerdings hat der Anwalt möglicherweise einen Fehler gemacht: Man darf sich in solchen Fällen nicht nur auf eine Amtspflichtverletzung versteifen, sondern parallel auch einen Anspruch aus Aufopferung gelten machen, der verschuldensunabhängig zu leisten ist.

Die neuere BGH Rechtsprechung ist da eindeutig und hat sich im Vergleich zur Vergangenheit gedreht,

 

BGH Urteile

https://www.rechtsanwalt-rossbach.de/Urteile Mietrecht/BGH-Schadenersatz-Ermittlungsorgane-Wohnungsdurchsuchung.htm

https://rsw.beck.de/aktuell/daily/meldung/detail/bgh-aendert-rechtsprechung-schmerzensgeld-auch-fuer-verletzungen-bei-rechtmaessigen-behoerdenmassnahmen-moeglich

 

Wie gesagt, handelt es sich um neuere höchstrichterliche Rechtsprechung, die offensichtlich noch nicht bei allen Anwälten und auch nicht bei den Instanzgerichten angekommen ist.

 

 

 

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Geschrieben
1 hour ago, frosch said:

Allerdings hat der Anwalt möglicherweise einen Fehler gemacht: Man darf sich in solchen Fällen nicht nur auf eine Amtspflichtverletzung versteifen, sondern parallel auch einen Anspruch aus Aufopferung gelten machen, der verschuldensunabhängig zu leisten ist.

 

Absolut genial: Die gekauften in dieser Sache (Anwälte) machen alles falsch, weil sie die Gesetzeslage nicht kennen. Die Richter sitzen da und lachen sich insgeheim ins Fäustchen, weil der gekaufte Experte das "Zauberwort" für den richtigen Paragraphen nicht auf den Tisch legt. Oder die haben genauswowenig Ahnung von Gesetzen wie diese Anwälte.

 

Irgendwie behaupten die Juristen ja immer, sie hätten die Weiheit mit Löffeln gefressen und kein anderer würde soviel wie sie von der Rechtssprechnung verstehen. Deshalb braucht man auch unbedingt einen Anwalt und nur die absolut besten Juristen dürfen Richter werden. Tatsächlich sind handelt es sich dabei letztendlich zu oft um ahnungslose Stümper oder, viel schlimmere noch, auch nur um Verbrecher.

 

Aber immerhin wissen die immer ganz genau, wie etwas zu interpretieren ist. Nur halt nicht, wenn es darauf ankommt.

 

Geschrieben
vor 9 Stunden schrieb tuersteher:

Aber immerhin wissen die immer ganz genau, wie etwas zu interpretieren ist. Nur halt nicht, wenn es darauf ankommt.

Das gilt aber nur, wenn sie nicht für Dich entscheiden, oder?

 

vor 9 Stunden schrieb tuersteher:

Die Richter sitzen da und lachen sich insgeheim ins Fäustchen, weil der gekaufte Experte das "Zauberwort" für den richtigen Paragraphen nicht auf den Tisch legt. Oder die haben genauswowenig Ahnung von Gesetzen wie diese Anwälte.

Klingt nach persönlicher, schlechter, Erfahrung.

Geschrieben
vor 20 Stunden schrieb Ebert79:

...

Für so einen "Scheiss" reicht heutzutage schon die Ex-Frau, die "angeblich mit einer Schusswaffe bedroht wurde" oder "irgendwann mal Schusswaffen in der Wohnung des Ex-Mannes gesehen haben möchte". Alles schon in den Akten gesehen. Ein dermaßen unkontrolliertes Vorgehen der Polizei wäre vor 20 Jahren noch undenkbar gewesen, aber die Gerichte haben über die letzten 20 Jahre die Kontrolle über die Polizei verloren.

 

In Österreich kommt es relativ häufig zu COBRA (=dt. SEK) Einsätzen wegen Gebrauch von Airsofts in der Öffentlichkeit - oft auch mit entsprechendem Hausbesuch. Ich habe in dem Zusammenhang noch nie von Bürgerbeschwerden, Schadenersatzforderungen, übermäßiger Gewalt etc. gelesen. Vielleicht sollten die Deutschen mal rüberkommen und sich anschauen, wie man sowas macht, ohne sich zu benehmen, als ob man Bin Ladens Versteck aushebt ;)

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Geschrieben (bearbeitet)
Quote

Klingt nach persönlicher, schlechter, Erfahrung.

 

 

Auch. Zusätzlich habe ich diesen Thread gelesen, lese diesbezügliche andere Beiträge, lese Presseartikel und höre mir Erfahrungen von anderen Betroffenen an. Wenn ich natürlich die Augen ganz fest schliesse und nichts hören möchte (aka Ignoranz) dann ist alles ganz toll.

Bearbeitet von tuersteher
Geschrieben
1 minute ago, rider650 said:

 

In Österreich kommt es relativ häufig zu COBRA (=dt. SEK) Einsätzen wegen Gebrauch von Airsofts in der Öffentlichkeit - oft auch mit entsprechendem Hausbesuch. Ich habe in dem Zusammenhang noch nie von Bürgerbeschwerden, Schadenersatzforderungen, übermäßiger Gewalt etc. gelesen. Vielleicht sollten die Deutschen mal rüberkommen und sich anschauen, wie man sowas macht, ohne sich zu benehmen, als ob man Bin Ladens Versteck aushebt ;)

 

Kommt darauf an, was das Ziel ist. Gefahrenabwehr oder Strafaktion.

Geschrieben
19 minutes ago, tuersteher said:

 

Kommt darauf an, was das Ziel ist. Gefahrenabwehr oder Strafaktion.

 

Du hast noch was vergessen:

[...]"Ich habe zu dem ersten gesagt, dass mir die Sache zuviel ist, dass ich nervlich am Ende bin und ich bin total überfordert mit dem Ganzen. Da hat er gesagt, aus diesem Grunde machen wir das, damit die Leute von der ganzen Situation her überfordert sind und halt dann Sachen ausplaudern, die sie sonst nicht sagen würden."

[...]

aus https://web.archive.org/web/20080303065835/http://www.mdr.de/fakt/5039319.html

 

Und von einem Kumpel, der vor langer Zeit (vor 1998) in meiner Heimatstadt beim Lokal-TV Kameramann war, kam ebenfalls dasselbe...die fahren diese schweren Geschütze auf, um die Leute zum einen schlicht einzuschüchtern und zum anderen wie es oben steht, damit diese Sachen ausplaudern...

 

bj68

Geschrieben
vor 22 Stunden schrieb Ebert79:

Für so einen "Scheiss" reicht heutzutage schon die Ex-Frau, die "angeblich mit einer Schusswaffe bedroht wurde" oder "irgendwann mal Schusswaffen in der Wohnung des Ex-Mannes gesehen haben möchte".

Da reichte vor etwa 20 Jahren schon weniger: Das abgelegte Betthupferl war enttäuscht weil sie nach dem Tod der Ehefrau doch nicht die "Frau Dokter" und "Frau Chefarzt" wurde. Sie fühlte sich durch die bloße Existenz der Jagdwaffen des Lovers bedroht! Also haben sie ihn auf der offenen Straße vor dem Haus der alten Mutter zur besten Tageszeit abgefummelt. Verprügeln als Zugabe war damals (noch?) nicht üblich. Und hätte beim Chirurgen auch teuer werden können wenn es ganz blöd läuft, der Tagegeldversicherer könnte auf dumme Ideen kommen. War ein alter Waidgenosse von mir der mich damals zum Sportschlächterkurs angestiftet hatte, Gott habe ihn selig.

Geschrieben
1 hour ago, rider650 said:

In Österreich kommt es relativ häufig zu COBRA (=dt. SEK) Einsätzen wegen Gebrauch von Airsofts in der Öffentlichkeit - oft auch mit entsprechendem Hausbesuch. Ich habe in dem Zusammenhang noch nie von Bürgerbeschwerden, Schadenersatzforderungen, übermäßiger Gewalt etc. gelesen. Vielleicht sollten die Deutschen mal rüberkommen und sich anschauen, wie man sowas macht, ohne sich zu benehmen, als ob man Bin Ladens Versteck aushebt ;)

 

Wenn ich die Wahl hätte, mich von einer hoch spezialisierten Spezialeinheit durchsuchen/festnehmen zu lassen, dann würde ich immer die GSG 9/COBRA und vlg. noch das KSK (BW) wählen. Die sind derart gut ausgebildet, dass du solange du keinen Widerstand leistest, nahezu keinerlei körperliche Schäden davontragen wirst. Die wenden nicht unnötig Gewalt an.

 

Völlig anders sieht das bei unserem deutschen SEK aus. Aus diversen Berichten und Zeitungsartikeln geht deutlich hervor, dass das extrem gewaltbereite Polizeibeamte sind, die auch völlig friedliche potentielle Täter (Beispiel: Falsche Wohnung gestürmt und Bewohner schwer verletzt) extremen Gefahren aussetzen. Und genau mit diesen Beamten bekommt es der Legalwaffenbesitzer im Zweifel zu tun.

Geschrieben
16 hours ago, frosch said:

Zu der Wuppertaler SEK Stürmung zur Verhaftung des im Ausland weilenden Ehemanns:
https://www1.wdr.de/nachrichten/rheinland/landgericht-wuppertal-sek-urteil-100.html

 

Man muss hier noch hinzufügen -sollte der am Ende nicht verurteilt werden-, dann werden sämtliche materielle Schäden von dem Bundesland ausnahmslos ersetzt.

Immaterielle Schäden wie psychische Schockschäden in der Regel nicht und falls ja, dann mit vlt. 1.000,- EUR.

Geschrieben
30 minutes ago, Ebert79 said:

Man muss hier noch hinzufügen -sollte der am Ende nicht verurteilt werden-, dann werden sämtliche materielle Schäden von dem Bundesland ausnahmslos ersetzt.

Immaterielle Schäden wie psychische Schockschäden in der Regel nicht und falls ja, dann mit vlt. 1.000,- EUR.

 

Deshalb verliert man am Ende - falls man nichts anderes findet - zufällig eine Tüte Koks oder eine 9mm Luger Patrone, die man dan "zufällig" gleich wieder findet. Und schon ist die Aktion gerechtfertigt.

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Geschrieben
vor 42 Minuten schrieb Ebert79:

Man muss hier noch hinzufügen -sollte der am Ende nicht verurteilt werden-, dann werden sämtliche materielle Schäden von dem Bundesland ausnahmslos ersetzt.

Die Eigentümerin (!) der Immobilie hat den Schadensersatzprozess gegen das Land NRW erstinstanzlich verloren. 

Geschrieben (bearbeitet)
vor 43 Minuten schrieb heinzaushh:

Die Eigentümerin (!) der Immobilie hat den Schadensersatzprozess gegen das Land NRW erstinstanzlich verloren. 

Genau. Und nach dem, was man so lesen konnte, hat der Anwalt versucht, den Schadenersatzandspruch nur auf eine Amtspflichtverletzung zu gründen. -> Kunstfehler

Das Gericht hat in seinem Urteil festgestellt, dass die Polizei blind bis kurzsichtig operieren darf und nicht verpflichtet ist, selbst bei einem extremen Grundrechtseingriff in die körperliche Unversertheit (Sprengung mit Verletzungsfolgen), alle möglichen Informationsquellen zu nutzen und alles seine Ordnung hat. Das ist schon sportlich und meiner Meinung nach schlicht falsch.

 

Grundsätzlich sind Gerichte, was Amtspflichtverletzungen anbelangt und bei SEK Einsätzen im Besonderen, recht zurückhaltend.

Deswegen wundere ich mich umso mehr, dass die Ansprüche vom Anwalt subsidiär nicht auch auf Aufopferung begründet wurden. Diese Ansprüche sind verschuldensunabhängig.

Davon unbenommen halte ich eine Sprengung zu einfachen Festnahmezwecken, bei der Unbeteiligte verletzt werden (und da reicht für mich schon ein Knalltrauma) schlicht für rechtswidrig und eine -fahrlässige- Körperverletzung kommt da ebenso schnell in Frage.

Denn der Sprenger muss sicherstellen, dass eine Gefährdung Unbeteiligter ausgeschlossen ist. Eine Güterabwägung kann es da nicht geben. Bei einer akuten Geiselnahme mag das anders sein.

 

Hier auch noch einmal ein Bonscher aus Bayern: Blendgranate gegen das Gesäß der unbeteiligten Ehefrau, bei im Grunde genommen rechtmäßiger Durchsuchungsaktion des SEK

 

https://www.merkur.de/bayern/schmerzensgeld-nach-sek-einsatz-3524733.html

 

Auffällig auch bei diesem Fall: Sämtliche Ansprüche der Frau wurden vom Dienstherrn grundweg abgelehnt und selbst offensichtliche Splitterverletzungen in Zweifel gezogen.

Das Verhalten des Dienstherren hätte für mich als Richter Anlaß gegeben, die Schmerzensgeldsumme aufgrund niederträchtigen Verhaltens bei der Schadensregulierung zu erhöhen.

Der die Blendgranate werfende SEK Beamte wurde strafrechtlich nicht belangt.

 

Gefordert waren 100.000€

Zugesprochen wurden: 15.000€

 

Wenn die Dame nicht RSV versichert war, dürfte sich ihr Schmerzensgeld mit den Gerichts und Anwaltskosten so ziemlich in Luft aufgelöst haben...

Auch hier: Zurückhaltung beim Schmerzensgeld üben! Da gibt es trotz umfangreichen Krankenhausaufenthaltes nicht so viel.

 

Ärgerlich: Bei einem Autounfall mit Sachschaden am Auto geht man zum Gutachter und bekommt es schwarz auf weiß, weiviel Schaden zu regulieren ist. Das gibt es für Körperverletzungen nicht. Die Taxe muss der Anwalt sich selbst aus den Wünschen des Mandanten und dem tatsächlich Erreichbaren ausknobeln.

 

frogger

 

 

 

 

 

 

frogger

Bearbeitet von frosch
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Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb Ebert79:

Wenn ich die Wahl hätte, mich von einer hoch spezialisierten Spezialeinheit durchsuchen/festnehmen zu lassen, dann würde ich immer die GSG 9/COBRA und vlg. noch das KSK (BW) wählen. Die sind derart gut ausgebildet, dass du solange du keinen Widerstand leistest, nahezu keinerlei körperliche Schäden davontragen wirst. Die wenden nicht unnötig Gewalt an.

Warum stimme ich da gerne zu?

Weil man nicht die Wahl hat!:bump:

Geschrieben
30 minutes ago, frosch said:

Genau. Und nach dem, was man so lesen konnte, hat der Anwalt versucht, den Schadenersatzandspruch nur auf eine Amtspflichtverletzung zu gründen. -> Kunstfehler

Falls Kunstfehler des Rechtsanwalts, dann den im Rahmen der Anwaltshaftung verklagen. Dabei prüft das Gericht nochmal die Rechtslage der 1. verlorenen Instanz und dann wird die Berufshaftpflichtversicherung des Rechtsanwalts vermutlich zahlen müssen. Passiert einem Rechtsanwalt das mehrfach, kündigt die Berufshaftpflichtversicherung. Wenn er keine neue findet kommt das einem Berufsverbot gleich :lol:

 

Oder besser, falls die Berufungsfrist noch nicht abgelaufen ist, dann Berufung einlegen.

 

Die folgende Begründung war Aktenbestandteil eines erfolgreichen Verfahrens zur Erstattung von Schadensersatzansprüchen nach einer Hausdurchsuchung durch das SEK, bei dem die Polizeibehörde anstandslos an den Vermieter bezahlt hat. Es kam zu keinem Gerichtsverfahren deswegen. Die hätten auch bezahlt, wenn der Beschuldigte verurteilt worden wäre und hätten sich dann das Geld von dem zurück geholt. In diesem speziellen Fall fand die Regulierung des Schadens bereits statt, während das Ermittlungsverfahren noch 2 weitere Jahre (!) lang andauerte. Die haben also sofort an den Vermieter (Eigentümer) bezahlt.

 

Der Anspruch resultiert aus enteignendem Eingriff. (https://de.wikipedia.org/wiki/Enteignender_Eingriff)

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