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Geschrieben

Servus zusammen,

 

ich würde gerne auch Großkaliber schießen, bin aber noch unter 25 und muss mich daher mit der MPU auseinandersetzen. Leider konnte ich bisher kaum verlässliche Infos finden – lediglich beim TÜV Süd, wo man mir immerhin den Preis genannt hat, aber sonst nicht viel weiterhelfen konnte.

 

Daher meine Frage:

Hat jemand aus dem süddeutschen Raum Bayern  (Schwaben) Erfahrungen mit der MPU in diesem Zusammenhang?

Mich interessieren besonders:

 

  • Wo kann man die MPU machen (gibt es Alternativen zum TÜV Süd)?
  • Wie hoch sind die Kosten (realistisch, nicht nur “ab”-Preise)?
  • Wie kann man sich am besten vorbereiten ?

 

 

Zudem wurde mir im Verein geraten diese MPU nicht zu machen da dies bei einer Negativen Bescheinigung sich Auswirkungen auf meine Zuverlässigkeit ergibt.

 

 

Bin für jeden Tipp dankbar!

Geschrieben (bearbeitet)
4 hours ago, BlueJP said:

Servus zusammen,

 

ich würde gerne auch Großkaliber schießen, bin aber noch unter 25 und muss mich daher mit der MPU auseinandersetzen. Leider konnte ich bisher kaum verlässliche Infos finden – lediglich beim TÜV Süd, wo man mir immerhin den Preis genannt hat, aber sonst nicht viel weiterhelfen konnte.

 

Daher meine Frage:

Hat jemand aus dem süddeutschen Raum Bayern  (Schwaben) Erfahrungen mit der MPU in diesem Zusammenhang?

Mich interessieren besonders:

 

  • Wo kann man die MPU machen (gibt es Alternativen zum TÜV Süd)?
  • Wie hoch sind die Kosten (realistisch, nicht nur “ab”-Preise)?
  • Wie kann man sich am besten vorbereiten ?

 

 

Zudem wurde mir im Verein geraten diese MPU nicht zu machen da dies bei einer Negativen Bescheinigung sich Auswirkungen auf meine Zuverlässigkeit ergibt.

 

 

Bin für jeden Tipp dankbar!



Hab selbst vor einigen Jahren den Eignungstest beim TÜV Süd gemacht. Damals 199€ all inklusive. Wo man die noch machen kann; keine Ahnung.

Ich bin damals ohne Vorbereitung rein. Ich hab mir nur ein bisschen Gedanken gemacht, was ich denn dem Psychologen erzählen will. Bin dann da gehockt mit den klassischen Kandidaten, die eine "richtige" MPU machen mussten, hab ein bisschen auf Knöpfen rumgedrückt (wo ich erstaunlich schlecht drin war) und an mehr kann ich mich dann auch nichtmehr erinnern.

Wenn du nicht auf den Kopf gefallen bist, würde ich mir da keine Gedanken machen. Und wenn doch: Mach einfach an noch drei anderen Stellen die MPU bis du besteht; Das was dir da im Verein erzählt wird, ist bullshit. Was du bei der Behörde einreichst, bleibt ja dir überlassen?

Abgesehen davon: Glaube nicht, dass "Waffenrecht" der richtige Ort ist, aber whatever.

Bearbeitet von Hans117
Geschrieben (bearbeitet)

Moin!

Anders als bei einer Alkohol-MPU geht man ja recht unbelastet in die Untersuchung rein. Entsprechent entspannt kann das sein.

MPU beim TÜV ist zwar teuer. im Regelfall jedoch recht locker und in meinem Bekanntenkreis hat jeder bestanden. Eine Grundeinstellung, die übemäßigen Alkoholkonsum und Drogenkonsum generell negiert, ist hilfreich. Fragen sollten so beantwortet werden, dass ein übermäßiges Aggressionspotential nicht erkennbar ist.

Eine tiefere Vorbereitung ist nicht notwendig.

 

Man kann abchecken, ob das örtliche Gesundheitsamt durch den Amtsarzt auch eine Begutachtung durchführen kann. Diese ist oft etwas konzeptlos, kann aber konkurrenzlos günstig sein.
Einer meiner Bekannten hat gerade eine MPU für 20 Euro bekommen. Der Amtsarzt ist Jäger und Sportschütze ;-) Glück gehabt.

 

Die andere Möglichkeit ist natürlich die Prüfung zur Erlangung des ersten Jahresjagdscheines abzulegen, dann ist man mit dem Thema auch durch. Die Tochter von meinem Kumpel hat das gerade gemacht und sich erst einmal einen 357er und eine 9mm gegönnt ;-)  Eine 22er Pistole kriegt sie jetzt auch noch, weil sie in der Jägergruppe mitschießt. Der Kreisjägermeister hat seinen Segen gegeben :-)

 

Mehr an Kurzwaffen geht mit ihren 18 Lenzen aber erst einmal nicht, bis sie 21 ist. Dann kann sie sportlich aufstocken, wenn sie denn will.

 

frogger

 

 

Bearbeitet von frosch
Geschrieben

Ich empfehle immer noch jedem, der unter 25 Großkaliber schießen will, auf eine unzulässige und verfassungsfeindliche Altersdiskriminierung zu klagen.

 

Du bist mit 18 Jahren voll geschäftsfähig, darfst unter anderem mit Vollautomaten in fremden Ländern im Auftrag des Staates töten oder auch in Deutschland selbst bei Polizei, Zoll und Bundeswehr ab 18. Lebensjahr mit Waffen ausgebildet werden.

 

Aus irgendeinem Grund sollst du aber bis zu deinem 25. Geburtstag nicht in der Lage sein, legal eine Waffe als überprüfter und gesetzestreuer Bürger zu besitzen. Mit dieser zusätzlichen Altersgrenze hat der Staat allen Menschen in Deutschland die volle Geschäftsfähigkeit ab 18. Jahren abgesprochen und diese unter den Vorbehalt einer psychologischen Prüfung gestellt. Vielen ist gar nicht klar, wie elementar dieser Eingriff in die Rechtsordnung ist. Selbst jemand, der mit Waffen nichts am Hut hat gilt damit bis zu seinem 25. Lebensjahr nur als teilgeschäftsfähig, weil er nicht ohne Vorbehalte eine Waffe erwerben darf. Die gleiche Argumentation greift im Übrigen auch bei einer angedachten MPU für jeden Waffenbesitzer. Wer nicht in der Lage ist, sämtliche möglichen Willenserklärungen nach Vollendung des 18. Lebensjahres bindend und ohne Beweis seiner geistigen Reife abzugeben, gilt als nicht voll, also nur beschränkt geschäftsfähig. Das wären dann alle Menschen in Deutschland. 

 

Klagen, bis vors Verfassungsgericht, können leider nur Betroffene. Unter Umständen unterstützt der VDB dabei. 

Geschrieben

 

vor 13 Minuten schrieb Dinesh:

Klagen, bis vors Verfassungsgericht, können leider nur Betroffene. Unter Umständen unterstützt der VDB dabei. 

 

Die dann, alle Instanzenzüge beinhaltend (VG, OVG, BVerwG, BVerfG) dauert, bis  er 25 geworden ist und die Klage gegenstandlos geworden ist.

 

 

Zudem hast du da die Konstruktion der MPU im WaffG nicht nicht ganz verstanden, das wurde schlauer gemacht, als man auf den ersten flüchtigen Blick erkennt

Geschrieben

Der Trick ist genau so gestaltet wie in der STVO.

Vereinfacht:
Man wird lediglich "aufgefordert" eine MPU beizubringen. Aus der Nichtvorlage einer positiven MPU darf dann allerdings auf die Nicht-Eignung geschlossen werden. Erst dieser letzte Beschluss ist gerichtlich überprüfbar.

 

Gegen die MPU selbst sind also keine Rechtsmittel möglich.

 

 

Geschrieben
Zitat

(3) Personen, die noch nicht das 25. Lebensjahr vollendet haben, haben für die erstmalige Erteilung einer Erlaubnis zum Erwerb und Besitz einer Schusswaffe auf eigene Kosten ein amts- oder fachärztliches oder fachpsychologisches Zeugnis über die geistige Eignung vorzulegen. Satz 1 gilt nicht für den Erwerb und Besitz von Schusswaffen im Sinne von § 14 Abs. 1 Satz 2.

 

Hier liegt der Casus knaktus:

 

a) Erstmal werden alle potentiellen Waffenbesitzer unter 25 als persönlich ungeeignet für alles  außer §14 Abs. 1  Satz 2 angesehen, d.h. ab 18 bis 25 nur Kleinkaliber und EL-Flinte. Sie müssen den Gegenbeweis mittels MPU beibringen und gelten dann ab 18 als persönlich geeignet.

b) Sportschützen werden unter 21. als grundsätzlich ungeeignet für alles außer §14 Abs. 1  Satz 2 betrachtet, während Sammler und Jäger davon nicht betroffen sind.

 

 

Nun ist Waffenbesitz kein Grundrecht in D und generelle Altersbeschränkungen sind auch aus dem Fahrerlaubnisrecht bekannt und Verfassungsgerichtsfest. Die öffentliche Sicherheit geht vor, mithin sogar dann wenn es um den Broterwerb geht (CE LKW-Führerschein). So die aktuelle Doktrin

 

Klagen könnte man meiner Meinung nach nur gegen b), denn die rein bedürfnisbezogene Einschränkung  des Mindestalters für den Waffenerwerb zum sportlichen Schießen sollte im Konflikt mit dem Grundgesetz stehen. Mithin führt das zur grotesken Situation, das durch ein und dieselbe Person zu jagdlichen zwecken Waffen erworben werden dürfen, welche ihr sportlichen Bereich versagt bleiben. Im Lichte aktueller Vollzugshinweise und Rechtsprechung um so mehr, als dass gegenwärtig jemand seine Jagdwaffen mit 18 zum sportlichen Schießen verwenden darf, die er als  Sportschütze nicht genehmigt bekäme mit hinweis auf die persönliche Eignung. 

 

Nun kann man nicht für die Altersgrenzen mit den "großen Gefahren für die öffentliche Sicherheit"  argumentieren und diese dann gleichzeitig aus bestimmten Bedürfnissgründen negieren oder verschärfen. Die gemutmaßte Gefahr kann nur aus der Kombination Waffe&Alter nicht aber aus Waffe&Alter&Bedürfnisgrund entspringen. Entweder es gibt eine fixe Altersgerenze für alle, die ggf durch eine MPU herabgesetzt werden kann, unterhalb derer eine Waffe eine zu große Gefahr darstellt, oder eben gar keine. 

 

Gegenwärtig erhält man mit dem Begehr Wildtiere in Wald und Wies töten zu wollen  ab 18 Waffen, die man mit dem Begehr in behördlich überprüften Schießständen unter Aufsicht löcher in Papier schießen oder steel plates umzuschubsen nicht bekäme. Das ist grotesk.

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb ASE:

Mithin führt das zur grotesken Situation, das durch ein und dieselbe Person zu jagdlichen zwecken Waffen erworben werden dürfen, welche ihr sportlichen Bereich versagt bleiben. Im Lichte aktueller Vollzugshinweise und Rechtsprechung um so mehr, als dass gegenwärtig jemand seine Jagdwaffen mit 18 zum sportlichen Schießen verwenden darf, die er als  Sportschütze nicht genehmigt bekäme mit hinweis auf die persönliche Eignung. 


So nicht ganz richtig, denn die Verwaltungsvorschrift (WaffVwV) zum Waffenrecht sagt AUSDRÜCKLICH etwas anderes:
https://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_05032012_BMJKM5.htm

Zitat

 

6.4 Unter Beachtung der nach § 6 Absatz 3 Satz 2 bestehenden Ausnahme bei Schusswaffen nach § 14 Absatz 1 Satz 2 sind Gutachten nach § 6 Absatz 3 z.B. notwendig für

[...]

Auf einen Jäger, für den § 6 Absatz 3 gemäß § 13 Absatz 2 Satz 1 nicht gilt, ist § 6 Absatz 3 auch dann nicht anzuwenden, wenn er eine entsprechende Schusswaffe in anderer Eigenschaft (z.B. als Sportschütze) erwerben will, da die persönliche Eignung einer Person insoweit nur einheitlich beurteilt werden kann.

 

Die WaffVwV ist sozusagen die Arbeitsanweisung für die Mitarbeiter der Waffenbehörden zur Auslegung des Waffenrechts.
Allerdings gibt es immer wieder Fälle in denen einzelne Waffenbehörden dann doch wieder davon abweichen.
Aber die Regel ist das gerade NICHT. Manchmal ist aber ein Hinweis auf die explizite Fundstelle in der Vorschrift hilfreich, besonders wenn es sich um spezielle Fälle und noch eher frische Sachbearbeiter handelt

 

Geschrieben

Nur mal zur Info: Auch den großen LKW Führerschein C/CE oder den großen Bus Führerschein D kann man durch MPU ab 18 erwerben. Während die MPU für GK Waffen um 150 Euro kostete, zahlten wir für die MPU um 370 Euro für CE+ D...

Wichtig ist aber, dass man nach Erhalt der MPU SOFORT den Antrag auf GK Waffen stellt. Macht man dies erst 11 Monate später, ist die Eignung wieder weg, da waren sich manche WO-ler mit dem Sachbearbeiter zusammen vollkommen einig...

Geschrieben
vor 20 Minuten schrieb Schwarzwälder:

Macht man dies erst 11 Monate später, ist die Eignung wieder weg,

Oh mann, diese Logik wieder.

Da ist die MPU bzgl. der Altersgrenze doch genau dafür da, die geistige Reife festzustellen. Dass die dann 11 Monate später plötzlich wieder weg sein soll... Verstehe das wer will.

Geschrieben

Dann werde ich mal schauen ob es was beim Amtsarzt gibt weil 510€ beim TÜV tun dann doch arg weh. 

Am 10.6.2025 um 12:21 schrieb frosch:

Moin!

Anders als bei einer Alkohol-MPU geht man ja recht unbelastet in die Untersuchung rein. Entsprechent entspannt kann das sein.

MPU beim TÜV ist zwar teuer. im Regelfall jedoch recht locker und in meinem Bekanntenkreis hat jeder bestanden. Eine Grundeinstellung, die übemäßigen Alkoholkonsum und Drogenkonsum generell negiert, ist hilfreich. Fragen sollten so beantwortet werden, dass ein übermäßiges Aggressionspotential nicht erkennbar ist.

Eine tiefere Vorbereitung ist nicht notwendig.

 

Man kann abchecken, ob das örtliche Gesundheitsamt durch den Amtsarzt auch eine Begutachtung durchführen kann. Diese ist oft etwas konzeptlos, kann aber konkurrenzlos günstig sein.
Einer meiner Bekannten hat gerade eine MPU für 20 Euro bekommen. Der Amtsarzt ist Jäger und Sportschütze ;-) Glück gehabt.

 

Die andere Möglichkeit ist natürlich die Prüfung zur Erlangung des ersten Jahresjagdscheines abzulegen, dann ist man mit dem Thema auch durch. Die Tochter von meinem Kumpel hat das gerade gemacht und sich erst einmal einen 357er und eine 9mm gegönnt ;-)  Eine 22er Pistole kriegt sie jetzt auch noch, weil sie in der Jägergruppe mitschießt. Der Kreisjägermeister hat seinen Segen gegeben :-)

 

Mehr an Kurzwaffen geht mit ihren 18 Lenzen aber erst einmal nicht, bis sie 21 ist. Dann kann sie sportlich aufstocken, wenn sie denn will.

 

frogger

 

 

 

Geschrieben
Am 9.6.2025 um 15:25 schrieb BlueJP:
  • Wo kann man die MPU machen (gibt es Alternativen zum TÜV Süd)?
  • Wie hoch sind die Kosten (realistisch, nicht nur “ab”-Preise)?
  • Wie kann man sich am besten vorbereiten ?

Normal große Schrift reicht, wir können alle gut lesen.

 

Ich habe das ganze damals auch beim TÜV Süd gemacht hat ca. 200€ gekostet (2018).

 

Wenn du normal in der Birne bist musst du dich nicht vorbereiten, sondern geh ganz normal hin und sei du selbst. In dem computergestützten Fragen Teil muss man keine Persönlichkeit erfinden, selbst einzelne Antworten die nicht in der "Norm" liegen führen nicht direkt zum Durchfallen, da das Ergebnis eine "Kurve" ist, wie weit man sich in einigen Aspekten von der Normantwort (sozial erwünschten "korrekten" Antwort) wegbefindet. Es sind ca 200 Fragen die Eher Ja, Ja, Eher Nein, Nein beantwortet werden müssen. Einige Fragen sind relativ eindeutig was der Hintergrund ist wenn gefragt wird "Töten Sie gerne Insekten", "Schauen Sie gerne Kriegsfilme", "Lösen Sie Konflikte öfter mit Gewalt". Jeder kann sich ja überlegen welche Antwort da im einzelnen Sinn machen könnten für ein positives Ergebnis. Durch keine dieser Fragen fällt man direkt durch, jedoch lässt es die Kurve bei Impulsivität/Aggressivität in eine Richtung ausschlagen und man wird im Gespräch darauf ggf. angesprochen. Ich habe mein Ergebnis gesehen und sie hat mir kurz erklärt was sie aus der Kurve erkennen kann. Wurde zwar nicht explizit gesagt, vermutlich ist es eine Art Neo-FFI Test. 

 

Im Gespräch wurde ich gefragt wies so läuft im Leben mit Arbeit/Freunden und Familie/Beziehung/Hobbys etc. Wenn man nicht nur im stillen Kämmerlein sitzt, wird man schon irgendwas erzählen können. Du musst nicht der Beste/Vermögenste/Liebste oder so sein, wenn du ein normales, verantwortungsbewusstes Leben führst ist alles gut. Es geht darum die Extremenfälle rauszufiltern, wie den Irren aus Österreich z.B. was da ja leider nicht funktioniert hat.

Geschrieben

Meines Wissens machen hier in Süddeutschland beim TÜV Süd nur noch Freiburg, Ravensburg und Ulm die Gutachten zur persönlichen Eignung nach § 4 AWaffV.

 

Beim Gesundheitsamt könntest Du aber auch mal fragen. Die gehören ebenfalls zum Kreis der Gutachter.

 

Viel Erfolg und schönes Weekend !

 

SBine

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